20.31

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Zivil­dienst ist in Österreich ein Wehrersatzdienst. Der Zivildienst ist vor allem aber auch eine strategische Reserve im österreichischen Gesundheitssystem. Die Zivildienstleistenden haben diese Bedeutung heuer erstmals im Frühjahr durch die Einberufung in einen au­ßerordentlichen Zivildienst unter Beweis gestellt. Dieser Stresstest auch speziell im Ge­sundheitssystem ist bravourös bestanden worden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, wir haben durch die Coronapandemie eine außerordent­liche Situation. (Abg. Loacker: ... Nachfrage gegeben!) Wir haben aktuell nach wie vor massive Kontaktbeschränkungen, wir hören tagtäglich von den zum Teil sehr besorgnis­erregenden Situationen im österreichischen Gesundheitssystem, auf den Intensivsta­tionen. Wir haben da vor allem Zivildienstleistende auch ganz vorne mit dabei (Abg. Loacker: ... Intensivstationen, du hast ja keine Ahnung!), die eine wertvolle Arbeit im Bereich der Unterstützung, im Bereich der Pflege leisten, die wirklich eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems darstellen. (Abg. Loacker: Ja, bist du wahnsin­nig!? ...! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Was das Schöne am Zivildienst ist – ich habe ja in den letzten Monaten mit vielen der Zivildienstleistenden einen Austausch führen können –, das ist, dass dieser für so viele dann auch ein Einstieg ins Ehrenamt ist, das heißt, viele entdecken vor allem in dieser Zeit, in der sie ihren Zivildienst leisten, die besondere Bedeutung davon, ehrenamtlich im System, in der Gesellschaft, in Österreich tätig zu sein. – Vor allem dafür ein ganz, ganz großes Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, die gesetzliche Grundlage für den außerordentlichen Zivildienst ist bereits im Zivildienstgesetz von 1986 geregelt. Die damalige Ausgestaltung entspricht aber natürlich nicht den heutigen Anforderungen, deswegen haben wir auf­grund der Notsituation die gesetzliche Grundlage für die Durchführung im Frühjahr no­velliert, es galt lediglich, nur Maßnahmen zur Durchführung effizienter zu gestalten.

Ein Beispiel dazu ist die Kreuzverwendung. Wir haben außerordentliche Zivildienstleis­tende in den letzten Monaten vor allem im Gesundheitssystem gebraucht. Mit dieser Novelle wird es sehr rasch und unbürokratisch ermöglicht, Zivildienstleistende innerhalb eines Rechtsträgers dort zuzuteilen, wo die Unterstützung auch wirklich vonnöten ist.

Für außerordentliche Zivildiener haben wir die gleiche Dienstzeitverordnung wie für die ordentlichen festgeschrieben. Des Weiteren haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, sich für die administrative Abwicklung eines außerordentlichen Zivildienstes eines exter­nen Rechtsträgers zu bedienen. Das war für uns besonders wichtig, weil die Herausfor­derung ja nicht allein auf Bundesebene zu suchen war, sondern es vor allem die Bun­desländer, die auch die Zuständigkeit für das Pflegesystem haben, waren, die massiv um diese Unterstützung gebeten haben. Gemeinsam mit den Landeshauptleuten, die eben auch die Zivildienstorganisationen anerkennen, haben wir eine sehr effiziente und schlagkräftige Möglichkeit geschaffen, die wir nun mit dieser Novelle auch weiter ver­längern wollen.

Ich darf mich an dieser Stelle wirklich ganz, ganz herzlich auch beim Roten Kreuz be­danken. Die Zusammenarbeit in den letzten Monaten hat sich vor allem betreffend die Zuteilung der Zivildiener außerordentlich bewährt. Unsere Einsatzorganisationen in die­sem Land leisten vor allem mit den Hauptamtlichen eine außerordentliche Arbeit und gemeinsam mit Zivildienern und Ehrenamtlichen ist das ein unfassbar großartiges Sys­tem, auf das wir alle gemeinsam stolz sein können.

Die Bestimmungen waren bis Ende 2020 festgeschrieben, mit dem Initiativantrag wer­den sie um weitere acht Monate verlängert. Es gibt derzeit keine konkreten Pläne für eine neuerliche Ausrufung des außerordentlichen Zivildienstes, aber natürlich müssen wir für die nächsten Monate auf alle Eventualitäten vorbereitet sein, deswegen ist die Ver­längerung dieser Sunsetbestimmung die Voraussetzung. (Zwischenruf des Abg. Shetty.)

An dieser Stelle darf ich noch einmal betonen – wir haben zwar schon mehrere Stunden an Diskussionen geführt –, dass wir die gesetzliche Grundlage für den außerordentli­chen Zivildienst im Frühjahr nicht erstmals eingeführt haben, sondern dieser bereits im Zivildienstgesetz festgeschrieben ist. Diese Möglichkeit gibt es seit 1986, wir haben sie nur an die derzeitigen Herausforderungen angepasst.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie wirklich um die Zustimmung, diese Sunsetclause noch einmal um acht Monate zu verlängern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Mag. Gerald Loa­cker. – Bitte, Herr Abgeordneter.