22.03

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, auch wenn es manche nicht glauben wollen oder nicht glauben können: Corona gibt es wirklich. Und nein, man bekommt es nicht vom Cola­trinken, und auch nein, wir sind noch nicht über den sprichwörtlichen Berg. Das heißt, dass wir die Fristen, die wir uns ursprünglich gesetzt haben und die mit Jahresende auslaufen, bei verschiedenen Coronamaßnahmen verlängern müssen. Im Einzelnen handelt es sich um Bestimmungen im Staatsbürgerschaftsgesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, im Fremdenpolizeigesetz, im BFA-Verfahrensgesetz und im Asyl­gesetz.

Welche Bestimmungen sind das? – Im Staatsbürgerschaftsgesetz geht es darum, dass das Gelöbnis auch schriftlich erfolgen kann, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz darum, dass Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge auch postalisch oder elektro­nisch eingebracht werden können. Im Fremdenpolizeigesetz gibt es eine erleichterte Er­möglichung der Erwerbstätigkeit von Visainhabern. Beim BFA-Verfahrensgesetz ist es so, dass die Verbringung von unbegleiteten Minderjährigen in Regionaldirektionen und deren Außenstellen möglich ist, wenn die Erstaufnahmestellen Covid-bedingt geschlos­sen werden müssen, und im Asylgesetz ist es so, dass Verlängerungsanträge auch pos­talisch oder elektronisch eingebracht werden können und die Zustellung des Aufenthalts­titels bei Stattgebung des Antrages auch zu eigenen Handen erfolgen kann.

Alle diese Maßnahmen würden mit Jahresende auslaufen und sollen nun bis 30.6.2021 verlängert werden. In diesem Sinne hoffe ich, dass es keine Sunsetklausel, sondern eine Coronasetklausel ist und dass wir in diesem Haus das letzte Mal so eine Verlängerung beschließen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.05

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Laimer. – Bitte.