22.17
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach 13 Stunden Sitzungsdauer diskutieren wir die Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, und wir diskutieren damit die Reparatur des im September 2019 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossenen Gewaltschutzpaketes. Wir erinnern uns: Dieses Gewaltschutzpaket ist unter massiver Kritik von Expertinnen und Experten, von Opfer- und Gewaltschutzorganisationen und auch aller anderen Fraktionen hier im Parlament gestanden.
Was wir heute hier beschließen, ist die Neuausrichtung der im Paket mitverpackten Maßnahme zur opferschutzorientierten Täterarbeit. Was ist das Ziel von opferschutzorientierter Täterarbeit? – Es geht um, wie es so schön heißt, Arbeit mit Tätern, mit Gewalttätern, die Gewalt an Frauen ausgeübt haben. Den Standards der Istanbulkonvention folgend sind Sicherheit, Unterstützung und Menschenrechte der Opfer vorrangiges Anliegen opferschutzorientierter Täterarbeit. Sie beinhaltet strukturierte Interventionen zur Beendigung und Verhinderung von Gewaltverhalten. Im Zentrum stehen der Schutz und die Sicherheit des Opfers. Ziel von opferschutzorientierter Täterarbeit ist die nachhaltige Beendigung von Gewalt. Wir sehen, das Ziel opferschutzorientierte Täterarbeit ist eine wichtige Maßnahme im Gesamtpaket des Schutzes von Frauen vor Gewalt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Pfurtscheller.)
Die Gesetzesvorlage, die wir heute diskutieren, sieht anstelle der ursprünglich vorgesehenen 3 Beratungsstunden für die Täter, die sie selbst finanzieren sollten, 6 öffentlich finanzierte Beratungsstunden in den neu geschaffenen Beratungsstellen für Gewaltprävention vor. Das ist eine wichtige Maßnahme.
Gleichzeitig wissen wir aber auch, und darauf möchte ich schon auch hinweisen, dass Opferschutzeinrichtungen seit Jahren kritisieren, dass sie pro Opfer, sprich pro von Gewalt betroffener Frau pro Jahr im Schnitt etwa 5 Stunden für Beratung zur Verfügung haben. Da darf es zu keinem Missverhältnis kommen, sehr geehrte Damen und Herren! Gewaltschutz- und Opferschutzeinrichtungen brauchen auch die notwendigen finanziellen Mittel, um diese wichtige Beratung durchführen zu können (Beifall bei der SPÖ), gerade in Zeiten der Coronakrise, da jetzt, wie wir alle wissen, häusliche Gewalt infolge der Lockdowns beziehungsweise der Ausgangsbeschränkungen massiv angestiegen ist.
Ich freue mich aber natürlich darüber, dass die Regierungsparteien auf unsere Kritik eingegangen sind, sodass wir heute hier einen Vierparteienabänderungsantrag gemeinsam einbringen können, der eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage vorsieht. In diesem gemeinsamen Vierparteienabänderungsantrag konnten wir eine Evaluierung Ende Juni 2022 unter Einbeziehung von Interventions- und Gewaltschutzstellen erreichen. Die Erfahrung der Opferschutzeinrichtungen in diesem Bereich ist unentbehrlich und wichtig, und das ist eine wichtige Errungenschaft, die wir durchsetzen konnten.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend: 100 Frauen mahnen; 100 Frauen, die alleine in Österreich seit 2018 von ihren Partnern, Ex-Partnern, Bekannten oder Verwandten ermordet worden sind; 100 Frauen, die uns auf bedrückende Weise deutlich machen, wie wichtig Gewaltschutz und Gewaltprävention sind. Nicht nur an 16 besonderen Tagen im Jahr, sondern an 365 Tagen im Jahr kämpfen wir gemeinsam gegen Gewalt an Frauen. – Vielen herzlichen Dank! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper.)
22.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. – Bitte.