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77. Sitzung des Nationalrates

Donnerstag, 14. Jänner 2021, 9 Uhr

 

Die Einberufung der Sitzung erfolgt aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes.

 

 

Tagesordnung

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Betreff

1.)

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der Ernennung des neuen Bundes­ministers für Arbeit, Familie und Jugend

2.)

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1196/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (626 d.B.)

Berichterstatter: Abg. Dr. Josef Smolle

(Wiederaufnahme der am 13. Jänner 2021 vertagten Verhandlungen)

3.)

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1197/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden (629 d.B.)

Berichterstatter: Abg. Dr. Werner Saxinger, MSc

(Wiederaufnahme der am 13. Jänner 2021 vertagten Verhandlungen)

4.)

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1124/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, über einen Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der COVID-19-Krise (COVID-19-Zweckzuschussgesetz) geändert wird (627 d.B.)

Berichterstatter: Abg. Ralph Schallmeiner

5.)

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests (628 d.B.)

Berichterstatter: Abg. Ralph Schallmeiner

Wien, 2021 01 13

 

Mag. Wolfgang Sobotka

Präsident

 

 

Hermann Gahr

Schriftführer

Cornelia Ecker

Schriftführerin

 

 

 

Aviso

 

Es ist in Aussicht genommen, die Debatte über die Tagesordnungs­punkte 2 bis 5 unter einem durch­zu­führen.

 

Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 wird es erforderlich sein, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.

 

In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.

 

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Nach Beendigung der 77. Sitzung wird eine  weitere (78.) Sitzung des Nationalrates stattfinden.

 

In dieser Sitzung werden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.