21.41
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als letzten Tagesordnungspunkt haben wir das Thema Regelung von Tätowierfarben. Nach Kollegen Hörl dieses Thema zu besprechen, das ist nicht so einfach, aber ich glaube, es ist nicht uninteressant.
Gerade jetzt gibt es eine neue Studie, und in dieser Studie ist erkennbar, dass in Österreich 25 Prozent – das heißt jede beziehungsweise jeder Vierte – tätowiert sind und bereits 10 Prozent mehrere Tätowierungen haben. Wenn man sich die Gruppe der Frauen im Alter von 25 bis 35 Jahren anschaut, kann man sagen, jede zweite Frau in Österreich ist bereits tätowiert. Jetzt gibt es natürlich die eine Seite, die sagt: Das ist mittlerweile große Kunst und Kultur!, und die andere Seite, die sagt: Na ja, das ist eine Gefährdung für den Körper! Ich denke mir, das ist durchaus auch ein Thema für die Politik, und deshalb ist auch dieser Antrag gestellt worden.
Dieser Antrag bezieht sich auch darauf, dass grundsätzlich 4 000 bedenkliche Substanzen in den Tätowierfarben vorhanden sind und wir eigentlich kein Regulativ, kein Zulassungsverfahren und im Wesentlichen auch keine Risikobewertung haben. Deshalb haben wir diesen Antrag auch im Umweltausschuss und im Konsumentenschutzausschuss eingebracht.
Im Hinblick auf die Thematik, dass diese Stoffe drinnen sind und es kein Zulassungsverfahren gibt, haben Sie, Frau Bundesminister, im Umweltausschuss gesagt: Wir haben ein Verfahren bei der Echa, und dieses Echa-Verfahren reicht aus, um die Gefährdung zu bannen. Ich behaupte beziehungsweise wir behaupten, das ist zu wenig. Wir behaupten deshalb, dass das zu wenig ist, weil bei Pflanzenschutzmitteln und bei Arzneimitteln Zulassungsverfahren notwendig sind und dort sehr wohl danach getrachtet wird, dass Sicherheit und auch Transparenz bestehen. Warum nicht bei Tätowiermitteln? – Das ist die Frage.
Deshalb haben wir gesagt, wir fordern von Ihnen ein, auf europäischer Ebene diese Zulassungsverfahren einzuholen, um eine Risikobewertung im Gesundheitsbereich zu haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Fürlinger.)
Ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist: Einerseits ist es erlaubt, aufgrund dessen, dass es eine Positivliste gibt und es die Voraussetzung der garantierten Unbedenklichkeit geben muss, dass bestimmte Haarfärbemittel verboten sind – und in diesen Haarfärbemitteln, die auf der Haut aufgebracht werden, ist grundsätzlich das gleiche Farbpigment drinnen wie in den Tätowierfarben –, aber gleichsam ist es nicht verboten, dass die Farben bei den Tätowierungen unter die Haut kommen. Worin liegt der Unterschied? – Das sehen wir nicht ein.
Deshalb fordern wir auch in diesem Bereich von Ihnen eine Positivliste, so wie es auch der Europarat fordert. Der Europarat sagt klar: Wir versuchen, das positiv aufzuzählen, weil das andere gesundheitsgefährdend ist.
In diesem Sinne und auch, weil meine Redezeit schon vorbei ist: Wir werden, auch wenn heute eine Ablehnung kommt, das im Konsumentenschutzausschuss nochmals besprechen. Wir wollen sichere Tätowierfarben, und wir wollen auch Klarheit darüber, dass es transparent ist, denn so, wie es jetzt ist, ist es uns zu wenig. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)
21.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Reiter. – Bitte, du bist am Wort.