12.17

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Jeder, der einmal in der Situation war, dass er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, um seinen Anspruch durchzusetzen, weiß, dass das langwierig sein kann und sehr oft auch kostspielig ist. Manchmal machen diese Menschen dann auch die Erfahrung, dass die Entscheidung des Gerichtes gerade so viel wert ist, wie die Umsetzung in der Realität, wie die Einbringlichkeit ihres Anspruches dann ausmacht.

Damit komme ich zur Exekutionsordnung, dem Zwangsinstrument des Zivilrechtes. Frau Kollegin Becher, da darf man keinem Missverständnis unterliegen: Das ist ein Programm im Sinne der Gläubigerinteressen und kein Schuldnerschutzprogramm. Wir haben in dieser Exekutionsordnung natürlich auch Elemente für den Schuldnerschutz, aber letztlich geht es darum, dass die Gläubiger das, was ihnen gerichtlich bereits zuge­sprochen wurde, auch tatsächlich erhalten. Wie geht das? – Das geht mit Pfändungen, mit Verwertungen im Bereich der Fahrnisse, des beweglichen Vermögens, Forderungen, vor allem Arbeitseinkommen, und letztlich auch Liegenschaften. Das kann wieder kost­spielig und langwierig sein, denn für all diese Anträge benötigen sie jeweils gesonderte prozessuale Schritte.

Das soll mit dieser Novelle verändert werden. Es wird konzentriert. Es gibt zwei Exeku­tionspakete, die das vereinfachen sollen, die auch die Effizienz heben sollen, die aber von der Spezialität der Exekution bisher zu einer Generalität kommen, die ursprünglich eigentlich im Insolvenzrecht beheimatet ist.

Da sehe ich auch, sehr geehrte Frau Bundesministerin, eine gewisse Spannung, nämlich genau an dieser Schnittstelle zwischen Exekutionsrecht und Insolvenzrecht, denn eines soll diese Novelle meines Erachtens nicht beinhalten: dass es zu einer Entschuldung kommt, zu einer Restschuldbefreiung, obwohl in Wirklichkeit die Möglichkeiten nicht aus­gereizt sind und die Gläubiger jetzt in die Situation kommen, für die Fortsetzung nachweisen zu müssen, dass sich die Verhältnisse geändert haben und die Unein­bring­lichkeit nicht mehr besteht.

Das ist eine wesentliche Bürde, die da dem Gläubiger auferlegt wird, denn: Wie soll das gehen? Das geht wieder nur mit entsprechendem Geld, mit damit verbundenen Kosten, mit Verfahrensverlängerungen. Das heißt, diese Schnittstelle ist aus meiner Sicht ein Spannungsverhältnis, wiewohl der Systemwechsel begrüßenswert ist und aus meiner Sicht auch dazu führen wird, dass es straffere Verfahren gibt, ich hoffe, auch effizientere Verfahren. Die Praxis wird zeigen, wie das Spannungsfeld zum Insolvenzrecht aufgelöst wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

12.20

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.