RN/35
Wahl des Hauptausschusses
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen somit zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses durch Beschluss des Nationalrates festgelegt.
Die Wahl erfolgt gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung aufgrund von Wahllisten, wobei von jeder Liste so viele Abgeordnete als gewählt gelten, wie es dem Verhältnis der Zahlen der Abgeordneten entspricht, die die einzelnen Listen unterfertigt haben. Für die Wahl ist die Reihenfolge des Wahlvorschlages entscheidend.
Für den Hauptausschuss sind einvernehmlich 23 Mitglieder vorgeschlagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich sehe, dass dies einstimmig angenommen ist.
Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den FPÖ-Klub 7, auf den ÖVP-Klub 7, auf den SPÖ-Klub 5, auf den NEOS-Klub 2 und auf den Grünen Klub 2 Mitglieder.
Es sind somit aufgrund der mir übermittelten Listen die nachstehenden Abgeordneten gewählt:
vom FPÖ-Klub: Herbert Kickl, Mag. Hannes Amesbauer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Christian Hafenecker, MA, Ing. Norbert Hofer, Mag. Norbert Nemeth, Dr. Walter Rosenkranz;
vom ÖVP-Klub: Angela Baumgartner, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Michael Hammer, Peter Haubner, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Georg Strasser, August Wöginger;
vom SPÖ-Klub: Andreas Babler, MSc, Doris Bures, Julia Elisabeth Herr, Eva Maria Holzleitner, BSc, Philip Kucher;
vom NEOS-Klub: Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Dr. Nikolaus Scherak, MA;
vom Grünen Klub: Mag. Werner Kogler, Sigrid Maurer, BA.
Damit sind die Wahl und die Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses vollzogen.