11.11

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Ich bin dem Herrn Obmann des Justizausschusses, Abgeordnetem Fürlinger, für sein Winston-Churchill-Zitat sehr dankbar. Ich hatte es dem berühmten Schriftsteller Dostojewski zugeschrieben. Es geht schlichtweg darum, dass die Frage, wie wir – wie ein Staat, wie eine Gesellschaft – mit den Menschen umgehen, denen die Freiheit entzogen worden ist, ein Gradmesser für die Zivilisation, für den zivilisatorischen Standard einer Gesellschaft ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deswegen habe ich von Beginn an – und wirklich am Tag meiner Amtsübernahme den Bediensteten des Hauses und auch meiner Amtsvorgängerin – versichert, dass mir die Frage, wie der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich geordnet wird, ein besonderes Anliegen ist. Ich gehe da nämlich ganz nach einem meiner großen Vorbilder, Justizminister Broda, der stets gesagt hat: der Mensch im Mittelpunkt. (Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].) Das ist auch eine der wichtigsten Maßgaben für die Frage, wie der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich geordnet ist.

Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die in der Debatte schon erwähnt worden sind: Ja, der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich ist auf Anschlag; das kann man so sagen. Wir haben eine Situation mit einem Überbelag. Wir haben steigende Zahlen, vor allem in den forensisch-therapeutischen Zentren. Wir haben innerhalb von 20 Jahren eine Verdreifachung der Zahl jener Personen, die aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigung eine Straftat begangen haben, gesehen. Wir haben aber in den Justizanstalten natürlich auch einen Zuwachs im sogenannten Normalvollzug. Das hängt damit zusammen, dass wir eine wachsende Gesellschaft sind. Eine wachsende Gesellschaft ist an und für sich etwas sehr Gutes – es verspricht Wohlstand –, aber damit steigt bedauerlicherweise auch die Zahl der Personen, die Straftaten begehen.

Wir haben auch viele Strafrechtsreformen durchgeführt. Wir haben im Bereich des Suchtmittelwesens das Prinzip Therapie statt Strafe. Wir haben die Diversion eingeführt, daher hat sich auch die Population in den Haftanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren geändert, was für die Bediensteten – sowohl für die Justizwache als auch für die Fachdienste – natürlich besondere Herausforderungen mit sich bringt. Ich stehe daher vor einer ganz großen Herausforderung: einerseits eben der hohe Belag an Insassen und Insassinnen und andererseits mangelndes Personal. (Zwischenruf des Abg. Darmann [FPÖ].) 

Das habe ich so vorgefunden. Ich arbeite seit dem ersten Tag daran, den Justizwacheberuf und auch den Beruf der Fachdienste und des Verwaltungspersonals attraktiv zu gestalten. Daher ist einer meiner wichtigsten Sätze: Ich lasse mir den Straf- und Maßnahmenvollzug nicht schlechtreden. Das sind ganz, ganz wichtige Tätigkeiten. An all die Bediensteten – wir haben ja auch hier im Haus einige Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Justizwache –: Sie wissen alle, welche wichtigen Aufgaben da erfüllt werden (Abg. Darmann [FPÖ]: Wir wissen es besser als Sie!); es sind unterschiedlichste Berufsgruppen, von Sozialarbeiter:innen und Psycholog:innen über die Gesundheitsdienste bis hin natürlich zur Justizwache mit ihren vielfältigen Aufgaben. Ihnen ist zu danken, dass Sie dieses System aufrechterhalten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben daher veranlasst, dass Ausbildungskurse aufgestockt werden. Wir haben heuer drei weitere Ausbildungskurse gestartet, sodass wir im nächsten Jahr – die Ausbildung dauert etwa ein Jahr – im Bereich der Justizwache erstmals seit Jahren mehr Justizwachebedienstete einstellen können, als wir Abgänge durch Pensionierungen vorhersehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich auch die Gesundheitsvorsorge, vor allem von psychisch erkrankten Personen, im normalen Vollzug sowie in den forensisch-therapeutischen Zentren in den Haftanstalten. Auch da ergreifen wir jedes erdenkliche Mittel. Da konkurrieren wir natürlich mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt, was das Finden von ausgebildeten Psychiaterinnen und Psychiatern oder psychologischem Personal betrifft. Wir versuchen, über marktkonforme Gehälter die Zahlen anzuheben; in dem Bereich nehmen wir das wenige Geld, das uns frei zur Verfügung steht, in die Hand, um eine Verbesserung zu bewirken. 

Es gibt natürlich viele andere Aspekte: Ich möchte auch schon noch darauf verweisen, dass wir letztes Jahr sozusagen sofort – wenige Monate, nachdem ich im Amt war – hier im Haus zwei wichtige Gesetzesbeschlüsse gefasst haben. Das eine war die Erweiterung des elektronisch überwachten Hausarrests, das andere die Erleichterung bei der bedingten Entlassung. All diese Maßnahmen haben bereits gewirkt, aber es ist natürlich nicht genug. 

Nun sind wir mit der Novelle, die heute hier behandelt wird, bei den nächsten wesentlichen Schritten. Es stehen drei zentrale Änderungen im Mittelpunkt. Erstens die Entlassung in das Herkunftsland: Ausländische Insassen und Insassinnen, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, müssen unser Land verlassen. Besteht ein rechtskräftiges Einreise- und Aufenthaltsverbot, ist es künftig möglich, diese Personen nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch ohne ihre Zustimmung außer Landes zu bringen. Ausgenommen, das wurde schon erwähnt, sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten.

Es ist bitte nicht richtig, dass wir in dem Bereich keine Abkommen haben. (Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].) Wir haben zahlreiche Abkommen; wir haben einen EU-Rahmenbeschluss – auf den komme ich noch – zu Haft in der Heimat, wir haben bilaterale Abkommen, es gibt internationale Abkommen mit einer ganzen Anzahl von Ländern. (Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].) Diese Frage der vorzeitigen bedingten Entlassung in die Herkunftsstaaten betrifft in meinen Augen vor allem die Balkanländer. Wir haben Hunderte Insassen und Insassinnen, bei denen wir derzeit überprüfen, ob wir diese Überstellungen zügig vornehmen können. Diese Überstellungen können durch die gesetzliche Regelung, die heute hier beschlossen werden soll, auch direkt aus der Strafhaft erfolgen. 

Der zweite Punkt ist – ich habe es schon erwähnt – Haft in der Heimat. Dabei geht es darum, dass ausländische Verurteilte in ihrem Heimatland, in ihrem Herkunftsstaat zum Strafvollzug übernommen werden. Da gibt es in der EU den EU-Rahmenbeschluss. Ich arbeite auch mit meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen beim EU-Justizminister:innenrat daran, dass wir dabei weiterkommen. Ich werde dort auch tätig werden, damit diese Verfahren schneller ablaufen. Wir schaffen eine Erleichterung im Verfahren, jetzt im nationalen Recht, aber es geht mir auch darum, dass wir insbesondere bei diesen Übernahmen, die etwa aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses zu tätigen sind – die Übernahme in den Strafvollzug im EU-Herkunftsland –, tätig werden. Natürlich auch mit anderen Staaten: Montenegro und Albanien habe ich im Frühjahr besucht, da bin ich auch mit den Justizministern dieser Länder im Gespräch. (Abg. Darmann [FPÖ]: ... im Urlaub warst, wollen wir nicht wissen!)

Ein dritter Punkt, und der ist auch sehr, sehr wichtig: Wir sagen immer, es geht um Resozialisierung. Resozialisierung ist nicht nur ein Schlagwort. Resozialisierung bedeutet erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach dem Vollzug einer Haftstrafe, ein Leben ohne delinquent zu werden, ein Leben ohne weitere Straftaten begehen zu können oder zu müssen – vielleicht aus ökonomischer Not. Hier wissen wir alle: Wer gut ausgebildet ist, wer besser ausgebildet ist, der hat eine höhere Chance auf einen Arbeitsplatz und eben auf ein Leben ohne weitere Delinquenz.

Dadurch machen wir hier Folgendes mit diesem Gesetzesbeschluss: Wir ermöglichen es jenen Personen, die zu einer Haftstrafe verurteilt werden, aber sich zu diesem Zeitpunkt eben in einer Ausbildung oder einer Lehre befinden, dass der Haftantritt aufgeschoben werden kann, bis diese Ausbildung abgeschlossen ist. Das dient dann auch der besseren Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach dem Vollzug der Haftstrafe.

Wir brauchen natürlich weitere Entlastungsschritte. Da stehe ich übrigens im Austausch mit den Justizsprecherinnen und Justizsprecher aller Parlamentsfraktionen. Danke hier noch einmal dafür, dass wir uns vor Kurzem über weitere Maßnahmen ausgetauscht haben. Frau Abgeordnete Wotschke hat es schon erwähnt: gemeinnützige Arbeit statt kurzfristiger Haftstrafen. Da wollen wir auch weiterkommen und da werde ich in Kürze weitere Vorschläge erstatten.

Bei dieser Frage gemeinnützige Arbeit statt kurzfristiger Haftstrafen haben wir sehr gute Erfahrungen im Bereich der Ersatzfreiheitsstrafe, wo das schon möglich ist. Der Verein Neustart berichtet diesbezüglich über gute Erfolge, die dann wirklich auch dazu dienen, dass Menschen sich wieder in den Arbeitsprozess eingliedern können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der heutigen Novelle setzen wir einen wichtigen weiteren Schritt, wenngleich sicher nicht den letzten gesetzlichen Schritt zur Entlastung des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs. Ich ersuche daher, diesem Gesetzesvorschlag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.21

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Köllner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. (Ruf bei den Grünen: Der Herr Köllner!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.