RN/33

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafrechtsänderungsgesetz 2026) (637 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Ragger mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/34

11.42

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Danke, geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Ich möchte die Diskussion von vorhin nicht vertiefen, aber ich möchte nur einen Satz mitgeben: Wenn wir in Österreich 70 Prozent ausländische Straftäter haben, wir jeden dieser Straftäter privat versichern und dafür 140 Millionen Euro ausgeben, dann dürfen Sie, liebe SPÖ, nicht von Geschichtsverkehrung sprechen, sondern davon, dass wir 140 Millionen Euro für Ausländer ausgeben, die in Gefängnissen privat versichert sind. Und das ist ein Zustand, dem wir niemals zustimmen werden und dementsprechend auch dagegen auftreten werden. Es ist die Aufgabe Ihrer Ministerin, dass sie das endlich nach zehn Jahren in Ordnung bringt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme aber wieder dazu zurück, dass wir sehr gut sachlich differenzieren können. Dazu hat der Kollege vor mir ja schon gesprochen. Wir möchten auch die Maßnahmen ein bisschen anschauen, die wir jetzt im Bereich des Menschenhandels gesetzt haben, wobei wir schon seit Jahr und Tag immer dahinter gestanden sind, dass diese Bereiche auch klar reglementiert werden.

Wir sind heute bei dieser Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz bei drei Punkten angekommen: im Bereich Menschenhandel, Organhandel und im dritten Bereich, wo diese Strafbarkeit eingehalten wird. Wir haben natürlich die Zustimmung dazu erteilt, möchten es aber trotzdem differenziert anlegen. 

Wir haben Erschwerungsgründe – ich sage als Stichwort Deepfakes, das KI-Bildmaterial wirkt erschwerend –, wir werden Bereiche für neue Ausbeutungsformen haben, was alles nicht geregelt gewesen ist, ob das jetzt eine Zwangsheirat, Leihmutterschaft oder rechtsmissbräuchliche Adoption ist. 

Das ist alles in Ordnung, aber natürlich haben wir es uns in Österreich anheimgestellt, das Gold-Plating wieder einzuführen, denn wir sind auch hergegangen – das war auch eine breite Diskussion im Justizausschuss – und strafen jetzt auch in unserem Bereich der Lufthoheit. Wenn ein Flieger bei uns ankommt oder wegfliegt, haben wir auf einmal eine Zuständigkeit für uns erkannt. Das geht weit über die EU-Richtlinie hinaus.

Wir haben auch den Justizbeamten dazu befragt, wie er das regelt, und er hat so salopp nach wienerischer Art gesagt: Ja, das ist eh schon so eine komplizierte Regelung. Tun wir da jetzt nicht mehr daran rütteln. Und so ist das jetzt auch übernommen worden. 

Ich sage Ihnen, das ist jetzt nicht auf unseren Mist gewachsen, sondern in diesen Stellungnahmen, die dazu geführt haben – sie haben gesagt, es ist absurd, dass wir uns jetzt anmaßen, uns zusätzliche Komponenten der Strafrechtsgerichtsbarkeit anzueignen –, hat es die Oberstaatsanwaltschaft Wien vehement abgelehnt, die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat es vehement abgelehnt und auch die Justiz hat es abgelehnt. Und der Justizbeamte als auch die Frau Ministerin haben das eins zu eins in den Erläuterungen übernommen und die Regierungsvorlage durchgewunken. Da ist nichts geändert worden. 

Dann hat man einen zweiten Tatbestand gesetzt: In § 90 StGB ist nämlich geregelt, wie die Familie quasi bei der Einwilligung in Bezug auf einen Verletzten agieren kann oder nicht. Wir haben jetzt in der Novelle festgelegt, dass es unter 18 Jahren keine Organentnahme gibt. Stellen Sie sich jetzt vor, es passiert etwas im Familienkreis und man müsste ein Organ eines unter 18-Jährigen entnehmen: Das dürfen wir nicht, das ist jetzt geregelt. Es ist geregelt, dass es jetzt verboten ist. 

Dann haben wir in § 104b noch einen wissentlichen Tatbestand eingeräumt (Zwischenruf der Abg. Duzdar [SPÖ].) – Frau Kollegin Duzdar, schauen Sie das nach –: Die Wissentlichkeit ist nämlich in den Erläuterungen festgelegt worden. Sie räumt ein, dass man wissentlich eine Inanspruchnahme eines Opfers im Menschenhandel vornehmen muss. Das muss man wissentlich festlegen, dann gibt es einen Strafrahmen. Das heißt, der Nutzertatbestand ist jetzt – wir sprechen von einem Minderjährigen – so weit – das war auch ein Einwand bei uns im Justizausschuss –: Was passiert, wenn einer im Bereich einer Laufkundschaft oder im Bereich eines Laufhauses einen Minderjährigen trifft? Dann muss er dort quasi wissen, dass ein Menschenhandel vorliegt. So eine schwachsinnige Regelung! Das ist totes Recht, das wird niemals exekutiert werden. 

Das haben Sie in Ihre Regierungsvorlage hineingeschrieben und einfach auch wiederum die Anregungen der einzelnen wichtigen Vertreter, sowohl der Staatsanwaltschaft Korneuburg als auch der OStA Wien, ignoriert. 

Natürlich stimmen wir dieser Änderung zu, aber gleichzeitig möchten wir auch darauf hinweisen, dass es sich wie ein roter Faden durchzieht, dass einfach bei den Novellierungen so viele Fehler passieren, die in einer juristischen Auslegung keine korrekte Vorgehensweise sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.) 

11.47

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/35

11.47

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Ministerin! Ich darf zunächst im Namen von unserer Abgeordneten Barbara Teiber unsere Gäste der GPA-Pensionistinnen und -Pensionisten und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA im Hohen Haus herzlich begrüßen. – Schön, dass Sie hier sind. (Allgemeiner Beifall.)

Werte Damen und Herren, Menschenhandel, Organhandel, Kriegsverbrechen sind traurige Realität, und es ist unsere Aufgabe, für den bestmöglichen Schutz davor zu sorgen – und dazu dient dieses Strafrechtsänderungsgesetz. Mit diesem Gesetz entwickeln wir das Strafrecht weiter, schließen bestehende Lücken und stärken die Menschenrechte. Darum geht es. 

Folgende zentralen Ziele hat dieses Gesetz: den strafrechtlichen Schutz vor Menschenhandel verbessern, illegalen Organhandel effektiv bekämpfen, den Kriegsverbrechenskatalog erweitern. Frauen und Kinder – die sind nämlich am verletzlichsten und am häufigsten betroffen – sollen künftig besser geschützt werden. Und zum Menschenhandel zählen in Zukunft auch die Zwangsheirat und die Leihmutterschaft, weil das Ausbeutungsformen sind, die immer mehr werden; außerdem geht es auch um rechtswidrige Adoptionen. 

Jetzt komme ich zu meinem Vorredner: Wer das weiß und trotzdem solche Angebote in Anspruch nimmt – ob, wie Sie das so verharmlosen und schönreden, im Laufhaus oder sonst irgendwo –, wird in Zukunft auch bestraft. Und das ist auch richtig und wichtig so! Anstatt das anzuzeigen, es dann auch noch in Anspruch zu nehmen, ist ja wohl letztklassig. Daher ist es wichtig, das strafbar zu stellen. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.) 

Der Handel mit Menschen, Zwangsarbeit oder Entführungen dürfen kein Geschäftsmodell sein. Da gilt Nulltoleranz! Und das ist nicht nur etwas, was wir hier in Österreich, sondern EU-weit haben wollen. Wir setzen damit EU-Vorgaben, aber auch das Organhandelsabkommen des Europarates um. Es ist höchst an der Zeit, diese wichtige Lücke im Strafrecht zu schließen. Das passiert hiermit und dafür werben wir. Ich bin froh, dass trotz aller Kritik eh alle mitgehen und dieser Vorlage zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.)

11.50

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gudrun Kugler mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/36

11.50

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst darf ich noch einmal sagen: Wir haben heute in der Früh in der Aktuellen Stunde die Rolle Österreichs in Europa besprochen. Wir sehen ja an diesem Beispiel, warum es gut ist, Gesetze zu harmonisieren, und dass das, was wir heute in Österreich reformieren, durch die EU und durch internationale Abkommen angestoßen wurde. Das wird einstimmig beschlossen, und das ist gut so.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Mensch ist keine Ware und der Körper ist kein Produkt. Das ist die Überschrift über das, was wir heute machen. Wir setzen eine Richtlinie um, wir setzen ein Übereinkommen des Europarates und mehrere internationale Übereinkommen um. Es sind einige Änderungen, die wesentlich sind. Frau Kollegin Yildirim hat einige erklärt, Kollege Ragger hat sie aber total durcheinandergebracht. Ich möchte sie deswegen noch einmal kurz skizzieren. Zuerst: Es geht um den Menschenhandel und da um die ausdrückliche Aufnahme von Ausbeutung durch Leihmutterschaft, Zwangsheirat und missbräuchliche Adoption in die Definition des Menschenhandels. Ausbeuterische Leihmutterschaft ist jetzt Teil des Menschenhandels. Das ist eine große, wichtige Neuerung und eine Aktualisierung unserer Gesetzeslage. 

Dann: Die wissentlich erfolgte Inanspruchnahme von Leistungen von Opfern des Menschenhandels ist jetzt auch strafbar. Ich sage ganz einfach, man kann sich nicht mehr dahinter verstecken, zu sagen: Na ja, ich habe ja den Menschenhandel nicht selber betrieben, ich habe nur die Dienstleistungen gekauft. – Das ist jetzt strafbar, wenn es wissentlich erfolgt ist. Lieber Herr Kollege Ragger, es geht da nicht nur um Minderjährige, wie du gesagt hast, es ist auch eine Selbstverständlichkeit, dass die wissentliche Inanspruchnahme von Diensten von Menschenhandelsopfern in Österreich strafbar ist. 

Im Bereich Organhandel wird die gewinnorientierte Anwerbung eines Organspenders verboten. Ganz wichtig! Es wird auch verboten, dass eine Person eine Niere gegen Geld entnimmt oder entnehmen lässt. Das sind Dinge, die bisher nicht verboten waren und es ist ganz wichtig, dass wir diese Neuerung nun vollziehen. Und ja, Herr Kollege Ragger hat bekrittelt, dass Minderjährige nicht wirksam in eine Organentnahme einwilligen können. Da handelt es sich natürlich um Lebendspenden und Minderjährige sind zu jung, um sich nicht vielleicht von Geldversprechen überzeugen zu lassen. 

Betreffend Kriegsverbrechen, auch das möchte ich unterstreichen, verbieten wir nun – also wir nehmen Tatbestände in den Tatbestand Kriegsverbrechen auf – den Einsatz von Waffen mit unentdeckbaren Splittern, also zum Beispiel durch ein Röntgengerät, und von Laserwaffen, die zur dauerhaften Erblindung führen. Auch das ist eine wichtige Erneuerung und aktualisiert die österreichische Gesetzeslage. 

In der Luftfahrt – das wurde auch vom Kollegen Ragger kritisiert – wird die österreichische Strafgerichtsbarkeit erweitert, wenn Flugzeuge in Österreich gestartet sind oder landen. Auch das ist wichtig, weil die Strafbarkeit da unklar war und bestehen muss. Und damit, Herr Kollege Ragger, setzen wir nicht eine EU-Richtlinie, sondern ein internationales Abkommen um. Als Jurist sollte man diese Dinge zumindest auseinanderhalten und richtig benennen können. Also kurz zusammengefasst: Der Mensch ist keine Ware, der Körper ist kein Produkt. Ich freue mich, dass wir das trotz aller Diskussionen heute einstimmig beschließen. (Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].)

Ich möchte aber noch einen Gedanken zum Thema Menschenhandel sagen: Wir haben weitere Baustellen. Das heute ist wichtig, aber es ist nicht das Ende der Diskussion und dessen, was wir in Österreich tun müssen. Ich möchte auf zwei Entwicklungen hinweisen. Die eine ist, dass wir sehen, dass im Bereich Menschenhandel die erzwungene Kriminalität zunimmt. Das heißt, die am schnellsten wachsenden Formen des Menschenhandels sind zum Beispiel Onlinefinanzbetrug, Onlinebetrugsmaschen und Drogenhandel. Davon sind Österreicher ganz oft Opfer. Man nennt den erzwungenen Betrug Forced Scamming, und internationale Institutionen beginnen mehr und mehr, darüber zu sprechen. Das müssen wir auch hier in Österreich tun. 

Die zweite Neuerung, die wir nicht vergessen dürfen, ist, dass digitale Technologien in allen Phasen des Menschenhandels eine immer größere Rolle spielen. Hier sehen wir leider eine wachsende Kluft zwischen den Mitteln der Kriminellen und jenen der Strafverfolgungsbehörden. Das heißt, unser nächster Schritt – und Frau Justizministerin, das müssen wir gemeinsam machen – ist, dass technologische Hilfsmittel, insbesondere durch künstliche Intelligenz, noch gezielter eingesetzt werden, um Menschenhandel zu verhindern, um die Opfer zu identifizieren, aber zum Beispiel auch, um Finanzströme nachzuverfolgen und vielleicht dann auch die Täter noch leichter zu finden. 

Es wurde heute schon gesagt: Wie eine Gesellschaft mit den Schwächsten umgeht, zeigt den Stand ihrer Zivilisation. Wir arbeiten daran. Was wir heute machen, ist wichtig, und es müssen auch weitere Schritte folgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)

11.55

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/37

11.55

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mensch ist keine Ware, kein Körper, kein Organ soll zu einem Geschäftsmodell werden, bei dem Not, Abhängigkeiten oder fehlende Alternativen einfach ausgenutzt werden. Genau darum geht es auch heute bei diesem Strafrechtsänderungsgesetz. 

Wir schließen Lücken beim Menschenhandel, wir schließen Lücken beim Organhandel und wir passen unser Strafrecht dort, wo sich eben auch die Formen der Ausbeutung verändert haben, an. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: die Leihmutterschaft. Wo beginnt meiner Meinung nach bei der Leihmutterschaft die Ausbeutung? – Sie beginnt dort, wo Frauen keinen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung haben, wo sie zu Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu Spätabbrüchen gedrängt werden, wo es zu kurze Abstände zwischen Schwangerschaften, Geburten und Tod oder Fehlgeburten gibt, wo sie bei Tod oder Fehlgeburten ihre Vergütung verlieren, wo es zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommt, wo Pässe abgenommen werden, wo vorgeschrieben wird, wie sie sich ernähren dürfen und was sie tun dürfen, wo die Vergütung auch von gewissen Faktoren wie Geschlecht, Gesundheitszustand oder anderen Eigenschaften des Kindes abhängt – einfach dort, wo wirtschaftlicher Druck entsteht, sodass von einer freien Entscheidung einfach nicht mehr gesprochen werden kann. 

Das ist eben der entscheidende Punkt. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Der Staat soll erwachsenen Menschen nicht zwingend vorschreiben, wie sie ihr Leben zu führen haben. Selbstbestimmung setzt aber immer Freiheit voraus. Freiheit ist der Schlüssel und Freiheit ist eben mehr als nur die Unterschrift unter einem Vertrag. Wenn Not oder Abhängigkeiten dazu führen, dass der eigene Körper zur Ware wird, dann müssen wir auch genauer hinsehen. Es geht uns nicht darum, dass wir Menschen Entscheidungen abnehmen, sondern es geht darum, dass aus Not eben kein Geschäftsmodell gemacht werden darf. 

Dasselbe gilt auch für den Organhandel. Wer die wirtschaftliche Not eines Menschen ausnutzt, um mit dessen Organen Geld zu verdienen, macht den menschlichen Körper auch zur Ware. Deshalb schaffen wir hier neue Straftatbestände gegen finanziell motivierten Organhandel, gegen die Vermittlung von und den Handel mit illegal entnommenen Organen. Wir stellen außerdem klar, dass bei unter 18-jährigen Personen in eine Organentnahme nicht eingewilligt werden kann. Auch die Organentnahme bei Verstorbenen, die diese auf gar keinen Fall wollten, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. 

Worum geht es da im Kern? – Im Kern geht es um etwas ganz, ganz, ganz Grundsätzliches: Es geht um Selbstbestimmung, es geht um den Schutz vor Ausbeutung. Es geht darum, dass der Mensch über sehr viel selbst bestimmen soll, es aber Grenzen bei dem, was käuflich ist, gibt. Denn: Jeder Mensch hat einen Wert, aber nicht alles hat einen Preis. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.58

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/38

11.59

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Selbstverständlich unterstützen wir die Einführung dieser neuen Straftatbestände. Das sind teilweise Umsetzungen aus internationalen Verpflichtungen, teilweise sind es sehr gute Fortführungen der gesetzlichen Entwicklungen. All die Verfahren, die jetzt neu anfallen werden, müssen aber natürlich auch durchgeführt werden. Das machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz. Es braucht zusätzliche Verfahren in den Staatsanwaltschaften und es werden auch zusätzliche Verfahren in den Gerichten kommen. Das ist logisch: Wenn man neue Strafbestimmungen hat, muss man die Verfahren auch führen, denn sonst kann man sie sich sparen. 

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber jetzt schon am Anschlag. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, aber diese ganze Woche gilt an den Gerichten als Aktionswoche. Die Gerichte sind, um darauf aufmerksam zu machen, wie sehr die Mitarbeiter:innen dort aus dem letzten Loch pfeifen, in eine Art Streik getreten. Man nennt es nicht so, man nennt es Aktionswoche, weil die natürlich so pflichtbewusst sind, dass sie alles, was dringend ist, trotzdem machen. 

Ich bin mir aber gar nicht sicher, ob Sie das überhaupt mitbekommen haben, weil Sie ja, wie wir wissen, insbesondere auch den Dialog mit diesen Menschen verweigern. Sie verweigern den Dialog mit den Menschen, die Tag für Tag für Sie arbeiten und all das abarbeiten, was in diesem Ministerium anfällt. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin, ich würde Sie schon bitten, dass Sie dann, wenn Sie neue Straftatbestände einführen (Abg. Duzdar [SPÖ]: Das sind die internationalen ...!), die in der Wirkungsfolgenabschätzung mit Mehraufwand bewertet werden, auch die Ressourcen dafür zur Verfügung stellen, damit diese Verfahren auch abgearbeitet werden können (Beifall bei den Grünen), denn nur das ist wirklich Rechtsstaat. Rechtsstaat ist nicht, nur Gesetze zu machen und Strafdrohungen ins Gesetz zu schreiben, sondern diese Gesetze auch ordnungsgemäß zu vollziehen, und zwar so zu vollziehen, dass die Menschen, die das machen, das in einer würdevollen Art und Weise und machen können und nicht selbstausbeuterisch machen müssen. (Beifall bei den Grünen.)

12.01

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin für Justiz. – Bitte, Frau Bundesministerin, Sie sind am Wort.

RN/39

12.01

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte jetzt ganz kurz auf meine Vorrednerin eingehen, die mir hier nachsagt, ich würde den Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der Justiz verweigern. – Also das finde ich schon sehr originell, das muss ich sagen. Ich habe gerade heute Nachmittag ein schon lang vereinbartes Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Staatsanwaltschaft, der Richterschaft und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, und am Ende der Woche bin ich noch bei der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte. Ich bin laufend – von Bezirksgerichten über viele andere Gerichte – vor Ort, genauso wie auch in den Justizanstalten und den forensisch-therapeutischen Zentren. Ich bin vor Ort, ich spreche mit allen Bediensteten, ich spreche mit den Rechtspflegerinnen, mit den Gerichtsvollziehern und -vollzieherinnen und mit der Richterschaft am laufenden Band. Also da bitte ich schon, ein bisschen bei der Realität zu bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum heutigen Thema, zum vorliegenden Strafrechtsänderungsgesetz 2026: Damit verfolgen wir mehrere Ziele: Wir entwickeln unser Strafrecht in mehreren wichtigen Bereichen weiter und setzen zugleich europäische und internationale Verpflichtungen um. 

Der erste Schwerpunkt ist der Kampf gegen Menschenhandel. Wie erwähnt geht es dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wir reagieren damit auf neue Erscheinungsformen des Menschenhandels und erweitern den strafrechtlichen Schutz, insbesondere im Hinblick auf Zwangsheirat, illegale Adoption und bestimmte Fälle der Leihmutterschaft. Auch technologieunterstützte Straftaten werden stärker berücksichtigt. Darüber hinaus schaffen wir einen neuen Straftatbestand für die wissentliche Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels. 

Ein zweiter Schwerpunkt ist der Kampf gegen den illegalen Organhandel. Da schaffen wir die strafrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates gegen den Handel mit menschlichen Organen. Es werden nunmehr insbesondere finanziell motivierte Organentnahmen, entsprechende Vermittlungstätigkeiten sowie der Handel mit und die Verwendung von unerlaubt entnommenen Organen strafrechtlich erfasst. Für uns gilt dabei ein klarer Grundsatz – und er wurde heute schon zu Recht mehrfach erwähnt –: Der menschliche Körper ist keine Ware. 

Die dritte Materie betrifft Straftaten an Bord von Luftfahrzeugen. Damit setzen wir das Montrealer Protokoll aus dem Jahr 2014 um. Wir erweitern die österreichische Gerichtsbarkeit, insbesondere wenn Österreich Lande- oder Haltestaat eines Luftfahrzeugs ist. Wir stärken damit die Möglichkeiten einer wirksamen Strafverfolgung bei solchen Delikten. 

Schließlich entwickeln wir auch das Völkerstrafrecht weiter. Wir tragen den sogenannten Belgischen Änderungen des Art. 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes Rechnung. Damit werden weitere international anerkannte Kriegsverbrechen in unserem Strafgesetzbuch abgebildet, insbesondere der Einsatz blind machender Laserwaffen sowie von Waffen mit Splittern, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können. 

All diese unterschiedlichen Materien verbindet ein gemeinsames Ziel: Wir schließen Lücken in unserem Strafrecht, stärken den Schutz der Menschenwürde und stellen sicher, dass Österreich seinen europäischen und internationalen Verpflichtungen verlässlich nachkommt. Ich ersuche daher Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihre Zustimmung zu dieser wichtigen Novelle zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.05

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nicole Sunitsch. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/40

12.06

Abgeordnete Nicole Sunitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Galerie und Zuseher vor den Bildschirmen! Ganz besonders möchte ich aber heute die Delegation des BZS Traiskirchen begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) 

Menschen und Körper sind keine Ersatzteillager. Ein Arbeitsplatz im Ausland, ein Einkommen, eine Zukunft: Mit diesem Versprechen reist ein Mensch voller Hoffnung los und landet in den Händen von Verbrechern. Aus Hoffnung wird Angst, aus einem Versprechen wird eine Falle. Beim Organhandel geht dieses Geschäft mit der Not noch weiter. Da werden sogar Teile des menschlichen Körpers zur Ware gemacht. Für die Täter zählt nicht der Mensch, für sie zählt nur, wie viel sie an ihm verdienen können. Deshalb stimmen wir Freiheitliche diesem Strafrechtsänderungsgesetz zu. 

Die Vorlage soll weitere Ausbeutungsformen erfassen. Sie schafft neue Straftatbestände gegen Organhandel und erweitert die Möglichkeiten, bestimmte im Ausland begangene Taten zu verfolgen. Wer Menschen ausbeutet, darf sich hinter keiner Grenze verstecken, und wenn ein Opfer den Mut hat, darüber zu sprechen oder auszusagen, soll kein Mensch mit seiner Angst allein sein. Opferschutz darf nicht erst nach einem Urteil beginnen. Für uns Freiheitliche ist klar: Menschlichkeit gegenüber den Opfern, Konsequenz gegenüber den Tätern! 

Unsere Zustimmung ist aber kein Anlass zum Zurücklehnen, sie ist ein Arbeitsauftrag an diese Regierung. Am Ende zählt nicht, wie viele Paragrafen wir beschließen, es zählt, ob wir Menschen schützen und Täter zur Verantwortung ziehen. Die Würde eines Menschen ist nicht verhandelbar, und sie steht niemals zum Verkauf. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.08

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Muna Duzdar. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/41

12.08

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wir haben es jetzt schon öfters gehört: Es geht bei dieser Strafrechtsänderung darum, dass wir internationalen Verpflichtungen nachkommen und Menschenrechte weiterentwickeln und in unserem Strafrecht verankern. Daher verstehe ich Ihre Äußerung, Frau Kollegin Prammer, nicht ganz, mit der Sie eigentlich der Frau Ministerin Vorwürfe machen, dass wir unseren internationalen menschenrechtlichen Vorgaben nachkommen, und diese ungeheuerliche Unterstellung hier machen (Zwischenruf der Abg. Prammer [Grüne]), von wegen die Frau Ministerin würde keinen Dialog führen. Das weise ich entschieden zurück. Die Frau Ministerin steht im permanenten Kontakt mit den Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft. Das ist eine totale Themenverfehlung gewesen. (Beifall bei der SPÖ.) 

Werte Kollegen und Kolleginnen, es gibt aber einen Punkt, den ich hier besonders hervorheben möchte, nämlich dass wir auch den Katalog der Kriegsverbrechen ausweiten, weil wir leider in einer Welt leben, wo technologische Entwicklungen nicht nur im Sinne und Interesse der Menschen erfolgen, sondern Waffensysteme entwickelt werden, die immer grausamer werden – die Frau Ministerin hat das schon erwähnt –, mit Laserwaffen, die Menschen dauerhaft erblinden lassen, und Waffen, deren Splitter im menschlichen Körper nicht einmal durch Röntgen entdeckt werden können. 

Daher ist es so wichtig, dass wir uns da am Römer Statut orientieren. Das Römer Statut ist die Grundlage für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes gewesen, der 2002 tätig geworden ist und von dem Österreich auch ein Gründungsmitglied ist. Ich erwähne das deswegen in diesem Zusammenhang, weil wir auch in einer Zeit leben, in der nicht nur der demokratische Rechtsstaat weltweit auf dem Rückzug ist, sondern in der wir erleben, dass unsere internationale Rechtsordnung, unsere internationale Strafgerichtsbarkeit systematisch attackiert und angegriffen wird. 

Letzten Freitag, werte Kollegen und Kolleginnen, hat die US-Regierung unter Donald Trump Sanktionen angeordnet, nämlich gegen den Internationalen Strafgerichtshof als gesamte Institution. Der Internationale Strafgerichtshof wurde schon mit seinen Richtern und Richterinnen sanktioniert, mit der Präsidentin sanktioniert, und diesmal soll die gesamte Institution sanktioniert werden. Das bedeutet, man will in Wirklichkeit alle Mitarbeiter, die dort arbeiten, nicht nur in ihrem beruflichen Fortkommen behindern, sondern ihnen das Leben erschweren, indem man sie von allen Bankdienstleistungen, von jeglichem Zahlungsverkehr abschneidet – Konten werden gesperrt, Vermögen eingefroren –, aber es geht auch nicht nur darum, die Arbeitsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes zu beeinträchtigen, sondern ihn als gesamte Institution zu zerstören. 

Das ist ein Angriff auf das Völkerrecht, das ist ein Angriff auf unsere internationale Rechtsordnung und das ist auch ein Angriff auf unsere europäische Souveränität. Das Leben der europäischen Bürger und Bürgerinnen wird damit in Wirklichkeit erschwert, das heißt, es ist unser aller Aufgabe, unsere Bürger und Bürgerinnen in Europa zu schützen, unsere europäische Souveränität zu schützen und uns da gegen Sanktionen der USA zu wehren. Daher ist es wichtig, dass eine EU-Verordnung aktiviert wird, die unsere Bürger und Bürgerinnen schützen soll, damit sie eben nicht von Zahlungsverkehr, Bankdienstleistungen und Sonstigem abgeschnitten werden.

Unsere Frau Justizministerin ist eine Kämpferin für die internationale Strafgerichtsbarkeit. – Frau Justizministerin, dafür danke ich Ihnen, und auch dafür, dass Sie sich einsetzen werden, dass diese Verordnung, dieses Blocking Statute, endlich aktiviert wird, weil wir einfach nicht in Kauf nehmen können und akzeptieren können (Abg. Darmann [FPÖ]: Die Frau Justizministerin sollte sich einmal für Recht und Ordnung in Österreich einsetzen, das wäre auch schon einmal gescheit!), dass Europa so unter Druck gerät, weil Menschen ihre Aufgabe machen, nämlich Kriegsverbrechen weltweit zu ahnden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stark [ÖVP]. – Zwischenruf des Abg. Darmann [FPÖ].)

12.12

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Wurm [FPÖ] – in Richtung Abg. Kucher [SPÖ] –: Philip, servus! – Abg. Kucher [SPÖ] – Abg. Wurm [FPÖ] zuwinkend –: Hallo!)

RN/42

12.12

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Neue, strengere Regeln zur konsequenten Verfolgung von Organhandel, von Menschenhandel unterstützen wir, finden wir auch gut und richtig – daher werden wir da selbstverständlich auch zustimmen –, denn es ist eine wichtige Umsetzung von EU-Recht für das Völkerrecht. 

Kritisch wurde heute auch in den Reden angemerkt, dass die alleinige Zuständigkeit bei allen Dingen, die in Zusammenhang mit Flügen passieren, jetzt beim Gericht in Korneuburg liegen soll. Das könnte zu einer Überlastung des Gerichts führen, aber das können wir uns anschauen und das wird auch laufend evaluiert.

Wo es aber meines Erachtens keine Evaluierung braucht, sind die fehlenden Ressourcen in der Justiz, denn es ist klar, dass die Ressourcen an allen Ecken und Enden fehlen. Wenn in einer Legislaturperiode in vier von fünf Jahren kein Cent und keine Planstelle für die Justiz übrig bleibt (Abg. Wurm [FPÖ]: Alma! Du warst ja Ministerin, Alma!) und in diesen vier Jahren nichts für die Justiz herausgeholt wurde, dann ist das ein Skandal, dann ist das schädlich für unseren Rechtsstaat. (Beifall bei den Grünen.)

Dass die Richter:innen, die Staatsanwält:innen da jetzt in einer Aktionswoche sind und streiken müssen (Zwischenrufe bei der SPÖ), um aufzuzeigen, wie schwierig es derzeit ist, ist auch ein Skandal. Es braucht da ein gemeinsames Bekenntnis dieses Hauses, dass die Justiz nicht weiter ausgehungert wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Stefan [FPÖ]. – Abg. Duzdar [SPÖ]: Du warst Justizministerin!)

Ja, ich war Justizministerin, und als ich 2019 dieses Amt übernommen habe, hieß es auch an allen Ecken und Enden: Die Justiz stirbt einen stillen Tod. Was haben wir gemacht? – Wir haben dafür gekämpft, dass es 50 Prozent mehr Budget für die Justiz gibt, dass es 600 Planstellen für die Justiz gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß, dass die Justizministerin das auch machen möchte und dass sie dafür kämpft, aber es gibt in diesem Parlament keine Mehrheit, die das der Justiz zugutekommen lässt. (Abg. Duzdar [SPÖ]: Warum hast du das nicht gemacht?) Die Justiz nimmt wahnsinnig viel Geld mit Gerichtsgebühren ein. Jetzt hat sich der Finanzminister dazu entschlossen, diese Gerichtsgebühren weiter zu erhöhen – schön und gut, aber warum kann man diese Mehreinnahmen von 60 Millionen Euro – 60 Millionen Euro! – nicht direkt der Justiz zugutekommen lassen? Das verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn wir den Rechtsstaat ernst nehmen, dann müssen wir ihn finanzieren, und alle, die das nicht tun, nehmen den Rechtsstaat nicht ernst. Ich sage Ihnen eines: Der Rechtsstaat, unsere Demokratie ist gefährdet, von außen, aber auch von innen, und wenn wir die Justiz und den Rechtsstaat nicht mit den notwendigen Ressourcen ausstatten, dann wird es nicht besser. (Beifall bei den Grünen.)

Genau aus diesem Grund stellen wir folgenden Entschließungsantrag:

RN/42.1

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M. Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aktionswoche für den Rechtsstaat - Maßnahmen gegen die Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, zur Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften 


Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.16

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/42.2

Aktionswoche für den Rechtsstaat - Maßnahmen gegen die Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften (224/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/43

Abstimmung

RN/43.1

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 624 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder einstimmig der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

RN/43.2

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aktionswoche für den Rechtsstaat - Maßnahmen gegen die Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.