12.01
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte jetzt ganz kurz auf meine Vorrednerin eingehen, die mir hier nachsagt, ich würde den Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der Justiz verweigern. – Also das finde ich schon sehr originell, das muss ich sagen. Ich habe gerade heute Nachmittag ein schon lang vereinbartes Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Staatsanwaltschaft, der Richterschaft und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, und am Ende der Woche bin ich noch bei der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte. Ich bin laufend – von Bezirksgerichten über viele andere Gerichte – vor Ort, genauso wie auch in den Justizanstalten und den forensisch-therapeutischen Zentren. Ich bin vor Ort, ich spreche mit allen Bediensteten, ich spreche mit den Rechtspflegerinnen, mit den Gerichtsvollziehern und -vollzieherinnen und mit der Richterschaft am laufenden Band. Also da bitte ich schon, ein bisschen bei der Realität zu bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)
Zum heutigen Thema, zum vorliegenden Strafrechtsänderungsgesetz 2026: Damit verfolgen wir mehrere Ziele: Wir entwickeln unser Strafrecht in mehreren wichtigen Bereichen weiter und setzen zugleich europäische und internationale Verpflichtungen um.
Der erste Schwerpunkt ist der Kampf gegen Menschenhandel. Wie erwähnt geht es dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wir reagieren damit auf neue Erscheinungsformen des Menschenhandels und erweitern den strafrechtlichen Schutz, insbesondere im Hinblick auf Zwangsheirat, illegale Adoption und bestimmte Fälle der Leihmutterschaft. Auch technologieunterstützte Straftaten werden stärker berücksichtigt. Darüber hinaus schaffen wir einen neuen Straftatbestand für die wissentliche Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels.
Ein zweiter Schwerpunkt ist der Kampf gegen den illegalen Organhandel. Da schaffen wir die strafrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates gegen den Handel mit menschlichen Organen. Es werden nunmehr insbesondere finanziell motivierte Organentnahmen, entsprechende Vermittlungstätigkeiten sowie der Handel mit und die Verwendung von unerlaubt entnommenen Organen strafrechtlich erfasst. Für uns gilt dabei ein klarer Grundsatz – und er wurde heute schon zu Recht mehrfach erwähnt –: Der menschliche Körper ist keine Ware.
Die dritte Materie betrifft Straftaten an Bord von Luftfahrzeugen. Damit setzen wir das Montrealer Protokoll aus dem Jahr 2014 um. Wir erweitern die österreichische Gerichtsbarkeit, insbesondere wenn Österreich Lande- oder Haltestaat eines Luftfahrzeugs ist. Wir stärken damit die Möglichkeiten einer wirksamen Strafverfolgung bei solchen Delikten.
Schließlich entwickeln wir auch das Völkerstrafrecht weiter. Wir tragen den sogenannten Belgischen Änderungen des Art. 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes Rechnung. Damit werden weitere international anerkannte Kriegsverbrechen in unserem Strafgesetzbuch abgebildet, insbesondere der Einsatz blind machender Laserwaffen sowie von Waffen mit Splittern, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.
All diese unterschiedlichen Materien verbindet ein gemeinsames Ziel: Wir schließen Lücken in unserem Strafrecht, stärken den Schutz der Menschenwürde und stellen sicher, dass Österreich seinen europäischen und internationalen Verpflichtungen verlässlich nachkommt. Ich ersuche daher Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihre Zustimmung zu dieser wichtigen Novelle zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.05
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nicole Sunitsch. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.