RN/55

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1008/A der Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M., Mag. Selma Yildirim, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 geändert wird (641 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Antonio Della Rossa. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

 

RN/56

12.56

Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Zusehende und Zuhörende! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Abspann eines Filmes können Sie ganz viele Namen lesen. Hinter all diesen Namen stehen meistens auch Tätigkeiten und Arbeit, und diese Arbeit muss sich auch auf der Abrechnung wiederfinden.

Eine Szene kann hervorragend geschrieben, hervorragend ausgeleuchtet und geschnitten sein, aber ob sie uns berührt, ob wir lachen, ob wir weinen oder einer Figur Glauben schenken, hängt, muss ich jetzt als Musiker sagen, vor allem an der Filmmusik, aber vor allem auch an den Menschen, welche die Figur darstellen, also die Rolle spielen. Genau um diese Menschen geht es in diesem Gesetz heute, um die Schauspielerinnen und Schauspieler. 

Die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden beteiligt Schauspielerinnen und Schauspieler seit vielen, vielen Jahren an den Einnahmen aus der Kabelweitersendung, allerdings fehlt für diese bewährte Praxis eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Dadurch drohen Einnahmen mitunter wegzufallen, obwohl die künstlerische Leistung ja noch weiterhin aufrecht ist, also noch auf dem Bildschirm dargestellt wird – oder um es anders auszudrücken: Der Film läuft noch, die Vergütung könnte aber aufhören. Und das müssen wir heute hier verhindern, denn an der Leistung hat sich ja grundsätzlich nichts geändert, die Rolle wurde ja bereits gespielt, die Szene erarbeitet, der Film gedreht. Bei jeder weiteren Ausstrahlung sehen wir das Ergebnis dieser Arbeit, und die muss auch verwertet werden. 

Ich weiß, das ganze Gesetz klingt technisch, aber für die Betroffenen geht es um einen erheblichen Teil ihres Einkommens. Für diese Schauspielerinnen und Schauspieler ist das nicht nichts. 

Ich komme selbst aus dem Musikbereich und ich kenne diese Diskrepanz: Man spielt an einem Abend, kriegt tollen Applaus, aber am Ende des Monats geht sich mitunter die Miete nicht aus. Man kann auf einer Bühne stehen, man kann Menschen begeistern und trotzdem nicht wissen, wie es wirtschaftlich weitergeht, ob man seine Miete zahlen kann. Ich glaube, auch als Musiker kann ich Ihnen das sagen, das ist ähnlich: Bei den Vergütungen auf so manchen Streamingplattformen bleibt sehr wenig übrig, und das möchten wir den Schauspielerinnen und Schauspielern ersparen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Künstlerische Arbeit verdient Anerkennung, und Anerkennung muss sich auch im Einkommen ausdrücken. So einfach ist das. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten wäre es fatal, wenn eine rechtliche Unsicherheit Kulturschaffenden zusätzlich Geld entzieht. Das wollen wir vermeiden. Ich glaube, da geht es uns allen so.

Diesem Antrag wird von allen Fraktionen, also einstimmig, glaube ich, zugestimmt werden, denn wer einem Film Gesicht und Stimme gibt, wer Schauspieler ist, soll bei seiner weiteren Verwertung auch finanziell berücksichtigt werden. So einfach ist das. Im Abspann machen wir diese Menschen sichtbar. Sorgen wir dafür, dass ihre Leistung auch bei der Verteilung der Einnahmen zählt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

12.59

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.

RN/57

12.59

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Ein Film hat viele Mitwirkende, und die sollen eben nicht nur im Abspann vorkommen, sondern auch bei der Abrechnung. Darum geht es heute. Es ist tatsächlich so, dass Schauspielerinnen und Schauspieler seit vielen Jahren an den Einnahmen aus der sogenannten Kabelweitersendung beteiligt sind.

Dabei geht es darum: Wenn ein Fernsehsender einen Film wiederholt ausstrahlt und dieser entsprechend weiterverbreitet wird, fließen dafür Vergütungen, und an diesen Einnahmen werden in der Regel auch die Schauspielerinnen und Schauspieler beteiligt. Das hat nun jahrelang funktioniert und ist auch die gängige Praxis, doch plötzlich ist eine ganz große Juristendiskussion entbrannt, Stichwort Urheberrecht. 

Wenn die gängige Praxis vernünftig ist und das Gesetz nicht passt, dann müssen wir das Gesetz ändern und nicht die gängige Praxis abschaffen, und genau das tun wir heute, indem wir § 34 Abs. 1 Verwertungsgesellschaftengesetz wie folgt ergänzen: Verwertungsgesellschaften, die das Recht der Weitersendung nach § 59a Urheberrechtsgesetz wahrnehmen, können bei der Verteilung des daraus eingenommenen Entgelts auch ausübende Künstler berücksichtigen, denen kein ausschließliches Recht an der Sendung oder Weitersendung zusteht. 

Damit konkretisieren wir schlicht und einfach die Rechtsgrundlage und schaffen Rechtssicherheit. – So einfach ist das. Und das Erfreuliche, um es auch klarzustellen: Das kostet kein Steuergeld, das kostet den Staat nichts und unseren Schauspielerinnen und Schauspielern ist geholfen.

Abschließend – was mich ganz besonders freut –: Das ist ein selbstständiger Initiativantrag, der, glaube ich, von allen Parteien mitgetragen wird. Das ist insofern erfreulich, als wir hier im Hohen Haus die bemerkenswerte Angewohnheit haben, immer zu diskutieren: Was muss die Regierung mehr tun, was muss sie weniger tun? Das ist auch unsere Aufgabe, aber wir vergessen viel zu sehr, dass wir der Gesetzgeber sind. Wir müssen nicht immer warten, bis uns jemand ein Gesetz auf den Tisch knallt, wir können auch selber Vorschläge machen, und genau das tun wir heute. Das ist ein Ausfluss des parlamentarischen Selbstbewusstseins. Ich freue mich, dass wir das heute einstimmig machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.01

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher.

RN/58

13.02

Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kabelentgelte – das ist jetzt nicht unbedingt der Stoff, aus dem ad hoc große Soaps oder erfolgreiche Serien entstehen. Sie sind aber, und das haben die Kolleginnen und Kollegen auch schon ausgeführt, ein wichtiger Bestandteil des Einkommens von Schauspielerinnen und Schauspielern.

Der Kollege Jurist und Advokat vor mir hat bereits die Feinheiten und Paragrafen genannt, die rechtlichen Feinheiten auseinandergesetzt. Als Kultursprecherin bin ich wohl eher die Advokatin der Künstlerinnen und Künstler, der Schauspielerinnen und Schauspieler. Diese kennen wir aus vielen Filmen, aus Serien, aber kennen wir auch ihren beruflichen Alltag? Ob im Fernsehen oder beim Streamen: Wir lachen mit ihnen, wir leiden mit ihnen, wir weinen mit ihnen, es sind viele große Emotionen, die wir miteinander erleben können.

Aber: Mit dem letzten Drehtag endet für Schauspielerinnen und Schauspieler meist auch das Engagement, und wann die nächste Rolle tatsächlich kommt, ist für viele offen. Weil ein Film vielleicht auch noch Jahre, nachdem er abgedreht wurde, ein Publikum hat, wird es genau da wichtig, dass die Menschen, die ihn zu diesem großartigen Werk gemacht haben, auch wirklich am Ertrag teilhaben können. Genau dafür schafft diese Gesetzesänderung jetzt eine Rechtssicherheit, nämlich dass schauspielerische Leistungen bei der Verteilung der Erlöse auch weiterhin berücksichtigt werden.

Bei der Wiederholung und von der Wiederausstrahlung eines Films, einer Serie, entsteht aber keine neue Serie oder auch kein neuer Film. Österreich hat großartige Talente, viele Ideen und auch viele Produktionsfirmen, die große und kleine Hits schaffen können, Serien, aber auch künstlerisch sehr anspruchsvolle Filme, und genau das soll auch weiterhin gewährleistet werden, damit auch dieser Markt weiterhin bedient wird. 

Genau deswegen stehen wir NEOS auch zur Investment Obligation, die es, anstatt neue Steuern zu schaffen, ermöglicht, dass große Streamer in Österreich investieren und damit auch weiterhin österreichische Produktionen lenken und finanzieren.

Wir wollen einfach, dass mehr Filme in Österreich produziert werden, damit Filmschaffende weiterhin erzählen, spielen und begeistern können, damit Produktionsfirmen auch wirklich neue Aufträge bekommen, damit Filme entstehen, die künstlerisch neue Wege gehen, weil wir alle wissen: Der Applaus ist schön, aber davon leben kann man nicht. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.04

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Kogler.

RN/59

13.04

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ja, der Erstredner hat genau erklärt, worum es geht, ich kann mir das jetzt sparen, es stimmen alle Fraktionen zu. Ich kann das nicht gescheiter machen, ich kann aber bei der Vorrednerin anknüpfen, sie hat völlig recht: Es muss mit der Erfolgsgeschichte des österreichischen Films weitergehen, und damit mit den Einnahmen der Schauspieler:innen, das war ja gerade eben das Thema.

Da sehen wir aber eine gewisse Lücke. Wie Sie wissen, habe ich gerade bei budgetpolitischen Diskussionen – ein bisschen abweichend vom Usus der Opposition – im Bereich Kultur, im Übrigen auch im Bereich Sport, Bundesminister Babler an dieser Stelle durchaus unterstützt, denn: Es ist schwieriger geworden, wir müssen sparen, und dies und das und jenes.

Nur beim Film sehen wir eine große Diskrepanz. Nach wie vor richtig ist, dass Finanzminister Brunner eine sehr verhaltensoriginelle Budgetlösung dafür gefunden hat, wie wir den österreichischen Film gefördert haben, nämlich, indem er behauptet hat, er hat einen Topf, der nicht gedeckelt ist, was budgetrechtlich ein kompletter Blödsinn ist. Wir haben da natürlich gerne zugunsten des österreichischen Films mitgemacht, denn: Was war die Konsequenz, wenn der Topf leer war? – Wir haben erhöht. Und das ist deshalb gerechtfertigt gewesen, weil man das auch einmal wirtschaftlich betrachten muss. Der österreichische Film ist ja nicht nur künstlerisch eine Erfolgsgeschichte, sondern auch finanziell. (Abg. Darmann [FPÖ]: Die Konsequenz war ein Babler-Film, den keiner braucht!)

Bitte schön, hören Sie von der ÖVP ein bisschen zu! – Am Schluss blockieren Sie immer alles. Das wissen wir von früher und das scheint ja auch jetzt so zu sein. (Beifall bei den Grünen.) Der Finanzminister hat aus irgendeinem Grund in einem luziden Moment beigepflichtet. Aber wie gesagt, es ist budgettechnisch ein bissl seltsam. Das kann aber nicht der Grund sein, dass man das Ganze jetzt überhaupt ausbluten lässt. Was blutet da aus? – Das ist auch eine ökonomische Frage. Wir haben in der Filmwirtschaft bei dem Niveau, auf dem wir fördern, einen 1,5-fachen Return. Das geht natürlich nicht ewig so, sonst würde man nur mehr Filme produzieren und wir wären saniert. Das stimmt natürlich so nicht, das ist ja logisch. Es ist wie bei den Abfangjägern: Die haben uns Gegengeschäfte angeboten, da wäre, wenn wir mehr Abfangjäger gekauft hätten, alles saniert gewesen. Das meine ich natürlich nicht. (Heiterkeit bei den Grünen.)

In dem Bereich, in dem die Filmförderung jetzt ansetzt, ist jeder zusätzliche Euro für die Ökonomen in der Wirtschaftskammer at the margin, jeder zusätzliche Euro ein Investment. Wieso ihr (in Richtung ÖVP) euch da so querlegt – ich vermute, dass das schon wieder so ist –, verstehe ich nicht. Erklären Sie das einmal! Zufällig waren diese Fragen erst vor einem halben Jahr Thema einer Tagung in der Bundeswirtschaftskammer. Endlich ist dort einmal etwas Vernünftiges passiert, da ist genau das vorgebracht worden. Die Wirtschaftskammer hat auch die Studien finanziert. Da können Sie sich jetzt, da das hervorkommt, ruhig wegducken.

Jetzt frage ich mich, wieso das so ist. Ich unterstelle ausdrücklich nicht Kollegen Babler, dass es an ihm scheitert. Aber es gibt mehrere Varianten: Im Übrigen war auch die Streamingabgabe immer Thema betreffend Finanzierung. Das kann ein bisschen schwieriger werden, das lasse ich jetzt weg. Aber die Investment-Obligation war entweder alternativ oder ergänzend immer dabei. Und jetzt kommt die Frau Kollegin von den NEOS und erklärt das, und ich frage mich: Was ist los? – Wenn bloß die NEOS regieren würden. (Abg. Maurer [Grüne]: Ja, genau!) Dann stellt euch wenigstens her und sagt, woran es scheitert. Wir haben dieses Problem ja auch dauernd gehabt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Stögmüller [Grüne]: Man muss sie benennen!)

Wir wissen ja, wo die Blockierer sitzen. Gegen ihr eigenes Interesse, das muss man sich ja einmal überlegen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Dann muss man sie benennen!) Das muss man sich einmal überlegen. Und ich hoffe, ich habe es vorhin gesehen, hoffentlich ist er jetzt nicht auf der Flucht, dass da noch ein ÖVP-Redner rauskommt. Erklären Sie das einmal, wieso Sie gegen die Filmwirtschaft und gegen den Wirtschaftsstandort vorgehen! (Beifall bei den Grünen.)

Und abschließend zum Künstlerischen: Niemals zuvor war die Republik mit ihren Förderungen, die Sie in Wahrheit immer so denunzieren – dann sind es halt Investitionen; sind sie auch an der Stelle –, so erfolgreich wie jetzt. Es gab so viele Beiträge samt Preisen wie nie bei der Berlinale. Und das geht, das zieht sich durch. Das sind aber die Investitionen der Vergangenheit, die Sie jetzt ausbluten lassen.

Die SPÖ – hoffentlich findet sie wieder zu sich, das sage ich ohne Häme – könnte da auch noch weiterkämpfen. Wir sind dabei, und das halte ich für konstruktiv. Was die ÖVP tut, weiß ich nicht. Es sollte halt jeder erklären, warum man was tut oder eben unterlässt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Bravo!)

13.09

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

RN/60

13.09

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Kabelweitersendung ist für die österreichische Filmwirtschaft eine bedeutende Einnahmequelle, das wurde schon betont. Wenn ein Kabelnetzbetreiber einen Film oder ein Fernsehprogramm in sein Netz einspeist und so an seine Kundinnen und Kunden weiterleitet, ist das urheberrechtlich ein eigener Verwertungsvorgang, für den er ein Entgelt an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten hat.

Die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden verteilt diese Einnahmen nach langjähriger Praxis auch an die ausübenden Künstler:innen, das ist gut so und wichtig so, denn die Darbietungen der Künstler und Künstlerinnen werden ja mit übertragen und sind natürlich der Hauptbestandteil dieser Filme. Das Urheberrecht sieht jedoch bisher für die ausübenden Künstler:innen nur ein eingeschränktes Senderecht vor. Daher sind in jüngerer Zeit Zweifel daran entstanden, ob diese Verteilungspraxis noch vom Ermessen der Verwertungsgesellschaft gedeckt ist. 

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wollen wir diese Unsicherheit beseitigen. Wir verhindern damit, dass Schauspielerinnen und Schauspieler gerade in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wichtige Einnahmen verlieren.

Der vorgeschlagene § 34 Abs. 6 des Verwertungsgesellschaftengesetzes folgt dabei dem Muster ähnlicher Regelungen, wie wir sie etwa für die Weitersendung von ORF-Sendungen bereits kennen. Er räumt der betroffenen Verwertungsgesellschaft ausdrücklich die Möglichkeit ein, die Darbietungen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler bei der Verteilung der Erlöse aus der Weitersendung von Filmwerken zu berücksichtigen. Diese Maßnahme ist sachgerecht, ausgewogen, für alle Beteiligten ohne Nachteil, ganz im Gegenteil, gerade für die Künstlerinnen und Künstler von Vorteil. 

Ich ersuche Sie daher um größtmöglich breite Zustimmung zu diesem Gesetzesvorschlag. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

13.11

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Gmeinbauer.

RN/61

13.11

Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, anfangs im Namen meines Kollegen Andreas Kühberger zwei Klassen der HTL Kapfenberg hier im Hohen Haus herzlich zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich werde keine Wiederholungen machen, es ist ausführlich von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erklärt worden, worum es hier geht, aber ich darf eingangs Herrn Kollegen Kogler auffordern, dass wir diese Diskussion vielleicht in unserem Kunst- und Kulturausschuss fortführen. (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].) Die ÖVP ist kein Blockierer der Investment-Obligation, für uns kommen nur keine neuen Steuern und keine neuen Abgaben infrage. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Haha!)

Wir sprechen in diesem Initiativantrag über unsere großartigen Schauspielerinnen und Schauspieler in Österreich, die uns auch über die Grenzen hinaus international stolz werden lassen, und es geht um diese Absicherung, die es ja in den letzten Jahren gab, dass bei Wiederholungen von tollen, großartigen Filmproduktionen auch die Schauspielerinnen und Schauspieler weiterhin ihre Ausschüttungen bekommen. Wie von meinem Kollegen Grüner schon angesprochen, gab es diesbezüglich Zweifel von der juristischen Seite. Mit dieser breiten Zustimmung – alle Parteien werden diesem Antrag recht geben – sichern wir unsere Schauspielerinnen und Schauspieler ab. 

Gerade für uns als Volkspartei ist es wichtig, dass wir Leistungen anerkennen. Das ist ein wunderbares, schönes Zeichen für diese Persönlichkeiten, die für unser Land international viel Großartiges schaffen, dass sie auch weiterhin faire Bedingungen in ihrem Schaffen vorfinden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Matznetter [SPÖ].)

13.14

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wendelin Mölzer.

RN/62

13.14

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir werden dem, wie zu erwarten, auch zustimmen. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir natürlich auch gerne bereit sind, gelebte Praxis entsprechend gesetzlich zu legitimieren. Tun wir jetzt aber nicht so, als ob das der große Wurf wäre! Die Wertschätzung gegenüber den Schauspielerinnen und Schauspielern müssen wir natürlich zum Ausdruck bringen, und es ist erfreulich, dass wir das hier tun. Ich werde aber auch, so wie Kollege Kogler, ein wenig die Gelegenheit nutzen, um Grundsätzliches zu diesem Thema zu verlieren. 

Ich bin da bei der Emotion des Kollegen Kogler, dass da nicht wirklich etwas weitergeht. Ich bin sachlich da oder dort ein bisschen anderer Meinung, aber grundsätzlich passiert da nichts und es wird nur groß geredet. 

Frau Kollegin Gmeinbauer, eine Investment-Obligation ist nicht zwingend eine neue Steuer, sondern sie sollte dazu dienen, den Steuersäckel quasi zu entlasten und diese großen Big-Techkonzerne – Netflix und wie sie alle heißen – in die Pflicht zu nehmen. Ich sehe darin etwas Positives, nur passiert es eben offensichtlich nicht. Ich frage auch Kollegin Oberzaucher, wo denn diese Investment-Obligation ist. Wie lange wird das denn dauern? – Wie man hört, wird der Herr Kulturminister bald nicht mehr Kulturminister und entsprechend wahrscheinlich auch nicht mehr zuständig sein. Es sind jetzt anderthalb Jahre ins Land gezogen und weitergegangen ist gar nichts.

Vielleicht auch noch ein Wort zu der Frage, wie Filmförderung in Österreich abläuft – Herr Kollege Kogler wird ja von Herrn Kulturminister Babler beschuldigt, dass er daran schuld sei, dass er dessen Film gefördert hat –: Wir wissen natürlich alle, dass Rudi Scholten der Aufsichtsratsvorsitzende des ÖFI war und in der Stadt Wien natürlich auch die Roten am Steuer sitzen (Abg. Kogler [Grüne]: In Niederösterreich auch!) und an der Filmförderung in Niederösterreich auch die SPÖ schuld ist. Ich gebe Ihnen da keine Schuld, darüber brauchen wir nicht zu reden, aber es zeigt auf, dass dieser Film wirklich symptomatisch dafür ist, wie Filmförderung im Land abläuft. Wir fördern einen Film, den keiner braucht, mit dem Titel „Wahlkampf“ – ich will ihn jetzt umbenennen in: Der Untergang; das wäre in dem Fall vielleicht der treffendere Titel für die SPÖ. Wir fördern zu fast 100 Prozent einen Film, den sich im Kino keiner anschaut und den keiner braucht. Da frage ich mich, wie so etwas zustande kommt.

Daher unsere logische Forderung: Wir müssen die österreichische Filmförderung in diesem Land auf neue Beine stellen. Auf der einen Seite – ich habe es schon gesagt – eine Investment-Obligation, das heißt eine Investitionsverpflichtung derer, die daran verdienen – das ist keine neue Steuer –, um damit aber auf der anderen Seite eine schlankere Förderstruktur einzuführen. Ich habe mit vielen Produzenten gesprochen, die es nicht freut, dass sie zu gefühlt 7 000 Förderstellen rennen müssen. Die wollen definitiv klarere Förderstrukturen haben, ein One-Stop-Shop-Prinzip wäre da definitiv notwendig. Ich weiß schon, es ist jetzt hier nicht der richtige Platz, wir werden das im Kulturschuss natürlich weiter diskutieren, aber trauen Sie sich – Mut zu Veränderung! –, auch da wird ein Systemwechsel notwendig sein! (Beifall bei der FPÖ.)

13.17

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/63

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 641 der Beilagen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.