13.09
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Kabelweitersendung ist für die österreichische Filmwirtschaft eine bedeutende Einnahmequelle, das wurde schon betont. Wenn ein Kabelnetzbetreiber einen Film oder ein Fernsehprogramm in sein Netz einspeist und so an seine Kundinnen und Kunden weiterleitet, ist das urheberrechtlich ein eigener Verwertungsvorgang, für den er ein Entgelt an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten hat.
Die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden verteilt diese Einnahmen nach langjähriger Praxis auch an die ausübenden Künstler:innen, das ist gut so und wichtig so, denn die Darbietungen der Künstler und Künstlerinnen werden ja mit übertragen und sind natürlich der Hauptbestandteil dieser Filme. Das Urheberrecht sieht jedoch bisher für die ausübenden Künstler:innen nur ein eingeschränktes Senderecht vor. Daher sind in jüngerer Zeit Zweifel daran entstanden, ob diese Verteilungspraxis noch vom Ermessen der Verwertungsgesellschaft gedeckt ist.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wollen wir diese Unsicherheit beseitigen. Wir verhindern damit, dass Schauspielerinnen und Schauspieler gerade in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wichtige Einnahmen verlieren.
Der vorgeschlagene § 34 Abs. 6 des Verwertungsgesellschaftengesetzes folgt dabei dem Muster ähnlicher Regelungen, wie wir sie etwa für die Weitersendung von ORF-Sendungen bereits kennen. Er räumt der betroffenen Verwertungsgesellschaft ausdrücklich die Möglichkeit ein, die Darbietungen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler bei der Verteilung der Erlöse aus der Weitersendung von Filmwerken zu berücksichtigen. Diese Maßnahme ist sachgerecht, ausgewogen, für alle Beteiligten ohne Nachteil, ganz im Gegenteil, gerade für die Künstlerinnen und Künstler von Vorteil.
Ich ersuche Sie daher um größtmöglich breite Zustimmung zu diesem Gesetzesvorschlag. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
13.11
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Gmeinbauer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.