RN/64
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (622 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Gebührengesetz 1957 sowie das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz geändert werden und ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027 erlassen wird (635 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 6. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl im Hohen Haus und erteile zu diesem Punkt als Erstem Herrn Abgeordneten Jakob Schwarz das Wort. – Bitte.
RN/65
13.18
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Idee hinter diesem Wirtschaftliche-Eigentümer-Register, das wir gerade in diesem Tagesordnungspunkt behandeln, ist, dass man versucht, europaweit Straftaten wie Sanktionsumgehung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche aufzudecken und zu unterbinden. So wie das Register allerdings in Österreich ausgestaltet ist und wie es verwaltet wird, kommen wir diesem Ziel nicht ausreichend nahe. Das ist auch der Grund, warum wir jetzt dagegenstimmen werden. Man sieht es unter anderem auch daran, dass wir beispielsweise beim Einfrieren von Vermögenswerten im Vergleich zu anderen Ländern in Europa viel weniger Fälle haben (Abg. Kogler [Grüne]: Richtig! Oligarchenschutzgesetz!), wenn es beispielsweise um die Umgehung von Russlandsanktionen geht, und das ist bedauerlich.
Bedauerlich ist auch, dass die Regierung dahin gehend, den Zugang zu verbessern, Verbesserungen bei diesem Wirtschaftliche-Eigentümer-Register durchzuführen, immer nur dann aktiv wird, wenn sie aufgrund von europäischen Vorgaben oder auch aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen dazu gezwungen wird. So ist es auch in diesem Fall. Es gibt ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, und es ist ein ganzes Jahr vergangen, bis dieses Erkenntnis hiermit umgesetzt worden ist. (Abg. Krainer [SPÖ]: Und das Gesetz beschlossen habts ihr, oder?) Umgekehrt, wenn es darum geht, das einzuschränken, ist die Behörde relativ schnell. Es hat ein EuGH-Urteil gegeben, da hat es nur zwei Tage gedauert, um das Register komplett zu schließen.
Noch einmal zu diesem Verfassungsgerichtshofurteil, auf das dieses Gesetz jetzt reagiert: Der Anlass war, dass der Zugang für jene, die zwar nicht verpflichtet sind, einzumelden – also die wirtschaftlichen Eigentümer –, aber trotzdem ein berechtigtes Interesse haben, Einblick zu nehmen – also Journalist:innen, die Zivilgesellschaft –, nicht übermäßig eingeschränkt werden darf.
Jetzt stellt sich die Frage: Warum ist es, wenn ja eh die Behörde Einsicht nehmen kann, so relevant, dass beispielsweise auch Journalist:innen einen guten und weitgehenden Zugang zu diesem Register haben? Wenn man beispielsweise jetzt auf die rezenten Skandale in diesem Bereich blickt, also im Bereich Geldwäsche, Sanktionsumgehung und so weiter, dann fällt auf, dass viele davon – Panamapapers, Luxleaks, Fälle von Sanktionsumgehung von russischen Oligarchen und so weiter – eben nicht von den Behörden, sondern von Journalist:innen und von der Zivilgesellschaft aufgedeckt wurden. Das soll auch so bleiben, und deshalb ist wichtig, dass wir es sozusagen so einfach wie möglich machen, dass Journalistinnen und Journalisten ihrer Arbeit nachgehen können.
Aus unserer Sicht braucht es deshalb eine Erweiterung des Zwecks des Registers auf Abgabenhinterziehung, es braucht eine Reduktion der Gebühren – weil momentan die Gebühren so sind, dass die Gebühren sehr hoch werden können, wenn man große Netzwerke recherchiert, bei denen es viele Betroffene gibt, und das tatsächlich die Recherche behindern kann –, es braucht eine Vernetzung mit dem Grundbuch und viele andere Punkte, die auch den Regierungsfraktionen bekannt sind. Man hat sich aber bewusst dafür entschieden, diese nicht umzusetzen, und deshalb werden wir dem auch nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder.
RN/66
13.21
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon erwähnt soll mit diesem Gesetz Folgendes geändert werden: das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz; und komplett neu erlassen werden soll das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027.
Wir von der FPÖ werden diesem Gesetzesantrag zustimmen, obwohl wir einige Passagen des vorliegenden Entwurfes sehr kritisch sehen. Mit der Gesetzesänderung und dem neuen Gesetz soll die Umsetzung verschiedener EU-Vorgaben beziehungsweise -Verordnungen durchgeführt werden, in gewissen Bereichen eine Verwaltungsvereinfachung stattfinden, damit wird eine Beschleunigung von Verfahren angestrebt, die Erhöhung der Transparenz und Betrugsbekämpfung. Die Registerbehörde soll in einem beschleunigten Verfahren mit Beweislastumkehr feststellen können, ob ein Rechtsträger selbst gezielten finanziellen Sanktionen unterliegt.
Genau dieses Thema stößt uns schon ein bisschen auf: Eine Beweislastumkehr sehen wir äußerst kritisch. Bei jedem Verbrecher muss man die Schuld beweisen, nur wir Unternehmer müssen beweisen, dass wir unschuldig sind. Das sind Dinge, die aus unserer Sicht nicht ganz in Ordnung sind.
Weiters ist Folgendes recht spannend: Durchführen einer Nachschau im Auftrag der Registerbehörde durch das Amt für Betrugsbekämpfung. „Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie [...] soll die Registerbehörde Inspektionen vor Ort durchführen können“ – und für einen effizienten Verfahrensablauf sollen sie auf die Erfahrung der Finanzpolizei zurückgreifen können.
Ich erzähle da so gern folgende Episode aus unserer Gemeinde: Eine Gruppe Ausländer hat ein leer stehendes Lokal angemietet, wollte dort ein großes Geschäft mit Pizza eröffnen. Die Finanzpolizei kommt, kontrolliert: Es ist alles in Ordnung! Sämtliche Geräte, Maschinen wurden gekauft – diese Männer sind untergetaucht. Sie haben die Vorsteuer voll abgezogen, sie haben von den Rechnungen keinen Cent bezahlt, und sie haben natürlich auch keine Pacht gezahlt. Es war nicht einmal ein Konkurs möglich, weil sie nicht mehr auffindbar waren. – Das heißt, selbst die Kontrollen der Finanzbehörde reichen oft nicht aus.
Zum Thema Betrugsbekämpfung: Da sind wir genau beim Thema und beim Lieblingswort des Herrn Finanzministers Marterbauer. Jede Steuererleichterung, die jetzt versprochen wurde, wurde mit Betrugsbekämpfung gegenfinanziert. Jetzt sagen wir: Betrugsbekämpfung per se ist ja nichts Schlechtes, Frau Staatssekretär, aber mit dieser Vorgabe des Herrn Finanzministers haben wir ein Ergebnis erzielt, nämlich dass jeder Unternehmer unter Generalverdacht gestellt wird. Dadurch ist die Stimmung bei den Unternehmern äußerst schlecht. Vor allem kleine Betriebe, die unter Generalverdacht gestellt werden, wollen einfach nicht mehr, sie sagen: Mir reicht es! – Herr Bundesminister Marterbauer, so entsteht keine positive Stimmung für die Unternehmer.
Ich sage aber immer dazu: Der direkt Schuldige ist nicht einmal der linke Finanzminister – es war bekannt, dass der Arbeiterkämmerer nicht unbedingt der Freund der Unternehmer sein wird –, aber, liebe Unternehmer, auch der Marxist Babler, der Marterbauer gebracht hat, ist nicht aus eigener Kraft Vizekanzler geworden. Die ÖVP hat ihn dazu gemacht, und man hat von vornherein eines gewusst: Man geht lieber mit den Linkslinken Babler und Marterbauer in eine Regierung, als dass man den Freiheitlichen den Kanzler überlässt (Zwischenrufe bei der ÖVP) oder dass man bereit ist, mit den Freiheitlichen einen Systemwechsel zu vollziehen. Euch war lieber, dass ihr die Linkslinken in die Regierung hebt.
Heute regt ihr euch über die Wirtschaftspolitik auf, und im Prinzip habt ihr das wirklich selber verbockt, dass diese Dinge heute für uns Unternehmer einfach nicht mehr rund laufen. Übernehmt Verantwortung und macht die Regierungsbank frei! (Beifall bei der FPÖ.)
13.25
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Sams.
RN/67
13.26
Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man dem Vorredner Linder so zuhört und seiner Argumentation folgt: Anscheinend ist man, wenn man ein Gesetz gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschließt, linkslinks und ein Marxist und gegen die Unternehmer. Also Entschuldigung, aber dem habe ich nicht folgen können. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mölzer [FPÖ].)
Bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht es vor allem um eines: Es geht um Transparenz. Wir müssen wissen, wer hinter einem Unternehmen oder einer Stiftung steht und dort tatsächlich das Sagen hat, und genau darum geht es in dieser Gesetzesänderung. Wir setzen damit die 6. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union um und stärken die Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Ein zentraler Punkt – das haben wir schon gehört – ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Darin wird festgehalten, wer hinter einem Rechtsträger steht und welche Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse bestehen. Unternehmen, Stiftungen, Fonds und Trusts müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer kennen, diese Angaben mindestens einmal im Jahr überprüfen.
Ebenso wichtig ist, dass die Daten richtig und aktuell sind. Die Statistik Austria gleicht sie zumindest einmal wöchentlich mit den Sanktionslisten ab. Die zuständige Behörde kann außerdem Unterlagen verlangen, Kontrollen durchführen und Korrekturen einfordern.
Auch der Zugang zum Register wird klar geregelt: Einsicht erhalten zuständige Behörden, aber etwa auch Banken, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und Wirtschaftstreuhänder. Bei berechtigtem Interesse gilt das auch für Journalistinnen und Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden auch auf europäischer Ebene verbessert, und auch Kryptodienstleistungen werden berücksichtigt. Anbieter solcher Dienstleistungen werden künftig in die Kategorie der Finanzinstitute aufgenommen.
Das Ziel ist klar: mehr Transparenz, mehr Kontrolle und eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir werden dem natürlich zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.28
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kurt Egger. (Abg. Zarits [ÖVP]: Endlich ein gscheiter Redner!)
RN/68
13.28
Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke schön, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Man hat an der Aufzählung des Kollegen Linder gemerkt, welch sperriges Thema wir da behandeln, deswegen versuche ich – Kollege Sams hat das auch schon sehr gut gemacht –, es noch einmal zusammenzufassen: Worum geht es? – Es geht darum, eine einfache Frage zu beantworten: Wer steht tatsächlich hinter einer Unternehmung und wer zieht wirtschaftlich die Fäden? Für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss das einfach klar sein, wir müssen das nachvollziehen können. Kriminelles Geld darf sich nicht hinter komplizierten Firmenkonstruktionen verstecken. Wer Geldwäsche wirksam bekämpfen will, muss auch wissen, wem was gehört.
Die drei wichtigsten Punkte wurden auch schon angesprochen. Es geht erstens um mehr Transparenz und klare Regeln: Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, soll auch Einsicht erhalten können, etwa betreffend Bekämpfung von Geldwäsche und Umgehung von Finanzsanktionen. Gleichzeitig gilt es auch, besonders sensible persönliche Daten zu schützen. Das heißt, wir brauchen einen Spagat zwischen Transparenz und Datenschutz. Das muss gemeinsam gedacht werden und das muss vor allem auch innerhalb einer gewissen Frist abgearbeitet werden.
Zweitens geht es darum, weniger Bürokratie zu haben: Das heißt, wenn einmal vom Staat Daten von Unternehmungen erfasst worden sind, müssen die nicht mehrfach eingegeben werden, sondern man muss auf das zugreifen können. Das ist ein klarer Punkt im Bereich der Entbürokratisierung und Vereinfachung, bei dem es darum geht, dass Unternehmer das nicht mehrfach erklären müssen. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung: Das muss eine moderne Verwaltung einfach liefern können.
Drittens geht es darum, gezieltere Kontrollen und nachvollziehbare Strafen auch umzusetzen: Ein automatischer Abgleich mit den Sanktionslisten soll helfen, mögliche Verstöße zu erkennen. Es geht auch um eine redaktionelle Korrektur betreffend Strafbestimmungen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, unser Anspruch muss es also sein, Eigentumsverhältnisse nachvollziehbar zu machen, kriminelle Geschäfte zu erschweren und den Verwaltungsaufwand für Unternehmerinnen und Unternehmer zu begrenzen – klare Regeln für die Wirtschaft, wirksame Kontrollen gegen Missbrauch und weniger doppelte Arbeit für alle, die sich an Regeln halten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Abg. Kühberger [ÖVP]: Bravo!)
13.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer.
RN/69
13.32
Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal auf der Galerie – freut mich, dass Sie so zahlreich erschienen sind – und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ja, es ist ein sehr sperriges Thema: das Wirtschaftliche-Eigentümer-Register, Geldwäsche allgemein, aber eben auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der sechsten, wie wir schon gehört haben.
Eines ist uns ganz, ganz wichtig: Wir behalten unsere bisherigen und bewährten Modelle in Österreich bei. Das österreichische Regime und Modell gilt international als eines der Best-Practice-Modelle. Wir haben nämlich ein sehr vernetztes System, das eben Daten dort abgreift, wo sie bereits vorhanden sind – es ist damit sehr effizient –, auch mit einem risikoorientierten Ansatz, den wir dabei verfolgen. Dass wir unser Regime beibehalten, bedeutet in weiterer Folge, dass wir Meldebefreiungen und Erleichterungen beibehalten, so sie denn gemäß dieser EU-Richtlinie möglich sind, und das ist eben die Erleichterung, die wir den Unternehmerinnen und Unternehmern auch sehr, sehr gern zugestehen.
Das bedeutet dann ganz konkret, dass die Daten aus Registern, die schon vorhanden sind, automatisch abgezogen werden. Das ist das Once-only-Prinzip, für das wir als NEOS uns ja eigentlich grundsätzlich in der Verwaltung einsetzen, damit der Bürger nicht doppelt und dreifach zum Register und zum Amt läuft, sondern die Daten dem Bürger folgen – und das haben wir da auch umgesetzt. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Ich glaube, Geldwäsche zu bekämpfen, ist ein Ziel, das hoffentlich uns alle hier in diesem Raum eint. Ich sage aber auch ganz klar, was wir nicht wollen: die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land unter Generalverdacht stellen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das machts ihr dauernd!) Ich verstehe ja wirklich auch, dass jeder Unternehmer, der mit diesem Thema einmal zu tun gehabt hatte, unter der Bürokratielast stöhnt, weil es wirklich nicht einfach ist, Jahr für Jahr diese Meldungen abzugeben und diese PDFs auszufüllen. Darum war es uns eben genauso wichtig, in der Umsetzung dieser Richtlinie kein Gold-Plating drinnen zu haben, sondern wirklich die maximale Effizienz, die diese Richtlinie ermöglicht, zu gewährleisten.
Die einzelnen Punkte, was wir da umsetzen, sind bereits angesprochen worden. Die schnelleren Verfahren mit zwölf Tagen bis zur Einsicht, gezielt statt flächendeckend: Wir schauen also genau dorthin, wo ein Sanktionsabgleich möglich ist, und fokussieren die Kräfte der Beamten dann auch dorthin, wo wirklich Risiko ist, und eben nicht überall hin.
Auch die Verhältnismäßigkeit im Strafmaß wurde angesprochen: Bisher war nämlich von 5 Millionen Euro die Rede, was nur in ganz schweren Ausnahmetatbeständen greift, und nun fokussieren wir uns einmal mehr auf die 150 000 Euro, die wir als Höchststrafe für das Grunddelikt auch explizit benennen. Das ist, glaube ich, schon ein Riesenunterschied.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Transparenz ist zentral, ja, das ist uns als NEOS immer wichtig, aber wenn man Bürgerrechte ernst nimmt, dann gilt eben, dass zwar ein gläserner Staat wichtig ist, nicht aber ein gläserner Bürger. Das hat auch der EuGH 2022 festgestellt. – Ich möchte mich noch einmal für die Zustimmung bedanken. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
13.35
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/70
13.35
Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Vielen Dank, geschätzte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal, aber auch vor den Bildschirmen! Es geht also um Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung und damit um ein wichtiges gemeinsames Anliegen hier im Hohen Haus. Es ist aber auch ein Thema, bei dem es internationale Zusammenarbeit und klare internationale gemeinsame Regeln braucht.
Ganz konkret geht es bei dieser Novelle um die Umsetzung europäischer Vorgaben, es wurde schon angesprochen, damit Klarheit herrscht, wer der wirtschaftliche Eigentümer ist, damit wir bessere Möglichkeiten bekommen, um Scheinunternehmen zu bekämpfen – und gerade der Bereich der Scheinunternehmen ist einer, der in den vergangenen Jahren leider größer geworden ist –, oder es geht auch darum, dass man bessere Einsichtsmöglichkeiten bekommt, wenn man ein berechtigtes Interesse hat, und dass die Verfahren besser abgewickelt werden können.
Ich möchte auch nochmals unterstreichen, was Herr Abgeordneter Pramhofer schon angesprochen hat: Österreich gilt mit dem sogenannten WiEReG auf internationaler Ebene wirklich als Vorzeigeland. Wir setzen sehr stark auf die Vernetzung, auf das sogenannte Once-only-Prinzip, das heißt, dass man Daten nur einmal eingeben muss und diese Daten dann automatisch übernommen werden können.
Ein Wort auch zu Herrn Abgeordnetem Linder – und das ist mir jetzt auch als langjährige Wirtschaftspolitikerin wichtig, die über viele Jahre jede Woche bei unseren Betrieben, bei den Unternehmen vor Ort unterwegs war –: Der ganz, ganz große Teil, meine Damen und Herren, der Unternehmen in Österreich arbeitet redlich und ordnungsgemäß. Diese geben gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tagtäglich das Beste. Es ist daher auch ein Ziel der Betrugsbekämpfung, dass wir Fairness gegenüber all diesen redlichen Unternehmen walten lassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Abschließend noch einmal das Ziel dieser Novelle: Es geht also darum, dass wir erhöhte Transparenz haben, dass wir für entsprechende Rechtssicherheit sorgen und natürlich Finanzkriminalität konsequent bekämpfen. Ich bitte daher um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
13.38
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim.
RN/71
13.38
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, geschätzte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die vorliegende Gesetzesnovelle ist, wie bereits erwähnt, zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung essenziell und wichtig.
Wir wissen, dass sich die Zahlungsmethoden, aber auch die Firmenkonstrukte rapide und rasant verändern. Es ist jetzt möglich, vieles digital – und zwar grenzüberschreitend und sehr schnell – zu gründen. Bei diesen Unternehmen wissen wir leider oft nicht, ob sie tatsächlich existieren oder nicht, ob sie auch real Wirtschaft treiben, und es wird immer schwieriger, das zu unterscheiden. Daher ist es unsere Aufgabe, auch grenzüberschreitend, das heißt international, zu schauen, wie wir die Zusammenarbeit verbessern können, wie wir insbesondere den Gläubigerschutz sicherstellen, aber auch, ganz wichtig, Schwarzgeld bekämpfen können.
Es hört sich so harmlos an, aber es erreicht Dimensionen, die wir uns kaum noch vorstellen können. Wie hoch der Schaden genau ist, der durch Geldwäsche entsteht, wissen wir tatsächlich nicht. Es gibt aber schon Schätzungen der UNO, zum Beispiel eine Schätzung aus dem Vorjahr, die im österreichischen Geldwäschebericht zitiert ist. Demnach stammen 2 bis 5 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes aus Geldwäschehandlungen; in Österreich sind das schätzungsweise zwischen 10 und 25 Milliarden Euro. Das heißt, jährlich gibt es milliardenschweren Schaden, Geld, dessen Herkunft nicht sicher ist, und deswegen ist diese Beweislastumkehr ganz wichtig. Wenn unsere Finanzverwaltung mühevoll über Amtshilfeverfahren eruieren soll und vielleicht Wochen oder Monate später Ergebnisse bekommt, ist es auch wichtig, zu sagen: Da ist jetzt ziemlich viel Geld da, woher kommt das Geld, aus welcher wirtschaftlichen Tätigkeit kommt es denn? Wenn es legal ist, ist das ja schnell beantwortet, wenn es illegal ist, gibt es dann echt ein Problem.
Daher ist es auch wichtig, zu sagen: Die Finanzverwaltung braucht natürlich auch entsprechende Instrumente. Betrugsbekämpfung haben wir uns groß auf die Fahnen geschrieben. Ein Teil der Betrugsbekämpfung ist natürlich, dass die Finanzpolizei beziehungsweise die Betrugsbekämpfung auch rasch Einsicht nehmen kann. Es geht natürlich effektiv auch darum, kriminelle Organisationen im Visier zu haben und Gelder, die quasi aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf hineinfließen sollen, schon auch festzuhalten – im Sinne von Einfrieren, Einziehen oder Sicherstellen.
In diesem Sinne, glaube ich, ist es eine gute Novelle und ein weiterer Lückenschluss im Bereich der Steuerbetrugsbekämpfung. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.41
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/72
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 622 der Beilagen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.