13.32

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal auf der Galerie – freut mich, dass Sie so zahlreich erschienen sind – und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ja, es ist ein sehr sperriges Thema: das Wirtschaftliche-Eigentümer-Register, Geldwäsche allgemein, aber eben auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der sechsten, wie wir schon gehört haben. 

Eines ist uns ganz, ganz wichtig: Wir behalten unsere bisherigen und bewährten Modelle in Österreich bei. Das österreichische Regime und Modell gilt international als eines der Best-Practice-Modelle. Wir haben nämlich ein sehr vernetztes System, das eben Daten dort abgreift, wo sie bereits vorhanden sind – es ist damit sehr effizient –, auch mit einem risikoorientierten Ansatz, den wir dabei verfolgen. Dass wir unser Regime beibehalten, bedeutet in weiterer Folge, dass wir Meldebefreiungen und Erleichterungen beibehalten, so sie denn gemäß dieser EU-Richtlinie möglich sind, und das ist eben die Erleichterung, die wir den Unternehmerinnen und Unternehmern auch sehr, sehr gern zugestehen. 

Das bedeutet dann ganz konkret, dass die Daten aus Registern, die schon vorhanden sind, automatisch abgezogen werden. Das ist das Once-only-Prinzip, für das wir als NEOS uns ja eigentlich grundsätzlich in der Verwaltung einsetzen, damit der Bürger nicht doppelt und dreifach zum Register und zum Amt läuft, sondern die Daten dem Bürger folgen – und das haben wir da auch umgesetzt. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ich glaube, Geldwäsche zu bekämpfen, ist ein Ziel, das hoffentlich uns alle hier in diesem Raum eint. Ich sage aber auch ganz klar, was wir nicht wollen: die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land unter Generalverdacht stellen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das machts ihr dauernd!) Ich verstehe ja wirklich auch, dass jeder Unternehmer, der mit diesem Thema einmal zu tun gehabt hatte, unter der Bürokratielast stöhnt, weil es wirklich nicht einfach ist, Jahr für Jahr diese Meldungen abzugeben und diese PDFs auszufüllen. Darum war es uns eben genauso wichtig, in der Umsetzung dieser Richtlinie kein Gold-Plating drinnen zu haben, sondern wirklich die maximale Effizienz, die diese Richtlinie ermöglicht, zu gewährleisten.

Die einzelnen Punkte, was wir da umsetzen, sind bereits angesprochen worden. Die schnelleren Verfahren mit zwölf Tagen bis zur Einsicht, gezielt statt flächendeckend: Wir schauen also genau dorthin, wo ein Sanktionsabgleich möglich ist, und fokussieren die Kräfte der Beamten dann auch dorthin, wo wirklich Risiko ist, und eben nicht überall hin. 

Auch die Verhältnismäßigkeit im Strafmaß wurde angesprochen: Bisher war nämlich von 5 Millionen Euro die Rede, was nur in ganz schweren Ausnahmetatbeständen greift, und nun fokussieren wir uns einmal mehr auf die 150 000 Euro, die wir als Höchststrafe für das Grunddelikt auch explizit benennen. Das ist, glaube ich, schon ein Riesenunterschied. 

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Transparenz ist zentral, ja, das ist uns als NEOS immer wichtig, aber wenn man Bürgerrechte ernst nimmt, dann gilt eben, dass zwar ein gläserner Staat wichtig ist, nicht aber ein gläserner Bürger. Das hat auch der EuGH 2022 festgestellt. – Ich möchte mich noch einmal für die Zustimmung bedanken. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

13.35

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zu Wort gemeldet. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.