RN/73
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (621 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapierfirmengesetz, das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geändert werden (634 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 7. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Kolm.
RN/74
13.42
Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Danke vielmals, Frau Präsident! Frau Staatssekretär! Geschätzte Gäste hier und Zuseher! Hohes Haus! Wir lehnen diese Novelle ab. Was uns missfällt, ist der Grundgedanke, dass Klimapolitik über das Aufsichtsrecht gemacht wird.
Es gibt zwar in dieser Vorlage – nämlich der Novelle des Bankwesengesetzes, des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes und des Sparkassengesetzes – einige gute Aspekte – beispielsweise wird die Amtszeit des Vorstands der Finanzmarktaufsicht auf eine Höchstdauer befristet, es gibt Abkühlungsphasen beim Wechsel in ein beaufsichtigtes Unternehmen, es gibt Handelsverbote und jährliche Interessenerklärungen; das stärkt die Unabhängigkeit der Aufsicht; einige Meldepflichten fallen weg; das ist richtig und wir haben das im Ausschuss auch befürwortet –, aber dann stehen andere Dinge im Bankwesengesetz, nämlich dass Banken künftig Pläne mit quantifizierbaren Zielen vorlegen, ausgerichtet am Ziel der Klimaneutralität, und die FMA kann verlangen, dass diese Zielwerte verschärft werden.
Das heißt: auch hier wieder Gold-Plating. Man wird uns sagen, das kommt aus Brüssel, aber das stimmt eben nur zum Teil. Die Regierung setzt es nicht widerwillig ein, sondern sie macht es freiwillig und schreibt in ihrer eigenen wirkungsorientierten Folgenabschätzung, worum es ihr geht, nämlich ganz klar: Es geht um Anreize, damit Banken stärker nachhaltige Projekte finanzieren. Es ist eigentlich schon Aufgabe einer Bank, selber zu wissen, was sie finanziert, und sie kennt auch ihre Risiken – ob das jetzt Wetterrisiken, Klimarisiken und so weiter sind –, das ist ihr Kerngeschäft. Das, was hier vorliegt, ist dann aber kein Risikomanagement mehr, sondern das ist Kreditlenkung, das ist politisch motivierte Kreditsteuerung, und das lehnen wir ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Da stellt sich dann wieder die Frage: Wer weiß besser, ob ein Projekt, das finanziert werden soll, erfolgreich sein wird – die Kundenbetreuerin in Schwaz oder in Zwettl, die den Betrieb kennt und genau weiß, ob die Bank das Risiko tragen kann, oder eben ein Zielpfad, der in Brüssel vorgegeben und von der Aufsicht verschärft wird? Das Wissen über diese Risiken steckt nämlich in den Tausenden dezentralisierten Kreditentscheidungen jeden Tag. Wer dieses Wissen durch politische Zielwerte ersetzt, bekommt nicht mehr Nachhaltigkeit und Klimazielerreichung, sondern Kapital falsch alloziert, und das führt zu Krisen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweitens, Gold-Plating: Im Ausschuss hieß es vonseiten der schwarz-rot-pinken Koalition wieder einmal, es gibt kein Gold-Plating. Die Regierungsvorlage sagt aber etwas anderes. Während die EU die behördliche Eignungsprüfung von Schlüsselfunktionen auf sehr große Institute beschränkt, übernimmt Österreich diese Beschränkung nicht. Die Wahlrechte, die Richtlinien zur Erleichterung vorsehen, werden auch nicht genutzt. Das trifft nämlich nicht die Großbanken mit ihren Compliance-Abteilungen, sondern die kleinen Unternehmen: die Sparkassen vor Ort, die Volksbanken und die Raiffeisenkassen vor Ort. Damit schaden wir wieder dem Wettbewerb.
Drittens: Die Umsetzungsfrist ist eigentlich schon am 10. Jänner abgelaufen. Neun Monate ist das Ministerium im Verzug, und gegen Österreich läuft ohnedies schon das Vertragsverletzungsverfahren. Da hätte man sich eigentlich das Gold-Plating auch sparen können. Der Maßstab ist einfach: Dort, wo der Staat entlastet und die Aufsicht unabhängiger macht, gehen wir mit; wo er Banken zum Werkzeug seiner Klimapolitik macht, gehen wir nicht mit. (Beifall bei der FPÖ.)
Für uns ist klar: Wir haben bereits zu viel Staat und politische Bevormundung im Leben unserer Menschen und ebenso viel wirtschaftspolitische Lenkung – darauf verzichten wir. In diesem Sinne sind auch Kredite kein politisches Lenkungsinstrument, solange Banken noch immer private Organisationen sind. Kredit ist Vertrauen zwischen dem, der Kapital gibt, und dem, der damit etwas erstellt, erbaut. Dieses Vertrauen sollte man nicht verstaatlichen. Wir lehnen das ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.47
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer.
RN/75
13.47
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorrednerin hat ja ein bisschen etwas richtig gesagt (Heiterkeit bei der FPÖ), nämlich dass es hierbei im Wesentlichen um Richtlinienumsetzungen geht. Woher kommen die? – Das sind in Wahrheit Lehren aus der Finanzkrise.
Es ist nicht so, dass das Finanzsystem immer die richtigen Entscheidungen getroffen hat, sonst hätten wir nicht viele Milliarden Euro ausgeben müssen, um Banken zu retten, unter anderem jene, die durch die Freiheitlichen in Kärnten unter Wasser gesetzt wurde. (Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].) Kollege Darmann weiß, wovon ich rede: von der Hypo Alpe-Adria. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ich weiß, dass du gerade die Fakten verdrehst!) Es hat allein den Bundessteuerzahler mehr als 5 Milliarden Euro gekostet (Abg. Petschnig [FPÖ]: Bawag!), die unverantwortliche Politik der Freiheitlichen in Kärnten zu reparieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Darmann [FPÖ]: Das war die Fekter, die ÖVP-Finanzministerin Fekter!)
Die wesentliche Lehre aus der Finanzkrise ist ja, dass Finanzdienstleister – Banken, Versicherungen et cetera – nicht zu einem Risiko für die Gesellschaft werden dürfen, sondern Dienstleister für die Gesellschaft sein sollen und sein müssen. Unsere Banken, unsere Versicherungen sind heute auch in einer Krise wesentlich besser aufgestellt, wesentlich stabiler, wesentlich resilienter, als sie das vor 15 Jahren oder vor 20 Jahren – mittlerweile vor 20 Jahren – waren.
Wir stärken hier auch einen ganz wichtigen Player in dieser Frage, nämlich die Finanzmarktaufsicht. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde, die sogenannte FMA, ist ja nur ein Teil unserer Finanzmarktaufsicht, da sind ja genauso die Oesterreichische Nationalbank als Gutachter und dergleichen dabei. Wir haben ja gesehen – alle, die 2007, als wir den sogenannten Bankenuntersuchungsausschuss hatten, schon dabei waren, wissen das ja –, dass dieses System Schwächen hatte und dass es nicht gut funktioniert hat. Wir haben dann auf Basis dessen unser System verändert, und wir wissen ja in der Zwischenzeit, dass es nicht perfekt ist, aber dass es sehr, sehr gut funktioniert. Man kann auch stolz darauf sein, wenn das Hohe Haus – sage ich einmal – bei einem Untersuchungsausschuss sieht, dass da etwas nicht gut funktioniert, das dann repariert und man später sieht, dass es wesentlich besser funktioniert.
Lassen Sie mich bitte auch diese Gelegenheit, wenn wir über die FMA reden, nützen, um einem zu danken, nämlich dem Jetzt-noch-Vorstand der Finanzmarktaufsicht Ettl, der ja, glaube ich, im Februar 2008 angetreten ist, um diese neue Finanzmarktaufsichtsstruktur auch mit Leben zu erfüllen. Ich will jetzt die Arbeit – er ist ja immer nur einer von zwei Vorständen gewesen – von Pribil, von Müller, von Kühnel nicht kleinreden, aber er war nun einmal über 18 Jahre Vorstand. Es war sicher nicht alles perfekt, was da gelaufen ist, aber eines – und das ist ein wesentlicher Punkt – hat er immer verkörpert: Das ist die Unabhängigkeit; dass er auf Basis von volkswirtschaftlichen Analysen, von Analysen der Notenbank vorgegangen ist und nicht immer nur Interessen der Politik oder von irgendwelchen Playern vertreten hat.
Diese Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig für das Funktionieren der Finanzmarktaufsicht, und deswegen einen herzlichen Dank ganz speziell an Helmut Ettl für seine Arbeit der letzten 18,5 Jahre. Er hat ja in den nächsten Jahren noch die Gelegenheit, Österreich auf internationaler Ebene zu vertreten, ich bin sicher, das wird er auch gut machen. Vielen Dank von meiner Seite, und den beiden Vorständen, die dann ab 1. November die Finanzmarktaufsicht leiten, der Jetzt-schon-Vorständin Kühnel und dem neuen Vorstand Schütz, alles Gute für die Arbeit. Lassen Sie sich von der Politik nicht zu viel reinreden! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.51
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gernot Darmann zu Wort gemeldet. – Bitte. (Die Abgeordneten Kogler [Grüne] und Krainer [SPÖ]: Oh je! – Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Jetzt wird berichtigt, dass es nicht 5 Milliarden waren, sondern 5,6 ...! – Abg. Krainer [SPÖ]: Das kann’s nicht sein! – Abg. Kogler [Grüne]: Jetzt sag nicht Hypo!)
RN/76
13.51
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, Frau Präsident! Hohes Haus! Kollege Krainer hat in seinem Redebeitrag soeben faktenwidrig behauptet, die Freiheitlichen hätten aufgrund der Hypo-Thematik 5 Milliarden Euro Schaden zustande gebracht. (Abg. Krainer [SPÖ]: Die freiheitliche Politik, das ist was anderes! Das ist jetzt aber ein bissl eine Einschätzung, oder?)
Ich berichtige tatsächlich – trotz peinlicher Zwischenrufe des Kollegen Krainer (Abg. Krainer [SPÖ]: Peinlich wäre es mir an Ihrer Stelle!) –, dass es Josef Pröll und Andreas Schieder in ihren Funktionen in der damaligen Bundesregierung (Abg. Krainer [SPÖ]: Um Gottes Willen! – Zwischenruf der Abg. Greiner [SPÖ] – Rufe bei der ÖVP: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) waren, die laut Aussage des Präsidenten der Finanzprokurator Wolfgang Peschorn die Hypo ohne Not verstaatlicht haben; sodann ist mit einem Zutun, nämlich durch Unterlassung, durch Finanzministerin Fekter ein Schaden von 5 Milliarden Euro entstanden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer [SPÖ] – sich in Richtung Präsidium begebend –: Eine persönliche Erwiderung!)
13.52
RN/77
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich glaube, das ist in dem Fall nicht zulässig. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es ist jedenfalls, Herr Abgeordneter Darmann, wie in der Geschäftsordnung geregelt, die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung an den Beginn zu stellen und auch konkret zu zitieren. Das scheint nicht der Fall gewesen zu sein, insofern war es keine tatsächliche Berichtigung im Sinne der Geschäftsordnung.
Damit ist Herr Abgeordneter Jakob Schwarz am Wort.
RN/78
13.53
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Abgeordneter Darmann hat ja gar nicht abgestritten, dass der Schaden aufgetreten ist. Er hat nur gemeint, es wäre dann danach noch ein Schaden entstanden. Insofern: 5,6 Milliarden Euro waren es dann circa. – Das ist das Wirken der Freiheitlichen in Kärnten. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Darmann [FPÖ]: Ich bedanke mich bei der Maria Fekter!)
Aber kurz zum Tagesordnungspunkt: Die europäische Harmonisierung von Regelungen im Bankwesen ist begrüßenswert, insbesondere im Bereich des Risikomanagements. Das ist ein Schritt in Richtung Kapitalmarktunion. Wir brauchen das; wir brauchen einen starken Kapitalmarkt, und das geht halt nur über einheitliche Regeln. Es wird wieder ein Schritt weiter in diese Richtung gemacht.
Insbesondere begrüßen wir etwas, was die FPÖ gerade kritisiert hat, nämlich dass Risiken sozusagen systematisch integriert werden, wie beispielsweise ESG-Risiken, Environmental, Social and Governance-Risks. Das heißt, ab jetzt müssen Finanzinstitute systematisch Risiken, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Klimakrise entstehen, einpreisen und einkalkulieren, wenn sie Investitionen oder Kreditvergaben vornehmen, und das ist gut so.
Das betrifft physische Risiken – wir wissen, aufgrund des Klimawandels kommt es zu mehr Hitzewellen und Überschwemmungen, und es ist beispielsweise für eine Bank interessant, sich anzuschauen, wo die Standorte von Betrieben liegen und was da die Überschwemmungsrisiken sind. Das betrifft auch Transformationsrisiken, also wenn ich als Unternehmen auf eine neue Technologie umstelle, kann es sein, dass es da zu neuartigen Problemen kommt, die man vorher in diesem Ausmaß nicht gekannt hat oder einschätzen konnte. Und es gibt das Risiko der Stranded Assets, das heißt, wenn ich Assets, Vermögenswerte habe, die sehr stark auf fossile Energien ausgerichtet sind und dann abgeschrieben werden müssen, weil sie nicht mehr verwendet werden können oder dürfen, sind das natürlich auch Risiken, die schlagend werden.
Weil es auf der ganzen Welt, in allen Ländern, Kräfte gibt, die, wie bei uns in erster Linie die Freiheitlichen, meinen, alle anderen sollen beim Klimaschutz einmal zuerst etwas tun, und wir warten, bis wir die Letzten sind – die gibt es halt überall; alle wollen warten, bis sie die Letzten sind –, werden diese physischen Risiken des Klimawandels mit voller Wucht zuschlagen. Das ist jetzt schon spürbar, wir haben jetzt, im heurigen Sommer, erst einige Hunderte Hitzetote gehabt. Das ist natürlich eine dramatische Auswirkung dieser Klimakrise, es betrifft aber auch den Kapitalmarkt, und insofern ist es wichtig, dass die Finanzinstitute diese Risiken entsprechend einkalkulieren. (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt dann in diesem Gesetz noch eine Verbesserung, die ich begrüße, nämlich, wie auch von Abgeordnetem Krainer geschildert, die Verbesserung der Unabhängigkeit der FMA, der Finanzmarktaufsicht. Dort kommt man dann aber schon in die Nähe der Punkte, die wir kritisch sehen, nämlich ist es insbesondere bei den Abkühlphasen dazu gekommen, dass sich die Regierungsfraktionen, die Regierung dazu entschieden haben, eine sehr lockere Umsetzung der Richtlinie vorzunehmen: Es gibt gar keine Abkühlphasen, wenn man von einem beaufsichtigten Institut in die Aufsicht wechselt. Es gibt keine Sanktionen, wenn man diese Abkühlphasen verletzt; und es gibt sogar eine Kompensationszahlung, eine Entschädigungszahlung, wenn man die Abkühlphase einhalten muss. – Das sehen wir sehr kritisch.
Dann gibt es noch ein paar Dinge, bei denen nicht ganz klar ist, was überhaupt der Zusammenhang mit diesem Gesetz ist, wie beispielsweise die höheren Vergütungen der Organmitglieder bei den Sparkassen. In Summe überwiegen die kritischen Punkte, und deshalb werden wir dem Gesetz nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger.
RN/79
13.57
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurden hier schon ein paar Details zu dieser Novelle genannt. Wer über die Finanzmarktaufsicht oder Bankenaufsicht spricht, spricht am Ende eben auch über Vertrauen und darüber, dass diejenigen, die mit unserem Geld, dem Geld der Unternehmen arbeiten, auch nach klaren Regeln handeln. Das klingt selbstverständlich, aber eben genau diese Selbstverständlichkeit ist eine der wesentlichen Grundlagen einer funktionierenden Wirtschaft, denn Banken sind keine abstrakten Institutionen.
Überlegen wir: Wenn zum Beispiel ein Tischler eine neue Maschine anschafft, wenn jemand eine Eigentumswohnung finanziert oder ein mittelständischer Betrieb eine neue Produktionshalle errichtet, steht dahinter sehr oft eine finanzierende Bank. Diese Banken finanzieren im Wesentlichen Wachstum, Investitionen, und damit einhergehend werden auch Arbeitsplätze gesichert. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Krainer [SPÖ].) – Danke. Deswegen sage ich auch ganz klar: Wir brauchen starke Banken. Und wir haben sie in Österreich! Kollege Krainer hat es ja schon ein bisschen skizziert: Das hat sich auch nach der Finanzkrise sehr positiv entwickelt. Der Sektor in Österreich ist hervorragend aufgestellt und übrigens auch in ganz Mitteleuropa ein sehr, sehr starker Player, und damit einhergehend werden auch in Österreich Arbeitsplätze in diesem Sektor gesichert.
Natürlich brauchen starke Banken aber auch eine starke, unabhängige Aufsicht – aber nicht, weil wir Banken unter Generalverdacht stellen, sondern weil Vertrauen eben dort entsteht, wo es klare Regeln gibt und wo jemand darauf achtet, dass diese Regeln auch entsprechend eingehalten werden. Wir alle können nämlich nicht überprüfen, ob die Bilanz einer Bank solide ist beziehungsweise ob entsprechend die Eigenkapitalquote vorhanden ist, und dafür gibt es eben die Finanzmarktaufsicht.
Deshalb ist es auch richtig, ihre Unabhängigkeit weiter abzusichern. Wer beaufsichtigt, muss frei von Interessenkonflikten arbeiten können. Deshalb schaffen wir klare Regeln für den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FMA in Unternehmen, die sie zuvor beaufsichtigt haben, es gibt transparente Interessenerklärungen, und – das wurde auch schon erwähnt – wir beschränken die maximale Funktionsdauer im Vorstand der FMA. Damit einhergehend schaffen wir professionelle Governance. Dasselbe Prinzip gilt übrigens für die Banken selbst auch. Auch da gibt es einige Änderungen, die dazu führen sollen, dass ganz klar ist: Was darf man, was darf man nicht?, und: Wie halten wir den Finanzmarkt in Österreich stabil?, und gute Aufsicht soll dazu beitragen, dass aus einem Risiko keine Krise wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS].)
Meine Damen und Herren, diese Risiken verändern sich natürlich auch: Cyberangriffe, Angriffe auf globale Lieferketten, geopolitische Veränderungen oder eben auch Extremwetterereignisse können heute innerhalb kürzester Zeit wirtschaftliche Auswirkungen haben. Diese müssen Banken bewerten. Dazu gibt es jetzt auch klare Regeln, damit sich eben nicht das wiederholt, was wir in der Finanzkrise vor vielen Jahren gesehen haben.
Technologien verändern sich, es gibt neue Geschäftsmodelle – auf all das muss sich der Sektor gemeinsam mit der unabhängigen Aufsicht einstellen. Das passiert über die letzten Jahre sehr professionell, und es ist auch wie gesagt für unseren Finanzplatz von entscheidender Bedeutung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Eines ist mir aber auch noch sehr wichtig: Mehr Aufsicht soll nicht automatisch mehr Bürokratie bedeuten. Regulierung ist kein Selbstzweck. Eine Bank soll in erster Linie ihre Kundinnen und Kunden betreuen, Unternehmen finanzieren und Investitionen ermöglichen können und darf nicht einen immer noch größeren Teil ihrer Ressourcen nur dafür einsetzen müssen, sozusagen – sprichwörtlich – Formulare auszufüllen. Deswegen muss immer gelten: So viel Regulierung wie notwendig, aber so wenig Bürokratie wie möglich. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS].)
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Österreich braucht und hat einen stabilen Finanzplatz. Wir brauchen genauso einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz, auch den haben wir. Das gehört zusammen. Stabilität schafft Vertrauen, Vertrauen schafft Investitionen, und Investitionen schaffen Wachstum und Arbeitsplätze. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS].)
14.02
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer.
RN/80
14.02
Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine – sehr späte – Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit der wir unter anderem auch die Eigenmittel für Banken regulieren. Auch das klingt sehr technisch, das ist es auch, ich möchte Ihnen aber trotzdem vielleicht ein, zwei Gedanken dazu mitgeben und versuchen, es sehr prägnant zu erklären.
Eigenmittel dienen immer dazu, bei Verlusten diese auch auszugleichen. Diese Eigenmittel sind dementsprechend teuer, weil hohe Zinsen dafür bezahlt werden müssen. Je mehr Eigenmittel eine Bank hat, umso stabiler ist diese Bank auch und umso stabiler werden unser Bankensystem und unser Wirtschaftssystem. Das ist eigentlich sehr zu begrüßen.
Man muss aber bei dieser Rechnung auch etwas anderes sehen, nämlich dass die Kosten für diese Eigenmittel am Ende des Tages auch Kredite teurer machen, und teure Kredite machen am Ende das Wohnen in Österreich teuer, machen Investitionen teuer. Genau deswegen ist diese Diskussion in diesem Raum zwar vielleicht sehr technisch – es ist ein sehr weites Feld –, aber es ist ein unheimlich wichtiges Thema, und es ist vor allem ein unfassbar schmaler Grat, auf dem man sich da wirtschaftspolitisch bewegt.
Lassen Sie mich aber zu den Details dieses Gesetzes und dieser Umsetzung kommen. Vieles wurde bereits genannt, beispielsweise die europaweite Gleichstellung bei der Beaufsichtigung von Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten. Wir schaffen da faire und gleiche Regeln, damit es nicht zu einem regulatorischen Wettlauf nach unten kommt und vor allem auch damit dann die einzelnen Finanzplätze klare und faire gemeinsame, gleiche Regeln haben, und wir schaffen auch Sicherheit für alle EU-Bürger.
Dass die Unabhängigkeit der FMA gestärkt wird, haben wir bereits gehört – auch das ist uns sehr, sehr wichtig –, beispielsweise durch die Einführung dieser Abkühlphasen, aber auch – und vor allem das ist sehr wichtig – die Beschränkung der maximalen Amtsdauer von Vorständen und eben die Offenlegung von Interessenkonflikten.
Ein Punkt, der auch noch in diesem Paket enthalten ist, ist der Umgang mit Cryptoassets, also mit Themen wie Bitcoin, Ethereum und Ähnlichem. Da waren Banken eigentlich bisher sehr unsicher, wie sie damit umgehen, weil es keine klare Regelung dafür gegeben hat. Da schaffen wir eben ein Regime, das ganz, ganz klar vorgibt, wie das Risikomanagement dazu ausgestaltet sein muss, damit wir diese wichtigen Innovationen auch in den Banken umsetzen können und dort etablieren können.
Das Thema ESG und Nachhaltigkeit ist bereits von zwei Seiten gekommen: einmal von Frau Kolm und einmal von den Grünen. Auch ich möchte kurz darauf eingehen, weil es in diesem Zusammenhang auch ein sehr wichtiges Thema ist. Wenn sich die Aufsicht mit diesem Thema auseinandersetzt, dann müssen wir sicherstellen, dass die finanziellen Risiken betrachtet werden. Das ist mir ganz wichtig, denn eine Finanzmarktaufsicht darf nicht das Instrument von politischen Zielen sein. Insofern ist es mir ganz wichtig, bei diesem Thema das Augenmerk auch auf die Verhältnismäßigkeit zu legen (Beifall des Abg. Taschner [ÖVP]), dass wir da eben explizit auf die finanziellen Risiken abstellen, denn das ist es, worum es bei der Aufsicht auch geht.
Wichtig war uns: kein Gold-Plating. Wir sind für eine Umsetzung entlang der Richtlinie – das haben wir auch geschaffen. Nach Basel III, CAR, CRD V und VI braucht es jetzt auch da wirklich einen Regulierungsstopp – das sage ich auch in dieser Deutlichkeit –, denn wenn wir wollen, dass die Wirtschaft in Europa wieder wächst, wenn wir Investitionen in Europa wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass das Geld in der Wirtschaft ankommt und nicht in den Rechts- und Compliance-Abteilungen der Banken. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.06
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/81
14.06
Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wenn wir hier eine Debatte über das Bankwesen führen, ist es mir eingangs auch wichtig, festzuhalten, dass Österreich über verlässliche, stabile und höchst erfolgreiche Banken verfügt, und zwar sowohl über jene, die international erfolgreich sind, als auch über jene, die vor Ort einen ganz wichtigen Beitrag zum Wirtschaftsstandort, für die Unternehmen und für die Menschen in Österreich leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Mit dieser Novelle und der Umsetzung der europäischen Vorgaben werden zahlreiche Verbesserungen erzielt. Es wurde schon angesprochen, dass gerade die Stärkung der Finanzmarktaufsicht hier in Österreich einer der wesentlichen Bereiche ist. Es kommen aber auch neue Bereiche hinzu: Es wurde bereits kurz ausgeführt, dass beispielsweise das ganze Thema der Kryptowerte und damit auch der neuen Geschäftsmodelle, aber auch der neuen Chancen und Risiken, die damit zusammenhängen, adressiert wird und auch im Regelwerk seinen Niederschlag findet, und auch der Bereich der sogenannten ESG-Risiken, also der Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel beziehungsweise auch mit Umweltthemen.
In diesem Zusammenhang ist mir auch wichtig, zu sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben da in den letzten Jahren tatsächlich sehr umfassende Berichtspflichten und sehr umfassende Auflagen für die Banken in Österreich und in ganz Europa aufgebaut. Das war auch Thema bei der großen FMA-Aufsichtskonferenz vor einigen Tagen, wo auch der Vorsitzende der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, François-Louis Michaud, anwesend war. Ich habe sehr genau zugehört, was er uns dort im Rahmen einer Podiumsdiskussion mitgegeben hat, weil ich das für ganz wesentlich halte: Er hat angekündigt, dass für diesen Bereich auf europäischer Ebene eine Agenda ausgearbeitet wird, um in Zukunft zu mehr Vereinfachungen und damit auch zu mehr Effizienz zu kommen. Das unterstütze ich sehr, denn es darf kein Widerspruch sein: Wir brauchen eine starke Aufsicht, gleichzeitig darf das aber nicht zu überbordender Bürokratie führen. Ich bin davon überzeugt, dass es möglich ist, das auch entsprechend in Einklang zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)
Klar ist: Wir brauchen Regeln, wir brauchen in diesem Bereich Klarheit, aber, meine Damen und Herren, wir brauchen auch weiterhin einen wettbewerbsfähigen und verlässlichen Finanzplatz Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abg. Greiner [SPÖ].)
14.09
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Teiber.
RN/82
14.09
Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Als Rednerin relativ am Schluss der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt, in der wirklich schon sehr, sehr viel angesprochen worden ist, möchte ich es nur noch einmal zusammenfassen und wiederholen: Wir haben hier jetzt ein Gesetzespaket vorliegen, mit dem mehrere Richtlinien die Bankenaufsicht betreffend in österreichisches Recht umgesetzt werden sollen.
Kernpunkte dieses Gesetzespaketes sind einmal die Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht, die Harmonisierung des aufsichtsbehördlichen Prozesses zur Prüfung der fachlichen Eignung von Geschäftsleitern, neue Anzeigepflichten für Kreditinstitute, ja, und die Behandlung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken sowie eben der Umgang mit Kryptowerten und die Beaufsichtigung von Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute.
Warum ist das so wichtig und richtig, dass wir diese Gesetze hoffentlich mit großer Mehrheit – vielleicht können da auch die Grünen, die grüne Fraktion, noch einmal in sich gehen – hier heute beschließen? – In Summe, unterm Strich deshalb, weil wir einmal mehr die richtigen Lehren aus der Finanzwirtschaftskrise ziehen und das nicht nur in Österreich, sondern eben auch EU-weit; weil wir nicht wollen, dass sich die schlimmen Folgen aus der letzten Bankenkrise für die Allgemeinheit, für die vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wiederholen. Genau darum braucht es einmal mehr eine weitere Stärkung der Finanzmarktaufsicht, mehr Unabhängigkeit. Das soll künftig beispielsweise eben auch durch diese spezielle Abkühlungsphase, die schon erwähnt worden ist, für Mitglieder des Vorstands und weiterer Bediensteter der Finanzmarktaufsichtsbehörde gesichert werden, auch durch eine EU-weite Harmonisierung der Verfahren für Eignungsprüfungen von Funktionsträger:innen in Kreditinstituten, und auch dadurch, dass es dann eine maximale Funktionsdauer von maximal 14 Jahren für Vorstandsmitglieder der Finanzmarktaufsicht geben soll. All das ist gut so. Es stärkt wie gesagt die Unabhängigkeit der FMA.
Wir brauchen da eine ganz, ganz starke Institution. Ja, es ist auch gut so, wenn es gelingt, stärker nachhaltige Projekte zu unterstützen, zu finanzieren. All das ist im Interesse der vielen. Darum ist es mir ein Rätsel, warum die FPÖ da einmal mehr nicht mitstimmt. Wie immer steht die FPÖ (Abg. Lausch [FPÖ]: Wie immer!) auf der falschen Seite – traurig, aber wahr. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.12
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Angela Baumgartner.
RN/83
14.12
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseherinnen und Zuseher, Zuhörerinnen und Zuhörer! Hohes Haus! Wenn wir heute über die Bankenaufsichts- und Finanzmarktrechtsnovelle sprechen, dann klingt das sehr technisch und irgendwie nach einem komplizierten Gesetz, aber im Grunde geht es um etwas, das uns alle betrifft: nämlich um Sicherheit und um Stabilität in unserem Finanzsystem und um Vertrauen. Denn eines ist klar: Wir erwarten uns, dass unser Geld bei den Banken sicher ist, dass die Banken verantwortungsvoll wirtschaften – was sie auch tun –, und dass es eine unabhängige Behörde gibt, die genau hinschaut und rechtzeitig eingreift, wenn Risiken entstehen. Genau da setzen wir mit unserer Novelle an.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Stärkung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FMA. Sie kontrolliert unsere Banken und Finanzinstitute. Wer kontrolliert, muss unabhängig sein. Deshalb schaffen wir klare Regeln, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Künftig gibt es sogenannte Abkühlungsphasen – es wurde heute schon mehrmals erwähnt –, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht zu Unternehmen wechseln, die sie zuvor selbst beaufsichtigt haben. Auch die maximale Funktionsdauer im Vorstand der FMA wird auf 14 Jahre begrenzt und mögliche finanzielle Interessenkonflikte müssen jährlich offengelegt werden. Das sind wichtige Maßnahmen für Transparenz, für Unabhängigkeit und vor allem für das Vertrauen der Menschen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein weiterer Punkt ist mir noch besonders wichtig: Wir setzen mit dieser Novelle zwar europäische Vorgaben um, aber wir tun das mit Augenmaß. Wir wollen klare Regeln und eine funktionierende Kontrolle, aber wir wollen keine zusätzlichen österreichischen Sondervorschriften, kein unnötiges Gold-Plating, keine zusätzlichen Belastungen, wo sie nicht erforderlich sind. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Denn unsere Banken haben eine wichtige Aufgabe für unseren Wirtschaftsstandort Österreich. Unsere Staatssekretärin hat es vorhin schon erwähnt: Sie finanzieren unsere Unternehmen, den Wohnbau, unsere landwirtschaftlichen Betriebe und unsere Gemeinden. Gerade im ländlichen Raum wissen wir, wie wichtig die kleinen Banken sind. Das kann ich als ehemalige Bankangestellte einer wirklich kleinen Regionalbank klar beurteilen. Sie kennen die Menschen, sie kennen die Betriebe und sie sind wichtige Partner für Investitionen und Arbeitsplätze. Unser Finanzsystem soll auch in Zukunft stabil und widerstandsfähig bleiben, und diese Novelle sorgt dafür. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Krainer [SPÖ] und Pramhofer [NEOS].)
14.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alexander Petschnig.
RN/84
14.15
Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Sammelgesetz vor, das vieles regelt, durchaus auch Sinnvolles wie bereits erwähnt, aber das ein Konstrukt beinhaltet, das sich hinter den Buchstaben ESG verbirgt beziehungsweise ESG-Risiken, bei denen wir auf keinen Fall mitkönnen.
Was bedeuten diese Buchstaben? – Sie stehen für Environmental, Social und Governance, das heißt, die Berücksichtigung von Umwelt-, von Nachhaltigkeits- und von Sozialfragen (Abg. Schwarz [Grüne]: Ja nichts richtig sagen!) bei unternehmerischen Entscheidungen, dort, wo sie schlicht und einfach nicht hingehören. (Abg. Krainer [SPÖ]: Aber Governance bedeutet was anderes, bitte! Governance!) Es werden „Sozial- und Umweltvertreter“ – ich setze das unter Anführungszeichen –, wer auch immer das sein soll, künstlich zu Stakeholdern von Unternehmen gemacht. Es werden Themen wie Vielfalt, wie Engagement in der Gemeinschaft, wie irgendwelche Quoten und vieles andere mehr miteinbezogen, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Wertschöpfung unter allen Stakeholdern umzuverteilen. Da sind wir jetzt am Kern der Sache, woher der Wind weht: Es geht weg vom wirtschaftlichen Erfolg hin zur Umverteilung.
Das sind Kriterien, die eine „Errungenschaft“ – unter Anführungszeichen – der Europäischen Union darstellen. Die führen natürlich in weiterer Folge zu Verfehlungen des Unternehmenszwecks, die führen zu völlig irrationaler Fehlallokation von Kapital, die führen zu massiven Wettbewerbsnachteilen – nicht umsonst ist die EU der wachstumsschwächste der großen Binnenmärkte der Welt; also wenn Kollege Pramhofer sich anderes wünscht, ist das schön, das bleibt aber ein Wunsch ans Christkind –, die führen zu Umerziehung und Konformismus, Unternehmen werden zu Akteuren im Kulturkampf instrumentalisiert, und die führen zu einem Bürokratiemonster.
Da hat Kollege Ottenschläger gemeint: „Aufsicht soll nicht [...] mehr Bürokratie bedeuten“. Da muss ich fragen: Was denn sonst, wenn man die Unternehmen selbst, die kreditgebenden Banken, aber auch die Aufsicht selbst mit völlig unnötigen Belastungen oder – man könnte fast sagen – Belästigungen der Privatwirtschaft vollpappt, von denen übrigens niemand etwas hat?
Da muss man in aller Klarheit sagen: Es ist grober Unfug wie dieser, der wieder einmal aus Brüssel kommt, der die EU zum unattraktivsten Wirtschaftsraum der Welt macht (Abg. Kühberger [ÖVP]: Das stimmt ja nicht!) – das ist interessant bei der Aktuellen Stunde, die wir heute zu Beginn des Tages gehabt haben –, der Arbeitsplätze vernichtet – worüber die Frau Sozialministerin immer lamentiert – oder die Unternehmen, deren Investitionen und das Kapital regelrecht mit Gewalt vertreibt. Das ist offensichtlich die richtige Seite, von der Kollegin Teiber gerade gesprochen hat.
Die Bundesregierung könnte und müsste in Brüssel auch einmal Nein zu so etwas sagen, traut sich aber offensichtlich nicht. Da muss man sagen, das wird wohl erst ein Volkskanzler Herbert Kickl tun – je früher, desto besser! (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Ja, genau!)
14.18
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/85
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 621 der Beilagen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.