RN/135

18.06

Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Sie legen jetzt ein Versorgungssicherheitspaket vor – und vielem von dem, was da drinsteht, können wir auch zustimmen. Wo wir nicht zustimmen können, ist, dass Sie, wenn Sie ein Versorgungssicherheitspaket vorlegen, die Notwendigkeit von Versorgungssicherheitskonzepten für Gasversorger streichen. Das ist genau das Gegenteil davon.

Wir haben aus der Gaskrise 2022 schon ein paar Dinge gelernt: dass man sich nicht von einem einzigen großen Lieferanten abhängig machen darf und dass man einen Plan B braucht, wenn der größte einzelne Lieferant ausfällt. Genau darum geht es bei diesen Versorgungssicherheitskonzepten, die wir damals als eine der Antworten auf diese Krise vorgeschrieben haben: dass eben Kundinnen und Kunden sicher sein können, dass, auch wenn der eine große Lieferant ausfällt, auch weiter Gas geliefert werden kann.

Damals ging es vor allem um das russische Gas, weil wir damals zu 80 Prozent von russischem Gas abhängig waren. Die Welt hat sich mittlerweile gewandelt. Wir haben den nächsten Krieg, die nächsten Versorgungssicherheitskrisen. Jetzt geht es eben nicht um russisches Gas, sondern um andere Versorgungsprobleme, aber anstatt diese Konzepte zu verlängern und zu erweitern, wollen Sie das komplett streichen. Das halte ich für den falschen Weg.

Deswegen bringe ich auch den folgenden Antrag ein:

RN/135.1

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 1007/A der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 2012, das Erdölbevorratungsgesetz 2012 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden (651 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

Artikel 4 (Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011) wird wie folgt geändert:

  1. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

    „2a. In § 121a entfällt Abs. 5.“

  2. Z 4 lautet: „4. In § 169 Abs. 15 entfällt der letzte Satz.“

Es geht darum, dass diese Versorgungssicherheitskonzepte nicht gestrichen werden, sondern verlängert und ausgeweitet werden. (Beifall bei den Grünen.)

Versorgungssicherheit bedeutet aber eben auch: Wir müssen den Gasbedarf und damit unsere Abhängigkeit von Importen reduzieren. Die internationale Energieagentur hat schon vor Monaten gesagt: Länder sollen ihren Energieverbrauch reduzieren. Der EU-Energiekommissar hat in einem Appell an die Mitgliedsländer gesagt: Reduziert euren Energieverbrauch, vor allem den Verbrauch von Öl und Gas! Ganz ehrlich, wir haben im Ausschuss darüber gesprochen und die Antwort von Ihnen und der Frau Staatssekretärin war: Ja, das ist Alarmismus und wir werden uns diesem Alarmismus nicht beugen. – Es tut mir leid: In so einer Situation mit so einer unsicheren Energielage von Alarmismus zu sprechen, das ist, finde ich, schon ein starkes Stück, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen.)

Ganz ehrlich, was Sie eigentlich zu tun hätten: Wir haben heute das Gaswirtschaftsgesetz hier im Plenum. Ich habe mir gedacht: Ja super, eigentlich gäbe es ja auch eine EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, die Sie hätten umsetzen müssen, und zwar im August dieses Jahres. Aber es gibt noch nicht einmal einen Entwurf. 

Sie kündigen einen Herbst der Ergebnisse an, schaffen es aber nicht einmal, die Mindestanforderungen, die aus der Europäischen Union kommen, umzusetzen. Das ist ein Herbst der Versäumnisse, Herr Minister, und kein Herbst der Ergebnisse! (Beifall bei den Grünen.)

Das Problem: Da geht es ja nicht nur darum, dass wir halt Musterschüler sind. Es geht im Prinzip darum, dass die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie klare Regeln vorschreibt, was passieren muss, wenn weniger Gasverbraucher am Netz hängen: nämlich eine geordnete Verkleinerung des Gasnetzes, eine geordnete Stilllegung, dass es Stilllegungspläne gibt. Derzeit schaut es nämlich so aus, dass die Gasnetzbetreiber nicht wissen, was sie stilllegen müssen. Es gibt überhaupt keine Sätze. Sie haben ganz im Gegenteil eine Anschluss- und Versorgungspflicht. (Ruf bei der FPÖ: Zu Recht!)

Das bedeutet, dass sie jetzt in der Situation sind, Investitionen zu tätigen für ein Gasnetz – weil sie es müssen, nicht, weil sie es wollen – das am Ende keiner braucht.

Das bedeutet noch mehr Kosten für die Gaskunden, die am Netz verbleiben, die sich ihre Heizung nicht aussuchen können. Das bedeutet diesen Winter noch höhere Rechnungen für alle. 

Machen Sie Ihre Hausaufgaben, gehen Sie in die Umsetzung und setzen Sie auch die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie um. Das wäre das Mindeste. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.11

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/135.2

Elektrizitätswirtschaftsgesetz, Energielenkungsgesetz 2012 (AA-85)

Präsident Peter Haubner: Der von Herrn Abgeordneten Hammer eingebrachte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.