RN/5

Anfrage 96/M

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Innenminister und auch Gratulation, Herr Innenminister, zu den niedrigsten Asylzahlen seit 20 Jahren! Erstmals wurde eine Minuszuwanderung erreicht. (Beifall bei der ÖVP.) Es haben mehr Personen Österreich verlassen, als Asylanträge in unserem Land gestellt worden sind. Ich glaube, das ist ein ganz großer Erfolg, und da gilt es, auch Ihnen Danke zu sagen. 

Zu meiner Hauptfrage: 

„Auf EU-Ebene wurde im August für wehrfähige Männer aus der Ukraine eine neue Regelung beschlossen. Die Bundesregierung hat die Änderung der Vertriebenen-Verordnung kürzlich ebenfalls beschlossen. Können Sie uns einen aktuellen Überblick zur neuen Regelung geben?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Zunächst zu ihrer Eingangsbemerkung, Herr Abgeordneter Minnich: Ich möchte diesen Dank sehr, sehr gerne weitergeben – ich halte das für notwendig und wichtig –, nämlich an jene, die tagtäglich Arbeit für die Sicherheit tun und dafür, dass wir die illegale Migration massiv zurückdrängen konnten. Es sind polizeiliche Maßnahmen, aber durchaus auch behördliche Maßnahmen, die im Kampf gegen Asylmissbrauch ergriffen worden sind. Letztlich danke ich aber auch Ihnen, weil auch der Gesetzgeber national und auch auf europäischer Ebene der Polizei und den Behörden diesbezüglich neue Möglichkeiten gegeben hat.

Nun zu Ihrer konkreten Frage, die Sie im Zusammenhang mit der Vertriebenen-Verordnung gestellt haben: Grund für die Vertriebenen-Verordnung war ja – das wissen Sie – der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Innerhalb weniger Tage nach Beginn dieses furchtbaren Krieges haben die europäischen Innenminister die sogenannte Vertriebenen-Verordnung erstmals in der Geschichte in Kraft gesetzt, um kriegsvertriebenen Menschen, vor allem Frauen und Kindern, die vor Krieg fliehen, auch rasch und unbürokratisch helfen zu können. 

Diese Vertriebenen-Verordnung wurde immer wieder verlängert, und im Frühjahr dieses Jahres ist auf EU-Ebene die Debatte: Wie gehen wir damit um?, wieder angestanden. Im Sinne der Länder und der Menschen in diesen Ländern, die in diesen Jahren intensiv geholfen haben, aber vor allem auch im Sinne der Ukraine ist man zum Schluss gekommen, dass es in dieser Vertriebenen-Verordnung keinen Automatismus mehr geben soll, nämlich keinen Automatismus mehr für Männer im wehrfähigen Alter aus der Ukraine, weil diese Männer in ihrem Heimatland benötigt werden, um ihr Land auch entsprechend zu verteidigen. 

Ganz aktuell: Heute gab es im Hauptausschuss einen Beschluss dazu, dass es diesen Automatismus eben nicht mehr gibt. Das ist eine wesentliche Initiative, die vor allem von Tschechien, Deutschland, Österreich und Polen im März dieses Jahres ausgegangen ist und wozu es den diesbezüglichen Beschluss im Juni gegeben hat. 

Für jene, die Schutz benötigen, wurde die Vertriebenen-Verordnung bis März 2028 verlängert – auch das ist wichtig, zu sagen. Wichtig ist auch, dass heute im Hauptausschuss auch beschlossen wurde, dass es keinen Doppelbezug in mehreren EU-Staaten mehr geben soll. Auch das ist wichtig für ein Funktionieren und letztendlich für die Glaubwürdigkeit dieses Systems. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter, ist eine Zusatzfrage gewünscht? (Abg. Minnich [ÖVP]: Ja, vielen Dank!) – Bitte schön. 

RN/5.1

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Kriegsvertriebene aus der Ukraine können seit Oktober 2024 unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus umsteigen. Welche Voraussetzungen sind das und wie viele Personen haben die Möglichkeit, umzusteigen, bereits genützt?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielleicht beginne ich die Beantwortung dieser Frage so, dass ich einmal versuche, zu erklären, warum es überhaupt dazu gekommen ist, dass wir diese Möglichkeit geschaffen haben, diese Rot-Weiß-Rot-Karte plus ins Leben gerufen haben: um Menschen, die aus der Ukraine kommen, die mittlerweile über längere Zeit in Österreich sind und hier auch Teil des Arbeitsmarktes geworden sind, einen anderen Aufenthaltstitel zu ermöglichen, um nämlich aus der sogenannten Grundversorgung, bei der die öffentliche Hand für die Unterstützung zuständig ist, in die Selbstversorgung zu kommen. 

Das ist in vielen Fällen gelungen. Die Voraussetzung ist neben den allgemeinen Voraussetzungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wie Krankenversicherung, Unterhaltstitel und Deutschkenntnisse auch, dass man, wenn man zwei Jahre hier in Österreich ist, davon zumindest ein Jahr gearbeitet haben muss. Das ist die Voraussetzung dafür, dass man diesen neuen Aufenthaltstitel bekommt. 

Mittlerweile haben mit Stand Ende September 2026 mehr als 11 900 Kriegsvertriebene diese Rot-Weiß-Rot-Karte plus, was dazu führt, dass sie schneller und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können und nicht mehr auf die öffentliche Unterstützung angewiesen sind – also wirklich ein ganz konsequenter Weg aus der Grundversorgung letztendlich in die Selbstversorgung. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Wotschke. – Bitte schön. 

RN/5.2

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herr Minister, ich würde direkt anschließen, nämlich an die Frage von der Grundversorgung in die Selbstversorgung, also dass man schaut, dass Asylwerber auch arbeiten gehen, eben nicht nur Sozialhilfe beziehen, sondern selber erwerbstätig sind. 

Da gibt es in der Grundversorgung ja eine Regel, die, denke ich, alle kennen, nämlich die Freibetragsgrenze von 110 Euro, bei der, wenn man eben zu viel verdient – unter Anführungszeichen – Leistungen der Grundversorgung gekürzt werden können. Wenn man über circa 500 Euro verdient, kann diese Leistung auch völlig gestrichen werden. 

Die Konsequenz wäre dann, dass man eben diese Grundversorgungsleistung verliert, das heißt also, vor allem die Unterkunft verliert, aber vielleicht gar nicht genug verdient, um sich selber eine andere Unterkunft finanzieren zu können, was wiederum ein riesiges Hindernis dafür ist, dass diese Personen arbeiten gehen werden. Das ist ja genau, was wir wollen: dass diese Personen raus aus der Grundversorgung und hinein ins Erwerbsleben kommen, um dann auch diesen neuen Titel – die Rot-Weiß-Rot-Karte plus – nutzen zu können. Dafür müssen sie aber eben bereits gearbeitet haben. 

Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie Ihr Ressort und wie Sie persönlich diese Freibetragsgrenze als Regel sehen und ob man da nicht etwas ändern sollte.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich korrigiere Sie ungern, aber ich glaube, da muss man zwei Dinge auseinanderhalten: In der Frage, die Sie mir gestellt haben, geht es, glaube ich, um die Vertriebenen aus der Ukraine und nicht um Asylwerber. Das sind zwei unterschiedliche Gruppen, denn in Österreich haben Asylwerber mittlerweile die sogenannte Arbeitspflicht. Das heißt, wenn Asylwerber in der Bundesbetreuung sind, in der Grundversorgung, dann müssen sie auch sozusagen einer Arbeit nachgehen, beispielsweise in Traiskirchen auch entsprechend vor Ort mithelfen. Viele Bundesländer haben sich dieser Vorgangsweise angeschlossen. Sie wissen, das ist in der sogenannten 15a-Vereinbarung betreffend die Grundversorgung auch geregelt. 

Auf der anderen Seite haben wir jetzt die Vertriebenen-Verordnung für die ukrainischen Staatsbürger, die Sie angesprochen haben, und da gibt es in den einzelnen Bundesländern zum Teil unterschiedliche Grenzen, die eingeführt worden sind. Ich halte sehr viel davon, alles zu tun, damit möglichst viele die Möglichkeit haben, sich durch den Arbeitsmarkt selbst versorgen zu können, wenngleich es natürlich manchmal auch schwierig ist, wenn man beispielsweise Betreuungspflichten für kleine Kinder oder auch ältere Menschen hat. Da ist es immer wieder das Ziel in der Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bund, auch möglichst – möglichst! – einheitliche Regelungen zu finden, damit möglichst viele am Arbeitsmarkt Fuß fassen; mittlerweile sind es fast 12 000. Ich habe es gesagt: Das ist schon eine ordentliche Zahl, aber das soll noch mehr werden. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte sehr.

RN/5.3

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Herr Minister, wir haben gerade über die Regelungen für Ukrainerinnen und Ukrainer gesprochen, die in Österreich Schutz vor dem russischen Angriffskrieg suchen. Schutz bedeutet aber mehr als ein Aufenthaltstitel, Schutz bedeutet auch, dass sich Menschen aus der Ukraine in Österreich sicher fühlen können, auch vor unseren eigenen Behörden. 

Am 8. Oktober wurden in Wien zwei ukrainische Journalisten festgenommen. Laut ihrer Schilderung haben maskierte bewaffnete Kräfte ihr Auto gestoppt, die Scheiben eingeschlagen und sie gewaltsam herausgeholt. Einer der beiden ist durch Glassplitter schwer verletzt worden und musste im Gesicht genäht werden. Einen Tag später waren beide wieder frei, weil sich der Verdacht laut Medienberichten nicht erhärtet hat. Jetzt stelle ich Ihnen durchaus mit kritischem Unterton die Frage:

Wieso braucht es für die Festnahme zweier unbewaffneter Journalisten eingeschlagene Autoscheiben und einen Verletzten, und wer hat diese Vorgangsweise angeordnet? (Abg. Kogler [Grüne]: Bravo!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Frau Abgeordnete Maurer, Sie haben fast alles skizziert, aber nicht alles. Es hat ja insgesamt – ich gehe davon aus, das wissen Sie wahrscheinlich – vier Festnahmen innerhalb einiger Tage gegeben. Die ersten beiden Festnahmen waren, glaube ich, am Montag und die zweiten Festnahmen am Donnerstag, wobei die ersten festgenommenen ukrainischen Staatsbürger – nach Stand von gestern – nach wie vor in Untersuchungshaft sind, die anderen beiden Personen wieder freigelassen wurden. 

Da es konkrete Verdachtsmomente gegeben hat, haben diese Verhaftungen auch stattgefunden, und – ich habe das an anderer Stelle schon gesagt und wiederhole das hier sehr gerne – ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die österreichische Polizei nicht auch da nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorgegangen ist. (Ruf: Klassisch! – Abg. Kogler [Grüne]: Das ist ja verhältnismäßig!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 3. Anfrage, jene mit der Nummer 91/M des Herrn Abgeordneten Maximilian Köllner. – Bitte, Herr Abgeordneter.