RN/79
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 75/A der Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler, Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (29 d.B.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.
RN/80
16.59
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die fehlende Kompetenz dieser Bundesregierung in fachlicher Hinsicht und auch den dargelegten Dilettantismus in politischer Hinsicht haben wir heute bereits den ganzen Tag lang diskutiert. Da gäbe es noch viel zu erzählen, allerdings würde ich mich - - (Ruf bei der ÖVP: Wir sind da halt nicht einer Meinung!) – Geht schon! Herr Kollege, Sie dürfen dann reden; melden Sie sich! Es gibt genug Redezeit, so glaube ich, auch noch für Ihre Fraktion. Jetzt bin ich am Wort. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)
Ich darf mich unter Berücksichtigung der mir zur Verfügung stehenden Redezeit auf das Bundesministeriengesetz beschränken und zwei Punkte ansprechen, die mir besonders wichtig zu sein scheinen.
Zum einen betrifft es den in diesem Bundesministeriengesetz neu gefassten § 3a, in dem die Mitglieder der Bundesregierung hinsichtlich ihrer amtlichen Tätigkeit und der daraus gewonnenen Tatsachen einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes unterworfen werden.
Nun, das ist grundsätzlich nicht falsch, allerdings umfasst die Verschwiegenheit den gesamten Bereich, und es gibt keine Ausnahmen für die parlamentarische Arbeit einerseits und zum anderen auch für Berichte der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes und die daraus bekannt gewordenen Tatsachen. Man könnte daher leicht sagen: Wir sind dieser Verschwiegenheitsverpflichtung unterworfen und die inhaltliche Arbeit des Parlaments – Stichwort Interpellationsrecht –, aber auch die Mitteilungen an die Rechnungshöfe und die Volksanwaltschaft sind damit quasi eingestellt.
Aus diesem Grund sehen wir da einen dringenden Abänderungsbedarf, und ich darf daher folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 75/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz geändert wird (29 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Antrag 75/A der Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler, Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts (29 d.B.), wird wie folgt geändert:
In der Ziffer 14 wird dem § 3a Abs. 3 folgender Satz angefügt: „Von dieser Geheimhaltungspflicht jedenfalls unberührt bleiben sämtliche Kontrollrechte des Parlaments (Art. 52, 52a Abs. 2 sowie Art. 53 B-VG), sämtliche Befugnisse des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft sowie die damit jeweils verbundenen Auskunfts- und Vorlagepflichten von Mitgliedern der Bundesregierung.
Ich darf Sie auch unter Bezugnahme auf oder unter Berücksichtigung der Arbeit in diesem Hohen Haus einladen, diesen Antrag mit zu unterstützen.
Die zweite Sache, die mir am Herzen liegt: Es ist mir als Bereichssprecher meiner Fraktion für den öffentlichen Dienst nicht leicht gefallen, die Befugnisse für den öffentlichen Dienst in diesem Bundesministeriengesetz ausfindig zu machen. Schließlich wurde ich dann in den Erläuterungen fündig, aus denen hervorgeht, dass nunmehr das Bundeskanzleramt, nämlich der dorthin zugewiesene Staatssekretär mit dem öffentlichen Dienst betraut ist. Alle Regierungen davor haben es geschafft, den öffentlichen Dienst, der in den verschiedensten Ausprägungen – als Polizei, Bundesheer, Gesundheitsdienste, Justizbereiche, Kinder und Schule oder auch einfach nur als Verwaltung – einen wichtigen und wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft erbringt, der mitgeholfen hat, die Katastrophen und sonstige große Gefahren so im Rahmen zu halten, dass der Schaden zumindest auf Ebene der Behörden so gering wie möglich war, und zur Unterstützung der betroffenen Bürger wertvolle Beiträge geleistet hat, nicht quasi abzuqualifizieren, indem man nur einen Staatssekretär dafür abstellt, der das noch dazu im Ausschuss nicht einmal entsprechend kommentiert hat.
So geht man mit einer Berufsgruppe, immerhin 370 000 Bedienstete, die auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene einen wichtigen und wertvollen Beitrag zum Funktionieren unseres Staates, unserer Kommunen und der Länder beitragen, einfach nicht um. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf daher die Bundesregierung eindringlich ersuchen, das irgendwie richtigzustellen und auch dieser Berufsgruppe ihren Stellenwert und ihre Wertigkeit zu geben und sie nicht so geringschätzig und abfällig zu behandeln, wie dies aus diesem Bundesministeriengesetz nunmehr hervorgeht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
17.05
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/80.1
Bundesministeriengesetz 1986 (AA-5)
Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.
Der jetzt erläuterte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/81
17.05
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank, insbesondere Herr Staatssekretär im Bundeskanzleramt, der für diese Vorlage auch mitverantwortlich zeichnet. Ja, wir haben jetzt nicht nur eine Regierung, sondern wir haben es auch geschafft, 65 Redner zu dieser Regierungserklärung zu absolvieren, und wir kommen nun ins Arbeiten. Wir kommen nun zur ersten Gesetzesvorlage, die für diese Regierung nun notwendig ist, nämlich eine Novelle zum Bundesministeriengesetz.
Was ist das? – Die Geschäftsverteilung für die Ministerinnen und Minister, die erfolgen muss, damit man die Kompetenzen entsprechend abgrenzen kann und jeder weiß, wofür er zuständig ist. Wir haben einen Bundeskanzler, 13 Minister, sieben Staatssekretäre, das wurde schon erwähnt. Von manchen wird das als zu viel empfunden, aber wenn wir das mit anderen Ländern in Europa vergleichen, zum Beispiel mit Dänemark oder mit Schweden, beide ähnlich groß, Dänemark etwas kleiner, Schweden etwas größer, deren Regierungen 24 Ministerposten aufweisen, dann zeigt sich, dass wir damit klar im Mittelfeld landen. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Und genau dort wollen wir ja hin!) Wichtig ist ja die Arbeit, auf die es ankommt, und nicht die Anzahl der Menschen, die sie vollbringen.
Was wir mit dem Ministeriengesetz noch regeln, entspricht einer Empfehlung des Rechnungshofes, der wir damit nachkommen: In jedem Bundesministerium muss nunmehr auch eine Revision eingerichtet werden. Warum machen wir das? – Weil es einfach wichtig ist, die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gleich auch in der Geschäftsverteilung festzuschreiben.
Ein Staatssekretariat möchte ich besonders hervorheben, das in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist, nämlich dasjenige für Deregulierung und Entbürokratisierung. Unter dem Titel Weniger ist mehr wird gerade dieses Staatssekretariat genügend Aufgaben haben.
Zu den Aufgaben des öffentlichen Dienstes, die mein Vorredner bereits erwähnt hat: Eine größere Wertschätzung kann es nicht geben als die, dass die Zuständigkeit für den öffentlichen Dienst künftig vom Vizekanzler zum Bundeskanzler wechselt. Also höher kann es nicht sein, Herr Kollege Herbert, als im Bundeskanzleramt angesiedelt. Ich freue mich daher, dass der öffentliche Dienst damit auch diese Aufwertung erfährt, und Sie können sich auch ganz sicher sein, dass die gesamte Bundesregierung den öffentlichen Dienst entsprechend unterstützt, wertschätzt und respektiert und vor allem auch Achtung vor der Arbeit hat, die er für die Österreicher und Österreicherinnen erledigt, sei das im Krankenpflegebereich, sei das bei der Polizei, sei das in vielen, vielen anderen Bereichen der Verwaltung, die so notwendig sind, damit alles gut funktioniert. Sie braucht also Ihre Ratschläge nicht, Herr Kollege Herbert.
Meine Damen und Herren, was noch wichtig ist und was wir in diesem Bundesministeriengesetz jetzt auch noch festschreiben, ist, dass es keine Wiederholungstäter à la Leonore Gewessler gibt. (Abg. Gewessler [Grüne]: Oder Norbert Totschnig oder Gerhard Karner!) Wir schreiben im Bundesministeriengesetz fest, dass in Zukunft jede Entscheidung eines Ministers auf EU-Ebene auch eine Entscheidung der Bundesregierung ist und eine solche Entscheidung daher entsprechend abzustimmen ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schwarz [Grüne] und Gewessler [Grüne].) Wir können daher davon ausgehen, dass in Zukunft ein Alleingang nicht mehr möglich sein wird.
Was noch in diesem Bundesministeriengesetz festgeschrieben wird, ist, dass die Netz- und Informationssicherheit vom Bundeskanzleramt hinüber in das Innenministerium wandert. Warum ist das wichtig? – Weil es gerade in dem Bereich viele Cyberangriffe gibt, die abgewehrt werden müssen, wofür das Innenministerium einfach um einiges besser geeignet ist.
Meine Damen und Herren, was das Bundesministeriengesetz noch berücksichtigt, hat mein Vorredner auch bereits angeschnitten: Wir ersetzen die Amtsverschwiegenheit im Ministeriengesetz durch die Informationsfreiheit. Im Unterschied zu dem, was mein Vorredner behauptet hat, bedeutet Informationsfreiheit, dass die Ministerinnen und Minister zu mehr Transparenz verpflichtet sind und nicht zu weniger; zu weniger waren sie durch die Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Auch das schreiben wir also hiermit fest.
Die Informationsfreiheit tritt ja mit 1. September in Kraft, und ich möchte die Gelegenheit hier am Rednerpult nochmals dafür nützen, um allen Fraktionen Danke zu sagen, die dieses Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht haben, insbesondere auch unserem damaligen Koalitionspartner, den Grünen.
Meine Damen und Herren, ich finde, dass dieses vorliegende Gesetz auch ein Ausdruck dafür ist, dass die Regierung für alle Österreicherinnen und Österreicher da sein möchte, und damit ganz klar einen Unterschied zu dem darstellt, was die Freiheitliche Partei eigentlich wollte: ein Ministeriengesetz mit Dominanz und Machtpolitik. Wir stehen aber für Zusammenhalt und Zusammenarbeit. Einfach das Richtige zu tun – ich glaube, das ist das Entscheidende. (Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].)
Meine Damen und Herren, was die Interpellation betrifft, die mein Vorredner angeschnitten hat, auch da darf ich ihn kurz korrigieren: Das Recht der Abgeordneten auf Information von den Ministerinnen und Ministern ist in der Verfassung festgeschrieben und kann niemals – niemals! – durch ein Ministeriengesetz ausgehebelt werden. Daher gibt es auch überhaupt keinen Grund, dem Abänderungsantrag der FPÖ zuzustimmen. Ich kann Sie beruhigen: In der Interpellation werden in Zukunft die Ministerinnen und Minister mehr antworten müssen als bisher – eben durch dieses neue Informationsfreiheitsgesetz, in dem wir das auch neu geregelt haben.
Ich darf daher ganz zum Schluss noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses betreffend Antrag 75/A, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, einbringen.
Es geht hier im vorliegenden Abänderungsantrag vor allem um ein Redaktionsversehen in den Inkrafttretensbestimmungen und bei einer Novellierungsanordnung, das bereinigt werden muss. Außerdem wurde eine Klarstellung im Hinblick auf die Außerkrafttretensbestimmungen getroffen.
Zum anderen sollen Nachjustierungen bei der Abgrenzung der Wirkungsbereiche der Bundesministerien gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2 vorgenommen werden.
Schließlich sollen bei einigen Novellierungsanordnungen Fehler bei der Formatierung des künftigen Gesetzestextes korrigiert werden.
Bei allen Fraktionen möchte ich mich entschuldigen, dass der Text sehr spät übermittelt worden ist. Wir bitten aber trotzdem um Verständnis dafür und um Akzeptanz, sodass die Regierung sich ihre Geschäftsverteilung so regeln kann, wie wir es jeder Regierung zugestehen. – In dem Sinne: vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.11
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/81.1
Bundesministeriengesetz 1986 (AA-6)
Präsident Peter Haubner: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. – Danke vielmals.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
RN/82
17.12
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Gerstl und liebe Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und NEOS, wir haben zur Kenntnis genommen: Der Antrag ist sehr spät gekommen. Ich kann mich noch an die letzte Legislaturperiode erinnern, in der wir für solche Dinge massiv kritisiert worden sind, aber vielleicht kann man das ja auch zum Anlass nehmen, dass diese Dinge rechtzeitig kommen. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Zum Bundesministeriengesetz: Ja, die Agenden werden neu verteilt. Ich fange mit dem aus grüner Sicht Positiven an: Aus meiner Sicht ist es positiv, dass die Arbeitsagenden wieder zurück ins Sozialressort wandern. Das ist eine gute Sache.
Aber kommen wir zu dem Punkt aus diesem Bundesministeriengesetz, der aus meiner Sicht wirklich ein schwerer Fehler ist: Dieses Gesetz ist der Abrissbagger für den ambitionierten Umwelt- und Klimaschutz. Sie reißen heute das Klimaschutzministerium ein, sehr verehrte Damen und Herren der Koalition! Sie reißen das Klimaschutzministerium ein, indem Sie die Agenden neu verteilen. Umwelt und Klima kommen wieder als Beiwagerl zum Landwirtschaftsministerium, also zum Herrn Landwirtschaftsminister. Die Energie kommt wieder ins Wirtschaftsministerium – in jenes Wirtschaftsministerium, das, solange es diese Energieagenden hatte, die massiven Fehlentwicklungen der Energiepolitik, die uns immer weiter in die Abhängigkeit von der fossilen Energie getrieben haben, zu verantworten hatte; also zum Herrn Wirtschaftsminister.
Der Verkehr geht, so wie früher, in der Vergangenheit, wieder in die Betonpolitik zum Herrn Verkehrsminister zurück.
Oder anders ausgedrückt: Für das, was bisher eine Frau gemacht hat, werden in Zukunft drei Männer zuständig sein. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Edtstadler [ÖVP].)
Jetzt wird also wieder alles so, wie es in den Jahrzehnten vor der grünen Regierungsbeteiligung war. Hat es funktioniert? – Es hat nicht funktioniert. Eigentlich könnte man ja meinen, Umwelt und Landwirtschaft in einem Ressort ist etwas Gutes, weil der Landwirtschaftsminister ja wissen müsste, dass es ohne Biodiversität, ohne Klimaschutz keine Landwirtschaft gibt und auch ohne einen gesunden Boden keine Landwirtschaft gibt. Leider haben wir in der Vergangenheit gesehen, dass das nicht so funktioniert, sondern dass Umweltschutz ganz vielen anderen Themen untergeordnet wird und dass der Landwirtschaftsminister zwar die Verantwortung für die Umsetzung der Klimaziele hat, aber keine Instrumente, keine Kompetenzen.
Beim Klimaschutzministerium ging es darum, dass uns das Thema wichtig ist. Bei einer Neuaufteilung der Ressorts und der Agenden geht es um Prioritätensetzung und darum, ob die Themen ernst genommen werden. Wir haben gesehen: Die großen Reformen waren erst mit einem eigenständigen Ministerium möglich, in dem wirklich alle Kompetenzen gebündelt waren.
Und wir haben gesehen: Die großen Reformen sind erst möglich mit einer starken Ministerin, die die Kompetenzen und den Mut hat, wenn es darauf ankommt, bei Gegenwind das Richtig zu tun, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben gesehen: Genau dann geht auch etwas weiter – im Verkehrsbereich, der endlich integriert gedacht wurde, mit dem Klimaticket, mit dem größten Investitionspaket für saubere Infrastruktur, für die Bahn und Radwege. Wir haben gesehen, dass plötzlich ein Pfandsystem und eine Mehrwegquote möglich sind; ein Transformationsfonds für die Industrie, weil auch das integriert gedacht wurde; ein Biodiversitätsfonds, weil endlich auch die Biodiversität, der Umwelt- und Naturschutz auf dieser Ebene mitgedacht wurden. Und wir haben gesehen, dass auch eine ökosoziale Steuerreform, von der jahrzehntelang nur geredet wurde, plötzlich möglich ist: mit einer starken Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. (Beifall bei den Grünen.)
Sehr verehrte Damen und Herren, so muss es auch weitergehen, weil die Herausforderungen im Klimaschutz, im Umweltschutz, im Naturschutz, bei der Biodiversität ja nicht weniger werden. Es muss in diesem Reformtempo weitergehen. Ich warne davor, genau in diesen Bereichen wieder in den Stillstand der Vergangenheit zurückzukehren.
Norbert Totschnig ist nicht mehr da, aber ich erwarte mir von ihm, dass er sich nicht wie seine Vorgänger nur als Landwirtschaftsminister zuerst begreift und die Interessen der Agrar- und Chemielobbys bedient, sondern dass er sich genau daran erinnert, dass er auch Umweltminister ist.
Wir erinnern uns auch an das letzte Jahr, Kollege Gerstl hat es schon angesprochen: Kollege Minister Totschnig hat sich leider nicht mit Ruhm bekleckert. Er hat die Renaturierungsverordnung bekämpft. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager [ÖVP].) Er hat auch – was ein Landwirtschaftsminister eigentlich nicht tun sollte – bessere europäische Regeln für den Schutz unserer Wälder bekämpft.
Ich hoffe, dass es da ein Einsehen gibt. Ich hoffe, dass es auch bei Minister Totschnig und der gesamten Bundesregierung das Einsehen gibt, dass wir unsere Lebensgrundlagen schützen müssen und dass es auch in einer Bundesregierung eine starke Stimme für Umwelt- und Klimaschutz braucht. In diesem Bundesministeriengesetz wird leider genau das Gegenteil gemacht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.17
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/83
17.17
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Abgeordneter Hammer! Wenn jemand glaubt, dass es keine Klima- und Erderwärmung gibt oder dass Umweltschutz degradiert werden muss, dann wäre ihm nicht zu helfen. Zum Glück gibt es, wenn auch aufgeteilt auf mehrere Ministerien, doch ein Augenmerk darauf. Vergessen wir nicht, dass sehr viele Regelungen zum Glück auch über die Europäische Union den Weg in unser Parlament finden! (Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)
Miteinander reden, gute Kompromisse finden und Österreich wieder nach vorne bringen, das ist unsere Aufgabe hier im Parlament, und darauf freue ich mich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, ich gratuliere zu Ihren neuen Funktionen und heiße Sie ganz herzlich willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Mit der Reform des Bundesministeriengesetzes werden wir die Grundlagen für die Arbeitsaufteilung in der Regierung schaffen. Wir haben es in der Sitzung des Verfassungsausschusses diskutiert und hiermit auf den Weg gebracht. Ja, es hat gedauert, bis die neue Regierung festgestanden ist. Die Verhandlungen waren mitunter fordernd. Die Herausforderungen sind angesichts der angespannten Budgetsituation groß, aber: Banken, Energiekonzerne, Immobilienunternehmen und Privatstiftungen werden auch ihren Beitrag dazu leisten.
Die Regierung hat bereits in der ersten Ministerratssitzung das Tempo vorgegeben. Mit dem Beschluss des Mietpreisstopps werden fast eine Million Haushalte entlastet werden, sie können zumindest aufatmen. Ein Vorhaben, für das sich die SPÖ schon seit Jahren einsetzt, wird mit einem der ersten Beschlüsse umgesetzt werden. Darüber freuen wir uns sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden wichtige Maßnahmen umsetzen, die mich sehr zuversichtlich in die Zukunft blicken lassen. Wir stellen die Sicherheit in den Fokus: mit einer Stärkung der Exekutive, mit Deradikalisierungsprogrammen oder einem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus. Wir wollen den Rechtsstaat und die Demokratie stärken und es kommt endlich eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften. Das ist ein Antrag, ein Konzept, das hier im Parlament das erste Mal vor über 22 Jahren von einem sozialdemokratischen Vorgänger eingebracht wurde und uns in jeder Regierungsperiode beschäftigt hat, ein Projekt, das ich auch als Justizsprecherin im Parlament immer wieder zur Sprache bringen durfte.
Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, feiern wir den Internationalen Frauentag – ein Kampftag für Frauenrechte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.) Da gibt es noch viel zu tun: echte Lohntransparenz, damit wir endlich die Einkommensschere schließen; Selbstbestimmung und Gleichstellung voranbringen; den Gewaltschutz mit einem Nationalen Aktionsplan ausbauen; Gewaltambulanzen flächendeckend ausrollen. Und: Wir bringen auch endlich eine Kindergrundsicherung auf den Weg, damit Kinder nicht mehr in Armut leben müssen, wenn ein Elternteil nicht zahlt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
Ja, die Zeiten sind sehr herausfordernd, aber wenn wir zusammenarbeiten, miteinander reden und gute Kompromisse finden, bringen wir Österreich auch wieder nach vorne. Auf diese neue Form der Zusammenarbeit freue ich als Mitglied einer Regierungsfraktion mich ganz besonders, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS sowie der Abg. Zadić [Grüne].)
17.22
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Bernhard.
RN/84
17.22
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen und geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen über das Bundesministeriengesetz, und es ist tatsächlich so, dass die Vorrednerinnen und Vorredner von der Opposition aus meiner Sicht die Kritik ein Stück weit am falschen Punkt angesetzt haben. Am Ende des Tages geht es doch darum, dass wir – wir haben beim vorherigen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen, was die inhaltliche Zielsetzung dieser Bundesregierung ist – jetzt darüber sprechen, mit welchen Ressortverteilungen, mit welchen personellen Schwerpunktsetzungen wir diese inhaltlichen Ziele auch erreichen wollen. (Abg. Schwarz [Grüne]: … Landwirtschaftsministerium!) – Herr Kollege Schwarz! Sie von den Grünen können jetzt hier hineinschreien, Sie können sich aber auch zu Wort melden, wenn Sie etwas zu sagen haben. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) Wir haben auch sehr genau zugehört.
Was ich aber sagen möchte, ist Folgendes: Es geht darum, dass wir in einer Zeit leben, in der wir – von einer tatsächlichen Bedrohung Europas (Unruhe im Saal – Ruf bei der ÖVP: Sch!) durch eine veränderte Sicherheitsarchitektur, von einer budgetär natürlich sehr schwierigen Situation, von einer Rezession, die wir bereits im dritten Jahr erleben, von einer Teuerung, die die Menschen in unserem Land über Jahre jetzt gequält hat – viele sehr unterschiedliche Aufgaben haben, die diese Bundesregierung zu lösen hat. Wir als Vertreterin und Vertreter, als Abgeordnete der Regierungsfraktionen diskutieren gerade mit der Opposition, mit welcher Ressortverteilung wir das lösen wollen.
Ganz konkret – und da möchte ich jetzt auch auf die Vorwürfe der Grünen eingehen – ist es so, dass eine Veränderung der Ministerien, die Tatsache, dass es kein Klimaministerium mehr gibt, das ja Klima, Mobilität und Energie umfasst hatte, sondern dass das auf mehrere Ressorts aufgeteilt wird, natürlich überhaupt keine Aussage darüber trifft, wie wir den Klimaschutz umsetzen wollen. (Abg. Voglauer [Grüne]: Das kann man zusammenfassen!) Ich darf vielleicht die Grünen daran erinnern, dass sich diese Bundesregierung genauso wie die letzte das Thema Klimaneutralität bis 2040 zum Ziel gesetzt hat. Daher würde ich sagen: Messen Sie uns an den Ergebnissen und nicht an der Ressortverteilung! Das wäre einmal ganz klar. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Das Zweite, was ich hier auch hervorheben will – weil kritisiert worden ist, dass es jetzt ein paar Ressortpositionen mehr gibt als bei der letzten Bundesregierung –: Die Aufgaben sind offensichtlich mannigfaltig. Auch da würde ich sagen: Das Teure sind nicht die Köpfe, sondern die Strukturen dahinter. Wenn das Ergebnis tatsächlich stimmt – und daran möchte ich auch von den Freiheitlichen gemessen werden –, wenn tatsächlich große Fortschritte gemacht werden in der Migrationspolitik, in der Integrationspolitik, in der Wirtschaftspolitik, in der Frage der Entlastung, in der Frage der Deregulierung und natürlich auch in der Frage der Sicherheitspolitik, dann ist die Größe in Ordnung. Wir können dann darüber reden, wenn Sie darin Schwachstellen sehen. Die Frage, ob wir jetzt drei Personen mehr in einer Bundesregierung oder im Staatssekretariat haben oder nicht, ist aber wesentlich weniger entscheidend als die, ob dahinter der Hofstaat aufgeblasen wird oder nicht. Dagegen haben wir uns sehr massiv eingesetzt, damit das bei der neuen Bundesregierung nicht mehr der Fall sein wird. (Abg. Kickl [FPÖ]: Völlig anderer Mindset plötzlich!)
Der dritte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist uns als NEOS auch besonders wichtig. Ich habe schon gesagt, wir sprechen davon, dass wir in der österreichischen Wirtschaft bereits das dritte Jahr in der Rezession stecken. Die Frage ist natürlich: Was machen wir, wenn wir keine budgetären Mittel haben, um die Wirtschaft zu stützen? Wir brauchen daher politische Maßnahmen, die wenig Geld kosten und viel Wirkung entfalten können. Daher haben wir erstmals in der Geschichte Österreichs ein eigenes Staatssekretariat für Deregulierung. (Abg. Voglauer [Grüne]: Ja! Im Außenministerium!) Darüber freuen wir uns natürlich als NEOS ganz besonders, weil es nämlich gleichzeitig notwendig sein wird, auf der einen Seite – vom Wirtschaftsministerium aus – die richtigen Akzente in der Wirtschaftspolitik zu setzen und auf der anderen Seite auch eine politische Schwerpunktsetzung in der Deregulierung zu haben.
Ich darf darauf hinweisen, dass wir mit der Senkung der Berichtspflichten, der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, der Erleichterung von Betriebsübergaben, aber auch auf der gegenüberliegenden Seite bei der Reform der Gewerbeordnung, bei vielen kleineren Akzenten im Anlagenrecht sehr viele Aufgaben haben, die wir in den ersten zwei Jahren erledigen können.
Aufgrund dessen ist diese Spielanlage, diese Ressortverteilung auch so wichtig, weil die Bundesregierung einfach keinen Tag Zeit hat, mit der Erledigung der Aufgaben, die sie vorfindet, zu warten, daher eine breite Aufstellung, eine Mannschaft, die das Ganze nach vorne bringen will. Wir, unsere Seite, sind sehr zuversichtlich, in den ersten Wochen, Monaten und Jahren auch diese Punkte auf den Boden zu bringen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Bin ja gespannt, wie ein Vertreter der EU-Anbetung deregulieren will!)
Einen letzten Punkt erlauben Sie mir, bevor Herr Kollege Darmann von den Freiheitlichen wieder ständig hereinschreit – es schrammt vielleicht nahe am Bundesministeriengesetz vorbei, aber es ist ein wichtiger Punkt –: Kommende Woche sind die Wirtschaftskammerwahlen. Wir haben dort tatsächlich ein demokratisches Problem. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kassegger [FPÖ]: Ihr habt heute, vor einer halben Stunde, eine totale Wahlempfehlung ... abgegeben!) Bei den letzten Wahlen gab es nur noch eine Wahlbeteiligung von knapp 30 Prozent. Deswegen ein Aufruf, unabhängig von der ideologischen Ausrichtung: Liebe Unternehmerinnen, Unternehmer, nehmen Sie kommende Woche Ihr Stimmrecht wahr, nehmen Sie an der Wirtschaftskammerwahl teil, und wenn Sie für Veränderung sind, freuen sich natürlich die UNOS über Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Bayr [SPÖ].)
17.27
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort. – Das ist nicht der Fall.
RN/85
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 29 der Beilagen. (Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) – Wir sind im Abstimmungsvorgang und ich bitte um Aufmerksamkeit. Danke.
Hierzu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 14 eingebracht.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffern 42, 45 und 54, Einfügung einer neuen Ziffer 57a, Änderung der Ziffer 60, Einfügung einer neuen Ziffer 60a, Änderung der Ziffern 70 und 72, Einfügung einer neuen Ziffer 73a, Änderung der Ziffer 75, Einfügung neuer Ziffern 79a und 79b, Änderung der Ziffer 80, Einfügung neuer Ziffern 83a und 83b sowie Änderung der Ziffern 88 und 90 eingebracht.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung? – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.