RN/81

17.05

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank, insbesondere Herr Staatssekretär im Bundeskanzleramt, der für diese Vorlage auch mitverantwortlich zeichnet. Ja, wir haben jetzt nicht nur eine Regierung, sondern wir haben es auch geschafft, 65 Redner zu dieser Regierungserklärung zu absolvieren, und wir kommen nun ins Arbeiten. Wir kommen nun zur ersten Gesetzesvorlage, die für diese Regierung nun notwendig ist, nämlich eine Novelle zum Bundesministeriengesetz. 

Was ist das? – Die Geschäftsverteilung für die Ministerinnen und Minister, die erfolgen muss, damit man die Kompetenzen entsprechend abgrenzen kann und jeder weiß, wofür er zuständig ist. Wir haben einen Bundeskanzler, 13 Minister, sieben Staatssekretäre, das wurde schon erwähnt. Von manchen wird das als zu viel empfunden, aber wenn wir das mit anderen Ländern in Europa vergleichen, zum Beispiel mit Dänemark oder mit Schweden, beide ähnlich groß, Dänemark etwas kleiner, Schweden etwas größer, deren Regierungen 24 Ministerposten aufweisen, dann zeigt sich, dass wir damit klar im Mittelfeld landen. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Und genau dort wollen wir ja hin!) Wichtig ist ja die Arbeit, auf die es ankommt, und nicht die Anzahl der Menschen, die sie vollbringen. 

Was wir mit dem Ministeriengesetz noch regeln, entspricht einer Empfehlung des Rechnungshofes, der wir damit nachkommen: In jedem Bundesministerium muss nunmehr auch eine Revision eingerichtet werden. Warum machen wir das? – Weil es einfach wichtig ist, die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gleich auch in der Geschäftsverteilung festzuschreiben. 

Ein Staatssekretariat möchte ich besonders hervorheben, das in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist, nämlich dasjenige für Deregulierung und Entbürokratisierung. Unter dem Titel Weniger ist mehr wird gerade dieses Staatssekretariat genügend Aufgaben haben. 

Zu den Aufgaben des öffentlichen Dienstes, die mein Vorredner bereits erwähnt hat: Eine größere Wertschätzung kann es nicht geben als die, dass die Zuständigkeit für den öffentlichen Dienst künftig vom Vizekanzler zum Bundeskanzler wechselt. Also höher kann es nicht sein, Herr Kollege Herbert, als im Bundeskanzleramt angesiedelt. Ich freue mich daher, dass der öffentliche Dienst damit auch diese Aufwertung erfährt, und Sie können sich auch ganz sicher sein, dass die gesamte Bundesregierung den öffentlichen Dienst entsprechend unterstützt, wertschätzt und respektiert und vor allem auch Achtung vor der Arbeit hat, die er für die Österreicher und Österreicherinnen erledigt, sei das im Krankenpflegebereich, sei das bei der Polizei, sei das in vielen, vielen anderen Bereichen der Verwaltung, die so notwendig sind, damit alles gut funktioniert. Sie braucht also Ihre Ratschläge nicht, Herr Kollege Herbert. 

Meine Damen und Herren, was noch wichtig ist und was wir in diesem Bundesministeriengesetz jetzt auch noch festschreiben, ist, dass es keine Wiederholungstäter à la Leonore Gewessler gibt. (Abg. Gewessler [Grüne]: Oder Norbert Totschnig oder Gerhard Karner!) Wir schreiben im Bundesministeriengesetz fest, dass in Zukunft jede Entscheidung eines Ministers auf EU-Ebene auch eine Entscheidung der Bundesregierung ist und eine solche Entscheidung daher entsprechend abzustimmen ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schwarz [Grüne] und Gewessler [Grüne].) Wir können daher davon ausgehen, dass in Zukunft ein Alleingang nicht mehr möglich sein wird. 

Was noch in diesem Bundesministeriengesetz festgeschrieben wird, ist, dass die Netz- und Informationssicherheit vom Bundeskanzleramt hinüber in das Innenministerium wandert. Warum ist das wichtig? – Weil es gerade in dem Bereich viele Cyberangriffe gibt, die abgewehrt werden müssen, wofür das Innenministerium einfach um einiges besser geeignet ist. 

Meine Damen und Herren, was das Bundesministeriengesetz noch berücksichtigt, hat mein Vorredner auch bereits angeschnitten: Wir ersetzen die Amtsverschwiegenheit im Ministeriengesetz durch die Informationsfreiheit. Im Unterschied zu dem, was mein Vorredner behauptet hat, bedeutet Informationsfreiheit, dass die Ministerinnen und Minister zu mehr Transparenz verpflichtet sind und nicht zu weniger; zu weniger waren sie durch die Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Auch das schreiben wir also hiermit fest.

Die Informationsfreiheit tritt ja mit 1. September in Kraft, und ich möchte die Gelegenheit hier am Rednerpult nochmals dafür nützen, um allen Fraktionen Danke zu sagen, die dieses Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht haben, insbesondere auch unserem damaligen Koalitionspartner, den Grünen.

Meine Damen und Herren, ich finde, dass dieses vorliegende Gesetz auch ein Ausdruck dafür ist, dass die Regierung für alle Österreicherinnen und Österreicher da sein möchte, und damit ganz klar einen Unterschied zu dem darstellt, was die Freiheitliche Partei eigentlich wollte: ein Ministeriengesetz mit Dominanz und Machtpolitik. Wir stehen aber für Zusammenhalt und Zusammenarbeit. Einfach das Richtige zu tun – ich glaube, das ist das Entscheidende. (Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].)

Meine Damen und Herren, was die Interpellation betrifft, die mein Vorredner angeschnitten hat, auch da darf ich ihn kurz korrigieren: Das Recht der Abgeordneten auf Information von den Ministerinnen und Ministern ist in der Verfassung festgeschrieben und kann niemals – niemals! – durch ein Ministeriengesetz ausgehebelt werden. Daher gibt es auch überhaupt keinen Grund, dem Abänderungsantrag der FPÖ zuzustimmen. Ich kann Sie beruhigen: In der Interpellation werden in Zukunft die Ministerinnen und Minister mehr antworten müssen als bisher – eben durch dieses neue Informationsfreiheitsgesetz, in dem wir das auch neu geregelt haben.

Ich darf daher ganz zum Schluss noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses betreffend Antrag 75/A, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, einbringen.

Es geht hier im vorliegenden Abänderungsantrag vor allem um ein Redaktionsversehen in den Inkrafttretensbestimmungen und bei einer Novellierungsanordnung, das bereinigt werden muss. Außerdem wurde eine Klarstellung im Hinblick auf die Außerkrafttretensbestimmungen getroffen.

Zum anderen sollen Nachjustierungen bei der Abgrenzung der Wirkungsbereiche der Bundesministerien gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2 vorgenommen werden.

Schließlich sollen bei einigen Novellierungsanordnungen Fehler bei der Formatierung des künftigen Gesetzestextes korrigiert werden.


Bei allen Fraktionen möchte ich mich entschuldigen, dass der Text sehr spät übermittelt worden ist. Wir bitten aber trotzdem um Verständnis dafür und um Akzeptanz, sodass die Regierung sich ihre Geschäftsverteilung so regeln kann, wie wir es jeder Regierung zugestehen. – In dem Sinne: vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.11

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/81.1

Bundesministeriengesetz 1986 (AA-6)

Präsident Peter Haubner: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. – Danke vielmals.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.