RN/26
11.21
Abgeordnete MMag. Dr. Susanne Raab (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich im Namen meiner Abgeordnetenkollegin Martina Diesner-Wais den Seniorenbund Geras ganz herzlich oben auf der Galerie begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Weiters haben wir hier heute einen 15-jährigen Burschen unter uns, das Patenkind unseres Mediensprechers Kurt Egger, der sich besonders für Politik interessiert. Der Nachwuchs ist also hoffentlich gesichert. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf vielleicht zu meiner Abgeordnetenkollegin, meiner Vorrednerin, noch etwas sagen. Auch ich habe Psychologie studiert, also so von Kollegin zu Kollegin: Die psychologischen Ableitungen waren sehr abenteuerlich. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.)
Ich bleibe einmal bei den Fakten. Vielleicht schauen wir uns einmal an, woher wir sozusagen auf dieser Reise, was den ORF betrifft, kommen, und beginnen mit dem Zeitpunkt, als das ORF-Gesetz das erste Mal das Licht der Welt erblickte. Es ist in seiner Stammfassung bereits in den Achtzigerjahren mit wirklich sehr, sehr breiten Mehrheiten in diesem Hohen Haus beschlossen worden, denn man war sich damals schon einig, dass es ein öffentlich-rechtliches Medium, aber natürlich auch private Medien braucht, und dass natürlich beides stark den Medienstandort sichern muss, um unsere Demokratie am Ende des Tages abzusichern.
Man war sich – und das ist interessant – auch bei den Novellen immer einig, dass die Pluralität der demokratisch legitimierten, gewählten Parteien, also die Pluralität von uns im Parlament, in einem Aufsichtsratsgremium eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgebildet werden soll. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Ja, und wo ist das der Fall? Die stärkste Partei im Haus hat zwei Stiftungsräte!) Man war sich einig, dass natürlich die Bevölkerung eine ganz starke Stimme braucht, weshalb gesetzlich normiert der Publikumsrat als Gremium der Hörerinnen und Hörer, der Seherinnen und Seher ins Leben gerufen wurde.
Dann, viele Jahre später – nicht „vor drei Jahren“, möchte ich korrigieren –, hat der Verfassungsgerichtshof die Regelung rund um den Stiftungsrat auf den Prüfstand gestellt und – das kommt mir in der Debatte immer zu kurz – in ganz weiten Teilen diese Regelungen auch als verfassungskonform bestätigt, nämlich: Dass eben die gewählten politischen Parteien im Stiftungsrat vertreten sind, ist verfassungskonform und auch, dass die Bundesregierung Mitglieder des Stiftungsrates bestellt.
Ich möchte mich einer Analogie bemüßigen, nämlich: Die Bundesregierung bestellt auch Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, die ja wirklich – und da sind wir uns hoffentlich alle einig – hundertprozentig unabhängig im Sinne des Verfassungsgesetzes agieren. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS sowie der Abg. Maurer [Grüne].)
Warum ist das so? – Weil wir in einer repräsentativen Demokratie leben. Das hat schon auch einen vernünftigen, wie ich finde, und einen demokratiepolitischen Hintergrund, der Sinn macht.
Aber ja, der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber auch Aufgaben mitgegeben und diese ganz konkret gefasst. Diese Aufgaben werden nun auch angegangen, nämlich, dass die Qualifikationserfordernisse der Stiftungsräte nachgeschärft und transparenter dargelegt werden. Das ist auch eine Entwicklung der heutigen Zeit, weil sich seit den Achtzigerjahren und seit den darauffolgenden Novellen die Anforderungen an die Transparenz sehr verschärft haben.
Weiters wird der Publikumsrat aufgewertet. Es werden mehr Publikumsräte in den Stiftungsrat entsandt. Wer kann denn etwas dagegen haben, wenn das Vertretungsgremium der Bevölkerung verstärkt im Stiftungsrat vertreten ist? Ich halte das für eine sehr gute Entscheidung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Kollege Hafenecker, ich glaube es ja noch immer nicht ganz. Ich denke aber, wir haben grundsätzlich unterschiedliche Einstellungen. Wir in der Volkspartei sind wirklich davon überzeugt, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht, der auch stark ist, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Ja, das haben wir ja gesagt!) so wie in jedem anderen europäischen Land und dass er eben auch Ressourcen braucht. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf [FPÖ].) Wenn Sie ihn nicht über eine Abgabe finanzieren wollen, dann muss man ihn wohl übers Budget finanzieren. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].) Auch das Geld im Budget ist aber nicht vom Himmel gefallen, sondern es sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, von denen dieses Geld stammt. (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir haben in der letzten Legislaturperiode ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis umgesetzt und dementsprechend den ORF-Beitrag im Vergleich zur vormaligen GIS-Gebühr gesenkt. Für alle Zahlerinnen und Zahler ist es günstiger geworden. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Vor sieben Jahren wollten Sie das noch abschaffen!) Das ist auch etwas, was wir jetzt beibehalten, und das halte ich für richtig. Der ORF muss sparsam agieren. Er muss schlank sein. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: 8 Millionen Euro für die Portiershütte! Sehr schlank!)
Gerade in Zeiten wie diesen muss es Reformen geben, die diese Sparsamkeit und diesen sorgsamen Umgang mit Gebührengeldern sichern. Daher halte ich es für richtig, sehr geehrter Herr Vizekanzler, dass nunmehr die Gebühr, die in der letzten Legislaturperiode beschlossen wurde, eingefroren wird, in dieser Legislaturperiode nicht erhöht wird und dass Reformen, die notwendig werden, im ORF auch umgesetzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Demokratie braucht mehr denn je als Gegenpol zu digitalen Plattformen, zu Echokammern, zu Fake News, als Gegenpol auch zu Telegram- und Youtube-Kanälen natürlich öffentlich-rechtliche und private Medien. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Wie reden Sie über die Raiffeisen-Medien, bitte?) Dazu haben wir in der letzten Regierungsperiode viel gemacht.
Ein Blick ins Regierungsprogramm zeigt: Auch diese Bundesregierung hat sich den Medienstandort Österreich und seine Bedeutung zu Herzen genommen, ist sich der Bedeutung für die Demokratie bewusst. Ich wünsche Ihnen, sehr geehrter Herr Medienminister, für die Umsetzung alles Gute. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)
11.28
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte, Herr Abgeordneter.