RN/40
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (41 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Tschank. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/41
12.20
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, Zuseher hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Der Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist eine historisch bedeutsame Institution, die nicht nur Entschädigungsleistungen verwaltet, sondern auch symbolische Verantwortung für die Aufarbeitung der österreichischen NS-Vergangenheit trägt.
Große Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang: Wie soll die Erinnerungskultur für Opfer des Nationalsozialismus auf gesamtstaatlicher Ebene ausgestaltet werden? Wer soll Teil dieser Erinnerungskultur sein?
Der Präsident des Nationalrates Dr. Walter Rosenkranz führt von Gesetzes wegen den Vorsitz im Kuratorium des Nationalfonds. Das ist kein zufälliger Mechanismus, sondern Ausdruck der höchsten demokratischen Legitimation. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese demokratische Legitimation steht heute auf dem Prüfstand. Die Erinnerungskultur für Opfer des Nationalsozialismus soll, wenn es nach der Einheitspartei hier geht, nur bestimmten politischen Gruppen vorbehalten sein, jedenfalls aber nicht der stärksten politischen Kraft im Land oder ihren Repräsentanten. Die aktuelle Gesetzeslage passt der Einheitspartei nicht, weil die stärkste politische Kraft im Land ex lege Teil dieser Erinnerungskultur ist. – Was euch nicht passt, soll eben passend gemacht werden. Das können und das werden wir in dieser Form nicht akzeptieren können. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus ist nicht teilbar, ist nicht bestimmten politischen Parteien vorbehalten, unterliegt keiner politischen Farbenlehre, muss allen Menschen und politischen Gruppen in diesem Land offenstehen, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Republik. Das Abgehen von diesem gemeinsamen Verständnis, die Ausgrenzung einer politischen Partei von diesem Andenken ist zutiefst antidemokratisch und ein massiver Anschlag gegen rechtsstaatliche Prinzipien unserer Republik. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].)
Diese Koalition aus den Regenbogenparteien will die Verfassung ändern, um Präsident Walter Rosenkranz die Vorsitzführung zu verwehren. (Abg. Maurer [Grüne]: Er hat selber gesagt, er tritt zur Seite! Was ist jetzt damit?) Das ist eine reine Anlassgesetzgebung, sehr geehrte Damen und Herren: unsachlich, ungerecht, durch und durch ideologisch motiviert. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist kein Gewinn für die Republik, es ist kein Vorteil für die Opferverbände oder die betroffenen Familien. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Erklären Sie den Opferverbänden, was ...!) Es ist eine sinnlose politische Polarisierung und Instrumentalisierung in einem Bereich, in dem es völlig unstrittig ein hohes gemeinsames Verständnis gibt. Es ist ein unredlicher und auch unterstellender Akt. Es gibt dabei keine Gewinner, weder die Opfer noch deren Familien noch die Parteien dieses Hauses. Es handelt sich um eine ideologische Instrumentalisierung historischer Verantwortung.
Im Kern schaden Sie damit diesem wichtigen Anliegen. Mit dem Angriff auf die Verfassung spielen Sie jenen religiös-politischen Kräften in die Hände, die antisemitische Absichten haben und unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung bedrohen oder zerstören wollen. Der politische Islam und Judenhass, wie wir ihn nennen, sind europaweit auf dem Vormarsch, bedrohen die Erinnerungskultur, das christlich-jüdische Erbe Europas und die Errungenschaften der Aufklärung. Säkularisierung, Gleichstellung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Grund- und Freiheitsrechte, Vernunft und Rationalismus – all dies ist gefährdet.
Werfen Sie einen Blick auf die vielen islamistisch motivierten Terroranschläge der letzten Dekade: der Anschlag auf Charlie Hebdo vor etwas mehr als zehn Jahren, radikale Islamisten stürmen Redaktionsräume der Zeitung in Paris und töten elf Menschen, Angriff auf die Meinungsfreiheit, Mord; Anschlag in München, vor kurzer Zeit, im Februar 2025, gegen eine gewerkschaftliche Demonstration, ein Auto fährt gezielt in die Menge, 39 Menschen wurden verletzt, eine Mutter und ihr zweijähriges Kind starben, Angriff auf die Versammlungsfreiheit, Mord; Angriff beim Holocaustmahnmal in Berlin am 21. Februar 2025, ein spanischer Tourist wurde mit einem Messer schwer verletzt, der Täter: ein 19-jähriger anerkannter Flüchtling aus Syrien, antisemitisches Tatmotiv.
Ein Schulterschluss ist erforderlich, sehr geehrte Damen und Herren – nicht das, was Sie hier praktizieren, sondern genau das Gegenteil ist erforderlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Nur eine Vergemeinschaftung der Erinnerungskultur, die Inklusion aller politischen Kräfte im Kampf gegen Judenhass können diesen gefährlichen Entwicklungen Einhalt gebieten. Die heute vorliegende Gesetzesinitiative schwächt unser Land im Kampf gegen Judenhass und fügt der Erinnerungskultur für Opfer des Nationalsozialismus einen großen Schaden zu. Dafür eine Verfassungsänderung zu beschließen, sehr geehrte Damen und Herren, ist aus unserer Sicht Wahnwitz. Daher werden wir diesem Antrag nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.25
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.
RN/42
12.26
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zu Beginn zu meinem Vorredner: Anscheinend kann die FPÖ nichts anderes, als Opfer zu sein. Anders kann ich seine Rede nicht interpretieren. (Beifall bei ÖVP, NEOS und Grünen sowie des Abg. Oxonitsch [SPÖ]. – Abg. Martin Graf [FPÖ]: Wenn man intellektuell so schmalspurig aufgestellt ist, dann kann man sich ...!)
Bevor ich ins Detail gehe, gleich zu Ihrer Information, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Wir sind auf die FPÖ zugegangen, wir haben diesen Schulterschluss versucht. (Abg. Stefan [FPÖ]: Was?) Wir sind auch zum Herrn Präsidenten gegangen (Abg. Stefan [FPÖ]: Nachher! Nach dem Ausschuss!) und haben das Gespräch mit ihm gesucht. (Abg. Stefan [FPÖ]: Und was hat er gesagt?) Sie hätten jede Möglichkeit gehabt, auch einen Alternativvorschlag einzubringen, auch der Herr Präsident selbst.
Aber bevor ich ins Detail über die Rolle des Herrn Präsidenten Rosenkranz komme, möchte ich für die Zuseherinnen und Zuseher noch ein bisschen ausführen: Was ist die Aufgabe des Nationalfonds und seit wann gibt es ihn? – Es gibt ihn seit 1995. Er ist für die Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet und sein Ziel war und ist, das Leid der unter dem NS-Regime verfolgten Menschen anzuerkennen und Maßnahmen zur Wiedergutmachung zu setzen. Dazu gehören finanzielle Leistungen, aber auch Unterstützungen von Filmen, Broschüren, Ausstellungen, Gedenkfeiern und die Betreuung der österreichischen Ausstellung in Auschwitz-Birkenau, aber auch die der Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte hier in Wien. Insgesamt unterstützt der Nationalfonds rund 2 950 Projekte. Heuer werden damit schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die der Identifikation und Bekämpfung der Desinformation in Onlinemedien dienen.
Nun zum Präsidenten: Im Nationalfonds spielt der Nationalratspräsident eine ganz besondere Rolle. Er steht an der Spitze des Kuratoriums, das das oberste Organ des Nationalfonds bildet. Er spielt auch eine wesentliche Rolle bei der Bestellung des Vorstandes und er trägt auch große Verantwortung bei der Abwicklung des Simon-Wiesenthal-Preises. Der Nationalfonds ist beim Nationalrat eingerichtet, und das ist nicht selbstverständlich, denn es wäre eigentlich ein Akt der Vollziehung und nicht ein Akt der Gesetzgebung, aber 1995 wollte man damit ganz besonders zum Ausdruck bringen, dass sich der Nationalrat – das oberste Organ des österreichischen Volkes, die Volksvertretung – mit der Einrichtung des Fonds und seiner Zielsetzung verantwortlich zu fühlen hat. Das ist der Grund, warum er da ist: diese große Verantwortung für ganz Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt noch zu den Personen im Nationalfonds: Wie man den Erläuterungen zur Beschlussfassung für das Nationalfondsgesetz auch entnehmen kann, sollen die Personen im Fonds – ich zitiere jetzt wörtlich – „gleichsam das ‚moralische Gewissen‘ Österreichs repräsentieren“. Nun fasste das Präsidium der Israelitischen Kultusgemeinde im November 2024 den Beschluss, so lange nicht an Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen, solange diese von Walter Rosenkranz geleitet werden.
Nun kann dies von Ihrer Seite, Herr Präsident Rosenkranz, als ungerecht empfunden werden. Tatsache ist jedoch, dass Sie Mitglied der Burschenschaft Olympia sind, die laut Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes Verbindungen zum organisierten Neonazismus hat. (Abg. Darmann [FPÖ]: Fake News! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das stimmt ja nicht einmal! – Abg. Stefan [FPÖ]: Nicht einmal das stimmt! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Schlecht recherchiert, Herr Kollege!) Weiters schrieben Sie mehrfach für die rechtsextreme Zeitschrift „Aula“. 2009 bezeichneten Sie in einem Sammelband mehrere Nationalsozialisten als Leistungsträger, darunter einen Staatsanwalt, der 1945 über 40 politische Häftlinge erschießen ließ.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns 1995 einstimmig zur Verantwortungsübernahme gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus verpflichtet. Ich appelliere daher auch heute an alle Parteien hier im Haus, bei der heutigen Änderung des Nationalfondsgesetzes einstimmig vorzugehen.
Sehr geehrter Herr Präsident Rosenkranz, ich schätze es sehr, dass Sie in Ihrer Antrittsrede gesagt habe, nicht anzustehen, „als Person zur Seite zu treten und nicht aus Bestemm oder Eitelkeit die Teilnahme“ von Opferverbänden zu behindern. Leider haben Sie Ihren Worten bis jetzt keine Taten folgen lassen. Nachdem Ihnen die Parlamentsdirektion bestätigt hat, dass eine Vertretung nicht für alle Positionen derzeit rechtlich möglich ist, für die es aber notwendig wäre, sind Sie selber auch nicht tätig geworden. Sie haben keine entsprechende Novelle vorgeschlagen.
Seit November des letzten Jahres liegt aber ein Antrag der Grünen vor, der Ihre Abwahl als Vorsitzender des Kuratoriums vorsieht. Wir haben daraufhin viele Gespräche aufgenommen, von allen Parteien und mit allen Parteien, SPÖ, NEOS, Grüne, ÖVP, auch unter Einbeziehung der Freiheitlichen Partei, auch wenn es nur kurz war. Wir haben einen neuen Vorschlag erarbeitet, dieser wird in der Zwischenzeit von vier Parteien befürwortet, und in diesem Vorschlag sind wir ganz bewusst auf Ihre Antrittsrede, Herr Präsident Rosenkranz, eingegangen. Das war auch mir, Herr Präsident, ein besonders wichtiges Anliegen, weil ich Sie beim Wort nehmen möchte. Gerade auch weil Sie kommuniziert haben, dass die derzeitige gesetzliche Regelung nicht ausreicht, um Ihnen ein generelles Zurseitetreten zu ermöglichen, war es mir so wichtig, diese Änderung am Vorschlag der Grünen noch vorzunehmen.
Ich weiß, es ist Ihnen nicht recht, Herr Präsident, dass wir damit auch eine Möglichkeit für den Fall schaffen, dass Sie Ihrer Ankündigung nicht entsprechen. Aber verstehen Sie: Ihre Ankündigung, die Geschäfte des Nationalratspräsidenten so verantwortungsbewusst wie Ihre Vorgänger fortzuführen, ist leider nicht mehr glaubwürdig. Ich erinnere daran: Staatsbesuch von Ministerpräsident Orbán, an dem nur Sie und Ihr freiheitlicher Parteiobmann Kickl teilnehmen durften. Mindestens genauso verstörend war die Tatsache, dass bei diesem Staatsbesuch erstmals keine EU-Fahne im Hohen Haus aufgestellt war.
Ich könnte jetzt auch noch über die Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft gegenüber freiheitlichen Abgeordneten, deren hausinterne Zustellung an alle Fraktionen eine ungewöhnliche lange Zeit benötigte (Abg. Fürst [FPÖ]: Geh!), oder über Ihren Büroleiter Schimanek sprechen, den Sie bis vor Kurzem noch als „integre Persönlichkeit“ bezeichnet und dem Sie ein Vertrauen von über 100 Prozent ausgesprochen haben. Dabei ging es um nicht weniger als um den Fund von NS-Devotionalien und 30 Kilogramm Munition an seinem Hauptwohnsitz und die Verbindung zu einer rechtsextremen Gruppierung. Mehrere Aussagen von Herrn Schimanek offenbaren gelinde gesagt ein erschreckendes Geschichtsbewusstsein. – Aus all diesen Gründen ist unser Vertrauen in Ihre Amtsführung erschüttert. Daher sieht unser Gesetzesvorschlag auch eine Möglichkeit zur Abwahl vor.
Im Sinne Ihrer Glaubwürdigkeit und der Verpflichtung, dass ganz Österreich seiner historischen Verantwortung nachkommt, appelliere ich in zweifacher Weise: erstens an die FPÖ, dem vorliegenden Gesetzesvorschlag zuzustimmen, um in dieser so wichtigen Angelegenheit weiterhin Einstimmigkeit zu zeigen; zweitens appelliere ich an den Nationalratspräsidenten Dr. Walter Rosenkranz, seine Ankündigung wahrzumachen und freiwillig zur Seite zu treten.
Herr Präsident, Sie entscheiden, ob Sie Teil des moralischen Gewissens Österreichs oder nur der FPÖ sind. Gerade weil Ihr Parteiobmann Herbert Kickl bei seinen seltenen Auftritten im Österreichischen Rundfunk immer bewusst und überlaut „Grüß Gott“ sagt, schließe ich mit dem Evangelium nach Matthäus, Kapitel 7, Vers 15 bis 20: „Hütet euch vor den falschen Propheten“ (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Ja!), „sie kommen zu euch in Schafskleidern, im Inneren aber sind sie reißende Wölfe.“ Nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten sollt ihr sie erkennen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Stefan [FPÖ]: Zum Beispiel? Zum Beispiel welche Taten jetzt?)
Der Herr Präsident - - (Abg. Stefan [FPÖ]: Welche Taten jetzt?) – Sie fragen mich, an welchen Taten wir Sie erkennen? Der Herr Präsident kann seine Aussage, dass er zur Seite tritt, wahrmachen. Wir werden es in Kürze sehen. (Abg. Stefan [FPÖ]: Aber das ist der reißende Wolf? Der reißende Wolf sagt, er tritt zur Seite? – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]. – Abg. Darmann [FPÖ]: Da schämt sich sogar Ihre Fraktion für die Rede!)
Ich darf jetzt noch einen Abänderungsantrag einbringen, der notwendig ist, um die Geschäfte des Fonds auch personell entsprechend abzuwickeln:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (41 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (16/A) in der Fassung des Berichts des Verfassungsausschusses (41 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. (Verfassungsbestimmung) Z 1 lautet:
„1. (Verfassungsbestimmung) § 3 Abs. 4 lautet:
„(4) (Verfassungsbestimmung) Die Verwaltung des Fonds wird unter Leitung des Vorsitzenden des Kuratoriums bei der Parlamentsdirektion geführt. Der Präsident des Nationalrates stellt auf Vorschlag des Vorsitzenden des Kuratoriums das hierfür notwendige Personal dem Fonds zur Verfügung. Bei ihrer Tätigkeit für den Fonds sind die Bediensteten der Parlamentsdirektion fachlich an die Weisungen des Vorsitzenden des Kuratoriums gebunden. Der Fonds kann die Abwicklung von Leistungen, die von ihm zuerkannt werden, auch dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übertragen.““
Begründung
In § 3 Abs. 4 sollen die beiden Sätze „Der Präsident des Nationalrates stellt auf Vorschlag des Vorsitzenden des Kuratoriums das hierfür notwendige Personal dem Fonds zur Verfügung. Bei ihrer Tätigkeit für den Fonds sind die Bediensteten der Parlamentsdirektion fachlich an die Weisungen des Vorsitzenden des Kuratoriums gebunden.“ eingefügt werden, um sicherzustellen, dass auch im Falle, dass keine Personenidentität zwischen Nationalratspräsident und Kuratoriumsvorsitzenden gegeben ist, der Fonds bei seiner Aufgabenbewältigung durch die Parlamentsdirektion so wie bisher personell unterstützt wird.
Der Antrag wird von meiner Wenigkeit, Muna Duzdar, Nikolaus Scherak, Lukas Hammer und Sabine Schatz eingebracht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen.)
12.37
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/42.1
Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (AA-10)
Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.
Der eingebrachte Abänderungsantrag wurde verlesen (Abg. Darmann [FPÖ]: ... nicht zugehört haben!), ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Wir kommen zur nächsten Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/43
12.38
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke sehr, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Ja, wir haben hier eine Gesetzesänderung des Nationalfondsgesetzes vor uns liegen, die ihren Ausgang in einem Initiativantrag der Grünen genommen hat. Ich möchte aber hier auch ganz klar sagen, dass die Regierungsparteien genau diesen Antrag aufgegriffen haben und so abgeändert haben, dass sich darin vier Parteien wiederfinden können. Wir haben da einen Kompromissvorschlag gefunden, es war viel Arbeit, dass dies auch so gelingen konnte, und ich möchte mich auch bei allen Vertretern bedanken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte aber hier auch klarstellen, dass sich die Regierungsparteien bereits im Regierungsprogramm auf eine Novellierung des Gesetzes verständigt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir vom Nationalfondsgesetz sprechen, dann meinen wir das Nationalfondsgesetz für die Opfer des Nationalsozialismus. In diesem Gesetz wird als Ziel nämlich definiert, „die besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen“. Die derzeitige Gesetzeslage schaut so aus, dass der Präsident des Nationalrates kraft seines Amtes ex lege auch Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalfonds ist. Was diese Gesetzesnovelle macht, ist: Sie bricht mit diesem Automatismus. In Zukunft kann sich der Präsident des Nationalrates dauerhaft oder auch für bestimmte Zeit vertreten lassen. Das wäre mit der derzeitigen Rechtslage nicht möglich gewesen, das hat auch der Rechts- und Wissenschaftliche Dienst des Parlaments bestätigt.
Daher schaffen wir eine Vertretungsmöglichkeit. Wir schaffen aber auch die Möglichkeit, dass der Hauptausschuss auf Vorschlag des Kuratoriums den Zweiten Präsidenten oder auch die Dritte Präsidentin des Nationalrates zum Vorsitzenden oder zur Vorsitzenden des Kuratoriums wählen kann. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer [Grüne].)
Ich möchte betonen, es geht hier wirklich ausschließlich um den Nationalfonds, es geht um den Vorsitz des Kuratoriums. Ich halte es für wichtig, das hier klarzustellen, weil die FPÖ ja so tut, als ob die Position des Parlamentspräsidenten allgemein zur Disposition stehen würde, und sich wieder einmal in der Opferrolle sieht.
Herr Kollege Tschank, wenn Sie sagen, dass diese Novelle ein Anschlag auf die rechtsstaatlichen Prinzipien wäre, dann frage ich mich wirklich, was Sie für ein eigenartiges Verständnis von rechtsstaatlichen Prinzipien haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte Ihnen nur eines sagen: Diese Vertretungsmöglichkeit, die wir geschaffen haben, haben wir ja nicht zuletzt auch deswegen geschaffen, weil wir den Parlamentspräsidenten Walter Rosenkranz beim Wort genommen haben, der ja in seiner Antrittsrede gesagt hat, er wäre bereit, zur Seite zu treten, wenn es Bedenken gegen seine Person gebe. Also lassen Sie den Worten Taten folgen! Wir nehmen seine Ankündigung sehr ernst und schaffen die gesetzliche Möglichkeit, die es eben bisher nicht gegeben hat, nämlich dass er sich vertreten lassen kann.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, beim Nationalfonds geht es um unsere historische Verantwortung. Daher ist dieser Bereich natürlich ein sehr heikler und sehr sensibler Bereich. Und der Hintergrund für diese Regelung ist ja kein Geheimnis: Es gibt berechtigte Kritik am Parlamentspräsidenten Walter Rosenkranz, insbesondere auch von den Opferschutzverbänden. In der Stellungnahme der Israelitischen Kultusgemeinde wird ja zu Recht auch die deutschnationale Burschenschaft angeführt, in welcher der Präsident Mitglied ist. Die Libertas war die erste schlagende Verbindung in Österreich, die im 19. Jahrhundert den Arierparagrafen eingeführt hat. (Abg. Stefan [FPÖ]: Falsch!) Oder: die Hervorhebung eines Nazikünstlers; sich zu 100 Prozent hinter einen Büroleiter zu stellen, bei dem der Verdacht besteht, dass er NS-Devotionalien bei sich versteckt haben könnte – und, und, und.
Natürlich werden Sie vonseiten der FPÖ versuchen, das kleinzureden, und wenig Einsicht zeigen, das weiß ich schon, aber wir als Abgeordnete, wir tragen eine historische Verantwortung den Opfern des Nationalsozialismus gegenüber (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen) und wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Nationalfonds seinen Aufgaben nachkommen und ordentlich arbeiten kann. Und wenn Opferschutzverbände Beschlüsse fassen, in denen sie festlegen, dass sie nicht mehr an den Sitzungen teilnehmen können, solange diese von Walter Rosenkranz geleitet werden, dann können wir dies nicht ignorieren und einfach hinnehmen, dann sind wir gefordert, zu handeln, und mit dieser Novelle tun wir das auch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jemand, der dem österreichischen Nationalfonds vorsteht, muss eine politische Sensibilität an den Tag legen und der gesellschaftspolitischen Verantwortung im Hinblick auf die Opfer des Nationalsozialismus gerecht werden. Mit dieser Gesetzesnovelle tragen wir unserer historischen Verantwortung Rechnung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
12.43
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak.
RN/44
12.43
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, Frau Kollegin Duzdar hat die Frage, mit der wir uns hier jetzt beschäftigen, sehr gut zusammengefasst: Es geht um unsere historische Verantwortung in der gesamten Debatte und es geht insbesondere um die historische Verantwortung, der wir uns als Nationalrat – auch mit der Entscheidung damals, dass der Nationalfonds beim Nationalrat angesiedelt ist – hier stellen müssen.
Kollege Gerstl hat schon die umfassenden Aufgaben des Nationalfonds vorgestellt. Diese verändern sich natürlich im Laufe der Zeit, weil wir einfach immer weniger Überlebende – leider Gottes – aus der NS-Zeit haben, weil die Zeitzeugen wegsterben, aber auch deshalb, weil wir es in der letzten Legislaturperiode geschafft haben, eine Änderung insofern vorzunehmen, als der Nationalfonds neue Aufgaben dazubekommen hat. Und diese Aufgaben sind von immenser Bedeutung, weil es darum geht, dass wir als Parlament uns weiterhin unserer Vergangenheit stellen, dass wir die Gedenkkultur und die Erinnerungskultur auch entsprechend leben.
Deswegen gibt es auch sehr, sehr gute Gründe, dass grundsätzlich der Präsident des Nationalrates dem Kuratorium des Nationalfonds vorsitzt. Ich glaube, dass das richtig ist, weil es auch die immense Bedeutung des Nationalfonds widerspiegelt. Ein Problem ist es nur, wenn jemand Präsident des Nationalrates ist, der bei wesentlichen Opferverbänden einfach auf Ablehnung stößt, und Opferverbände sagen, sie nehmen deshalb nicht an den Sitzungen des Kuratoriums des Nationalfonds teil. Das erachte ich als wesentliches Problem.
Man muss sich einmal vorstellen, wie eine Kuratoriumssitzung des Nationalfonds denn vonstattengehen soll, wenn die Israelitische Kultusgemeinde nicht daran teilnimmt. Das pervertiert ja die Aufgaben des Nationalfonds nahezu, wenn genau die, um die es eigentlich geht, sagen, sie können daran nicht teilnehmen.
Und genau deshalb, weil die Israelitische Kultusgemeinde das gesagt hat, hat ja Präsident Rosenkranz von sich aus gesagt, ja, er sieht das, er merkt, dass es hier ein Problem gibt, dass es Kritik an seiner Person gibt, und deshalb prüft er, ob er sich vertreten lassen kann. Er hat dann auch darauf hingewiesen, dass er selbstverständlich das Gesetz einhält, was ja auch gut so ist, und hat gesagt: „Gesetz ist Gesetz“. Er könne sich im Krankheitsfall vertreten lassen, aber er könne nicht im Vorhinein sagen: Ich nehme prinzipiell nicht an Sitzungen des Kuratoriums teil. – Da hat er recht, und genau deswegen versuchen wir ja heute, eine Möglichkeit zu schaffen, dass er auch sagen kann, er nimmt prinzipiell nicht an den Sitzungen des Kuratoriums teil, weil es so wichtig ist, dass Opferverbände und die IKG an den Sitzungen teilnehmen können.
Die Grünen haben das Thema schon vor ein paar Monaten auf die Tagesordnung gebracht, und wir haben es jetzt gemeinsam geschafft, hier einen Kompromiss zu finden, der von vier Parlamentsparteien getragen wird. Das ist nicht der Wunsch jedes Einzelnen, der da durchscheint, sondern es ist ein Kompromiss. Weil wir auch im Ausschuss darüber diskutiert haben: Das Wesen des Kompromisses ist ja, dass man sich aufeinander zubewegt. Das bedeutet, wenn vier Parteien oder vielleicht auch fünf einen Kompromiss zustande bringen, dass nicht eine Partei recht hat, sondern dass unterschiedliche Ideen von unterschiedlichen Parteien, so wie es jetzt auch bei diesem Kompromiss ist, auch entsprechend abgebildet sind. Dieser Kompromiss sieht vor, dass der Präsident des Nationalrates von sich aus entscheiden kann, dass er sich vertreten lässt, aber auch, wenn er das nicht tut, dass die Möglichkeit besteht, eine Abwahl durchzuführen.
Herr Kollege Tschank, weil Sie das aus meiner Sicht ein bisschen zu aufgeregt vorgetragen haben: Wir geben hier ohne Weiteres dem Präsidenten die Möglichkeit, das zu tun, was er auch selbst angekündigt hat. Er hat gesagt, er hätte gerne eine Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. Das machen wir, wir erfüllen ihm dieses Anliegen, diesen Wunsch, den er geäußert hat, und deshalb weiß ich gar nicht, wo da das große Problem sein sollte. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Im Übrigen, und das ist, glaube ich, das Wichtigste an der Debatte: Ich glaube, man sollte sich als Person, als Abgeordneter, auch als Präsident in dieser Frage nicht zu wichtig nehmen, denn es geht hier nicht darum, wer - - (Abg. Mölzer [FPÖ]: Es geht um ein Amt!) – Herr Kollege Mölzer, vollkommen richtig, es geht um das Amt, aber wenn eine Person, die dieses Amt innehat, in einer anderen Funktion, die zugegebenermaßen damit verbunden ist, auf so viel Widerstand stößt, dann müsste man doch von selbst auf die Idee kommen, dass man sagt: Ich selbst bin nicht so wichtig, und deswegen mache ich einen Schritt auf die Seite, weil mir das übergeordnete Ziel – die Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit, die Erinnerungskultur, die Gedenkkultur, das Gedenken an das, was passiert ist und wozu leider Gottes auch Österreich einen grauenhaften Beitrag geleistet hat – wichtiger ist als mein eigenes Befinden und meine eigene Person. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
12.48
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sigrid Maurer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/45
12.48
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich sehr, heute hier sprechen zu können, denn wir beschließen heute eine Gesetzesänderung, die ihren Ausgang bei der konstituierenden Sitzung dieser XXVIII. Gesetzgebungsperiode genommen hat.
Damals wurde Walter Rosenkranz von einer Mehrheit in diesem Parlament zum Nationalratspräsidenten gewählt, und zwar mit Stimmen der ÖVP, der Sozialdemokratie und der NEOS – und das trotz seiner Aussage, dass er sich als Parteisoldat der Freiheitlichen Partei versteht, trotz seiner äußerst fragwürdigen Kommentierung von hochrangigen Nationalsozialisten.
Wir haben immer davor gewarnt und darauf hingewiesen, dass Walter Rosenkranz als Nationalratspräsident ungeeignet ist. Und über 20 000 Menschen in Österreich haben auch unsere Petition unterzeichnet, die sich gegen Walter Rosenkranz an der Spitze des Nationalrates ausgesprochen hat. (Beifall bei den Grünen.)
Unsere Bedenken, die Bedenken der IKG, die Bedenken aller Menschen, die diese Petition unterzeichnet haben, wurden von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, jedenfalls von Teilen von Ihnen, aber in den Wind geschlagen. Und dann, nachdem er gewählt worden war und sich genau so verhalten hat, wie es zu erwarten war, kam das große Jammern. Als er mit einer FPÖ-Delegation alleine Viktor Orbán empfangen hat, zum Beispiel, und dafür seine Position als Nationalratspräsident missbraucht hat oder als er die EU-Fahne abmontiert hat, da hieß es dann aus den anderen Parteien, man hätte sich nicht erwartet, dass er sich so unpassend verhalten würde. Da war es aber leider schon zu spät.
Walter Rosenkranz ist schlagender deutschnationaler Burschenschafter der Libertas, ausgerechnet jener Burschenschaft, die in der Monarchie als erste einen sogenannten Arierparagrafen eingeführt hat, um Jüdinnen und Juden auszuschließen. Es ist an Zynismus kaum zu überbieten, dass Walter Rosenkranz als Nationalratspräsident dem Nationalfonds vorstehen würde und somit für Entschädigungszahlungen an NS-Opfer oder für den Gedenkdienst zuständig sein soll.
Wir haben daher damals, vor fünf Monaten, einen Antrag eingebracht, den wir heute in leicht abgeänderter Form gemeinsam beschließen werden, und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Bravo!)
Der Antrag sieht vor, dass Walter Rosenkranz der Vorsitz entzogen werden kann. Er kann ihn auch freiwillig zurücklegen, aber wie zu erwarten war, gibt es trotz wortreicher Ankündigungen seinerseits bis jetzt keinerlei Hinweise darauf, dass der Präsident diesen Schritt auch tatsächlich setzen wird. Deshalb ist es gut, dass – statt ihm – eine Mehrheit der vom Nationalrat in den Nationalfonds nominierten Personen diesen Schritt erzwingen kann und jemanden anderen, jemanden Untadeligen, den Zweiten Präsidenten oder die Dritte Präsidentin, mit dieser wichtigen Funktion betrauen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Regierungsparteien bedanken. Es ist gut, dass dieses Anliegen im Regierungsprogramm festgehalten wurde, und es ist gut, dass wir nun eine gemeinsame Lösung und die notwendige Verfassungsmehrheit dafür gefunden haben, um Walter Rosenkranz von diesem Vorsitz im Kuratorium des Nationalfonds fernzuhalten. Ich warte noch darauf, wie er reagieren wird. Er wohnt dieser Debatte, soweit ich sehen kann, auch nicht bei. (Abg. Kogler [Grüne]: Er wird seinen Fernseher schon eingeschaltet haben!) All das ist für mich ein Hinweis darauf, dass er seine eigenen Worte nicht ernst nimmt, dass er die Anmerkungen der IKG und die Bedenken der IKG nicht ernst nimmt und dass er damit eigentlich die Opfer des Nationalsozialismus ein weiteres Mal verhöhnt.
Ich bin froh, dass wir das heute beschließen. Vielen Dank an alle vier Parteien, die dies möglich gemacht haben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
12.52
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Minnich.
RN/46
12.53
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen! Hohes Haus! Werte Zuseher! Heute beraten wir über eine ganz besonders wichtige Änderung des Nationalfondsgesetzes, eine Anpassung, die notwendig ist, weil es ein ganz klares Bekenntnis von uns allen hier im Hohen Haus zu unserer historischen Verantwortung geben muss.
Der Nationalfonds der Republik Österreich wurde 1995 einstimmig von allen Parteien hier im Hohen Haus beschlossen. Er ist ein ganz wichtiger Teil unserer Aufarbeitung von leider ganz dunklen Seiten unserer Geschichte. Der Nationalfonds unterstützt viele wichtige Projekte für die Opfer des Nationalsozialismus, aber auch in Richtung Erinnerungskultur. Auch zukünftig sind viele Projekte geplant; ich möchte nur als Beispiel Schüleraustauschprojekte mit Israel erwähnen, aber auch andere Projekte. Es ist ein unheimlich sensibler Bereich.
Deswegen kann ich auch den Vorwurf nicht verstehen, der hier gemacht wird, Kollege Tschank, wenn Sie sagen, wir halten uns nicht an demokratische Spielregeln. Herr Präsident Walter Rosenkranz hat in seiner Antrittsrede selbst gesagt, er steht nicht an, als Person, wenn es notwendig ist, zur Seite zu treten.
Es ist seit den in dieser Antrittsrede gesprochenen Worten leider nichts mehr in diese Richtung passiert. Deswegen sind wir heute gefordert, genau diese Novellierung vorzunehmen, und ich appelliere an Sie alle, dass wir auch als Zeichen unserer historischen Verantwortung und unseres gemeinsamen Engagements für eine Zukunft, die niemals vergisst, heute hier einstimmig ein Zeichen setzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen.)
12.55
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/47
12.56
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist viel gesprochen worden und ich glaube, ich brauche nicht zu wiederholen, welche Bedeutung der Nationalfonds hat, welche Bedeutung er auch für uns als Nationalrat hat, welcher Stellenwert ihm zukommt, natürlich auch gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Ich möchte das alles gar nicht wiederholen, denn es ist ja diesbezüglich schon viel Richtiges gesagt worden.
Wir ziehen heute die Schlüsse aus einem konkreten Verhalten unseres Nationalratspräsidenten. Insofern stimmt der Begriff Anlassgesetzgebung wahrscheinlich sogar, denn er gibt einen Anlass für die Notwendigkeit, dieses Gesetz zu ändern: einerseits aufgrund seiner eigenen Ankündigung, auf die schon mehrmals hingewiesen worden ist, selbstverständlich zur Seite zu treten, wenn er dies tun kann – wir werden sehen, ob er es tut; mit diesem Gesetz räumen wir ihm diese Möglichkeit ein. Aber er gibt leider auch Anlass durch ein Verhalten, das jedenfalls dazu geführt hat, dass wir daran Kritik üben, und das vor allem auch – und das ist viel wichtiger – den Opferverbänden Anlass gegeben hat, daran Kritik zu üben.
Es ist halt keine Selbstverständlichkeit, dass man hochrangige Nationalsozialisten als Leistungsträger bezeichnet. Es ist halt keine Nebensächlichkeit, wenn man tatsächlich in seinem Kabinett, in seinem Büro einen Mitarbeiter hat, dem schlussendlich eine sehr starke Nähe zur rechtsextremen Szene nachgewiesen werden konnte oder gegen den zumindest derzeit entsprechende Ermittlungen laufen, und man sich da völlig kritiklos hinter ihn stellt.
Daher gibt es für uns den Anlass, dieses Gesetz zu ändern, um letztendlich die entsprechende Möglichkeit einzuräumen.
Ein zweiter Begriff – und den finde ich auch immer wirklich besonders bemerkenswert –, der vom Redner der FPÖ hier ebenfalls verwendet wurde, ist jener, dass dieses Vorgehen, dass vier Parteien sich auf einen Antrag geeinigt haben, „antidemokratisch“ sei. Also was antidemokratisch sein soll, wenn es eine klare Mehrheit gibt, frage ich mich. Man kann sagen: Ja, wir hätten es auch gerne zu fünft gemacht, aber es nimmt sich halt eine Partei in dieser Frage aus dem Spiel. Antidemokratisch ist es nicht. Erkundigen Sie sich vielleicht einmal bei Ihren Kollegen Ragger oder Darmann, wie antidemokratisches Verhalten funktioniert, nämlich zum Beispiel so, dass man im Jahr 2012 zwölf Mal Landtagssitzungen blockiert hat, sodass es nicht zu einem Neuwahlantrag gekommen ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Das war nicht ungesetzlich!)
Zwölf Mal ist die FPÖ ausgezogen und hat damit tatsächlich das demokratische Instrument Landtag außer Kraft gesetzt. Das ist antidemokratisch, nicht eine Abstimmung, bei der – wie hier – mit einer entsprechenden Mehrheit darüber entschieden wird, ein Gesetz zu ändern. – Das ist ein nicht unwesentlicher Aspekt, an den man sich vielleicht ein bisschen erinnern sollte.
Und weil hier jetzt plötzlich wieder gesagt wird, es sei undemokratisch, dass man da jetzt für einen Teil der Aufgaben des Nationalratspräsidenten eine entsprechende Abwahlmöglichkeit vorsieht: Vor zwei Jahren haben Sie hier einen Antrag für eine Lex Sobotka eingebracht. Jetzt kann man über die Rolle von Herrn Präsidenten Sobotka und unsere Kritik an ihm schon diskutieren, damals wollten Sie aber die Abwahlmöglichkeit für alles in diesem Gremium haben – und jetzt, da wir für einen Teil der Aufgaben dieses Nationalratspräsidenten eine Mehrheit in diesem Haus für eine Abwahlmöglichkeit haben, finden Sie das plötzlich antidemokratisch.
Nehmen Sie sich also einmal selbst an der Nase, nehmen Sie sich selbst ernst, wenn es um die Frage geht, was Sie hier wollen, und finden Sie eine entsprechende Linie – eine entsprechende Linie, die es dringend und notwendig braucht in Ihrem Verhältnis zum Rechtsextremismus. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
12.59
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lukas Hammer.
RN/48
12.59
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne haben von Anfang an gesagt, dass Walter Rosenkranz nicht geeignet ist, den Vorsitz des Nationalfonds zu übernehmen. Er ist ein Burschenschafter aus einer schlagenden deutschnationalen Burschenschaft, und er hat davor einen Nationalsozialisten, einen Nazi, in einer Festschrift als Leistungsträger bezeichnet und hat sich davon auch nicht distanziert. Und wir haben immer klar gesagt, so jemand kann nicht verantwortlich sein für das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, kann nicht den Vorsitz des Kuratoriums des Nationalfonds übernehmen. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Israelitische Kultusgemeinde hat das auch sehr klar gesagt. Sie hat gesagt, in diesem Fall, wenn Walter Rosenkranz den Vorsitz einnimmt, wird sie nicht an den Sitzungen teilnehmen. Wir haben deshalb vor vier Monaten eine Gesetzesinitiative gestartet, damit wir die Möglichkeit haben, Walter Rosenkranz den Vorsitz des Nationalfonds zu entziehen. Seither muss ich leider feststellen, dass der Herr Präsident unser Misstrauen mehr als nur bestätigt hat – darauf sind Kolleginnen und Kollegen ja schon eingegangen. Heute beschließen wir endlich eine Gesetzesänderung, damit dieser untragbare Zustand beendet wird beziehungsweise eigentlich erst gar nicht eintritt und der Nationalfonds endlich seine Arbeit aufnehmen kann, weil er das dieses Jahr bis jetzt noch nicht getan hat. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Leider muss ich sagen, gibt es aufseiten der FPÖ und auch aufseiten des Präsidenten keine Einsicht, keine Einsicht bezüglich der Kritik an Walter Rosenkranz, die ja nicht nur wir Grüne geäußert haben, sondern auch das Mauthausen-Komitee, die Israelitische Kultusgemeinde und viele andere.
Und Sie, Herr Kollege Tschank, stellen sich dann hier heraus und sagen, wir würden Sie aus der Gedenkpolitik ausschließen. – Ich finde, da muss man dann schon darüber reden, was Gedenkpolitik eigentlich heißt. Vorher noch: Sie werden überhaupt nicht ausgeschlossen, Sie werden weiterhin in diesem Kuratorium vertreten sein.
Aber was heißt Gedenkpolitik? Heißt das, dass man sich halt auch mit hinstellt und der Opfer des Holocausts gedenkt? – Nein, es geht um wesentlich mehr. Es geht darum, daran zu denken, wohin eine Politik von Hass und Hetze führt, wohin eine Politik der Entmenschlichung von Menschen führt. Es geht darum, daran zu denken, was in unserem Land passiert ist, was auf Worte der Gewalt gefolgt ist, nämlich die reale Gewalt, was auf eine Demontage der Demokratie, der freien Medien folgt. Nur eine Gedenkpolitik, die danach fragt: Was hat das heute mit uns zu tun, was hat das mit mir zu tun, mit uns allen?, macht Sinn, ist mehr als nur eine leere Hülle, wegen derer wir uns einmal im Jahr hinstellen und irgendetwas gedenken. Es geht darum, die Schlüsse daraus zu ziehen, dass das, was in unserem Land passiert ist, nie wieder passiert. Darum geht es. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Sie werden nicht ausgeschlossen – auch wenn Sie anderer Meinung sind –, das Problem, das wir und viele andere mit Ihnen und auch mit Präsident Rosenkranz haben, ist, dass Sie diese Schlüsse nicht gezogen haben, dass Sie weitermachen und fortsetzen mit denjenigen, die Ihre Partei gegründet haben, mit einer Politik von Hass und Hetze – wir haben das in der vorherigen Debatte gehört, dass Ihre Antwort auf Antisemitismus Deportationen sind. – Das ist absurd! (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir beschließen das heute, und ich bedanke mich bei den Regierungsparteien für die sehr konstruktiven Gespräche – es ist das erste Mal, dass wir in dieser Konstellation mit Zweidrittelmehrheit ein Gesetz beschließen –, und ich erwarte mir von Präsident Rosenkranz eine rasche Entscheidung. Wir haben jetzt mehr als vier Monate gebraucht, bis wir diesen Beschluss fassen können, und ich hoffe, dass wir nicht noch weitere vier Monate verstreichen lassen, bis hier eine tragfähige Lösung gefunden wird: Entweder Präsident Rosenkranz gibt diesen Vorsitz freiwillig zur Gänze ab oder wir werden ihn so rasch wie möglich abwählen, damit der Vorsitz des Kuratoriums in vertrauensvollere Hände gelegt wird und dass der Nationalfonds endlich seine Arbeit aufnehmen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.04
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan.
RN/49
13.04
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rede des Herrn Kollegen Hammer war bezeichnend, da er behauptet hat, wir hätten in der vorangegangenen Debatte zum Antisemitismusbericht gemeint, wir würden Menschen deportieren. Wir haben darüber gesprochen, dass man jene abschieben muss, die diesen Judenhass hier nach Österreich bringen und die es Juden in Österreich sehr schwer bis unmöglich machen, hier zu leben. Und wenn Sie das nicht auch unterstützen, dann wundere ich mich sehr. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Was ist denn Remigration?)
Und das zu denunzieren als Deportation: Es geht um eine rechtsstaatliche Abschiebung von Menschen (Beifall bei der FPÖ), die illegal hier sind und hier noch dazu die Gesetze brechen. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne].) Genau um das geht es. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Sie reden von Remigration! ... nichts anderes als Deportation!) Und das ist das, was ich jetzt hier sage – und um das geht es uns –, und alles andere ist eine Unterstellung, und das ist genau der Punkt, den Sie eben betreiben: Sie unterstellen und Sie schauen nicht, was wir wirklich sagen.
Aber was passiert hier? Brechen wir es doch herunter: Es ist so, dass die FPÖ stimmenstärkste Partei geworden ist, und das ist offensichtlich der Grundfehler für die anderen vier Parteien hier. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Sie haben den Antrag gemacht auf Abwahl!)
Die erste Änderung in der Verfassung, die erste Aktion, die dieses Parlament beschließt, soll heißen: Wir müssen das Wahlergebnis korrigieren (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Ihr wolltet den Sobotka abwählen, oder?), weil aufgrund des Wahlergebnisses der Nationalratspräsident ein Freiheitlicher ist und aufgrund der Verfassung dieser Nationalratspräsident dem Nationalfonds vorsitzt. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Lernen Sie Demokratie! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Das ist der Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, ich lerne Demokratie. Ich gebe Ihnen völlig recht: Es ist absolut demokratisch, dass 51 Prozent 49 Prozent einsperren lassen. Das ist auch demokratisch. Und genauso ist es demokratisch, dass hier vier Parteien natürlich die Verfassung ändern können und als Erstes diese Anlassgesetzgebung beschließen. (Abg. Strasser [ÖVP]: Rosenkranz hat das eingefordert!) Aber wissen Sie, was der Rechtsstaat macht? – Der Rechtsstaat schützt genau davor. (Beifall bei der FPÖ.) Der Rechtsstaat schützt davor und bewirkt, dass die Mehrheit nicht einfach das beschließt, was ihr passt. Der Rechtsstaat ist eben genau - - (Zwischenrufe bei Grünen und ÖVP.) – Dafür haben wir die Verfassung, und mit dieser Verfassung hat man sehr genau überlegt, wie sich das hier zusammensetzt.
Ich erinnere mich daran, als gedroht hat, dass Norbert Hofer Bundespräsident werden könnte: Plötzlich sind alle möglichen ausgerückt (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Unglaubliche Entgleisung!), auch von diesen vier Parteien, um zu schauen, wie man vielleicht die Position des Bundespräsidenten einschränken könnte, weil es ja der Falsche werden könnte. Und genau so ist das hier auch. (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht darum, dass Sie hier die Verfassung abändern, weil Ihnen das Ergebnis nicht passt, und jetzt arbeiten Sie sich halt an Walter Rosenkranz ab. Kollege Gerstl hat gesagt: An den Taten sollt ihr sie messen! (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Null Einsicht! Ihr habt null Einsicht!) Ich habe dann rausgerufen: welche Taten? (Ruf bei der ÖVP: Zur Seite treten!) Dann hat er gesagt, er hat gesagt, er würde zur Seite treten. Das sind die Taten, weshalb er jetzt nicht hier sein kann, weil er das gesagt hat? (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Eine gute Tat, wenn er auf die Seite tritt!) Oder welche Taten? (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Überhaupt zurücktreten von seinem Amt! Das wäre überhaupt die beste Idee! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Unser Abstimmungsverhalten? Wann hat die Freiheitliche Partei in irgendeiner Form ein problematisches Abstimmungsverhalten in diesem Haus gezeigt? Sagen Sie uns das einmal, ob wir uns irgendwo betreffend Erinnerungskultur, betreffend all diese Themen, die so sensibel sind, jemals anders verhalten hätten! Das ist einfach nicht der Fall. Sie schweigen zu Recht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scherak [NEOS]: Simon-Wiesenthal-Preis, Herr Kollege Stefan!)
Wir haben das sogar aufgearbeitet, weil es auch für uns wichtig war. Und wenn wir irgendwo einmal nicht mitgestimmt haben, ich weiß, wir haben einmal beim Antisemitismusbericht nicht mitgestimmt (Abg. Scherak [NEOS]: Beim Simon-Wiesenthal-Preis!) – damals haben Sie die Coronademonstranten als Antisemiten bezeichnet (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Der Kuratoriumsvorsitzende vergibt!), ja, da haben wir dagegengestimmt, das ist völlig richtig –, habe ich das damals auch argumentiert und es gab keinerlei Widerspruch (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne]), auch nicht aus der jüdischen Gemeinde, weil Sie genau gewusst haben, dass da etwas verquickt worden ist. (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Wo ist die Distanzierung der deutschnationalen Burschenschaft?)
Aber es wird hier eine Lex Rosenkranz geschaffen oder eine Lex FPÖ, Sie können es ja nennen, wie Sie wollen. Sie ändern heute die Verfassung, und jetzt haben Sie das Argument: Ja, das ist so, wie das beim Untersuchungsausschuss ist, analog. – Komischerweise ist es beim Untersuchungsausschuss so, dass der Nationalratspräsident sich vertreten lassen kann, aber nicht abgewählt werden kann. Interessant, dort geht es nicht!
Aber das wäre ja der Kompromiss, von dem Sie immer reden. Wir haben gesagt: Gut, wenn wir dorthin kommen, dass wir sagen, der Nationalratspräsident hat die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen – zur Seite zu treten –, dann können wir damit leben. Aber Sie gehen den Schritt weiter und sagen: Nein, was ist, wenn er das doch so nicht macht, wie wir das wollen?, dann müssen wir ihn abwählen können! (Abg. Kogler [Grüne]: Genau!) Und das ist genau der springende Punkt (Abg. Kogler [Grüne]: Erkannt!): Sie wollen ein wichtiges, und zwar ein ganz wichtiges Amt in dieser Republik beschädigen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Denken Sie daran, Sie machen das heute aus einem sehr kurzsichtigen Denken. (Abg. Kogler [Grüne]: ... beschädigt das Amt, und darum geht es ja genau!) Sie haben jetzt nur Walter Rosenkranz, Sie haben die FPÖ vor sich, und deswegen glauben Sie, Sie müssen das machen. (Abg. Koza [Grüne]: Ihr seid die Beschädiger der Demokratie ...!) Denken Sie weiter! Die Verfassung ist älter. Diese Bestimmung ist jetzt nicht so alt, aber im Wesentlichen ist das sehr gut austariert und sehr intelligent gemacht. Der Bundespräsident hat das ja auch so ausgedrückt. Und Sie werken hier - - (Abg. Oxonitsch [SPÖ] – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Wer hat diesen Antrag eingebracht? Wer war das? Ein Ghostwriter?) Aufgrund Ihrer heutigen emotionalen Lage machen Sie das.
Und Kollege Gerstl – der Burschenschaften verwechselt, aber das ist ja egal, er braucht ja nicht zu recherchieren –: Ich meine, Dollfuß zum Beispiel – weil Sie Arierparagraf sagen – hat selbst gefordert, dass nur Deutscharier im CV Mitglied sein dürfen, Dollfuß, den Sie hier hängen haben. (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und ÖVP.) Das sind die Arierparagrafenreiter, das sind die! Also schauen wir auf die Taten, schauen wir auf die Aussagen, schauen wir darauf, wie sie sich verhalten, und an dem wird zu messen sein. (Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Wer hat diesen Antrag auf Abwahl des Nationalratspräsidenten eingebracht? Wer war das?)
Daher kann ich nur appellieren: Demontieren Sie nicht oder werken Sie nicht an der Verfassung herum mit einer derartigen Änderung, die nur aufgrund einer ganz plötzlich heute für Sie gerade wichtigen Anlassgesetzgebung gegeben ist! (Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Wer hat denn das beantragt? FPÖ?) Wenn Sie das machen, beschädigen Sie schlicht und einfach die Verfassung. (Abg. Gewessler [Grüne]: Das ist der Präsident, der das Amt beschädigt!)
Insofern ist es natürlich undemokratisch, weil Sie genau wissen, der Erste Präsident wird üblicherweise – und das ist immer so in der Zweiten Republik gewesen – von der stimmenstärksten Partei gestellt, und der Erste Präsident hat ganz bewusst eine sehr starke Aufgabe in dieser Republik. Auch die Frau Präsidentin hat das erst unlängst gesagt: Es ist ganz absichtlich so gemacht, dass der Erste Präsident eine so starke Stellung in der Republik hat, um eben auch das Parlament in Österreich zu schützen, auch aus einer historischen Verantwortung. Das ist ganz wichtig. (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) Und das beginnen Sie, jetzt zu demontieren, das ist der erste Schritt, wie ich das sehe, so, wie Sie auch heute hier herausrufen.
Das heißt: Sie wollen hier die Verfassung ändern, wenn die Wahlen nicht so ablaufen, wie Sie sich das vorstellen – und das ist abzulehnen. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
13.11
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz.
RN/50
13.11
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Ich kann und will die Rede des Abgeordneten Stefan nicht so stehen lassen, sie hat mich motiviert, noch einmal hier herauszukommen. Ganz ehrlich, sehr geehrte Damen und Herren von der FPÖ: Angesichts dessen, dass wir gerade über die Materie des Nationalfonds sprechen, dass wir uns 1995 darauf geeinigt haben, dass wir mit dem Nationalfonds eine Geste, eine kleine Geste gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und der Schoah zeigen, finde ich es wirklich unwürdig, dass sich gerade bei dieser Diskussion die FPÖ jetzt in die Opferrolle drängt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)
Wir haben es schon mehrfach gehört, warum es Bedenken gibt, warum es Bedenken der Israelitischen Kultusgemeinde und anderer Opferorganisationen gegenüber Herrn Rosenkranz als Vorsitzenden des Kuratoriums des Nationalfonds gibt. Ja, diese Bedenken sind ernst zu nehmen. Wenn wir als Abgeordnete hier im Hohen Haus den Nationalfonds weiter ernst nehmen wollen, dann müssen wir auch eine entsprechende Regelung schaffen.
Ganz ehrlich: Wenn Herr Präsident Rosenkranz seine eigene Ankündigung, die er hier hinter mir vom Präsidium aus gemacht hat, nämlich „zur Seite zu treten“, sollte es Bedenken gegen seine Person in diesem Kontext geben (Abg. Mölzer [FPÖ]: Nicht zurücktreten! Zur Seite treten! Analog zu Untersuchungsausschüssen!), ernst genommen hätte, dann hätte er Größe gezeigt, wenn er selbst einen Initiativantrag eingebracht hätte. Das hat er nicht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)
Deswegen haben vier Parteien diesen Antrag heute hier eingebracht. Es steht Ihnen nicht zu, sich hier in diesem Kontext in die Opferrolle zu drängen. Schämen Sie sich! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen. – Abg. Martin Graf [FPÖ]: Sie haben es einfach noch nicht begriffen!)
13.13
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.
Ich frage, ob die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.
RN/51
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 41 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Muna Duzdar, Nikolaus Scherak, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Gerstl, Duzdar, Scherak, Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich so angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Eine Schande! – Abg. Wurm [FPÖ]: Geniert euch!)
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich auch da die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen, auch mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)