RN/81
15.18
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank. Meine Aufgabe als Finanzminister in der neuen Bundesregierung ist es vordringlich, das Budget zu sanieren. Die Sanierung des Budgets ist eine Gesamtaufgabe, die wir im Bund gemeinsam mit den Ländern, den Gemeinden und der Sozialversicherung erledigen werden.
Uns ist bewusst, dass die Ausgangslage angesichts der schlechten Konjunktur und der Finanzlage im vergangenen Jahr extrem schwierig ist, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, diesen Sanierungskurs auch auf den Boden zu bringen.
Der Sanierungskurs im Regierungsübereinkommen umfasst heuer eines der größten Sparpakete, das wir in Österreich je hatten, im Ausmaß von 6,4 Milliarden Euro (Die Abgeordneten Belakowitsch [FPÖ] und Wurm [FPÖ]: Das reicht ja nicht!) beziehungsweise im kommenden Jahr von 8,7 Milliarden Euro. Unsere Aufgabe ist es, das auf den Boden zu bringen, und zwar auf wirtschaftlich vernünftige und sozial gerechte Weise.
Bereits in der ersten Woche der Regierungstätigkeit haben wir hier im Hohen Haus mit Ihnen das erste Fünftel des Sanierungskurses in die Tat umgesetzt. Die Maßnahmen treten am 1. April in Kraft und bringen eine Konsolidierung im heurigen Jahr von eineinviertel Milliarden Euro und im kommenden Jahr von mehr als 1,6 Milliarden Euro. Das sind Maßnahmen, die wir bewusst so konzipiert haben, dass sie die Konjunktur und die Beschäftigung möglichst wenig bremsen. Gleichzeitig haben wir gezielte Offensivmaßnahmen am Arbeitsmarkt, für den Standort und in der Bildung gesetzt, die alle gegenfinanziert sind. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
Die Verhandlungen für das Doppelbudget und das Budgetbegleitgesetz laufen. Wir haben die erste Runde mit den Ministerinnen und Ministern absolviert, und ich kann Ihnen sagen, dass die Stimmung sehr lösungsorientiert war (Abg. Wurm [FPÖ]: ... alleweil die Stimmung so gut ist!) und ich wirklich zuversichtlich bin, dass uns das gelingen wird. Ich werde in meiner Budgetrede am 13. Mai die entsprechenden Ergebnisse präsentieren.
Wir sind in diesem Zusammenhang nicht nur mit allen Mitgliedern der Bundesregierung in engem Austausch, sondern auch mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler, weil das eine Herausforderung ist, die wirklich die ganze Kraft dieser Regierung erfordert. Wir sind auch in laufendem Austausch mit der Europäischen Kommission, mit den Kommissaren und Kommissarinnen, die zuständig sind, und mit den Beamten auf der europäischen Ebene.
Wir werden diese Sanierungsaufgabe gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden bewältigen. Wir sind auch mit ihnen schon im Austausch und wir haben für Anfang April konkrete Vereinbarungen über eine Koordinierung getroffen.
Mir ist es wichtig, zu sagen, dass die Sanierung des Budgets zum einen unsere ganze Tatkraft erfordert, aber zum anderen davon abhängig ist, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung günstiger gestaltet als in den Jahren 2023 bis 2025. Das heißt, wir setzen auch gezielte Maßnahmen, die die Wirtschaft beleben sollen, und wir wollen mit unserem glaubwürdigen Sanierungskurs auch dem Land Stabilität geben, die Zuversicht bei Haushalten und Unternehmen so steigern, dass diese wieder bereit sind, die Konsumnachfrage zu beleben und zu investieren. Das ist eine der zentralen Voraussetzungen für das Gelingen des Konsolidierungskurses. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
Mit diesem Geist der Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Vernunft bin ich sehr zuversichtlich, dass dieser Sanierungskurs auch gelingen wird.
Ich komme nun zu den konkreten Fragen.
Zu den Fragen 1 bis 4:
Dazu möchte ich ausführen, dass das Defizit für 2024 zuletzt vom Bundesministerium für Finanzen zur Notifikation im September 2024 mit 3,3 Prozent des BIPs prognostiziert wurde. Seitdem wurden keine Prognosen des Bundesministeriums für Finanzen mehr veröffentlicht. Das vorläufige Maastrichtergebnis für 2024 wird am kommenden Montag von der Statistik Austria notifiziert werden.
Zur Frage 5:
Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes für 2024 lag mit Stichtag 22. Jänner bei 19 Milliarden Euro. Der vorläufige Erfolg wurde bereits im Monatsbericht Dezember 2024 (Abg. Wurm [FPÖ]: Misserfolg, nicht Erfolg!), der Ende Jänner an den Nationalrat übermittelt wurde, veröffentlicht.
Zur Frage 6:
Das Bundesministerium für Finanzen macht keine eigenen Wirtschaftsprognosen, für die Beantwortung dieser Frage wird deshalb auf die Prognosen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zurückgegriffen. Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum – für das reale Wirtschaftswachstum – in den Jahren 2024 und 2025 haben sich im Laufe des letzten Jahres stetig verschlechtert. So hat das Wifo ursprünglich für 2025 ein Wirtschaftswachstum von plus 1,8 Prozent prognostiziert. Die Prognose wurde laufend gesenkt und beträgt, wie heute berichtet wurde – also zum Zeitpunkt März 2025 –, minus 0,3 Prozent. Das hat klarerweise Auswirkungen auf die Gestion im Staatshaushalt.
Zur Frage 7:
Der Schuldenstand wird immer zu einem bestimmten Zeitpunkt – im Fall des ESVG per 31.12. – dargestellt. Das entsprechende Ergebnis für 2024 wird am Montag von der Statistik Austria bekannt gegeben.
Zu den Fragen 8 bis 11:
Der Konsolidierungsbedarf hängt von einer Reihe von Faktoren ab: zunächst von der Einschätzung der budgetären Entwicklung ohne Sanierungsmaßnahmen, dann vom Zielwert, der erreicht werden soll, und schließlich von den Sanierungsmaßnahmen und deren konjunkturellen Auswirkungen, die im Multiplikator dargestellt werden. Das heißt, wenn man Maßnahmen setzt, die eine starke Auswirkung auf Konjunktur und Beschäftigung haben, muss man mehr konsolidieren, als wenn man, so wie diese Bundesregierung, Maßnahmen setzt, die möglichst wenig dämpfende Effekte auf Nachfrage und Beschäftigung haben.
An der Einschätzung des aktuellen Defizits ohne Sanierungsmaßnahmen arbeiten wir gerade im BMF, und das wird dann auf Basis der von der Statistik Austria am Montag veröffentlichten Daten aktualisiert. Die zweite Basis ist die Wifo-Prognose, die heute veröffentlicht wurde, und diese Ergebnisse fließen jetzt in unsere Arbeiten im BMF ein.
Wir sind, was den Austausch mit der Kommission und dem Bundeskanzler betrifft, dauernd dabei, die Spielräume auszuloten, auch was die Escape-Clause auf europäischer Ebene betrifft, also die Frage, inwieweit Verteidigungsausgaben berücksichtigt werden. Wir haben uns in der Bundesregierung jedenfalls darauf geeinigt, heuer Sanierungsmaßnahmen im Ausmaß von 6,4 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 8,7 Milliarden Euro zu setzen.
Zu den Fragen 12 bis 17:
Ich möchte betonen, dass wir das Budget primär aus ökonomischen Gründen sanieren. Täten wir das nicht und das Defizit bliebe in dieser Größenordnung – das heißt, die Staatsschulden laufend anwachsen –, so würden die Zinsausgaben im Staatshaushalt laufend wachsen, und wir geben das Geld lieber für Kinderbildung, für den Klimaschutz, für den Standort, für Forschung und so weiter aus als für Zinszahlungen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
Die im März beschlossenen Budgetsanierungsmaßnahmen im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes enthalten Maßnahmen auf der Einnahmenseite in der Höhe von 890 Millionen Euro für das heurige und 1 Milliarde Euro für das kommende Jahr.
Sie sind wie folgt zusammengesetzt: Die Verlängerung des Spitzensteuersatzes für 2026 wird mit 50 Millionen Euro veranschlagt; die Abschaffung der USt-Befreiung für PV-Anlagen für 2025 mit 175 Millionen Euro, für 2026 mit 70 Millionen Euro; die Erhöhung der Wettgebühr mit 50 Millionen beziehungsweise 100 Millionen Euro; die Einbeziehung von E-Autos in die motorbezogene Versicherungssteuer mit 65 Millionen beziehungsweise 130 Millionen Euro; Anpassungen bei der Tabaksteuer mit 50 Millionen beziehungsweise 100 Millionen Euro; die Anhebung der Stabilitätsabgabe für Banken mit jeweils 350 Millionen Euro und der Standortbeitrag der Energiewirtschaft mit jeweils 200 Millionen Euro. Darüber hinaus werden auch höhere Dividenden von verbundenen Unternehmen gefordert.
Auf der Ausgabenseite dominiert die Abschaffung des Klimabonus und der Bildungskarenz in der derzeitigen Form, die Ausgabenersparnisse von 1,9 Milliarden Euro beziehungsweise 350 Millionen Euro im heurigen Jahr bringen. Darüber hinaus werden die Ressorts noch heuer 1,1 Milliarden Euro einsparen – wir sind da in gutem Austausch mit den Ministerinnen und Ministern. Alle haben sich zu diesem schmerzvollen, aber notwendigen Sanierungsschritt bekannt, und ich bin zuversichtlich, dass wir diese Maßnahmen umsetzen können.
Darüber hinausgehende Konsolidierungsmaßnahmen werden bereits im Regierungsprogramm 2025 bis 2029 skizziert. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes werden wir weitere Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg bringen. Dabei werden auch die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung dargestellt. Generell sind wir darauf bedacht, Konsolidierungsmaßnahmen zu setzen, die Konjunktur und Beschäftigung möglichst wenig tangieren.
Und um die konkrete Frage nach dem Pensionsantrittsalter zu beantworten: Eine Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters ist nicht vorgesehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage 18:
Ich bin als Ökonom grundsätzlich der Meinung, dass vermögensbezogene Steuern eine sinnvolle Maßnahme sind. Vermögen- und Erbschaftssteuern sind im Regierungsprogramm 2025 bis 2029 nicht vorgesehen und werden deshalb auch nicht kommen. (Beifall bei den NEOS.)
Zur Frage 19:
Ich bin in enger Zusammenarbeit mit Staatssekretärin Eibinger-Miedl und Staatssekretär Schellhorn. Wir arbeiten seit Wochen auf Hochtouren gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses an der Budgetsanierung und am Doppelbudget 2025/26. Wir werden alle Maßnahmen, die von der Regierung vereinbart sind, im Umfang von 6,4 Milliarden Euro heuer auch umsetzen und dabei gleichzeitig Impulse für Wirtschaft, Arbeit und Bildung setzen.
Es ist überhaupt keine Frage, dass einzelne Maßnahmen konjunkturdämpfend wirken – eine Budgetsanierung, die man nicht merkt, gibt es nicht –, aber wir haben uns bemüht, Maßnahmen zu setzen, bei denen diese dämpfenden Effekte möglichst gering sind.
Zur Frage 20:
Noch einmal wiederholend: Jede Konsolidierung hat negative Effekte auf Konjunktur und Wachstum. Deshalb gilt es gerade in dieser Zeit, konjunkturschonende Maßnahmen zu setzen, und unsere Offensivmaßnahmen wie die Fachkräfte-Offensive, die Aktion 55 plus, das Standortpaket, der Chancenbonus im Bildungsbereich sind dazu gedacht, expansive Akzente zu setzen.
Ich möchte darüber hinaus betonen, dass ich glaube, dass ein gewisser Lichtblick am Horizont der Konjunktur zu erkennen ist. Auf der einen Seite stabilisiert sich die Bauwirtschaft und die Konsumnachfrage könnte angesichts der hohen Sparquote ansetzen, stärker zu werden. Ich möchte aber auch insbesondere betonen, dass das in Deutschland schon beschlossene und jetzt in Umsetzung befindliche Infrastruktur- und Klimapaket nicht nur die deutsche Wirtschaft deutlich nach vorne bringen wird, sondern auch in Österreich positive Effekte mit sich bringen wird.
Zur Frage 21:
Ich bin seit 37 Jahren an der Universität, am Wirtschaftsforschungsinstitut, in der Arbeiterkammer und im Fiskalrat wissenschaftlich mit Fragen der Budgetpolitik beschäftigt. Mit der Erstellung des Bundesbudgets bin ich seit meinem Amtsantritt als Bundesminister für Finanzen, seit dem 3. März also, beschäftigt.
Zur Frage 22:
Ich bin als Finanzminister selbstverständlich in laufendem Austausch mit der Europäischen Kommission, mit meinen Kollegen und Kolleginnen im Ecofin, mit Kommissar Dombrovskis. Ich führe laufende politische Gespräche mit der Europäischen Kommission auf verschiedenen Ebenen und bin dabei in engem Austausch mit dem Bundeskanzler, der Ähnliches auf europäischer Ebene tut. Wir versuchen beide, die Spielräume auszuloten, die sich in budgetären Fragen ergeben.
Zu den Fragen 23 und 24:
Ihnen ist bekannt, wie herausfordernd die Situation konjunkturell und auch von der geopolitischen Lage her ist. Die schlechteren Konjunkturprognosen beeinträchtigen die Erreichung unserer Budgetziele. Das bedeutet, dass es angesichts dieser schwierigen Lage und der schlechten finanziellen Ausgangslage möglich ist, dass die Europäische Kommission ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einleitet, so wie es im Übrigen im Moment für acht europäische Staaten der Fall ist. Würde Österreich in ein derartiges ÜD-Verfahren kommen, so wären die Konsolidierungsanforderungen niedriger, als sie sich derzeit ergeben, wenn Österreich kein ÜD-Verfahren hat, denn das ÜD-Verfahren gibt dem Mitgliedstaat die Möglichkeit, eine konjunkturschonendere und flexiblere Konsolidierung umzusetzen.
In den neuen Fiskalregeln ist aber jedenfalls vorgesehen, dass die Schuldenquote sinken muss und deshalb die Konsolidierung in dem Ausmaß, wie es sich die Bundesregierung vorgenommen hat, auch umzusetzen ist.
Die Nachteile eines ÜD-Verfahrens halte ich in Absprache mit den führenden Wirtschaftsexperten für relativ gering. Für die Finanzmärkte und die Ratingagenturen ist die Eröffnung eines formalen Verfahrens nicht relevant; die beobachten die konjunkturelle und budgetäre Situation Österreichs ohnehin laufend. Ich denke, für die Finanzmärkte und Ratingagenturen ist es von besonderer Bedeutung, ob es dieser Bundesregierung gelingt, ein glaubwürdiges Sanierungsprogramm vorzubereiten, und genau das wollen wir tun und auch umsetzen.
Es ist nicht so, dass im Rahmen eines ÜD-Verfahrens Österreich von der Europäischen Kommission irgendwelche budgetären Maßnahmen vorgegeben werden. Alle Maßnahmen werden in Wien beschlossen und nicht in Brüssel. Das ÜD-Verfahren sieht im Wesentlichen nur vor, dass wir unsere Maßnahmen gegenüber Brüssel erklären, dass wir uns wechselseitig informieren und diskutieren. Das Heft des Handelns bleibt im Finanzministerium und das ist eine gute Nachricht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Zu den Fragen 25 und 26:
Die Finanzmärkte und die Ratingagenturen, die jetzt konkret gefragt waren, beobachten die wirtschaftliche Lage und die budgetäre Lage in Österreich laufend. Wir haben laufend Besuch von verschiedenen Ratingagenturen in den Forschungsinstituten, in der Nationalbank, im Finanzministerium. Wir sind mit ihnen im laufenden Austausch. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass sich, wenn irgendjemand einen Stempel ÜD irgendwo auf ein Dokument draufsetzt, für sie irgendetwas in der Einschätzung ändern würde.
Prof. Felbermayr hat zuletzt darauf hingewiesen – und ich schließe mich seiner Meinung an –, dass bei einem glaubwürdigen Sanierungskurs keine Auswirkungen auf die Zinssätze für österreichische Staatsanleihen zu erwarten sind. Es ist im Moment so, dass der Spread zu den deutschen Anleihen sogar rückläufig ist und deutlich oder leicht unter dem langfristigen Durchschnitt liegt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie sicher ist die Prognose?)
Zur Frage 27:
Österreich war gleich nach seinem EU-Beitritt 1995/96 in einem defizitbasierten Verfahren und ein zweites Mal nach der Banken- und Finanzkrise 2009 bis 2014. Wir haben diese Herausforderung der Sanierungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang sehr gut bewältigt. Das letzte Defizitverfahren gegen Österreich dauerte von 2009 bis 2014. Es nahm seinen Anfang mit der Feststellung der EK am 7.10.2009. Das Defizitverfahren wurde mit der Ratsentscheidung vom 20.6.2014 beendet.
Das Beispiel des letzten ÜD-Verfahrens 2009 und folgende zeigt, dass Österreich alle Maßnahmen der Budgetsanierung in der Regierung beschlossen hat – in einem bewährten Zusammenspiel von Finanzminister Pröll und Staatssekretär Schieder, die sehr pragmatisch und erfolgreich zusammengearbeitet haben. Die Maßnahmen wurden laufend mit der Europäischen Kommission ausgetauscht und man wurde wechselseitig informiert. Österreich hat alle diese Maßnahmen genau eingehalten. Von europäischer Ebene wurden keine Vorgaben gemacht und es wurden auch keine Maßnahmen, die Österreich gesetzt hat, von der europäischen Ebene abgelehnt.
Zur Frage 30:
Wie in Frage 29 beantwortet, forderte damals wie auch heute nicht die EK konkret vorgegebene Maßnahmen ein; die Auswahl der geeigneten Maßnahmen zur Sanierung des Budgets obliegt der Souveränität des Mitgliedstaates. Damals wurden im Paket, das im Oktober 2010 von den Regierungsparteien geschnürt wurde, Weichen für die Umsetzung der Empfehlungen gestellt. Die Bundesregierung hat dann Maßnahmen im Gesamtvolumen von 13,6 Milliarden Euro verabschiedet. Der Konsolidierungspfad sah vor, dass das Defizit im Jahr 2010 von 4,6 Prozent des BIPs bis 2013 auf unter 3 Prozent zu senken war. Tatsächlich wurde das Ziel für 2013 bereits 2011 erfüllt.
Zur Frage 31:
Es waren keine weiteren Schritte erforderlich.
Zur Frage 32:
2009 betrug das öffentliche Defizit Österreichs 5,4 Prozent des BIPs, 2011 nur noch 2,5 Prozent.
Zur Frage 33:
Wie hoch waren die Kosten des ÜD-Verfahrens? – Null.
Zur Frage 34:
Die Regeln für die notwendigen fiskalischen Anpassungen sind geändert, die möglichen Sanktionen und Strafen moderater als damals, der Prozess ist aber der gleiche.
Zur Frage 35:
Wir sind mitten im Prozess der Budgeterstellung für das Doppelbudget 2025/26. Wir halten uns an den ambitionierten Fahrplan, der auch mit dem Hohen Haus vereinbart ist. Die Budgetrede wird am 13. Mai stattfinden.
Wir arbeiten – nicht nur wir drei in der Regierung, die dafür im engeren Sinn zuständig sind, sondern alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums und aller anderen Ministerien – im Moment rund um die Uhr an diesem Prozess und seiner erfolgreichen Umsetzung.
Zur Frage 36:
Die Erstgespräche zwischen Staatssekretärin Eibinger-Miedl, Staatssekretär Schellhorn und mir mit den einzelnen Ministerien haben bereits stattgefunden. Wir haben die erste Runde in einem sehr guten Klima abgeschlossen. Die Zusammenarbeit ist konstruktiv. Allen ist klar, dass alle Beiträge leisten müssen. Es gibt kein Ressort, das nicht sparen wird. Alle Ressorts haben sich bereit erklärt, das zu tun.
Zur Frage 37:
Auch wir im Bundesministerium für Finanzen gehen durch alle unsere Ausgaben und schauen, in welchen Bereichen wir sparen können, so wie jedes andere Ministerium auch. Wir sind in diesem Prozess. Innerhalb der nächsten zwei Wochen werden wir die entsprechenden Lösungen präsentieren.
Ich möchte zum Abschluss noch sagen, dass völlig klar ist, wie man ein Budget nicht saniert: Ein Budget saniert man dann nicht, wenn man das Land schlechtredet, den Menschen Angst macht, zur Verunsicherung beiträgt und so zu schlechter Stimmung, Angstsparen und Investitionszurückhaltung beiträgt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen. – Abg. Kogler [Grüne]: So schaut’s aus! – Abg. Kickl [FPÖ]: Das ist ja Ihre Russland- und Klimapolitik! – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Corona auch! – Abg. Wurm [FPÖ]: Lügen hilft aber auch nicht!)
Hingegen saniert man ein Budget mit einer Politik, die auf Fakten und Daten, auf wissenschaftlichen Analysen und dem Rat der Expert:innen, auf pragmatischen Lösungen und Kompromissen einer Politik basiert, die die ruhige Hand hat, sich aber stark am Ziel orientiert. Ein Weg einer vernünftigen Politik und ein Weg der Zuversicht: Das ist genau der Weg, den die Bundesregierung bei der Sanierung des Budgets einschlägt, und deshalb werden wir dabei auch erfolgreich sein. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
15.39
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Bundesminister.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung keine Rednerin und kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt. (Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ].)
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. Ich erteile es ihm. Eingemeldete Redezeit: 7 Minuten – Entschuldigung, 5 Minuten.