RN/121
18.23
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Untersuchungsausschuss ist das stärkste Kontrollinstrument des Parlaments.
Was macht ein Untersuchungsausschuss? – Die Abgeordneten, die ihn bestücken, untersuchen die politische Verantwortung für einen abgeschlossenen Vorgang in der Vollziehung des Bundes. Wir haben uns im Jahr 2014 mit der Geschäftsordnung für den Untersuchungsausschuss ein sehr klares Regelwerk gegeben, an das wir uns halten; über mögliche Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge kann man natürlich jederzeit diskutieren.
Wie läuft das in der Praxis ab? Wer entscheidet über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses? – Das geschieht im Geschäftsordnungsausschuss mit Mehrheit.
Die FPÖ hat jetzt einen Antrag vorgelegt, dass man das Recht auf Anrufung des Verfassungsgerichtshofes ändert. Die Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof auch als Minderheit anzurufen, ist prinzipiell sinnvoll – Minderheitsrechte sind sinnvoll und sind im Prinzip in diesem Regelwerk auch gut geregelt.
Was könnte dieser Antrag der FPÖ aber bewirken? – Er könnte bewirken, dass sich die Einsetzung eines notwendigen Untersuchungsausschusses beträchtlich verzögert. Warum? – Wenn der Verfassungsgerichtshof angerufen wird, über zum Beispiel die Definition des Untersuchungsgegenstandes zu befinden, bedeutet das natürlich einmal zeitlichen Mehraufwand und wie gesagt Verzögerungen, die möglicherweise politisch motiviert sind, und das könnte verstärkt passieren. Diesen Punkt muss man sich also wirklich genau anschauen.
Was bedeutet diese Möglichkeit darüber hinaus? – Sie bedeutet, dass wir, die wir ja ein klares Regelwerk haben, die Gestaltungshoheit ändern und in die Gestaltungshoheit, einen Untersuchungsgegenstand zu definieren, eingreifen. Auch dieser Punkt sollte im Geschäftsordnungsausschuss eingehend diskutiert und beraten werden.
Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Der Geschäftsordnungsausschuss wird sich damit auseinandersetzen.
Wir alle müssen das Ziel haben, eine möglichst breite Zustimmung zu geänderten Regeln zu erlangen, und wir müssen vor allem eines im Auge haben: dass die Rechtssicherheit Dritter unbedingt gewährleistet ist – das ist sie auch jetzt mit Verfahrensanwalt, Verfahrensrichter, Vertrauenspersonen, dem Recht der Auskunftspersonen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Diese Rechte müssen auf alle Fälle stark bleiben.
Eventuelle Änderungen werden in weiterer Folge diskutiert werden (Abg. Ragger [FPÖ]: Der Blickwinkel macht die Perspektive!), und wir sollten das Ziel haben: Ein Untersuchungsausschuss muss transparent sein, rasch eingesetzt werden können (Abg. Martin Graf [FPÖ]: ... Parlament, das politisch motiviert ist, Politik heraus...!), damit eine Verantwortung auch rasch geklärt werden kann. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS]. – Abg. Martin Graf [FPÖ]: Also im Parlament hat Politik nichts verloren! Also da darf nicht politisiert werden!)
18.26
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić.