RN/60
12.53
Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Da muss ich das Pult ein bisschen runtertun, weil: 2 Meter groß bin ich nicht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Silvan [SPÖ]: Aber fast!)
Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu Beginn möchte ich zwei Klassen der HAK Judenburg hier im Parlament herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich möchte dann gleich mit der stattgefundenen Sitzung des Hauptausschusses beginnen. Da haben sich ÖVP, NEOS, SPÖ und FPÖ auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die kommende Funktionsperiode der Volksanwältinnen und Volksanwälte geeinigt. Die Grünen haben hingegen dagegengestimmt – heute auch durch die Kollegin Voglauer noch einmal bestätigt –, mit dem Argument, es solle doch ein öffentliches Hearing stattfinden. Dass da die notwendige Qualifikation nicht vorhanden sei, das ist jetzt etwas Neues. Das wurde im Ausschuss nicht debattiert und angesprochen, aber ich möchte im Rahmen der nächsten Minuten ein bisschen darauf eingehen.
Im Hauptausschuss haben wir das sehr ausführlich diskutiert und behandelt, und wir haben im gemeinsamen Regierungsübereinkommen vereinbart, dass wir bis 2026 das Bestellverfahren evaluieren, überarbeiten und, damit verbunden, auch Hearings implementieren. Aus diesem Grund war es, wie von Kollegen Nemeth schon angesprochen, auch in dieser kurzen Zeit nicht möglich, Hearings zu implementieren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS].)
Das heißt, wir haben mit dem heutigen Tag die Diskussion gestartet, und – ganz ehrlich – es ist, glaube ich, notwendig, dass man sich für so einen Prozess, für so eine Änderung auch die notwendige Zeit nimmt und eine gewisse Ernsthaftigkeit samt Professionalität natürlich mitnimmt.
Der Hauptausschuss hat mit breiter Mehrheit drei Personen vorgeschlagen: Das sind Gabriela Schwarz, Bernhard Achitz und der neue Kollege Christoph Luisser. Und ganz ehrlich, ich würde mir als Abgeordneter des Hohen Hauses nicht anmaßen, zu sagen, dass diese drei möglicherweise keine notwendige Qualifikation mitbringen. Ich kann nur von unserem Kollegen Bernhard Achitz, der ja schon Volksanwalt ist, sagen, dass er ein ausgezeichneter Jurist und ausgewiesener Sozial- und Gesundheitsexperte ist. Er war jahrelang Leiter der sozialpolitischen Abteilung im Österreichischen Gewerkschaftsbund, hat sich im Bereich Arbeitsmarkt und in der Gesundheitsverwaltung einen Namen gemacht. Ihm die notwendige Qualifikation möglicherweise abzusprechen, ist – bei aller Wertschätzung – etwas ironisch und hat, glaube ich, keinen Platz in diesem Hohen Haus. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
Für uns als Klub ist es auch ein bisschen eigen, wenn ich das sagen darf, dass sich die Grünen zwar politisch betrachtet – und das ist legitim – dagegen aussprechen, gleichzeitig Kollege Schallmeiner bei Tagesordnungspunkt 1, und ich zitiere, Kollegen Volksanwalt Achitz quasi damit konnotiert beziehungsweise gelobt hat, dass dieser sich „aufopfernd“ gekümmert hat – gleichzeitig kritisiert man die politische Besetzung ergo fehlende Transparenz. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne].) Also dieses Bild zu zeichnen, ist schon etwas eigenartig.
Schlussendlich möchte ich nur festhalten: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht immer mit Steinen werfen. Ich glaube, die Grünen erinnern sich an sogenannte Sideletter aus der letzten Periode. Uns jetzt vorzuwerfen, dass da intransparente Vorgehensweisen gefunden wurden, ist auch etwas ironisch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der grünen Seite. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strasser [ÖVP].)
Abschließend wünschen wir allen drei neuen Volksanwältinnen und Volksanwälten alles, alles Gute für die Zukunft, und wir werden nach unseren Möglichkeiten weiterhin gemeinsam mit den Volksanwält:innen zusammenarbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.57
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt.