Mag. Bernhard Achitz (aktiv)
Biografie
Politische Mandate/Funktionen
- Volksanwalt
01.07.2019-
Kurzbiografie
Geb.: 20.07.1965, Wien
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Mitglied des Vorstandes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes 2009-2019
- Mitglied des Vorstandes der Bundesarbeitskammer (BAK)
Beruflicher Werdegang
- Leitender Sekretär, Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) 2008
- Leiter, Referat für Sozialpolitik des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) bis 2007
- Mitarbeiter, Sozialpolitische Abteilung der Arbeiterkammer Wien bis 1997
- Gerichtsjahr
Bildungsweg
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur. 1990)
- Matura 1983
Sonstiges
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger:
- Erster stellvertretender Vorsitzender 2006 - 2019
- Mitglied des Verbandsvorstandes ab 2005
- Mitglied des Verwaltungsrates ab 2001
Mitglied des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice Österreich 1999 - 2008
Publikationen (Auswahl):
- 2016: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, gemeinsam mit Winfried Pinggera und Josef Souhrada, Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Wien
- 2016: Leitfaden Betriebsvereinbarungen, gemeinsam mit Clara Fritsch, Susanne Haslinger, Martin Müller, Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Wien, 2. neu überarbeitete Auflage
- 2014: Geschichte der Gewerkschaften von den Anfängen (als Herausgeber), ÖGB-Verlag, Wien 2014
- 2002: Muster für den arbeitsrechtlichen Schriftverkehr: Dienstverträge, Vereinbarungen, Mitteilungen und Anträge unter Berücksichtigung der "Abfertigung neu", gemeinsam mit Günter Krapf, Manz-Verlag, Wien, 2. Auflage 2002
- 2002: Abfertigung neu und Dienstvertrag: der Ratgeber zu allen Abfertigungsfragen; Abfertigung alt; Abfertigung neu; der Wechsel vom alten ins neue Abfertigungsrecht, gemeinsam mit Günter Krapf, Manz-Verlag, Wien
- 2001: Leitfaden für Betriebsvereinbarungen, gemeinsam mit Günter Krapf und Ulrich Mayerhofer, ÖGB-Verlag, Wien 2001
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatar:innen selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.