RN/75
13.59
Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Minister! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Heute geht es um den zweiten Teil des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes, das wir hier im Parlament beschließen wollen. Es wurde an dieser Stelle von uns als Sozialdemokratie schon mehrfach betont, dass uns die Vorgängerregierung ein historisches Budgetdefizit hinterlassen hat und dass das eine Sanierung erfordert, Maßnahmen erfordert, die leider allen Bevölkerungsgruppen einen Beitrag abringen, um nicht über kurz oder lang – der Herr Minister hat es angesprochen – von der Schuldenlast erdrückt zu werden.
Es sind auch Sanierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich notwendig. Allein die Österreichische Gesundheitskasse weist heuer ein Budgetdefizit von fast 1 Milliarde Euro auf. Bei aller Wertschätzung, geschätzter Kollege Schallmeier (Rufe bei den Grünen: -meiner!): Sie waren bis vor Kurzem in der Regierung, Sie haben zugeschaut, als dieses Budgetdefizit in den Gesundheitskassen explodiert ist. Uns jetzt vorzuwerfen, dass wir da dagegenhalten und schauen, dass es mehr Geld für den Gesundheitsbereich gibt, finde ich schon etwas arg! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].)
Eines noch zur FPÖ: In Wahrheit begonnen haben die Probleme mit Ihrer vermurksten Sozialversicherungsreform. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS]. – Abg. Schartel [FPÖ]: Nein! – Ruf bei der FPÖ: Genau!) Da haben Sie der ÖGK schon die ersten Mittel entzogen (Abg. Petschnig [FPÖ]: Deswegen haben wir Überschüsse!), Stichwort Prikraf und andere Mittel, die der Gesundheitskasse entzogen worden sind.
RN/75.1
Jetzt gibt es einen Beitrag, den Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten und Pensionistinnen, der ab 1.6.2025 auf 6 Prozent angehoben wird. Auch da muss man sagen: Das hat bereits die FPÖ mit der ÖVP paktiert und nach Brüssel geschickt. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das ist eine Lüge! – Abg. Lausch [FPÖ]: Das haben sie euch eingeredet! – Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].) Da ist die Unterschrift von Doch-nicht-Kanzler Kickl drauf, und ich denke schon, eine Unterschrift sollte etwas zählen. Aber man weiß ja eh, Verantwortung und Konsequenzentragen, das ist bei der FPÖ nicht so der Fall. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das ist eine Lüge!)
Jedenfalls haben wir es geschafft, in die Regierungsverhandlungen miteinzubringen, dass es gerade in Bezug auf diese Maßnahme Entlastungen, Abfederungsmaßnahmen geben soll: erstens durch das Einfrieren der Rezeptgebühren für nächstes Jahr; zweitens – und das ist ein ganz, ganz, ganz wichtiger Punkt – durch den Umbau der Rezeptgebührenobergrenze zu einer Arzneimittelobergrenze. Das hat auch schon Volksanwalt Achitz lobend erwähnt. Das klingt jetzt ein bissel technokratisch und kompliziert, macht aber qualitativ einen ganz großen Unterschied. Bis jetzt wurden nur Medikamente zur Berechnung dieser Grenze herangezogen, die über der Rezeptgebühr liegen – jetzt auch die, die darunter liegen. Da fallen Medikamente wie Blutdrucksenker, Schmerzmittel, Antidepressiva, Cholesterinsenker und so weiter hinein, das macht für betroffene Pensionisten, chronisch Kranke, Hunderte Euro weniger an Kosten aus. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stark [ÖVP].)
Drittens – und das ist noch ein ganz wichtiger Punkt – wird die Grenze, ab der man von Rezeptgebühren befreit ist, schrittweise ab 2027 von 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens auf 1,5 Prozent gesenkt. Das ist eine ganz große Entlastung für alle chronisch Kranken in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Viertens gibt es noch die Abfederung für Mindestpensionist:innen, bei denen dieser Beitrag erst nächstes Jahr angehoben wird. Damit von dieser Maßnahme auch die circa 1 300 beamteten Mindestpensionisten profitieren, bringe ich jetzt einen Abänderungsantrag, der Ihnen vorliegt, der schon verteilt worden ist, der Abgeordneten Hammer, Teiber, Gasser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses 95 d.B. über die Regierungsvorlage 91 d.B. betreffend Budgetsanierungsmaßnahmengesetz Teil II ein.
Dieser Abänderungsantrag beinhaltet auch noch eine Bestimmung, wie die Meldepflichten der Apotheken an den Dachverband neu geregelt werden, damit auch die Arzneimittelobergrenze, die so wichtig ist, berechnet werden kann und in Geltung treten kann.
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
14.04
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/75.2
Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II – BSMG 2025 II (AA-15)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher auch mit in Verhandlung.