RN/116
RN/116.1
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 bis 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
„Tagesordnungspunkt 2:
Der Gesamtvorschlag für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft lautet auf:
Mag. Dr. Christoph Luisser
Mag. Bernhard Achitz
und wird gemäß dem Ausschussantrag in 93 der Beilagen angenommen.
Tagesordnungspunkt 3:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 95 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/4 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/3 wird abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 4:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 92 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
RN/116.2
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
RN/116.3
Einlauf
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 276/A(E) bis 320/A(E) eingebracht worden sind.
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 16.42 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.