RN/61

13.24

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren! Ja, ich freue mich, dass wir heute durch dieses umfassende Gesetzespaket einen wichtigen Schritt hin zu einer effektiveren Geldwäschebekämpfung und zu einer besseren Umsetzung der Überwachung von Sanktionen machen – endlich! 

Das ist auch unsere Kritik: Es hätte viel früher passieren können. Warum erst jetzt? Wir haben zumindest im Bereich Sanktionen schon lange darauf hingewiesen, dass man da Reformen tätigen muss. Es hat aber anscheinend wieder einmal Druck von außen gebraucht, nämlich dass die Gefahr über Österreich schwebt, bei der nächsten Prüfung durch die Financial Action Task Force schlecht bewertet zu werden. Die FATF setzt internationale Standards im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung, und diese Stelle hat uns ja schon im Jahr 2016 Vorgaben gemacht. 

Wäre das Paket nicht termingerecht umgesetzt worden, dann wäre Österreich wohl Gefahr gelaufen, seine gute internationale Bewertung hinsichtlich Antigeldwäschestandards zu verlieren, und das hätte auch einen massiven volkswirtschaftlichen Schaden nach sich gezogen; laut International Monetary Fund rund 75 Milliarden Euro. Es ist daher gut, dass das Gesetzespaket noch kommt.

Wir NEOS erachten es als besonders positiv und wichtig, dass die Verjährungsfristen im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und im Sanktionengesetz angehoben wurden. Die nun vorgesehene Hemmung des Fristenlaufs sehen wir auch als wichtig an, denn die bisherigen Verjährungsfristen waren in der Praxis angesichts der internationalen und komplexen Sachverhalte viel zu kurz. 

Wichtig ist auch, dass jetzt die Aufsichtstätigkeit der Finanzmarktaufsicht, FMA, im Bereich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung und Sanktionsüberwachung auch auf Kryptowertedienstleister ausgeweitet wird.

Wir begrüßen auch die gesetzliche Festschreibung der Einsichtspflichten im Zusammenhang mit Stiftungszusatzurkunden. Ebenso positiv sehen wir im Bereich der Sanktionen, dass jetzt ein Listing oder Delisting von Personen oder Einrichtungen in Sanktionslisten der Vereinten Nationen innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss und somit deutlich beschleunigt wird. 

Zudem werden Gott sei Dank die Zuständigkeiten und Prozesse besser geregelt, insbesondere wandert die Zuständigkeit für die Sanktionsüberwachung im Finanzbereich von der Oesterreichischen Nationalbank zur FMA, die ja durch ihre Rolle bei der Überwachung im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die geeignete Behörde darstellt.

Damit wird auch ein Vorgehen sein Ende finden, das wir im Rückblick sehr kritisch sehen: Die OeNB konnte die Aufsicht über das EU-Sanktionsregime ja nicht selber bewältigen und daher wurden via Rahmenvertrag von über 5 Millionen Euro fünf große Wirtschaftsprüfer über vier Jahre dafür herangezogen. Ich habe im Rückblick sehr große Bedenken, weil das natürlich mögliche Interessenkonflikte in einem sehr heiklen Bereich mit sich brachte. Das wurde in Kauf genommen, aber Gott sei Dank ist damit nun Schluss. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.27

 Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.