RN/37
13.11
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den beiden Bundesfinanzgesetzen und dem Budgetbegleitgesetz legt die Bundesregierung einen wirklich großen ersten Schritt der Budgetsanierung vor. Allein von 2025 auf 2026 verringern wir das Budgetdefizit von 5,8 Prozent der Wirtschaftsleistung – ohne Sanierungsmaßnahmen – auf 4,2 Prozent des BIPs, das heißt, von knapp 30 Milliarden Euro auf etwas über 20 Milliarden Euro. – Wenn das kein großer Schritt der Sanierung ist, dann frage ich mich! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Wir setzen diese Maßnahmen aber konsequent fort, und der Budgetsanierungsplan der Bundesregierung im Rahmen der beiden Bundesfinanzrahmengesetze zeigt, dass wir im Jahr 2028 unter 3 Prozent des BIPs kommen werden und damit dann auch das ÜD-Verfahren wieder verlassen werden. Auch damit wird die Budgetsanierung noch nicht zu Ende sein, wir werden mittelfristig das Budgetdefizit konsequent weiter reduzieren, aber die ersten großen Schritte sind hiermit schon gesetzt. Viele internationale Beobachter und Beobachterinnen, nicht zuletzt übrigens die Ratingagenturen, die gerade angesprochen wurden, bestätigen uns, dass diese Budgetsanierung front-loaded ist, also in den ersten beiden Jahren im größten Ausmaß stattfindet.
Wir haben uns in der Bundesregierung bemüht, ein Budgetsanierungspaket zu schnüren, das sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite ansetzt. Das ist ein großer Kompromiss von drei unterschiedlichen Zugängen, das spiegelt aber auch das Fachwissen von Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen.
Warum ist dieser Mix aus ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen so wichtig? – Erstens wegen der Konjunktur: Wir bemühen uns, die Konjunktur und die Beschäftigung möglichst wenig zu dämpfen. Wir wissen, dass jede Budgetsanierung negative Effekte auf die Nachfrage und damit auf Konjunktur und Beschäftigung hat, aber unsere Sanierungsmaßnahmen werden das in sehr geringem Ausmaß tun. Insbesondere die steuerlichen Maßnahmen werden kaum Effekte auf die Konjunktur haben, auch weil wir gleichzeitig eine Reihe von Maßnahmen setzen, die Konjunktur und Beschäftigung fördern.
Ich möchte jetzt nur kurz auf die öffentlichen Investitionen eingehen, weil diese schon angesprochen wurden. Im Rahmen der Budgetsanierung erhöhen wir die öffentlichen Investitionen. Ich möchte Ihnen nur ein paar Beispiele nennen: den Rahmenplan der ÖBB, der in den nächsten Jahren fast 20 Milliarden Euro zusätzlich in den öffentlichen Verkehr bringt; das Gemeindeinvestitionspaket, das den Gemeinden und Städten in den nächsten Jahren 880 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen zur Verfügung stellt; die Energienetze und viele andere Bereiche. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Servus [ÖVP].)
Das heißt, ich gehe davon aus, dass trotz Budgetsanierung die dämpfenden Effekte in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigungsentwicklung sehr gering sind.
Zweiter Punkt, der mir wichtig erscheint, um das Gelingen der Budgetsanierung zu unterstützen: Es muss in der Bevölkerung klar sein, dass von der Sanierung zwar alle betroffen sind, dass die Sanierungslasten aber gerecht verteilt sind.
Lassen Sie mich da ein paar Beispiele, die heute auch schon angesprochen wurden, ausführen, konkret zu den Familienleistungen: Es ist tatsächlich so, dass aus Sanierungsgründen die Familienleistungen – Kinderbeihilfe, Kinderabsetzbetrag – nicht erhöht werden; sie werden nicht gekürzt, aber sie werden in den nächsten beiden Jahren auch nicht erhöht. Das bringt uns im kommenden Jahr etwa 190 Millionen Euro und im darauffolgenden Jahr 370 Millionen Euro. Gleichzeitig baut die Bundesregierung die sozialen Dienste für Familien massiv aus. Da geht es um das zweite Kindergartenjahr, um die Deutschförderung, den Chancenbonus, die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die gesunde Jause und so weiter und so weiter. Wir wenden für diese Maßnahmen im kommenden Jahr 330 Millionen Euro – im nächsten Jahr wird das in der gleichen Größenordnung sein – auf. Insgesamt kommt es bei den Familien zu einer Verschiebung von Geld- zu Sachleistungen; das hilft besonders den von Armut Betroffenen und ist insgesamt eine gute Politik für die Familien. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Strasser [ÖVP] und Hofer [NEOS].)
Weil heute auch schon der aktuelle Bericht des Fiskalrates angesprochen wurde, der heute Vormittag präsentiert wurde, einige Worte zum Fiskalregelbericht: Ich fühle mich durch den Fiskalregelbericht in der Budgetpolitik sehr bestärkt. Der Fiskalrat ist für die Jahre 2025 und 2026, die die beiden Bundesfinanzgesetze betreffen, sogar optimistischer in Bezug auf das Budgetdefizit als wir – geringfügig –: Wir planen 4,5 Prozent gesamtstaatliches Defizit für das heurige Jahr, der Fiskalrat sagt, es werden 4,3 Prozent werden; für das kommende Jahr ist der Unterschied 4,2 Prozent zu 4,1 Prozent – also geringfügig besser, aber im Wesentlichen ist es eine Bestätigung unserer Budgetpolitik und auch der Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahmen.
Nun sagt der Fiskalrat, dass in den Jahren danach das Defizit aus seiner Sicht etwas beziehungsweise deutlich höher sein wird, als wir das vorlegen, aber er benennt gleichzeitig, warum das der Fall ist. Der Fiskalrat sagt heute in der Pressekonferenz explizit, dass er nur Maßnahmen berücksichtigen kann, die schon ganz konkret in Gesetzesform gegossen oder vor der Umsetzung sind. Uns ist bewusst, dass eine Reihe von Maßnahmen in unserem Budget und im Bundesfinanzrahmen noch nicht ausreichend Konkretisierung haben. Nehmen wir den Bereich Steuerbetrug: Wir haben da für nächstes Jahr 270 Millionen Euro zusätzliches Aufkommen, mittelfristig 450 Millionen Euro eingestellt. Wir glauben, dass das eine sehr vorsichtige Schätzung ist und dass die Taskforce, die eingesetzt wurde, vielleicht sogar mehr bringen wird, weil die Steuerlücke deutlich höher ist. Wir haben im Moment natürlich noch keine konkreten Maßnahmen, ich darf Ihnen aber sagen, dass wir im Herbst das erste Gesetzespaket in diese Richtung vorzulegen beabsichtigen. (Beifall bei der SPÖ.) Der Fiskalrat kann das nicht berücksichtigen.
Das Gleiche gilt für die Fördertaskforce, für die kostendämpfenden Maßnahmen im Personalbereich, für die Reformen, die mit Gemeinden und Ländern vereinbart wurden, oder auch betreffend klimaschädliche Investitionen oder Subventionen. In allen Bereichen arbeiten wir bereits an konkreten Maßnahmen. Die Taskforces sind eingesetzt, die Maßnahmen sind in Planung.
Ich fühle mich durch den Fiskalrat auch bestätigt, weil er noch einmal explizit darauf hinweist, dass ein strenger Vollzug notwendig ist, um die Budgetziele 2025 und 2026 zu erreichen, und darauf sind alle Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung eingestellt und eingeschworen. Zum Zweiten weist er eben darauf hin, dass hinsichtlich der geplanten Einsparungen konkrete Maßnahmen der Taskforces noch ausstehen. Das heißt, es liegt noch ganz viel Arbeit vor uns, aber – wie der Bundeskanzler gesagt hat – die Trendwende in der Budgetpolitik ist eingeleitet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Weil wir gerade beim Fiskalrat waren, noch einige sachdienliche Hinweise das ÜD-Verfahren betreffend: Der Fiskalrat hat heute in seiner Pressekonferenz extra ausgeführt, dass es im Rahmen des ÜD-Verfahrens vier Vorgaben für Österreich geben wird: erstens, den Nettoausgabenpfad gemäß Fiskalratstrukturplan einzuhalten; zweitens, die Defizitobergrenze von 3 Prozent des BIPs bis 2028 wieder zu erreichen; drittens, Vorlagen für adäquate Maßnahmen bis zum 15. Oktober dieses Jahres der Kommission vorzulegen; und viertens, zweimal pro Jahr Berichterstattung über den Fortschritt an die Kommission abzugeben.
Alle diese Vorgaben halten wir ein: Der Nettoausgabenpfad entspricht genau den europäischen Regeln. Die Bundesregierung plant, 2028 unter 3 Prozent des BIPs zu kommen. Adäquate Maßnahmen der ersten Sanierungsschritte beschließen Sie hier am Mittwoch. Wir werden es umgehend der Europäischen Kommission vorlegen, und wir werden uns zweimal pro Jahr mit der Kommission über unseren Sanierungsplan austauschen. Das ist das ÜD-Verfahren. Das sind die Fakten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wer in Bezug auf das ÜD-Verfahren von Besachwaltung und Entmündigung spricht, hat sich entweder noch nie mit den europäischen Regeln auseinandergesetzt oder behauptet hier Dinge wider besseres Wissen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Die konstruktiven Kräfte dieses Landes in der Bundesregierung bauen die gesamte Budgetsanierung auf Fakten und wissenschaftlichen Analysen auf. Wir legen alle Daten auf den Tisch und fühlen uns der Transparenz verpflichtet. Wir legen einen belastbaren und seriösen Plan zur Sanierung des Staatshaushalts vor. Damit bringen wir Österreich wieder auf Kurs. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
13.21
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Koza. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.