RN/76

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Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine der ersten Amtshandlungen der neuen Justizministerin war, die Erhöhung der Gerichtsgebühren in Österreich um satte 23 Prozent sicherzustellen. Das ist ein ganz massiver Anstieg, um circa ein Viertel. Ich frage mich, wer diesen Bock geschossen hat. War es die schwarz-grüne Vorgängerregierung, die sich nicht rechtzeitig um die Aussetzung der Valorisierung gekümmert hat, oder war es die Frau Justizministerin, die in vorauseilendem Gehorsam einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten wollte? Jedenfalls muss man es in aller Deutlichkeit benennen, sehr geehrte Damen und Herren: Der Zugang zum Recht ist dadurch gefährdet. Der bei Weitem größte Anteil an der Prozessführung sind nämlich die Gerichtsgebühren. Es riecht hier natürlich nach planmäßigem Abkassieren bei der österreichischen Bevölkerung. Betroffen sind Zivilverfahren, Scheidungen, Firmenbucheintragungen, Grundbuchauszüge, Firmenbuchauszüge. 

Ein kurzes Beispiel, um das ein wenig zu veranschaulichen: Bei einer Prozessführung mit einem Streitwert von 7 000 Euro, die sich über alle drei Instanzen zieht, sind nunmehr 4 352 Euro an Gebühren fällig, also mehr als die Hälfte des eigentlichen Streitwertes. Frau Ministerin, das ist unverhältnismäßig. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, es ist unsozial und es ist eine Sonderabgabe zur Sanierung des hier vorliegenden maroden Budgets – und das, obwohl Österreich bei den Gerichtsgebühren im europaweiten Vergleich bereits im Spitzenfeld liegt. Laut einer Studie des Europarates – das kennen Sie alles natürlich ganz genau – kassiert die Republik jährlich 1,5 Milliarden Euro, also um rund 200 Millionen mehr als der gesamte Justizbetrieb tatsächlich kostet. 

Bemerkenswert ist, dass sich das österreichische Justizbudget mit Ausnahme des Strafvollzugs über die Gerichtsgebühren in einem Ausmaß von 117 Prozent selbst finanziert und damit einen Überschuss produziert. Dieser Überschuss kommt ja im Wesentlichen nicht der Justiz zugute, sondern fließt in einen großen Topf, der den restlichen Ausgaben des Bundes dienen soll. Wichtig wäre, dass man Planstellen für Richter und Staatsanwälte schafft, dass man natürlich auch den Justizapparat stärkt. Das ist auch etwas, dem wir uns natürlich auch anschließen können. 

Um es aber klar zu benennen: Es handelt sich bei dieser Erhöhung um nichts anderes als ein fiskalpolitisches Abkassieren auf dem Rücken der Recht suchenden Bevölkerung in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesministerin! Nein, die Verfahrenshilfe wirkt diesem Gebührenwucher nicht wirksam entgegen, weil es um die Belastung des Querschnitts der gesamten Bevölkerung und auch der Unternehmen geht. Das ist nur in einem ganz unteren Segment ein wirklicher Ausgleich. In der Breite ist es das tatsächlich nicht. Es ist also eine reine Budgetsanierungsmaßnahme, die im Kern eben nicht gerechtfertigt ist. 

Unterstützen Sie daher unseren Antrag des Kollegen Stefan! Nehmen Sie diese unsachliche Gebührenerhöhung zurück! Der Zugang zum Recht muss gesichert sein.

Lassen Sie mich abschließend auch noch eine Bemerkung zu Kollegin Prammer und zur Europäischen Menschenrechtskonvention machen: Natürlich sind wir für den Input von Landeshauptmann Kaiser dankbar, dass es zu einer Diskussion darüber, wie man diesen internationalen, völkerrechtlichen Vertrag weiterentwickeln und ins 21. Jahrhundert überführen kann, kommen kann und muss. Lassen Sie diese Diskussion zu! Hier geht es in Wahrheit darum, dass man Gegebenheiten im 21. Jahrhundert anerkennt und entsprechend handelt und diese Verträge an eine zeitgemäße Form anpasst. Der Zugang und die Qualität im Rechtssystem wird dadurch erhöht und dafür sind wir zu gewinnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

0.14

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.