RN/306

13.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer auf der Galerie und zu Hause! Frau Bundesminister, Sie haben vor nicht einmal einem Jahr den Goldenen Ring der Theresianischen Militärakademie bekommen; Sie tragen ihn auch heute, ich habe das schon beobachtet. Sie wissen, dass das eine sehr hohe Auszeichnung ist, die natürlich auch mit einer Bürde verbunden ist. Da geht es nicht darum, eine Küche oder ein Mannschaftsgebäude in Wiener Neustadt zu eröffnen, sondern um mehr. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Wenn ich mir im Budget anschaue, was wir geplant haben, für Personalwerbemaßnahmen und die Attraktivierung des Soldatenberufs auszugeben, dann fehlt mir doch die Anerkennung der Militärakademiker. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Geh, Christian! Fangst du auch schon so an?) 

Wir bilden an unserer Militärakademie handverlesene junge Männer und Frauen zu Truppenoffizieren mit akademischen Würden aus. Wir bezahlen diese nur nicht, und wir nehmen leider in Kauf, dass diese jungen Männer und Frauen die Uniform ausziehen und in ein anderes Ressort wechseln, wo sie eben auch als Akademiker entlohnt und bezahlt werden. Seit über 20 Jahren bemühen wir uns, dass diese Ausbildung auch im monetären Bereich eine entsprechende Anerkennung findet. Da muss man etwas tun, wenn man das Thema Attraktivierung des Soldatenberufs ernst nimmt. (Beifall bei der FPÖ.) 

Ein weiterer Aspekt – und das hat mit dem Entschließungsantrag zu tun, den ich heute einbringen möchte – hat mit den Truppenübungen zu tun. Der vom Gesetzgeber im Verfassungsrang einstimmig beschlossene Artikel 79 Abs. 1 bestimmt in völlig klarer und eindeutiger Weise, dass unser Bundesheer, in seiner Gesamtheit angesprochen, nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. Hervorzuheben, meine Damen und Herren, ist, dass der Gesetzgeber, also dieses Haus, diese Verfassungsbestimmung mit einem verfassungsrechtlichen Imperativ in Bezug auf das Wehrsystem des Bundesheeres mit der Formulierung „ist [...] einzurichten“ vorgenommen hat und nicht etwa von einem milizartigen Heer oder gar von einer freiwilligen zusätzlichen Milizkomponente gesprochen hat. 

Diese mandatorische Forderung ist nur mit einer verpflichtenden Dienstleistung von Wehrpflichtigen in Form von periodisch stattfindenden Truppenübungen zu erfüllen. Gemäß dieser Verfassungsbestimmung legt auch § 1 Abs. 1 des Wehrgesetzes aus dem Jahr 2001 fest, dass das Bundesheer als die bewaffnete Macht der Republik Österreich nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. 

Bis zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 war das auch tatsächlich der Fall. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz wurden jedenfalls die verpflichtenden Truppenübungen und die teilweise verpflichtenden Kaderübungen abgeschafft. Ohne verpflichtende Truppenübungen verfügt das Bundesheer über keine ausreichende Anzahl von Einsatzsoldaten, die ja überwiegend aus dem Milizstand aufzustellen sind. 

Conclusio daraus: Die im Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 vorgenommenen Streichungen der verpflichtenden Truppenübungen widersprechen offensichtlich dem verfassungsrechtlichen Imperativ, den ich vorhin ausgeführt habe, nämlich dass das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. Somit wird der Aufbau des österreichischen Bundesheeres zur Erfüllung des umfassenden Einsatzbedarfs verhindert. 

Daher darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen: 

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beorderung von ausschließlich unbefristet beorderten Wehrpflichtigen in den Milizstand“

Der Nationalrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, welche dafür Sorge tragen, dass ausschließlich unbefristet beorderte Wehrpflichtige in den Milizstand beordert werden.“


Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

13.04

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/306.1

Beorderung von ausschließlich unbefristet beorderten Wehrpflichtigen in den Milizstand (89/UEA)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort.