RN/25

3. Punkt bis 5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (131 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (138 d.B.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (132 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden (139 d.B.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (133 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (140 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fuchs. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/26

10.46

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich spreche zu TOP 5, zur Novellierung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes.

Manche von uns können sich vielleicht noch an das Jahr 2021 erinnern: Damals haben wir bereits eine Novellierung vorgenommen, und da wurde im Immobilien-Investmentfondsgesetz für Kleinanleger eine Mindestbehaltefrist und eine Rückgabefrist eingeführt, was eine erhebliche Schlechterstellung für Kleinanleger bewirkte. Für eine diesbezügliche Änderung der Fondsbestimmungen musste bisher eine einjährige Veröffentlichungsfrist eingehalten werden, was wiederum ein Vorteil für die Kleinanleger war, weil sie dadurch eine zeitlich angemessene Möglichkeit zur Rückgabe beziehungsweise zum Verkauf ihrer Anteile hatten.

Diese einjährige Schutzfrist soll mit der heutigen Novelle auf eine Dreimonatsfrist verkürzt werden, was eine erhebliche Schlechterstellung für Kleinanleger beziehungsweise Konsumenten bedeutet. Von einer derartigen Verkürzung der Schutzfrist profitieren lediglich die Immobilienkapitalanlagegesellschaften. Zum Schutze der Kleinanleger beziehungsweise der Konsumenten werden wir Freiheitliche daher gegen diese Novelle stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Seit gestern ist es fix: Der Ecofin-Rat hat die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen die Republik Österreich beschlossen. Die Republik verliert damit einen Teil ihrer Budgethoheit. Die von der Einheitspartei verursachte Einleitung eines Defizitverfahrens bedeutet eine Besachwalterung durch Brüssel und wird das Vertrauen der Finanzmärkte in die Republik nicht fördern – ein Imageverlust. Die Kreditwürdigkeit der Republik wurde von der Ratingagentur Fitch bereits herabgestuft, und dieser Vertrauensverlust durch eine Ratingagentur bedeutet natürlich mittelfristig massiv höhere Ausgaben für Zinsen.

Die Verliererkoalition hat damit aber nicht nur ein Versprechen in ihrem Regierungsprogramm gebrochen – wir alle erinnern uns an das Wording im Regierungsprogramm: „Uns eint jedenfalls das Ziel, ein Defizitverfahren zu verhindern“ –, sondern hat mit dem im Juli beschlossenen Budgetpfad, dem Doppelbudget beziehungsweise dem Bundesfinanzrahmengesetz, bereits ein weiteres Versprechen gebrochen: Bereits heute wissen wir, dass die mit der Europäischen Kommission akkordierte notwendige Unterschreitung der 3-Prozent-Defizit-Obergrenze im Jahr 2028 laut Fiskalprognose nicht erreicht werden wird. Die Verliererkoalition, allen voran unser Finanzminister, will aber die budgetären Fakten nicht wahrhaben und redet sich den Budgetpfad, den der Fiskalrat als „deutlich überschätzt“ und „unambitioniert“ bezeichnet hat, schön. 

Finanzminister Marterbauer hat für die berechtigte Kritik des Fiskalrates folgende Ausrede parat – ich zitiere –: Wir – also die Bundesregierung – haben eine „Reihe von Maßnahmen“ eingestellt, die noch nicht konkretisiert sind und die der Fiskalrat daher in seine Berechnungen nicht aufnehmen kann. Nun muss man aber den ganzen Bericht des Fiskalrates lesen: Im Bericht des Fiskalrates über die Einhaltung der Fiskalregeln wird eindeutig festgehalten, dass selbst „bei vollständiger Umsetzung des geplanten Konsolidierungspfades“ die 3-Prozent-Defizit-Obergrenze „überschritten“ wird und zusätzliche „Konsolidierungsmaßnahmen [...] unumgänglich“ sind. 

Erinnern wir uns an die Budgetrede des Finanzministers, in der es um die Transparenz ging! Er meinte damals: „Wir legen dem Hohen Haus und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes die aktuelle Lage des Budgets transparent und nach bestem Wissen und Gewissen vor, ohne irgendetwas zu beschönigen.“ – Aber genau das macht der Herr Finanzminister. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut der Alternativberechnung des Fiskalrates werden wir 2028 ein Defizit von 3,3 Prozent des BIPs haben und 2029 eines in Höhe von 3,2 Prozent des BIPs. Das BMF, sprich der Finanzminister, hat die Werte schöngerechnet und kommt 2028 auf 3 Prozent und 2029 auf 2,8 Prozent. Wir werden uns in diesen Jahren noch an heute erinnern, und der Fiskalrat wird recht bekommen. 

Sollten wir 2028 wie geplant aus dem defizitbasierten ÜD-Verfahren herauskommen, wie sich das der Herr Finanzminister vorstellt, dann wird die EU sofort ein weiteres Defizitverfahren gegen die Republik Österreich einleiten, und zwar das schuldenbasierte ÜD-Verfahren. Der Herr Finanzminister, und damit die Verliererkoalition, hat nämlich nicht nur das Defizit nicht im Griff, sondern auch nicht die Staatsschulden. Diese Verliererkoalition wird unser Land weiter herunterwirtschaften und den budgetären Scherbenhaufen, den uns Schwarz-Grün hinterlassen hat, nur noch weiter vergrößern. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine echte und nachhaltige Budgetsanierung, und zwar ohne Besachwalterung durch Brüssel, ist nur unter einem Volkskanzler Herbert Kickl möglich. (Heiterkeit des Abg. Gödl [ÖVP].) – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.53

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/27

10.53

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meiner Rede beginne, darf ich im Namen meines Kollegen Baumann die Lehrlinge und die Ausbildner der Linz AG sehr herzlich im Hohen Haus begrüßen. – Danke, dass ihr da seid! (Allgemeiner Beifall.)

Für die, die sich die Frage stellen, wofür das F im Parteinamen FPÖ steht: wahrscheinlich auch für Fake News – zumindest ist das, was wir hier von Kollegen Fuchs gehört haben, ein Beispiel dafür. Wenn er von „Besachwalterung“ spricht, dann sagt er etwas, das nichts mit der Realität zu tun hat. Ein ÜD-Verfahren ist ein normales Verfahren. Österreich hatte das bereits; wir waren damals nicht besachwaltet und sind es heute nicht. Das Einzige, das stimmt, ist, dass die budgetäre Situation, die dieses Parlament auch vom Vorgängerparlament geerbt hat, keine gute ist, sondern dass wir eine sehr herausfordernde Zeit haben, dieses Budget zu konsolidieren. 

Die F macht Kindesweglegung (Abg. Kassegger [FPÖ]: FPÖ heißen wir, nicht F! FPÖ, nicht F!): Mit den Vorschlägen, die Sie selber noch im Jänner gemacht haben – da gab es sogar eine Pressekonferenz, bei der Kollege Fuchs die Sparvorschläge vorgestellt hat; Herr Kickl hat sie auch gleich unterschrieben –, wollen heute weder Fuchs noch Kickl etwas zu tun haben. Das ist halt natürlich keine seriöse Politik, die Sie hier betreiben, insofern war Ihre Rede auch nicht seriös und eigentlich auch gar nicht wirklich zur Sache. (Abg. Fuchs [FPÖ]: Das sagt der Richtige!)

Worum geht es hier in der Sache? – Es geht darum, dass wir hier Verordnungen beziehungsweise Richtlinien der Europäischen Union, die den Kapitalmarkt betreffen, in nationales Recht umsetzen. Das ist gut und richtig so. Das, was uns nur allen klar sein muss, ist, dass wir einen funktionierenden europäischen Kapitalmarkt brauchen. Österreich selber ist viel zu klein, und, ich sage einmal, die Risikoaversität jener, die viel Geld haben, ist sichtbar. Insofern können wir nur davon profitieren, wenn es einen funktionierenden europäischen Kapitalmarkt gibt, weil nicht alle in Europa, die viel Geld haben, so risikoavers sind wie die Österreicherinnen und Österreicher, die viel Geld haben. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein Nachteil – und damit bringe ich ein Thema, das dazugehört und das sehr kontroversiell ist; das mache ich absichtlich – ist die sogenannte KIM-VO. Das ist etwas, bei dem es ja nicht nur so ist, dass die Regierungsparteien da unterschiedlicher Meinung sind, es ist ja nicht nur so, dass die Oppositionsparteien da unterschiedlicher Meinung sind, nein, auch innerhalb der einzelnen Parteien gibt es da unterschiedliche Meinungen. Ich bin der Meinung, dass man sich da die Fakten einfach selber anschauen soll.

Was ist das Problem, vor dem wir stehen? – Erstens, sage ich einmal, ist es so, dass man ja, wenn ein Schaden passiert, aus dem Schaden klug werden soll, und die Finanzkrise hat uns gelehrt, dass man nicht Kredite an Menschen in einer Höhe vergeben soll, bei der die Wahrscheinlichkeit, dass sie diese zurückzahlen können, nicht besonders hoch ist oder zumindest gefährdet ist. Besonders schön ist es aber, wenn man nicht den Schaden hat, sondern aus dem Schaden anderer klug wird, denn dann hat man die Erkenntnis, aber nicht den Schaden. Das ist an und für sich das, was wir aus der Finanzkrise gelernt haben: Gib nicht Menschen einen Kredit, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihn zurückzahlen können, nicht zumindest 100 Prozent oder 99 Prozent oder 98 Prozent ist, sondern bei denen es vor allem bei steigender Arbeitslosigkeit zu Problemen kommen kann. 

Das, was in Österreich passiert ist, ist, dass wir bei Immobilien natürlich einen wahnsinnigen Preisauftrieb gehabt haben. Die Immobilienpreise haben sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt – verdoppelt! –; die Löhne und Gehälter sind aber nicht um 100 Prozent gestiegen, sondern nur um 50 Prozent. Das heißt, die Leistbarkeit von Immobilien ist massiv zurückgegangen. 

Dann haben die Banken begonnen, die Kredite nicht nachhaltig zu vergeben. Vor fünf, sechs Jahren sind 90 Prozent der Kredite so vergeben worden, dass sie nicht nachhaltig waren – 90 Prozent. Dann haben – vollkommen richtig – das Finanzministerium und so weiter – da sind nicht wir gesessen –, das Finanzmarktstabilitätsgremium, in dem alle möglichen Experten drinnen sitzen, gesagt: Nein, die Banken müssen die Kredite nachhaltig vergeben. – Diese KIM-VO ist eingeführt worden, und das hat dazu geführt, dass heute nicht 90 Prozent der Kredite nicht nachhaltig, sondern 90 Prozent nachhaltig vergeben werden. Und sind die Kredite, die vergeben wurden, jetzt auf null gestellt worden? – Nein, sie sind in den letzten Monaten trotz dieser KIM-Verordnung sogar um 70 Prozent gestiegen. Das Problem, das wir im leistbaren Wohnbau haben, sind die hohen Preise, und ich habe manchmal den Eindruck, dass manche, die diese KIM-Verordnung kritisieren, in Wahrheit ein bisschen von eigenen Fehlern, die sie vielleicht gemacht haben, ablenken wollen.

Schauen wir uns nämlich Folgendes an: Betreffend leistbaren Wohnraum ist eines der wichtigsten Kriterien oder eines der wichtigsten Instrumente, die die Politik hat, die Wohnbauförderung. Früher, vor 25 Jahren, hat es da ja eine Zweckbindung gegeben: Die Länder bekamen das Geld, und sie waren verpflichtet, das Geld auch dafür auszugeben. Das ist aufgehoben worden – für die, die das historisch wissen wollen: vor circa 25 Jahren waren die Freiheitlichen und die ÖVP in der Regierung –, und seitdem haben sich die Gelder der Wohnbauförderung gedrittelt – gedrittelt! Für 1 Euro, der früher für die Wohnbauförderung ausgegeben wurde, sind es jetzt nur noch 30 Cent. Na ja, dass das kein positiver Beitrag für leistbaren Wohnraum ist, ist klar. Wie die Immobilienpreise angezogen haben, haben wir auch gesehen. Die, die jetzt auf die KIM-Verordnung zeigen, sind, glaube ich, vor allem die, die ablenken wollen. 

Das, was wir noch sehen, ist, dass wir in manchen Bankenbereichen Probleme bei den sogenannten gewerblichen Immobilien haben, das heißt, dass dort bereits über 5 Prozent der Kredite mit Problemen verbunden sind; wenn das über 8 Prozent sind, dann hat die Bank ein Problem. Auch die, die von diesen Banken sagen, die KIM-Verordnung ist schuld, lenken eigentlich von eigenen Problemen ab – wenn man die Fakten ansieht.

Ich bin hier für eine faktenbasierte Diskussion und meine, dass wir vonseiten der Politik eine Aufgabe haben, nämlich leistbaren Wohnraum zu schaffen. Die KIM-Verordnung ist eine Ablenkung von den wahren Problemen, die wir haben. Daran sollten wir hier alle gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

11.00

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/28

11.00

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, tatsächlich ist es so, dass Finanzmarktstabilität wichtig ist, genauso wie ein funktionierender Kapitalmarkt. Herr Kollege Krainer, auch wenn wir beide jetzt Regierungsfraktionen angehören, so ist, glaube ich, ein gepflegter Diskurs im Parlament trotzdem wichtig. Deswegen möchte ich kurz auch etwas zur KIM-Verordnung sagen. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)

Es ist ja tatsächlich, ich habe es schon erwähnt, die Finanzmarktstabilität ein entscheidendes Kriterium auch insgesamt für den Standort in Österreich. Ich glaube, die österreichischen Banken haben in den letzten Jahren durch diverseste Maßnahmen – dazu gehören gewisse Regulatorien, aber auch durch eigenes, solides Wirtschaften – gezeigt, dass sie sehr, sehr stabil sind. Das ist auch gut so, denn die Banken sind wichtig für die Wirtschaft, für alle, die sich beispielsweise auch Eigentum schaffen wollen, und leisten insgesamt einen wichtigen Beitrag für die österreichische Volkswirtschaft.

Jetzt komme ich aber zum Punkt: Ich glaube, solche Verordnungen wie die KIM-Verordnung – die es übrigens in der Form nicht mehr gibt, aber es gibt halt derzeit eine Empfehlung der FMA –, solche Empfehlungen und Vorgaben sollten auch praxistauglich sein. Was meine ich damit? – Ich glaube, es ist ein Unterschied, ob ich einen Kreditnehmer mit einem niedrigen oder einem höheren Nettohaushaltseinkommen behandle, und derzeit sind die Regeln relativ starr, was das betrifft. Ich glaube, es wäre sehr wohl notwendig, dass wir – ohne dass wir die Finanzmarktstabilität in irgendeiner Art und Weise negativ beeinflussen – trotzdem praxistaugliche Lösungen für die Menschen in diesem Land finden. Das wäre an dieser Stelle auch mein Appell. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Herr Kollege Fuchs von der FPÖ: Wir haben ja schon gesprochen, wir treffen jetzt hier einige, wie wir glauben, positive Maßnahmen für den Kapitalmarkt, und wir sind uns einig: Es ist wichtig, dass wir da europäisch einheitliche Lösungen haben, weil ein europäischer Kapitalmarkt für uns eben sehr wichtig ist. Wenn aber Kollege Fuchs hier davon spricht, dass uns das Defizitverfahren unter Kuratel stellt et cetera: Meine Damen und Herren, das ist so nicht richtig. Es gibt Berichtspflichten, die gibt es immer. Sie sind jetzt etwas intensiver. Und wir haben natürlich unsere Budgethoheit, nämlich hier in diesem Haus, Herr Kollege Fuchs, und das ist auch gut und richtig so. 

Sie können sich darauf verlassen, dass wir den eingeschlagenen Weg – und das sind jetzt die ersten Maßnahmen, die gesetzt wurden – weitergehen werden und natürlich unser Ziel erreichen wollen, nämlich in Österreich wieder dahin zu kommen, wo wir hingehören, nämlich zu denjenigen Staaten in der Europäischen Union, die mit Sicherheit die Kriterien einhalten werden. Dazu braucht es, Herr Kollege Fuchs, klarerweise auch Vertrauen, und ich hänge nicht Ihrer These an, dass ein Volkskanzler Kickl unbedingt das Vertrauen auf den Märkten hätte – was Sie hier den Menschen erzählen. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) Ich glaube eher im Gegenteil, er schafft Verunsicherung, und das ist genau das, was wir jetzt eben nicht brauchen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. –Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].)

11.04

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt.

RN/29

11.04

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier im Saal und zu Hause! Immobilieninvestmentfonds sind ein sehr wichtiges und zentrales Instrument am Kapitalmarkt. Sie bringen nämlich Investoren, die gerne sehr risikoavers, mit geringem Risiko in Immobilien investieren können und möchten, insbesondere auch für die Altersvorsorge, und Wohnbauträger zusammen, die mit Zigtausenden Wohnungen, die sie bauen, dafür sorgen, dass wir in diesem Land leistbaren Wohnraum haben. 

Mit 1. Jänner 2027 tritt eine Regelung in Kraft, die für Immobilieninvestitionsfonds unter anderem eine zwölfmonatige Wartefrist für die Rückgabe von Anteilsscheinen vorsieht. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fonds noch krisenfester zu machen, also zum Beispiel dafür zu sorgen, wenn Turbulenzen am Markt entstehen, dass Abflüsse reduziert werden und so die Liquidität nicht gefährdet wird. 

Das klingt am Papier sehr vernünftig, aber oft ist das Gegenteil von gut gemacht halt gut gemeint. In der Praxis sehen wir nämlich derzeit genau die Fälle, dass Anlegerinnen und Anleger, insbesondere sehr kleine, ihr Geld jetzt aus diesen Fonds abziehen, lange bevor diese Regelung überhaupt gilt – und zwar nicht, weil sie nicht mehr an diese Fonds glauben, überhaupt nicht, diese Fonds sind sehr solide, bringen gute Erträge, sondern einfach deswegen, weil sie nicht mehr an diese Flexibilität glauben. Sie haben nachher nicht mehr die Flexibilität, ihr Geld dann zu bekommen, wenn sie es brauchen, sei es, weil man zum Beispiel kurzfristig ein neues Auto anschaffen muss, weil irgendetwas passiert ist, oder die Waschmaschine eingegangen ist. Es nimmt kleinen Anlegern die Flexibilität. 

Wenn wir jetzt Regeln schaffen, die eigentlich Stabilität bringen sollen, aber in der Übergangszeit genau das Gegenteil bewirken, dann müssen wir als Politik auch handeln, und zwar rasch. Genau deswegen haben wir im Regierungsprogramm auch vereinbart, dass wir an einem sinnvollen Mechanismus arbeiten, der Augenmaß und Vernunft vorsieht. Das bedeutet ganz konkret, dass kleinere Anlegerinnen und Anleger mit wenigen tausend Euro zum Beispiel von dieser Rückgabefrist ausgenommen werden sollen. Es ist nämlich schon ein Unterschied, ob private Kleinanleger, die sich ihre Altersvorsorge in diesen Fonds ansparen wollen, ihre Anteile zurückgeben wollen oder institutionelle Investoren, die mit Millionenbeträgen hantieren. Da braucht es maßgeschneiderte Lösungen statt pauschaler Hürden. (Beifall bei den NEOS.)

Mit der heutigen Änderung im Immobilien-Investmentfondsgesetz machen wir einen ersten kleinen, aber sehr wichtigen Schritt. Künftig müssen Fonds nämlich ihre Änderungen der Fondsbestimmungen nicht mehr ein Jahr im Voraus, sondern nur mehr drei Monate vorher ankündigen. Und genau das, Herr Fuchs, schafft mehr Flexibilität und mehr Reaktionsfähigkeit – genau das, was wir jetzt brauchen, um Investorenvertrauen zu sichern. (Abg. Fuchs [FPÖ]: Aber nicht dem Kleinanleger!) – Natürlich. (Abg. Fuchs [FPÖ]: Das ist ein Vorteil für die Anlagegesellschaft! Sie denken nur an die Anlagegesellschaft und nicht an den Kleinanleger, Herr Kollege!) 

Es geht um die Reaktionsfähigkeit, die wir jetzt brauchen, um praktikable Lösungen zu entwickeln. Die Immobilieninvestitionsfonds sind so ein wichtiger Baustein, nicht nur für den Kapitalmarkt, sondern auch für die Altersvorsorge vieler Menschen in diesem Land. (Abg. Fuchs [FPÖ]: Der Kleinanleger ist Ihnen wurscht!) Genau darum wollen wir jetzt nicht neue Unsicherheiten schaffen, sondern bestehende ausräumen. (Abg. Fuchs [FPÖ]: Ist eine Schlechterstellung!) Dafür braucht es durchdachte Regeln (Abg. Fuchs [FPÖ]: Da ist gar nichts durchdacht!), Schutz und Vertrauen zu verbinden, nicht überzuregulieren und zielgerecht zu verbessern. Genau dafür haben wir heute den ersten Schritt gesetzt. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

11.08

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt. 

RN/30

11.08

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die KIM-Verordnung ist weg. Sie ist, zack, gestrichen. Österreich hat jetzt wieder einen freien Kreditfluss. Hurra, hurra!, sagen die Bauwirtschaft und die Immobilienhaie. Der Häuslbauer sagt: Cool, ich kriege trotzdem keines!, und warum nicht? – Weil viel zu lange bei den Immobilienspekulationen und den damit einhergehenden Baupreisen weggeschaut worden ist. 

Zig Vertreter, vor allem aus den ÖVP-Reihen, wollen ja überhaupt keine Kreditrichtlinien. Das führt nämlich dazu – daran muss man nur ganz fest glauben und die Augen zumachen –, dass sich dann wahrlich ein Immobilienboom ganz von selber entwickelt. – Das ist natürlich überhaupt nicht so. Gerade wenn wir von den Raiffeisen-Banken reden: Man sieht dort, dass es ein möglichst schlechtes Beratungsgeschäft ist, da auf viele schlecht besicherte Wohnbaukredite zu setzen. 

Konzentriert man sich politisch auf die Lösung dieses Problems? – Das wäre doch etwas, dass Sie sich darauf konzentrieren und nicht weiterhin die FMA zum Sündenbock für die verfehlte Wohnbaupolitik machen. Wir bringen, angeregt vom Internationalen Währungsfonds, heute einen Unselbständigen Entschließungsantrag ein. Der lautet folgendermaßen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln“

Der Nationalrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz mit den wesentlichen Kreditregeln der KIM-VO als dauerhafte Schutzmaßnahme für den Finanzplatz und Bankkund:innen zuzuleiten. Dies betrifft insbesondere die Beleihungshöchstquote von 90 Prozent, eine Schuldenquote von maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens, eine maximale Laufzeit von 35 Jahren, sowie adäquate Ausnahmeregeln für Banken für bis zu 20 Prozent des Neukreditvolumens.“


Wir hoffen auf Ihre Zustimmung, das wäre mehr als nur vernünftig. 

Ein zweiter Punkt, der mich sehr geärgert hat – wichtig hier im Plenum ist ja, dass man auch über das redet, von dem die Regierungsparteien verhindern, dass wir es hier im Plenum besprechen –: Es geht um die größte Firmenpleite der Zweiten Republik. Ein Milliardenschaden ist entstanden, und die Politik – ich rede natürlich von der Signa – hat bisher was getan? – Nichts, null, nada! 

Wir Grüne haben etliche Anträge eingebracht. Sie haben sie in mehreren Ausschüssen einfach so vertagt, ohne irgendeinen Gegenvorschlag zu bringen. Statt Konsequenzen gibt es Schweigen im Walde. Mit Benko waren ja gerade einige Ihrer Vertreter auf Tuchfühlung – oder auch auf der Pirsch. Gusenbauer und Haselsteiner waren im Aufsichtsrat, die haben noch kurz vor der Pleite Geheimdeals mit Benko geschlossen. Die ÖVP hat Benko gleich in das Bundeskanzleramt eskortiert. 

Der Kriminalfall Benko darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das meiste von seinem System legal war. Passiert nichts, wird der nächste Hütchenspieler à la Benko ums Eck kommen und wiederum sein Unwesen treiben. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder die Ehrlichen, die Bemühten, die Steuerzahlenden die Blöden sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.12

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/30.1

gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln (95/UEA)

Präsident Peter Haubner: Ich halte fest, dass der soeben verlesene Entschließungsantrag von Abgeordneter Tomaselli ordnungsgemäß eingebracht wurde und somit mit in Verhandlung steht. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Barbara Eibinger-Miedl. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/31

11.12

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Hohen Haus und auch via Fernsehen beziehungsweise Livestream! Ich möchte wieder zu den eigentlichen Tagesordnungspunkten kommen, um die es jetzt geht, nämlich um mehrere Gesetzesänderungen, die allesamt den Kapitalmarkt betreffen. 

Insgesamt geht es sehr stark darum, dass wir technische Änderungen vornehmen beziehungsweise dass wir europäische Vorgaben umsetzen, die aus unserer Sicht absolut in die richtige Richtung gehen, denn es geht um die Stärkung des Kapitalmarktes. Das ist besonders wichtig für die Unternehmen in unserem Land, aber auch für private Anleger, und man kann insgesamt sagen, dass ein gut funktionierender Kapitalmarkt der Motor für Innovation und Wachstum sein kann und damit ganz wesentlich für unseren Wirtschaftsstandort ist. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Worum geht es also insgesamt bei den heutigen Beschlüssen? – Nun, diese Richtlinien der Europäischen Union zielen darauf ab, dass man auf den Kapitalmärkten mehr Transparenz hat, dadurch auch mehr Vertrauen schafft. Ich möchte das an zwei Beispielen festmachen, die in diesen Gesetzesnovellen vorgesehen sind, die bisher noch nicht angesprochen worden sind: 

Da geht es einerseits um das sogenannte EU-Datenband. Was versteckt sich hinter diesem sperrigen Begriff? – Dahinter versteckt sich ein europaweit einheitliches System, in dem alle Handelsdaten, beispielsweise die Preise, die Volumina, gebündelt und damit übersichtlich aufgezeigt werden. Das bedeutet dann, meine Damen und Herren, wirklich gleiche Informationen für alle, einen faireren Wettbewerb, der dadurch möglich ist, und letztlich damit auch bessere Entscheidungen für die Anlegerinnen und Anleger, seien das institutionelle Anleger oder seien es eben private Anleger, für die übrigens dieses EU-Datenband kostenlos sein wird. Das halte ich für ganz wesentlich. Damit sollten wir es auch schaffen, dass das Vertrauen in die Kapitalmärkte noch ein Stück weit nach oben geht, denn das Vertrauen, meine Damen und Herren, ist auch die Basis für wirklich gut funktionierende Kapitalmärkte. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Ein zweites Beispiel, das mit diesen Gesetzesänderungen angegangen wird, ist der sogenannte Payment-for-Order-Flow, wieder ein sehr technischer Begriff. Nun, was steckt hinter diesem Begriff? – Darunter versteht man die bisher gängige Praxis, dass Aufträge von Kundinnen und Kunden an die Broker gegen Entgelt an ganz bestimmte Handelsplätze weitergeleitet wurden, und das, meine Damen und Herren, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das heißt, auch dieser zweite Bereich der Novelle, den ich jetzt angesprochen habe, geht ganz gezielt in die Richtung von mehr Fairness und mehr Transparenz, gerade auch für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.) 

Warum ist es aus meiner Sicht insgesamt so wichtig, dass wir den Kapitalmarkt stärken? – Zum einen, ich habe es schon kurz angesprochen, ist es eine wichtige Finanzierungsquelle für unsere Unternehmen, aber auch wichtig für die Veranlagungsmöglichkeiten von Privatpersonen. Wir haben gerade in letzter Zeit gesehen, dass die Sparquote in Österreich stark angestiegen ist, und ich denke, auf dieser Seite ist sehr viel Potenzial vorhanden, das man auf den Kapitalmärkten entsprechend nutzen könnte. 

Ich möchte auch ansprechen, dass die Kapitalmärkte auch eine strategisch wichtige Bedeutung haben, denn wir befinden uns in Zeiten ganz großer Transformationen – denken wir an die Digitalisierung, denken wir an die Energiewende –, und im Zuge dieser Transformationen wird es auch ganz große Investitionen brauchen. Gerade zur Bewerkstelligung dieser Investitionen wäre privates Kapital auch zu heben, um da gut in die Umsetzung kommen zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Dafür, meine Damen und Herren, braucht es auch eine gut funktionierende europäische Kapitalmarktunion – das wurde seitens der Abgeordneten schon angesprochen –, und mit den heutigen Beschlüssen gehen wir wichtige Schritte in diese Richtung. 

Apropos Europäische Union, ich möchte ganz kurz darauf eingehen: Ja, seit gestern ist es auch formal klar, dass gegen Österreich ein sogenanntes ÜD-Verfahren eingeleitet wurde, ein Verfahren wegen übermäßigen Budgetdefizits – und zwar zum dritten Mal, nicht zum ersten Mal. Wir sind damit eines von neun Mitgliedsländern der Europäischen Union, die sich in einem derartigen Verfahren befinden. 

Meine Damen und Herren, wir haben uns seitens des Finanzressorts intensiv und gut auf diese Situation vorbereitet. Wir werden damit auch sehr gut umgehen können, und gerade hier im Haus haben wir ja bereits mit dem Doppelbudget für die Jahre 2025 und 2026 die richtigen Grundlagen gelegt, um rasch wieder aus diesem ÜD-Verfahren herauszukommen, was übrigens auch der Fiskalrat für dieses Doppelbudget bereits bestätigt hat. Seien Sie sicher, dass wir mit weiteren Beschlüssen für 2027 folgend da auch in Zukunft auf einem guten Weg sein werden, messen Sie uns dann an unseren Taten! Wir werden das so umsetzen, wie wir es uns vorgenommen haben, nämlich indem wir zuerst das Budget sanieren, dann reformieren und entsprechende Reformbereiche angehen und schließlich dann wieder zu Wachstum kommen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) 

Abschließend noch einmal kurz zurück zu den Tagesordnungspunkten, die heute hier im Hohen Haus behandelt werden: Sie schaffen mit diesen Beschlüssen eine wichtige Grundlage, um auf den Kapitalmärkten zu noch mehr Transparenz zu kommen, zu mehr Vertrauen seitens der Anlegerinnen und Anleger und dadurch hoffentlich auch zu mehr Beteiligung an den Kapitalmärkten. 

Das, meine Damen und Herren, ist nicht nur im Interesse der Wirtschaft, sondern das ist im Interesse des ganzen Landes, denn ein funktionierender Kapitalmarkt ist wie angesprochen wesentlich, damit wir zu Investitionen kommen, damit zu Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit – und das, meine Damen und Herren, ist etwas, was wir aktuell dringend brauchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) 

11.18

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Teiber. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/32

11.19

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es freut mich sehr, dass wir hier im Parlament – alle Parteien außer der FPÖ – mit den vorliegenden Gesetzen wichtige Schritte setzen, um den Finanzmarkt transparenter und stabiler zu machen. Auch die Frau Staatssekretärin hat es in ihrem Redebeitrag angesprochen: Die Änderungen des Börse- und des Wertpapieraufsichtsgesetzes schaffen einerseits mehr Transparenz an den Märkten, was durchaus allen zugutekommt.

Andererseits wird die Finanzmarktaufsicht gestärkt, sie bekommt weitere Befugnisse. Das begrüßen wir als SPÖ, denn wir wissen, dass die Finanzmärkte Kontrolle brauchen. Das ist im Sinne aller, die sich an die Spielregeln halten. So schaffen wir mehr Klarheit und mehr Sicherheit, und so stärken wir die Europäische Union als Finanzstandort im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten und nicht der Spekulanten. (Beifall bei der SPÖ.) 

Die Finanzmarktaufsicht hat sich in der jüngsten Vergangenheit – es ist von einigen Abgeordneten, von Vorrednern und Vorrednerinnen schon angesprochen worden – durchaus Kritik, vor allem seitens der Bankenvertreter, anhören dürfen, was die KIM-Verordnung betrifft. Warum erwähne ich das? – Auch das ist im Finanzausschuss besprochen worden. Ich möchte dazu ähnlich wie Frau Abgeordnete Tomaselli und Jan Krainer sagen, dass wir aber aktuell sehen, dass die Zahl der Wohnkredite wieder hinaufgeht, und dies schon seit Anfang des Jahres, obwohl da die KIM-Verordnung noch bestanden hat. Trotzdem finden wir es gut, dass diese Verordnung jetzt durch eine Empfehlung ersetzt wird. Das ist durchaus vernünftig.

Wir haben aber in dem ganzen Bereich schon ein Problem: Es hat so wenige Wohnbaukredite gegeben und es ist nach wie vor so, dass sich viel mehr Menschen Eigentum schaffen wollen, aber die Zinsen sind einfach nach wie vor zu hoch, und auch die Preise von Immobilien sind zu hoch. Darum ist es ganz, ganz wichtig, dass die Regierung weiter vorhat, für leistbaren Wohnraum zu sorgen. Ich glaube, da müssen wir unsere Anstrengungen wirklich weiter verstärken, da ist vielleicht auch noch mehr notwendig – auch angesichts dessen, dass leider die Inflation wieder steigt. Diese ist für den Wirtschaftsstandort schlecht, für uns alle schlecht, und ich glaube, leistbares Wohnen ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass die Inflation perspektivisch gesenkt werden kann. (Beifall bei der SPÖ.) 

Abschließend kann ich nur sagen: Wir sind als Sozialdemokratie der festen Überzeugung, dass Finanzmärkte nur dann einen Beitrag zum Gemeinwohl liefern, wenn sie entsprechend transparent und reglementiert sind und nicht zur regelfreien Spielwiese diverser Finanzjongleure werden. Mit diesen drei Gesetzesvorlagen leisten wir einen Beitrag dazu, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

11.22

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Thomas Elian. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/33

11.23

Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die heute vorliegenden Gesetzesänderungen im Bereich des Finanzmarktrechtes wirken auf den ersten Blick technisch, fast schon sperrig. Begriffe wie Börsegesetz, Wertpapieraufsicht, Immobilienfonds, Bankenabwicklung bedeuten aber viel mehr, sie bedeuten etwas sehr Grundsätzliches: Es geht um Vertrauen – Vertrauen in die Stabilität unseres Finanzsystems, Vertrauen in klare Regeln – und letztlich um die Sicherheit von Menschen, die mit ihrem Geld, mit ihrer Vorsorge, mit ihrer Zukunft in diese Märkte eingebunden sind.

Die Inhalte der Gesetzesänderungen sind in vielen Teilen europarechtlich bedingt. Es geht um Harmonisierung und um die einheitliche Umsetzung von Richtlinien. Für mich ist aber entscheidend: Wir machen hier keine bloße Pflichterfüllung, sondern wir sorgen aktiv dafür, dass unser Rechtsrahmen mit der Marktentwicklung, mit technologischen Veränderungen und mit dem, was unsere Gesellschaft zu Recht erwartet – Stabilität und klare Zuständigkeit –, Schritt hält.

Mit den heutigen Änderungen des Börsegesetzes und des Wertpapieraufsichtsgesetzes setzen wir ein klares Zeichen für Entbürokratisierung und mehr Praxisnähe am Kapitalmarkt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen erhalten dadurch besseren Zugang zur Börse, weil übermäßige Berichtspflichten und Informationsanforderungen zielgerichtet angepasst werden. Gleichzeitig wird Anlegerinnen und Anlegern mehr Eigenverantwortung eingeräumt, ohne den Schutz auszuhebeln. Das ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen Klarheit, Vertrauen und unternehmerischer Freiheit. (Beifall bei der ÖVP.) 

Besonders hervorheben möchte ich die Änderungen im Immobilien-Investmentfondsgesetz und im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz. Diese Materien sind nicht nur für Fachleute relevant, sondern ganz unmittelbar für uns alle, denn Immobilienfonds bewegen Milliarden, und sie haben Einfluss darauf, wie sich unsere Städte und Gemeinden entwickeln, wie sich Bodenpreise gestalten und leistbares Wohnen möglich bleibt. Wenn in diesem Bereich Unsicherheit entsteht, spüren wir das auf kommunaler Ebene bei kommunalen Projekten, spüren das junge Familien beim Wohnungskauf, spürt es die Bauwirtschaft. Gerade beim Thema Bankenabwicklung – ich sage das mit aller Deutlichkeit – darf es keine Graubereiche geben. Wenn eine Bank ins Schlingern gerät, muss klar sein, wer wann was zu tun hat – ohne Panik, ohne Spielraum für Verzögerungen. Es braucht klare Regeln, damit eine Krise nicht auf die Allgemeinheit übergeht. Diese Gesetzesnovelle bringt solche Klarheit. Das ist ein wichtiger Schritt. (Beifall bei der ÖVP.) 

Sehr geehrte Damen und Herren, wir beschließen heute Gesetze, die keine großen Schlagzeilen produzieren, sie leisten aber einen beständigen und wichtigen Beitrag zur Stabilität unseres Landes – denn es sind genau die Regeln, die oft unbeachtet bleiben, die in Wahrheit das Rückgrat unseres Rechtsstaats bilden. Sie sind nicht plakativ, aber sie geben Sicherheit und schaffen Vertrauen – das das Fundament einer starken Wirtschaft und einer verlässlichen Gesellschaft ist – und erfüllen damit eine der zentralen Aufgaben verantwortungsvoller Politik. Tun wir das Richtige für Österreich! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) 

11.27 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Hofer. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.

RN/34

11.27

Abgeordneter MMag. Markus Hofer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und zu Hause an den digitalen Endgeräten! Tatsächlich sind die drei Tagesordnungspunkte, mit denen wir uns jetzt beschäftigen – mit Fachthemen wie MiFID, EMIR Review, Daisy Chain I und II –, eher legistische Leckerbissen für Kapitalmarktexperten. Kollege Fuchs dürfte es auch so sehen, weil er sich eigentlich nicht zu diesem Thema geäußert hat, sondern uns ein Recycling der Budgetrede präsentiert hat. Ich bin ja für Recycling und Circular Economy, aber ich denke, genau das Thema Kapitalmarkt ist etwas Wichtiges, um das wir uns kümmern sollten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) 

Für manche ist es ja so, dass es, wenn in einem Satz „Finanz“ und „Kapital“ vorkommt, in ihrer Wahrnehmung schon einen gewissen Hautgout hat in dem Sinne, dass es da nicht mit rechten Dingen zugeht. Der Finanzmarkt beziehungsweise der Kapitalmarkt ist aber kein Ort, an dem es Spekulanten gibt, sondern er ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems, der unverzichtbar für Wachstum, für Innovation und für Wohlstand ist. Ein starker Kapitalmarkt bedeutet starke Unternehmen, er bedeutet zukunftsfitte Arbeitsplätze, Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups, Kapital für die Transformation, die so wichtig ist, und er bedeutet schlussendlich für jeden und jede von uns Bürgerinnen und Bürgern eine Chance, mit persönlichem Vermögensaufbau daran teilzunehmen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Umsetzungen die wir hier vornehmen – die Umsetzung und Einführung der Richtlinie MiFID II und der Verordnung EMIR Review –, sind ein wesentlicher Teil dafür, denn sie stärken die Kapitalmarktunion, sie stärken das Vertrauen in die Kapitalmärkte, in ihre Transparenz, Effizienz und Attraktivität. Genau das ist in Österreich auch wesentlich und wichtig. In Österreich besteht – im internationalen Vergleich – wahrlich die Notwendigkeit, den Kapitalmarkt zu stärken. Wenn wir sehen, dass unsere Kapitalisierung im Vergleich zum BIP ein Ausmaß von etwa 26 Prozent aufweist und wir das mit der Situation in stark kapitalisierten Ländern wie den Beneluxländern vergleichen, wo sie 75 Prozent beträgt, wenn wir sehen, dass an der Wiener Börse nur sehr wenige Unternehmen gelistet sind und wenige Neulistungen erfolgen, wenn wir sehen, wie wenige Österreicherinnen und Österreicher selbst Titel vom Kapitalmarkt erworben haben, dann ist klar, dass wir da eine Stärkung brauchen.

Besonderen Nachholbedarf sehen wir auch bei der zweiten Säule. Aktuell haben nur ungefähr eine Million Arbeitnehmer:innen – etwas mehr – oder 25 Prozent eine unternehmensbasierte Pensionsvorsorge, die zusätzlich und ergänzend zur ersten Säule so wichtig wäre. Mein persönliches Leitbild wäre, dass 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das in Zukunft haben.

Wir NEOS stehen immer für eine Stärkung des Kapitalmarktes. Wir stehen für eine Stärkung des Kapitalmarktes, weil er zum selbstbestimmten Vermögensaufbau beiträgt, weil er eine Ergänzung zur staatlichen ersten Pensionsvorsorge ist und weil er schließlich und endlich das notwendige Kapital für die großen Transformationsschritte bringt, die wir brauchen.

Diese Schritte machen den Kapitalmarkt transparenter, klarer, effizienter und attraktiver, und ich danke für die Unterstützung. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

11.30

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Köllner. Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/35

11.31

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute dieses Gesetzespaket aus einem einfachen Grund: weil wir aus der Vergangenheit gelernt haben und Finanzstabilität im System erhalten wollen. Denn wenn es bei den großen Banken kracht, zahlen am Ende immer die Falschen. Beim Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geht es im Wesentlichen um den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, den große, systemrelevante Banken für die Abwicklung benötigen.

Warum ist das wichtig? – Weil wir verhindern müssen, dass in einem Krisenfall wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einspringen müssen. Wenn eine Bank ins Wanken gerät, dann sollen die Verluste zuerst intern abgefangen werden, durch das eigene Kapital oder durch Gläubiger, die dafür haften, nicht durch den Staat und nicht durch die Allgemeinheit. Das Ziel ist klar: Die Banken sollen sich künftig selbst retten können. So wie jedes Unternehmen Verantwortung für seine Risiken tragen muss, gilt das auch für Finanzinstitute. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Elian [ÖVP].)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, so wichtig diese systemische EU-weite Regulierung auch ist, Stabilität beginnt nicht erst in Brüssel oder in Straßburg, sie beginnt bei uns und vor allem in den Gemeinden. Erlauben Sie mir einen kurzen Sidestep, weil es doch erwähnenswert ist, dass wir zuletzt auch ein starkes Signal an die Kommunen senden konnten: 880 Millionen Euro fließen bis 2028 direkt in unsere Gemeinden; und neu – und das finde ich als Bürgermeister besonders gut –: ohne Antrag, ohne Zweckbindung und – ganz entscheidend – ohne Kofinanzierungsbeitrag. Viele Gemeinden waren nämlich in den letzten Jahren schon nicht mehr in der Lage, das Geld bereitzustellen, um die finanziellen Mittel des Bundes überhaupt auslösen zu können.

Ich finde das gut, Frau Staatssekretärin, denn wenn wir Bürgermeister und Gemeinderäte eines wissen, dann ist das, wo das eingesetzte Geld auch am meisten bewirkt – ob das jetzt bei der Grundinfrastruktur ist, ob das bei den Straßen und Gehsteigen ist, ob das bei der Sanierung von Schulen und Kindergärten ist oder ob das bei Energieeffizienzmaßnahmen ist, wie zum Beispiel bei der Umrüstung auf LED bei der Straßenbeleuchtung, damit wir die Fixkosten senken können. Das wissen wir, glaube ich, sehr, sehr gut.

Wir dürfen auch eines nicht vergessen – zum Abschluss –: Wenn wir als Gemeinden investieren, dann erhöhen wir die Lebensqualität, als regionale Wirtschaftsmotoren sichern wir aber auch den Fortbestand von Betrieben und damit von zahlreichen Arbeitsplätzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

11.34

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Manfred Harrer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/36

11.34

Abgeordneter Mag. (FH) Peter Manfred Harrer (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Heute geht es um EU-Anpassungen, aber ich möchte den Blick ein bissl nach Österreich wenden. Österreich ist ja nicht nur ein wirtschaftlich stabiles Land, sondern auch ein bedeutender Finanzstandort, gerade im Banken- und Wertpapierbereich.

Unsere Flaggschiffe bei den Finanzinstituten, allen voran die Erste Group, die Raiffeisen-Bank International oder die Unicredit Bank Austria, sind nicht nur hierzulande stark verwurzelt, sondern auch international tätig, insbesondere in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Das zeigt, der Finanzplatz Österreich hat Strahlkraft und damit auch Verantwortung.

Gerade deshalb begrüßen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die im Finanzausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Vorgaben. Die geplanten Änderungen in Börsegesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz sind ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr Transparenz an den Märkten, gestärkte Aufsichtsbefugnisse für die FMA: Das alles trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei und schützt die Bürgerinnen und Bürger vor intransparenten Machenschaften.

Ja, wir brauchen eine starke Finanzmarktaufsicht. Die FMA erfüllt da eine zentrale Rolle, weisungsfrei, fachlich fundiert und mit einem klaren Ziel: Stabilität und Vertrauen. 

Zur KIM-Verordnung haben meine Vorredner Teiber, Krainer, Tomaselli schon einiges gesagt, deshalb überspringe ich diesen Teil und sage nur: In der Vergangenheit ist klar gewesen, dass es im Finanz- und Immobilienbereich gute und strenge Regeln braucht, da sonst die sozialen Folgekosten immer wieder enorm hoch waren.

Wir dürfen nicht vergessen: Die Finanzwelt ist kein Selbstzweck. Sie muss der Realwirtschaft dienen, sie muss dazu beitragen, dass Menschen leistbaren Wohnraum finden, dass Unternehmen Zugang zu Kapital haben und dass unsere Wirtschaft krisenfest bleibt. Genau dafür setzen wir als SPÖ uns ein. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Herausforderung liegt aber nicht nur in der Umsetzung von EU-Richtlinien, sie liegt auch in der Weiterentwicklung unseres Finanzplatzes: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit – all das verlangt Weitsicht und aktives Gestalten. Diese Regierung ist angetreten, den Finanzplatz Österreich weiter zu stärken. 

Abschließend sei gesagt: Ein starker Finanzstandort braucht klare Regeln, transparente Märkte und eine Aufsicht, die den Namen auch verdient. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das dient der Stabilität, dem Wirtschaftsstandort und vor allem den Menschen in unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.37

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

RN/37

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/37.1

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 131 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die wieder einstimmig der Fall, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/37.2

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 132 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder einstimmig der Fall, somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

RN/37.3

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Implementierung der KIM-VO-Regeln“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, somit abgelehnt.

RN/37.4

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 133 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.