RN/105
17.14
Abgeordnete MMag. Dr. Susanne Raab (ÖVP): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon ein sehr bedeutender Moment, wenn jetzt nach 18 Monaten Legisvakanz am 1. September diesen Jahres die Informationsfreiheit in ihrer gesamten Fülle in Kraft treten wird. Natürlich ist das ein Paradigmenwechsel. Nach über 100 Jahren Amtsgeheimnis hat das eine enorme Tragweite und das sieht man ja auch am heutigen Gesetzespaket, mit dem wir über 100 Gesetze zur Beschlussfassung vorlegen. Es ist ein umfangreiches Gesetzespaket, das wirklich seinesgleichen sucht, in dem natürlich ganz viel Gestaltungswille und Arbeitsaufwand steckt. Deshalb möchte ich meine Rede mit einem ganz großen Dankeschön an alle Bediensteten in den Ministerien, in den Landesverwaltungen, in allen weiteren Einheiten, die auch von diesem Gesetz betroffen sind und die nun in der Umsetzungsphase ganz tatkräftig mitgewirkt haben, beginnen. – Vielen Dank für eure Arbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen.)
Sehr geehrter Herr Kollege Schilchegger – jetzt ist er nicht mehr da –, wir (Rufe bei der FPÖ: Ist schon da!) – verzeihen Sie! – glauben sehr wohl, dass es ein Paradigmenwechsel ist, weil eben das Amtsgeheimnis abgeschafft wird, weil eben ein Grundrecht auf Information geschaffen wird, weil eben im Vergleich zu vorher sehr wohl die Regel nun die Information ist und es davon natürlich Ausnahmen gibt. Aber: Dieser Paradigmenwechsel hin zu einem Grundrecht auf Information und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses sind schon ein ganz, ganz zentraler Meilenstein in einer modernen Verwaltung, in einem modernen Staat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kogler [Grüne].)
Damit das gelingt, braucht es drei Voraussetzungen, die wir auch mit diesem Gesetzespaket heute schaffen:
Es braucht erstens die Rechtsklarheit. Die Verweise auf die überholte Amtsverschwiegenheit werden gestrichen, sodass künftig eben nur mehr jene Geheimhaltungspflichten gelten, die verfassungsrechtlich unbedingt notwendig und auch sachlich begründbar sind.
Zweitens braucht es natürlich verlässliche Rahmenbedingungen für all jene, die das umsetzen, für die Bediensteten in der Verwaltung, für die Beamtinnen und Beamten. Das möchte ich natürlich auch in Richtung Opposition unterstreichen: Es ist sichergestellt, dass die Beamtinnen und Beamten, die verantwortungsvoll und nachvollziehbar abwägen, eben keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben, und deshalb wird ja § 310 StGB neu gefasst, damit die gutgläubige und dokumentierte Entscheidung auch ausdrücklich geschützt ist. Ich kann Ihnen auch als langjährige Beamtin und zuletzt Sektionschefin sagen: Unsere Beamtinnen und Beamten können das, sie können diese Verantwortung wahrnehmen, sie können diese Abwägung treffen und sie können auch diese Entscheidungen treffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Dritten braucht es natürlich ein modernes Verständnis von Staat und Gesellschaft. Wir kennen das Auskunftspflichtgesetz – das haben Sie auch angesprochen –, das war ein erster wichtiger Schritt, aber das war 1987, und jetzt gehen wir den nächsten Schritt. Wir machen Transparenz zur Regel und Geheimhaltung eben zur Ausnahme. Warum machen wir das? – Weil wir möchten, dass Bürgerinnen und Bürger am Staat teilhaben können, und wir wollen nicht nur die Möglichkeit zur Teilhabe schaffen, sondern sie auch motivieren, anregen, weil das im Sinne der Demokratie ist, im Sinne einer lebendigen Demokratie.
Das bringt mich auch zum Ende meiner Rede: Ich spreche heute nicht nur als Abgeordnete, die in absehbarer Zeit das Hohe Haus verlassen und sich einer neuen Aufgabe widmen wird, ich spreche auch gerade in dem Zusammenhang als ehemalige Beamtin in der Verwaltung, als ehemalige Sektionschefin und auch als ehemalige Ministerin in den letzten mehr als fünf Jahren: Ich habe unsere Republik in all diesen Funktionen in unterschiedlichen Rollen kennengelernt – als Teil der Verwaltung, als Teil der Exekutive und eben auch als Teil der Legislative – und all diese unterschiedlichen Rollen haben mich eines gelehrt, die haben eines gemeinsam, nämlich: Überall habe ich Menschen getroffen, die mit Integrität, mit vollem Einsatz, mit voller Leidenschaft und höchster Professionalität für unser Land arbeiten, die sich für die Menschen in unserem Land in ihren unterschiedlichen Arbeitsbereichen einsetzen. Das lässt mich so positiv in die Zukunft blicken, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Ich habe in diesem Haus ja auch einiges erlebt, egal, ob auf der Ministerbank oder als Abgeordnete – Applaus, Widerspruch, Konflikte natürlich, Kompromisse –, aber was uns natürlich alle eint, auch wenn wir sehr unterschiedliche Zugänge haben, ist – und das erfüllt mich mit so großem Stolz und so großer Dankbarkeit –: Wir haben alle den Wunsch, zu gestalten, wir wollen alle unserem Land dienen, wir wollen es einfach besser machen, wir wollen, dass die Zukunft besser wird als die Vergangenheit war. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich euch weiterhin viel Kraft, viel Freude am Tun, viel Vernunft und das Herz am rechten Fleck. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, das wäre jetzt ein schöner Schluss gewesen (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), ich darf aber noch einen umfassenden Abänderungsantrag einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten MMag. Dr. Susanne Raab, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses in 151 der Beilagen betreffend Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Bericht des Verfassungsausschusses angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In den Artikeln 9, 14 bis 19, 27, 28, 35, 53, 63, 65, 78, 115 und 116 wird jeweils im Einleitungssatz das Zitat „BGBl. I Nr. xxx/2025“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 25/2025“ ersetzt.
2. In Artikel 9 Z 1 (§ 17 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes 2000) wird die Wortfolge „Verpflichtung zur Geheimhaltung“ durch die Wortfolge „Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt.
3. In Artikel 58 wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2025“ durch die Wortfolge „Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II, BGBl. I Nr. 20/2025“ ersetzt.
4. Artikel 58 Z 3 (§ 78 des Arbeitsmarktservicegesetzes) lautet:
„3. Dem § 78 wird folgender Abs. 55 angefügt:
„(55) Das Inhaltsverzeichnis und § 27 samt Überschrift in der Fassung des lnformationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft. ““
5. In den Artikeln 59 und 86 wird jeweils im Einleitungssatz das Zitat „BGBl. I Nr. xxx/2025“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 28/2025“ ersetzt.
6. In Artikel 120 wird das Zitat „Art. 119.“ durch das Zitat „Art. 119“ ersetzt.
Begründung: „Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag soll die im vorgeschlagenen § 17 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, gewählte Formulierung an den vorgeschlagenen Wortlaut der Überschrift des verwiesenen § 310 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974, angeglichen werden [...]. Die sonstigen vorgeschlagenen Änderungen sind redaktioneller Natur [...].“ – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP, Beifall bei Abgeordneten von NEOS und Grünen sowie der Abg. Schatz [SPÖ].)
17.22
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/105.1
Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz (AA-19)
Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.
Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer neuen Aufgabe. Danke vielmals! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.