RN/108

17.32

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es schon ein bissl – sagen wir es einmal vorsichtig – strange, wenn man sich hier die Redebeiträge der Mitglieder der Regierungsfraktionen anhört und gleichzeitig wahrnimmt, was man selbst erlebt, und da spreche ich jetzt zu Ihnen einerseits als Beamter, der ich seit 40 Jahren im Innenressort tätig bin, und zum anderen als Bürgermeister, der die Realität im Umgang mit der Bevölkerung unmittelbar wahrnimmt.

Frau Kollegin Duzdar, natürlich verstehe ich, dass Sie Ihr Informationsfreiheitsgesetz hier herinnen als großen Wurf schönreden wollen, aber ich finde es nicht okay, dass Sie die gerechten und vor allem richtigen Ausführungen des Kollegen Schilchegger in Bezug auf seine Bedenken und Befürchtungen für die ausführenden Beamten, die ja genau diese schwierigen Abwägungen in Bezug auf die Amtsverschwiegenheit, aber auch die Abwägung, wann eine Information oder eine Informationsweitergabe zumutbar ist und wann nicht, zu treffen haben, in Abrede stellen. Er hat zu Recht auf diese Problematik hingewiesen.

Nein, es gibt sie eben nicht, die von Kollegin Raab hier angekündigte und dargelegte Rechtsklarheit und diese verlässlichen Rahmenbedingungen. Es gibt sie nicht! Im Grunde genommen ändern wir hier ein paar Begrifflichkeiten, Sie schüren damit eine Erwartungshaltung in der Bevölkerung – und wir werden in der Praxis erleben, dass nicht jeder, der eine Information haben will, und in erster Linie sind das beliebige Informationen, diese bekommen wird, weil eben – und damit spreche ich einen neuen Punkt an, nämlich in Bezug auf die Gemeinden – zum einen nicht jede Information, die einen Gemeindebürger interessiert, ich nenne einmal beispielsweise die Information, wie viel Geld der Gemeindenachbar für den Ankauf eines Grundstückes gekriegt hat, im allgemeinen Interesse ist und zum anderen wir hier, und das wurde von Kollegin Duzdar richtigerweise angemerkt, in einem großen Spannungsverhältnis mit der Datenschutzgrundverordnung stehen.

Also ich bin mir nicht ganz klar darüber, wie wir in der Praxis dieses Problem lösen werden, wenn Anfragen aus der Bevölkerung an die Gemeinden kommen und wir dann wahrscheinlich aus berechtigten Interessen an der Geheimhaltung von persönlichen Daten Schwärzungen vornehmen müssen und dann gesagt wird: Na ja, aber das ist genau das, was mich interessiert hat. Warum macht die Gemeinde das dann? 

Dann werden wir prozessieren müssen – und da komme ich zum nächsten Problem, das ich hier ansprechen möchte, nämlich die fehlenden rechtlichen Grundlagen, die von Ihnen, geschätzte Regierungsfraktionen, zwar angekündigt, aber nicht vorgelegt wurden. Es hat geheißen, es kommen dann die Informationen von den Gerichten und von der Datenschutzbehörde. Und was haben wir? – Nichts haben wir! Im Gegenteil, man bekommt die Auskunft, da wird man den Rechtsweg beschreiten müssen, da werden wir Rechtsgrundlagen zu schaffen haben – und dann werden wir es irgendwann einmal schon wissen. 

Auf der Strecke bleiben die Beamten, nämlich jeder Beamte, der entscheiden muss, egal ob in einem Ministerium oder in einer Gemeinde, und auf der Strecke bleiben die Verantwortungsträger, nämlich die Bürgermeister in den Gemeinden, die da völlig alleingelassen und ins kalte Wasser gestoßen werden – dafür, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ein paar Begrifflichkeiten ändern und Erwartungshaltungen erzeugen, die so wahrscheinlich nie in Erfüllung gehen werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.36

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Frau Kollegin.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.