RN/124

18.18

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Politik spielt sich heute in ganz wesentlichen Teilen in den sozialen Medien ab. Die Öffentlichkeit hat ein hohes Informationsbedürfnis, das ist unstrittig, und dank sozialer Medien wissen wir heute, dass Herr Staatssekretär für Deregulierung Sepp Schellhorn zwei Luxusdienstwägen braucht; wir wissen, dass die Finanzminister Magnus Brunner und Markus Marterbauer uns in ein Defizitverfahren geführt haben und wir aktuell unter budgetärer Zwangsverwaltung stehen; und wir wissen, dass die sogenannte Nato-Beate Österreich von der Neutralität befreien will. – Das alles haben wir sozialen Medien zu verdanken, und die Bevölkerung wird durch sie entsprechend informiert.

Social-Media-Accounts sind daher wahlentscheidend. Sie sind zentrale Plattformen der politischen Kommunikation. Im vorliegenden Antrag der Einheitspartei geht es daher um einiges.

In Österreich betreuen Mitarbeiter von Regierungsmitgliedern jene Social-Media-Kanäle der Minister, die rechtlich den Parteien zugeordnet sind. Der Staat zahlt damit indirekt die Parteien und die Parteiwerbung mit, und da hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat entsprechend auch gemeinsam mit dem Rechnungshof festgestellt, dass das als illegale Parteienspende zu qualifizieren ist. 

Die Republik gewährt den Regierungsparteien über die Hintertüre der Ministerbüros finanzielle Vorteile, die für Oppositionsparteien nicht bestehen. Die Trennung von Partei- und Regierungsarbeit ist nicht gewährleistet, und in Österreich, sehr geehrte Damen und Herren, ist das strafbar und auch mit hohen Geldbussen sanktioniert. 

Mit dem vorliegenden Antrag will die Einheitspartei – mehr kann man dazu nicht sagen – das Parteiengesetz zur Nutzung von Social-Media-Accounts zu ihren Gunsten massiv abändern. Ihnen ist dabei vor allem eines wichtig: den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Sie wollen sich materiell entkriminalisieren. Sie gewähren sich mit diesem Antrag de facto selber rückwirkende Straffreiheit, sehr geehrte Damen und Herren (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS]: Nein! – Abg. Doppelbauer [NEOS]: Das tun wir ja nicht!), und entziehen sich de facto der Strafverfolgung und auch den Strafzahlungen für illegale Parteienfinanzierung. Das ist ein justizpolitischer Skandal. (Beifall bei der FPÖ.)

Welcher normale Bürger auf der Straße versteht das, kann sich selber die Straffreiheit verschaffen? (Abg. Gasser [NEOS]: Das passiert nicht!) Was ist das für ein fatales Signal an die Bevölkerung, die sich an die Gesetze halten muss? (Abg. Doppelbauer [NEOS]: Das stimmt einfach nicht! – Abg. Gasser [NEOS]: ... die Rede ...!) Ihr könnt es euch richten, ihr richtet es euch hier mit dieser Gesetzesnovelle, und das ist unlauterer Wettbewerb, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Vor allen Dingen die ÖVP hat es mit der Trennung von Staat und Partei ja nie besonders ernst genommen. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) Neu ist, dass es einige willfährige Helferparteien gibt, die sich gefunden haben und bei dieser Gesetzesinitiative auch noch mitmachen. Das ist aber nicht nur ein politischer Skandal, sehr geehrte Damen und Herren, sondern es ist auch de facto verfassungswidrig. Ihre Novelle verletzt das Legalitätsprinzip. 

Der VfGH hat in mehreren Entscheidungen betont, dass der Gesetzgeber durch rückwirkende Regelungen nicht in laufende Verfahren oder bestehende Rechte eingreifen darf; das verletzt den Gleichheitsgrundsatz. (Zwischenrufe der Abgeordneten Gasser [NEOS], Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS] und Hofer [NEOS].) Die privilegierte Stellung von Regierungsparteien führt zulasten der Oppositionsparteien zu einer faktischen Ungleichbehandlung der politischen Mitbewerber. Ihr behandelt die Regierungsparteien anders als die Oppositionsparteien. Ihr privilegiert die Regierungsparteien, und das ist ungleich und verfassungswidrig. 

Wenn Sie diese Querfinanzierung daher legalisieren, dann können Parteien in Regierungsverantwortung für Wahlwerbung auf Mitarbeiter der Ministerien zurückgreifen, Oppositionsparteien sind benachteiligt. 

Es geht daher um die Chancengleichheit zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien. Es geht um eine Fairness im politischen Mitbewerb, und es geht um die Frage, ob Regierungsparteien finanzielle Mittel der Republik für ihre Parteizwecke missbrauchen dürfen (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Da seids ihr ja eh Experten!) und dadurch einen Wettbewerbsvorteil generieren. 

Studieren Sie die Verfassung, sehr geehrte Damen und Herren! Schauen Sie sich Ihren Entwurf noch einmal an und ziehen Sie diesen zurück, damit wir da auch Verfassungskonformität gewährleisten können! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.23

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nico Marchetti. Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.