RN/126
18.26
Abgeordneter Klaus Seltenheim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Zuseherinnen zu Hause vor den unterschiedlichen Geräten! Politik ist ganz oft nicht die große Bühne, nicht das Parlament, nicht der Ministerrat. Die meisten gewählten Mandatar:innen in Österreich machen Politik in den über 2 000 Gemeinden in Österreich.
Viele davon, von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich einzuordnen, bekommen für ihre Arbeit im Gemeinderat eine Aufwandsentschädigung. Der überwiegende Teil ihrer Arbeit wird aber ehrenamtlich geleistet, egal ob das durch ihre Tätigkeit als Gemeinderat ist, ob es in den Parteistrukturen ist, ob es in den Vereinen ist, ob es bei der Feuerwehr ist, et cetera.
Medial wird im Kontext des Parteiengesetzes immer über die Bundespolitik diskutiert. Der Teil, den wir heute im Parteiengesetz sozusagen auch reparieren, nämlich die Ausweitung der Spendenmeldungen von vierteljährlich auf jährlich, ist aber ganz explizit auf die Bürgermeister:innen und die ehrenamtlichen Gemeinderäte und -rätinnen ausgerichtet. So sorgen wir für weniger unnötige Doppelmeldungen, klarere Fristen und dafür mehr Zeit für Bürgergespräche und die Mitarbeit in örtlichen Vereinen et cetera. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Genau diese Menschen tragen zur Demokratie vor Ort bei. Wir entlasten sie auf bürokratischer Ebene, ohne dabei auf Transparenz zu verzichten. Gleichzeitig schaffen wir, wie eben auch angesprochen, klare Regeln für die Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern auf Bundes- wie auf Landesebene und auch von uns Abgeordneten.
Künftig dürfen beispielsweise Kabinettsmitarbeiter:innen, wenn die Inhalte entsprechend gekennzeichnet sind und sich nur auf die Arbeit der Minister und Ministerinnen beziehen, auch diesbezügliche Inhalte posten, wenn auch das Impressum darauf hinweist.
Der Politbetrieb steht zu Recht unter intensiver medialer und öffentlicher Beobachtung. Das österreichische Parteiengesetz ist ein strenges, und das ist gut so. Parteien erfüllen unter anderem den großen Auftrag der politischen Willensbildung, und ein Großteil davon spielt sich eben – das kann man gut finden oder schlecht finden – auf den großen Social-Media-Plattformen ab. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir da heute eine klare Regelung treffen.
All das geschieht auch vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird, auf Gemeindeebene und generell in der Politik Menschen für die Politik zu begeistern und zu gewinnen. Wer sich engagieren will, soll nicht im Paragrafendschungel stecken bleiben, sondern spüren, dass Politik auch Freude sein kann, dass man etwas bewirken kann.
Auch noch einmal ganz kurz in Richtung FPÖ gesprochen: Kollege Tschank hat darauf hingewiesen, was seine Kollegen in den Bundesländern, vom steirischen Landeshauptmann Mario Kunasek bis Udo Landbauer et cetera, alle machen. Sie haben Accounts, die der Partei gehören, und bespielen die dort mit Inhalten ihres öffentlichen Amtes. Ich denke, die FPÖ sitzt da im Glashaus und sollte nicht mit Steinen werfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Brückl [FPÖ]: ... nicht einmal geprüft worden!)
18.29
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.