RN/127

18.29

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Ich danke Ihnen, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es wurde von Kollegen Marchetti und von Kollegen Seltenheim schon sehr viel klargestellt, weil es schon eine abenteuerliche Show war, die hier wieder vonseiten der FPÖ gekommen ist, mit sehr viel Fake News, was dieses Gesetz betrifft. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Das ist ja unfassbar! Der Dr. Schilchegger wird’s dir dann erklären!)

Die Historie vielleicht dazu: Es gibt seit 15, 16 Jahren eine sehr, sehr klare Rechtsmeinung, die sich über alle Organisationen gezogen hat, auch über den Rechnungshof, über den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, nämlich dass es wesentlich ist, dass Politikerinnen und Politiker kommunizieren müssen – im Dialog, aber genauso über soziale Plattformen. Dementsprechend war es immer sehr klar, dass es Accounts gegeben hat, die gemeinsam serviciert wurden. Teilweise gab es auch Unschärfen, die sicher nicht immer sauber gelöst wurden, das will ich gar nicht anders sagen, aber genau deswegen ist es notwendig, gesetzliche Regelungen zu haben. 

Der Rechnungshof hat nun seine Rechtsmeinung geändert und hat uns explizit aufgefordert, diesen Graubereich zu regeln. Das machen wir heute. Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir das machen, und das Wesentliche ist, dass mit diesem Gesetzentwurf ganz klar ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Parlamentsklubs, die das übrigens genauso betrifft, von Ministerien oder andere dürfen selbstverständlich nur in ihrem Wirkungsbereich – in dem sie arbeiten – liegende Inhalte posten und kommunizieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei kommunizieren für die Partei. Das heißt, es gibt keinen einzigen Mitarbeiter aus einem Ministerium oder aus einem Klub, der für die Partei arbeitet, es ist also anders, als Sie das regelmäßig behaupten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dann haben Sie hier auch behauptet, dass diese Regelung rückwirkend ist. Ja, diese Rückwirkung war eine Zeit lang da, aber wir haben letzte Woche schon sehr klar angekündigt, dass wir sie zurücknehmen und rausnehmen, weil uns hier ein Fehler passiert ist. (Zwischenruf des Abg. Tschank [FPÖ].)

Deswegen bringe ich jetzt hier auch folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Nico Marchetti, Klaus Seltenheim, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 353/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Klaus Seltenheim, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (155 d.B.), wird wie folgt geändert: 

1. Im Eingang wird der Ausdruck „XXX/2025“ durch den Ausdruck „25/2025“ ersetzt.

2. In Z 4 wird in § 16 Abs. 12 der Ausdruck „BGBI. Nr. xxx/2025“ durch den Ausdruck „BGBI. I Nr. xxx/2025“ ersetzt und das Wort „rechtskräftig“ durch die Wortfolge „vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat“ ersetzt.


Damit ist, glaube ich, auch diese Thematik abgeschlossen. 

Die Frage, die ja darüber hinaus immer wieder, insbesondere von der FPÖ, in den Raum gestellt wird und auch heute in den Raum gestellt wird, ist zum Thema der Erhöhung der Parteienförderung. Also ich frage mich, wo Sie die sehen. Ich sehe sie ganz klar nicht, weil – wie ich vorhin gesagt habe – kein Ministermitarbeiter, kein Mitarbeiter eines Klubs, eines Kabinetts Parteiarbeit leisten darf. Das war nie so klar geregelt, und dann haben wir darüber hinaus, um das sicherzustellen – dies geht übrigens auch über die deutsche Gesetzesvorlage, die immer wieder erwähnt wird, hinaus –, eine Kennzeichnungspflicht für Ministerien eingeführt, damit auch transparent für jeden sichtbar ist, worum es hier geht. 

Das Wesentliche ist ja, weil Sie diese Erhöhung des Parteienförderung immer wieder in den Raum stellen, dass wir hier natürlich zu sparen beginnen. Deswegen hat diese Bundesregierung auch schon für das Jahr 2026 die Parteienförderung eingefroren. Viel mehr haben Sie übrigens auch nicht zustande gebracht: nämlich genau ein Mal das Einfrieren. 

Es ist für uns auch sonnenklar, dass wir in den nächsten Budgetverhandlungen darauf schauen müssen, dass die Parteienförderung in Österreich hinuntergeht, denn es ist von Anfang an ein Anliegen von uns gewesen, das zu tun. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir in der Republik sparen müssen, ist für uns auch ganz klar, dass die Parteien einen Beitrag leisten müssen. (Beifall bei den NEOS.) Aber dieses Gesetz widerspricht dem in keinem einzigen Absatz und auch nicht darüber hinaus. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.34

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/127.1

Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (AA-20)

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sigrid Maurer. Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

Entschuldigung, ich halte vorher noch fest, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht wurde und somit mit in Verhandlung steht. – Danke, Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.