RN/3
Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Fragestunde, die sich diesmal an den Herrn Vizekanzler richtet, den ich in unserer Mitte auf diesem Weg auch herzlich begrüßen möchte. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen.
Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf – hoffentlich – mit einem dezenten Zeichen mit der Glocke aufmerksam machen.
Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 24/M, jener der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/4
Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Der Verfassungsgerichtshof hat im Oktober 2023 festgestellt, dass die Regelung zur Zusammensetzung des Stiftungs- beziehungsweise Publikumsrats teils verfassungswidrig ist. Der VfGH ortete Verstöße gegen das Unabhängigkeits- beziehungsweise Pluralismusgebot. Als problematisch bewertet er vor allem den übermäßigen Einfluss der Regierung auf die Besetzung der ORF-Gremien.
Daher lautet meine Frage an Sie:
„Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der rechtswidrigen Bestellung von Mitgliedern in ORF-Gremien, um eine verfassungskonforme Bestellung des ORF-Generaldirektors im Jahr 2026 sicherzustellen?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Nationalrat! Ich darf folgende Antwort auf Ihre Anfrage geben: Im ORF-Gesetz sind die Ausschlusskriterien für die Mitglieder der ORF-Gremien aufgelistet. Alle für die ORF-Gremien vorgeschlagenen Personen haben – worauf in den Ausschreibungen auch ausdrücklich hingewiesen wird – persönliche Erklärungen abzugeben, dass bei ihnen keine Ausschließungsgründe nach dem ORF-Gesetz vorliegen. Selbstverständlich ist dabei von der Richtigkeit dieser Erklärungen auszugehen. Tritt nach Bestellung ein Ausschlussgrund ein, wozu auch gehören kann, dass ein solcher Grund erst im Nachhinein bekannt wird, sieht das ORF-Gesetz entsprechende Vorkehrungen zu Möglichkeiten der Nachbesetzung vor.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/4.1
Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ): Sie haben im Zuge Ihres Amtsantrittes ja vollmundig versprochen, den ORF zu entpolitisieren, ein klares Bekenntnis zu Unabhängigkeit und Demokratie abgegeben. Doch der Regierungseinfluss im Stiftungsrat ist ja nach wie vor übergewichtig und widerspricht damit nicht nur zum Teil dem VfGH-Urteil, sondern eben auch Ihren eigenen Ansprüchen und Ankündigungen. Wie erklären Sie sich diesen klaren Bruch zwischen Ankündigung, Ihrem eigenen Anspruch sowie eben auch dem VfGH-Urteil und der Realität am Küniglberg?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich untermauere nochmals meinen Anspruch. Es hat tatsächlich auch stattgefunden, dass wir von der Bundesregierung bei der Besetzung der ORF-Gremien auf Basis eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes gesetzlich präzise vorgegangen sind. Dort ist es auch so geregelt: Demnach sind von uns, von der Bundesregierung, sechs Mitglieder des Stiftungsrates und 14 Mitglieder des Publikumsrates bestellt worden. Und über diese Bestellung wurde in der Bundesregierung auch Konsens hergestellt.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Maurer.
RN/4.2
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Herr Vizekanzler, Stichwort politische Unabhängigkeit des ORF: Der neue, rote Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer meinte kürzlich im „Standard“, man werde in den Regierungsparteien „einen Konsens suchen“ über die nächste ORF-Führung. Nachdem es Kritik an dieser absolut skandalösen und ungeheuerlichen Aussage gegeben hat, korrigierte er sie und meinte, er hätte gemeint, „dass man im Stiftungsrat des ORF ‚breite Übereinstimmung‘ suchen werde über die nächste ORF-Führung“. Er setzt, unfreiwillig, absichtlich, man weiß es nicht so genau, den Stiftungsrat mit der Regierung gleich.
Wie stehen Sie zu diesen Aussagen und wie stellen Sie sicher, dass es hier zu keinen unzulässigen Einflussnahmen der Regierung auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt, und sind Sie in direkter Absprache mit Heinz Lederer über die nächste GD-Führung?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke, Frau Abgeordnete, für die Zusatzfrage. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht für die Gremien des ORF sprechen kann und dass ich auch die dortigen Entscheidungen und die Meinungsäußerungen weder beeinflussen noch kommentieren werde.
Ich kann Sie nur einladen, Ihre Frage, wie er seine Wortmeldung interpretiert oder gemeint hat, direkt an den ORF oder an die dort zuständigen Gremien zu richten.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Anfrage 27/M des Abgeordneten Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/5
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! In letzter Zeit ist festzustellen, dass immer mehr Nachbarländer ihren Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke senken. Italien reduzierte zuletzt den Mehrwertsteuersatz von 22 Prozent auf 5 Prozent, Frankreich hat bereits seit Längerem eine Mehrwertsteuer von 5,5 Prozent und Deutschland zuletzt eine Senkung von 19 Prozent auf 7 Prozent.
Das ist ein wichtiger Impuls für die Branche, und auch in unserem Regierungsprogramm haben wir das verankert, wir haben die Senkung der Mehrwertsteuer auf Kunstwerke, Tickets und Bücher im Lichte der Steuersätze anderer europäischer Länder zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen als Vorhaben angeführt.
Daher lautet meine Frage: „Sehen Sie eine Möglichkeit, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke in absehbarer Zeit einzuführen, so wie dies in einigen Nachbarländern bereits geschehen ist, zur Belebung der Branche und damit es zu keinen Wettbewerbsnachteilen kommt?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich greife Ihre Formulierung von der absehbaren Zeit auf: Jetzt muss ich es umdrehen und muss Ihnen mitteilen, dass wir gerade aufgrund der schwierigen finanziellen Lage wenig Chancen haben, die Umsetzung von Steuersenkungen im Zeitraum des Doppelbudgets zu ermöglichen. Im Regierungsprogramm, und das haben Sie auch erwähnt, haben wir uns vorgenommen, dass die private Finanzierung von Kunst und Kultur attraktiver gemacht werden soll. Die Forderung nach niedrigen Mehrwertsteuersätzen ist daher für mich auch als Vertreter der Bundesregierung nachvollziehbar.
Ganz ehrlich, welche Maßnahmen dabei im Detail verfolgt werden sollen, ist noch Gegenstand weiterer Überlegungen, die ich natürlich auch mit dem Bundesministerium für Finanzen zu führen habe.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/5.1
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Ich glaube, auch der österreichische Buchhandel fordert das schon sehr, sehr lange. Ich nehme jetzt Ihre Antwort und greife das auf: Ich weiß natürlich, dass die Situation jetzt budgetär schwierig ist, aber ich glaube trotzdem, dass wir durch diesen Effekt dann einen Turbo in die Branchen bekommen und dass wir das Leben auch für den Buchhandel leichter machen, weil sehr viel auch im grenznahen Bereich passiert und die Kunden dann natürlich ausweichen.
Bitte dann trotzdem auch für den Buchhandel: Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?, und ich hoffe auf positive Antwort.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Die Antwort ist ehrlich. Wir haben im Regierungsprogramm vereinbart, dass wir auch da eine Anpassung der Steuersätze vornehmen wollen. Ich kann es jetzt nur wiederholen und nochmals auf die jetzige finanzielle und budgetäre Situation hinweisen, die es nicht möglich macht. Wir werden aber in der Regierung auch mit dem Finanzminister Gespräche führen, um in diesem Bereich das Regierungsprogramm abzuarbeiten.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Auer, bitte. (Zwischenrufe von der Galerie.)
RN/5.2
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler, danke, dass Sie hier heute zur Verfügung stehen! Mir ist eine Frage nach der sozialen Absicherung und der fairen Entlohnung von Künstler:innen und Kunstschaffenden ein Anliegen.
Sie haben ja bereits angekündigt, dass auch weiterhin Mittel für Fair Pay zur Verfügung stehen werden. Wie werden diese konkret eingesetzt werden?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Wichtig ist, dass die Fair-Pay-Initiative fortgesetzt wird – für das habe ich mich eingesetzt, das ist mir sehr wichtig –, was sozialrechtliche Absicherung von Kulturschaffenden, Künstlerinnen, Künstlern, Kulturarbeiter:innen bedeutet. (Neuerliche und anhaltende Zwischenrufe von der Galerie.) Wir sichern sie weiterhin über unsere reguläre Fördertätigkeit ab.
RN/5.3
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, ich darf ganz kurz die Sitzung unterbrechen, bis auf der Galerie Ruhe einkehrt. (Ein Besucher wird von Mitarbeiter:innen des Ordnungsdienstes von der Galerie geleitet.)