RN/4
Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Der Verfassungsgerichtshof hat im Oktober 2023 festgestellt, dass die Regelung zur Zusammensetzung des Stiftungs- beziehungsweise Publikumsrats teils verfassungswidrig ist. Der VfGH ortete Verstöße gegen das Unabhängigkeits- beziehungsweise Pluralismusgebot. Als problematisch bewertet er vor allem den übermäßigen Einfluss der Regierung auf die Besetzung der ORF-Gremien.
Daher lautet meine Frage an Sie:
„Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der rechtswidrigen Bestellung von Mitgliedern in ORF-Gremien, um eine verfassungskonforme Bestellung des ORF-Generaldirektors im Jahr 2026 sicherzustellen?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Nationalrat! Ich darf folgende Antwort auf Ihre Anfrage geben: Im ORF-Gesetz sind die Ausschlusskriterien für die Mitglieder der ORF-Gremien aufgelistet. Alle für die ORF-Gremien vorgeschlagenen Personen haben – worauf in den Ausschreibungen auch ausdrücklich hingewiesen wird – persönliche Erklärungen abzugeben, dass bei ihnen keine Ausschließungsgründe nach dem ORF-Gesetz vorliegen. Selbstverständlich ist dabei von der Richtigkeit dieser Erklärungen auszugehen. Tritt nach Bestellung ein Ausschlussgrund ein, wozu auch gehören kann, dass ein solcher Grund erst im Nachhinein bekannt wird, sieht das ORF-Gesetz entsprechende Vorkehrungen zu Möglichkeiten der Nachbesetzung vor.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/4.1
Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ): Sie haben im Zuge Ihres Amtsantrittes ja vollmundig versprochen, den ORF zu entpolitisieren, ein klares Bekenntnis zu Unabhängigkeit und Demokratie abgegeben. Doch der Regierungseinfluss im Stiftungsrat ist ja nach wie vor übergewichtig und widerspricht damit nicht nur zum Teil dem VfGH-Urteil, sondern eben auch Ihren eigenen Ansprüchen und Ankündigungen. Wie erklären Sie sich diesen klaren Bruch zwischen Ankündigung, Ihrem eigenen Anspruch sowie eben auch dem VfGH-Urteil und der Realität am Küniglberg?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich untermauere nochmals meinen Anspruch. Es hat tatsächlich auch stattgefunden, dass wir von der Bundesregierung bei der Besetzung der ORF-Gremien auf Basis eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes gesetzlich präzise vorgegangen sind. Dort ist es auch so geregelt: Demnach sind von uns, von der Bundesregierung, sechs Mitglieder des Stiftungsrates und 14 Mitglieder des Publikumsrates bestellt worden. Und über diese Bestellung wurde in der Bundesregierung auch Konsens hergestellt.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Maurer.
RN/4.2
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Herr Vizekanzler, Stichwort politische Unabhängigkeit des ORF: Der neue, rote Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer meinte kürzlich im „Standard“, man werde in den Regierungsparteien „einen Konsens suchen“ über die nächste ORF-Führung. Nachdem es Kritik an dieser absolut skandalösen und ungeheuerlichen Aussage gegeben hat, korrigierte er sie und meinte, er hätte gemeint, „dass man im Stiftungsrat des ORF ‚breite Übereinstimmung‘ suchen werde über die nächste ORF-Führung“. Er setzt, unfreiwillig, absichtlich, man weiß es nicht so genau, den Stiftungsrat mit der Regierung gleich.
Wie stehen Sie zu diesen Aussagen und wie stellen Sie sicher, dass es hier zu keinen unzulässigen Einflussnahmen der Regierung auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt, und sind Sie in direkter Absprache mit Heinz Lederer über die nächste GD-Führung?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke, Frau Abgeordnete für die Zusatzfrage. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht für die Gremien des ORF sprechen kann und dass ich auch die dortigen Entscheidungen und die Meinungsäußerungen weder beeinflussen noch kommentieren werde.
Ich kann Sie nur einladen, Ihre Frage, wie er seine Wortmeldung interpretiert oder gemeint hat, direkt an den ORF oder an die dort zuständigen Gremien zu richten.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Anfrage 27/M des Abgeordneten Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.