RN/149
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (80 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025) (145 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 13. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Frau Justizministerin Anna Sporrer im Hohen Haus und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Christian Ragger das Wort.
RN/150
19.04
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Einleitend dazu – ich bin jetzt etwas außer Atem, weil ich rauflaufen musste –, im Wesentlichen geht es darum: Wir haben im Justizausschuss dagegengehalten, weil wir in der Ausformulierung – wie dieses Gesetz zustande kommt und wie sozusagen eine zentrale Durchführung auf der einen Seite stattfinden soll – im Grunde genommen eine schleichende Aushöhlung der Kompetenzen auf unserer Seite sehen.
Das heißt, wir haben ja – das sehen wir, wenn wir uns die europäischen Verträge anschauen – zwei Seiten: Das eine sind also quasi die Verträge der Europäischen Union und auf der anderen Seite hat man eine justizielle Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen festgelegt. Dies ist gut und recht, das sollte auch weiter so vertieft und formuliert werden, aber man kann nicht hergehen und schleichend – leicht aushöhlend – unsere Kompetenzen in Österreich reduzieren.
Es ist zwar ein guter Ansatz gewesen, dass man jetzt diese Zusammenarbeit prägt und auch umsetzen möchte, aber am Ende des Tages sehen wir in dieser gesetzlichen Formulierung, liebe Frau Ministerin, dass es dadurch am Ende des Tages zu einem Kompetenzverfall der österreichischen Justiz und auch der eigenen Kompetenz in diesem Haus kommt. Daher haben wir als Freiheitliche uns dagegen verwehrt, haben auch ganz kritische Anmerkungen in diesem Bereich, auch im Ausschuss, vollzogen. Daher wird die Freiheitliche Partei dementsprechend dagegenhalten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.06
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.
RN/151
19.06
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Was uns heute vorliegt, ist das Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz.
Herr Ragger, ich bin etwas verwundert über Ihre Ausführungen, denn es geht in Wirklichkeit um EU-Verordnungen, es geht um EU-Richtlinien, die wir in das nationale Recht umsetzen, und letztlich geht es darum, dass die Europäische Union auch im Bereich der Justiz zusammenwächst. Diese justizielle Zusammenarbeit dient dazu, Bürger und Bürgerinnen – auch in Österreich – zu schützen, auch grenzüberschreitend zu schützen und auch die nationale Justiz zu unterstützen.
Daher sehe ich es nicht so, dass da nur Kompetenzen abgegeben werden, sondern es macht schon Sinn, dass Behörden zusammenarbeiten, dass der Datenaustausch verbessert wird, dass die Kooperation vereinfacht wird und es zu einer Vernetzung der Strafvollzugsbehörden kommt. Das ist ja im Sinne und im Interesse der Bürger und Bürgerinnen.
Ich versuche, Ihnen das anhand des Beispiels des Europäischen Strafregisterinformationssystems zu zeigen. Wir haben unsere nationalen Strafregistersysteme, aber es macht natürlich Sinn, auch auf europäischer Ebene ein zentrales System mit einer zentralen Datenbank zu haben, die es zum Beispiel österreichischen Strafvollzugsbehörden ermöglicht, einen besseren Zugang zu Daten und auch Informationen zu haben, nämlich von strafrechtlichen Verurteilungen im gesamten europäischen Raum. Jetzt ist es so, dass die Strafvollzugsbehörde, wenn sie Anfragen über Verurteilungen hat, die Behörden jedes Mitgliedstaates anschreiben müsste.
Das heißt, was da passiert, ist: Wir sehen, dass unser nationaler Staat an seine Grenzen stößt, und deshalb braucht es diese Kooperation und diese Zusammenarbeit, die ja in Wirklichkeit einen Schritt hin zu einem europaweiten Strafrechtsschutz bedeuten.
Weil mir zu Ohren gekommen ist, dass es auch vonseiten der Grünen das Begehren gibt, dass die Gebühren auf Abfragen aus dem Strafregistersystem in Österreich entfallen sollen: Ich muss dazu einfach sagen, dass ich auch etwas verwundert bin, nicht nur, weil ihr fünf Jahre lang in der Regierung wart, sondern weil ihr auch das Justizressort innehattet. Wenn es budgetär so einfach gewesen wäre, da Kosten zu streichen, frage ich mich, warum ihr das in den letzten fünf Jahren nicht gemacht habt.
Um aber wieder zum Thema zurückzukommen: Ich denke, dass es wirklich darum geht, den Rechtsschutz zu erhöhen, zu verstärken und auch zu ermöglichen, dass es auf europäischer Ebene eine effiziente Rechtsschutzverfolgung gibt, nämlich auch im Sinne der Bürger und Bürgerinnen. Letztlich – und ich glaube, darum geht es – soll die nationale Justiz unterstützt werden. Es ist, glaube ich, eine gute Sache, wenn die Europäischen Union auch im Bereich der Justiz zusammenwächst. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.10
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.
RN/152
19.10
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz et cetera – viele weitere Gesetze –; die Materie ist schnell erklärt:
Stellen Sie sich ein Haus vor. Das Haus heißt Europa, das Haus hat sehr viele Zimmer. Die Polizei beziehungsweise Justiz klopft bei einem Zimmer an und fragt: Hat hier einmal jemand gelebt oder gewohnt, der etwas Böses oder etwas Schlechtes gemacht hat? – Die Justiz beziehungsweise die Polizei, die Sicherheitsbehörden mussten bisher immer bei jedem einzelnen Zimmer anklopfen. In Zukunft wird das nicht mehr notwendig sein. Die Justizbehörden können vereinfacht gesagt einfach bei der Rezeption nachfragen.
Genau darum geht es heute: Wir stärken und vereinfachen die europaweite Zusammenarbeit der Polizei im Bereich der Strafverfolgung, im Justizsystem und stärken damit auch die Sicherheit. Konkret geht es neben vielen anderen Dingen vor allem darum, dass wir Vorstrafen grenzüberschreitend einfacher abrufen können, insbesondere auch Vorstrafen von Drittstaatsangehörigen. Das wird in Zukunft in der Strafverfolgung einiges erleichtern.
Derzeit ist es ja bekanntlich so, dass wir ein dezentrales System haben, das Unionsbürger erfasst. Die verurteilten Personen werden in den jeweiligen Unionsmitgliedstaaten erfasst, und wir können im Rahmen der Rechtshilfe dort nachfragen und hinterfragen. Das ist bürokratisch, das ist Zeitverlust, das ist Geldverschwendung, das macht keinen Sinn. Wir geben den Sicherheitsbehörden in Zukunft ein Werkzeug in die Hand, um das Ganze systematisch zu verbessern.
An meinen Vorredner aus der Reihe der FPÖ: Ich schätze dich sehr für deine Expertise, du hast es auch sehr gut erklärt. Das ist für mich aber wieder ein Beispiel dafür, dass wir gerade in diesen Materien, bei denen wir alle in Wahrheit dasselbe Ziel verfolgen, vielleicht noch ein bisschen mehr miteinander diskutieren und verhandeln sollten – und dafür ist der Justizausschuss ein guter Ort –; wir verfolgen wirklich alle dasselbe Ziel.
Ja, du hast es gut erklärt, aus deiner Sicht. Ich folge diesem Standpunkt nicht, aber es wäre schön, wenn wir gerade in solchen Bereichen in Zukunft auch wieder einstimmige Beschlüsse zusammenbringen. Ich weiß, dass wir den Vorwurf auch von Ihnen bekommen, aber das möchte ich an dieser Stelle festhalten.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch zwei Themen adressieren:
Zur Bundesstaatsanwaltschaft – wir haben es heute auch in der Zeitung lesen können –: ein Meilenstein! Die Frage betrifft die Umsetzung, die Umsetzung im Detail. Bleibt es und wird ein Meilenstein oder wird es ein Kieselstein? Das entscheiden ja am Ende des Tages auch wir! Das entscheiden wir hier im Hohen Haus. Der gestrige Ministerratsvortrag war der Start dieses Prozesses.
Ich freue mich, dass wir im Regierungsprogramm festgeschrieben haben, dass wir eine tiefgreifende Justizreform angehen wollen. Nach den letzten 20 Jahren ist es auch an der Zeit. Da geht es um Verbesserungen der Beschuldigtenrechte, Verbesserungen in der Verfahrensdauer, bei den Gerichtskosten, in der Justizstruktur.
Frau Bundesministerin, vielen Dank für die Mühen, aber ich bitte Sie auch: Binden Sie uns ein! Binden Sie die Expertinnen und Experten ein und alle Fraktionen hier im Hohen Haus! Das ist eine ganz wichtige Sache. (Beifall bei der ÖVP.)
Das Zweite, das ich adressieren möchte, ist die Besitzstörungsindustrie – so würde ich sie einmal nennen. Es gab auch heute wieder eine mediale Berichterstattung, ich glaube, zu Kärnten: 400 Euro für wenige Sekunden auf einer freien Fläche, die zu zahlen sind. Da geht es vielfach nicht um die Störung des ruhigen Besitzes. Meistens oder sehr oft - - Nicht meistens, aber sehr oft ist das Abzocke, also ein Geschäftsmodell: Solange Gerichtskosten und das prozessuale Risiko höher sind als das, was man bei einem unlauteren Angebot zahlen muss, wird sich an der Abzocke, an diesem Geschäftsmodell nichts ändern.
Frau Bundesministerin, ich weiß, da gibt es auch schon Entwürfe und erste legistische Überlegungen. Das ist gut so. Ich würde mir wünschen, dass wir das möglichst schnell gemeinsam verräumen und dem ganzen Spektakel ein Ende setzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.14
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Alma Zadić, Sie gelangen zu Wort.
RN/153
19.14
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Abgeordneter Grüner hat das eigentlich mit einem schönen Bild veranschaulicht, da braucht man nicht sehr viel hinzuzufügen: Die Europäische Union ist eine Wohnung und die einzelnen Mitgliedstaaten sind Zimmer, und es wäre schön, wenn wir unsere Gesetze so vereinheitlichen, dass unsere Strafverfolgungsbehörden rasch agieren können. Genau das tut diese Sammelnovelle. Es werden auch Lücken im Bereich der europäischen Justizzusammenarbeit geschlossen.
Ich muss sagen, ich finde das gut, denn nur so können Strafverfolgungsbehörden effizient über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Seien wir uns ehrlich, Kriminalität macht vor Landesgrenzen nicht halt, und deswegen braucht es verstärkte europäische Zusammenarbeit. (Beifall bei den Grünen.)
Die Umsetzung: Ja, sie ist technisch komplex, aber inhaltlich sinnvoll. Sie bringt mehr Klarheit, Effizienz und Rechtssicherheit für Behörden und letztlich auch mehr Gerechtigkeit im Strafverfahren. Besonders hervorheben möchte ich die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken zur eindeutigen Identifikation von Verurteilten sowie die Einführung von QR-Codes auf Strafregisterauszügen, um Fälschungen zu verhindern. Das ist doch eine tolle Sache!
Diese Novelle zeigt einmal mehr, wie wichtig eine funktionierende europäische Zusammenarbeit im Strafrecht ist und wie komplex auch nationale Umsetzungen sein können. Wir werden diesem Gesetzespaket jedenfalls zustimmen, weil es Europa stärker vernetzt, weil Justizverfahren so transparenter werden und weil es letzten Endes das Vertrauen in die Institutionen stärkt.
Um aber auch einen zeitgemäßen, einen niederschwelligen, vor allem aber auch einen kostenfreien Zugang zu Strafregisterauszügen zu ermöglichen – zu digitalen Strafregisterauszügen, denn jetzt gibt es ja diese QR-Codes –, bringen wir einen Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „digitale Strafregisterauszüge endlich gratis machen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, wonach die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung künftig insbesondere in den Fällen kostenlos sein soll, in denen weder Verwaltungs- noch Portokosten entstehen.“
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
19.17
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/153.1
digitale Strafregisterauszüge endlich gratis machen! (104/UEA)
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
RN/154
19.17
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zunächst einmal auf die Regierungsvorlage eingehen – nur ganz kurz, es ist viel darüber gesagt worden und Sie alle sind im Bilde, worum es geht.
Die Regierungsvorlage dient der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen und stärkt die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Unter anderem werden auch die Bestimmungen zur praktischen Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft präzisiert. Das Verfahren soll klarer, besser handhabbarer gestaltet werden. Es werden auch die rechtlichen Grundlagen zum Austausch mit dem Vereinigten Königreich angepasst, um das Partnerschaftsabkommen wirksam umzusetzen.
Fazit: Diese Regierungsvorlage bringt unser nationales Recht auf den aktuellen Stand unionsrechtlicher Vorgaben, schafft praktikable Verfahren und erhöht die rechtliche Verlässlichkeit grenzüberschreitender Strafsachen.
Da möchte ich einhaken. Ich danke Herrn Abgeordneten Grüner sehr, dass er mir Gelegenheit gibt – wir haben jetzt von den Europäischen Staatsanwaltschaften geredet –, auch auf den gestrigen Ministerratsvortrag zurückzukommen, mit dem die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft – wir werden uns über den Namen noch Gedanken machen; wir müssen uns auch darauf einigen – jetzt tatsächlich vonstattengehen soll – da bin ich mir ganz sicher.
Es geht, wie Sie alle wissen, darum, dass wir möglichst den politischen Einfluss auf Strafverfahren in der Sache hintanhalten, um mehr Rechtssicherheit hineinzubringen und vor allem das Vertrauen der Bevölkerung in einen ordnungsgemäßen Strafvollzug zu erhöhen, sicherzustellen und zu gewährleisten.
Es ist angesprochen worden und ich bin ausdrücklich darum ersucht worden, da einen breiten Diskussionsprozess aufzusetzen und in diesen einzugehen, und diese Einladung möchte ich hiermit auch an Sie alle aussprechen: Es geht um eine der größten Reformen in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten. Es wird eine umfassende und auch tiefgreifende Verfassungsänderung brauchen. Wir wollen dann natürlich auch die einfachgesetzlichen Bestimmungen anpassen, aber es geht eben auch um eine Verfassungsänderung, es geht um den Umbau der Strukturen in der Justiz.
Ich möchte Sie wirklich alle einladen, an diesem Diskussionsprozess teilzunehmen. Ich werde Sie aktiv einladen, und wir werden Formate finden, um einen regen Austausch pflegen zu können, und das gilt bitte für alle Abgeordneten des Hauses und für alle Fraktionen, das möchte ich hier ausdrücklich betonen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Ich erinnere mich noch – und viele von Ihnen auch –, wie wir vor mehr als zehn Jahren, vor fast 15 Jahren die Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett auf neue Beine gestellt und eine neue Struktur geschaffen haben. Auch das war eine tiefgreifende Änderung, ein Umbau der Strukturen, und da war damals ein einstimmiger Beschluss aller Fraktionen möglich. An das würde ich gerne anknüpfen. Daher ergeht die Einladung auch ganz ausdrücklich an die Freiheitliche Partei, obwohl schon gesagt worden ist, dass Sie dem Projekt nicht zustimmen wollen. Ich möchte aber an alle Fraktionen appellieren und einen möglichst breiten Konsens erwirken. Damit würde ich gerne schließen – Ich bedanke mich, vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
19.21
Präsidentin Doris Bures: Danke.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/155
RN/155.1
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 145 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
RN/155.2
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „digitale Strafregisterauszüge endlich gratis machen!“
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.