RN/153
19.14
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Abgeordneter Grüner hat das eigentlich mit einem schönen Bild veranschaulicht, da braucht man nicht sehr viel hinzuzufügen: Die Europäische Union ist eine Wohnung und die einzelnen Mitgliedstaaten sind Zimmer, und es wäre schön, wenn wir unsere Gesetze so vereinheitlichen, dass unsere Strafverfolgungsbehörden rasch agieren können. Genau das tut diese Sammelnovelle. Es werden auch Lücken im Bereich der europäischen Justizzusammenarbeit geschlossen.
Ich muss sagen, ich finde das gut, denn nur so können Strafverfolgungsbehörden effizient über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Seien wir uns ehrlich, Kriminalität macht vor Landesgrenzen nicht halt, und deswegen braucht es verstärkte europäische Zusammenarbeit. (Beifall bei den Grünen.)
Die Umsetzung: Ja, sie ist technisch komplex, aber inhaltlich sinnvoll. Sie bringt mehr Klarheit, Effizienz und Rechtssicherheit für Behörden und letztlich auch mehr Gerechtigkeit im Strafverfahren. Besonders hervorheben möchte ich die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken zur eindeutigen Identifikation von Verurteilten sowie die Einführung von QR-Codes auf Strafregisterauszügen, um Fälschungen zu verhindern. Das ist doch eine tolle Sache!
Diese Novelle zeigt einmal mehr, wie wichtig eine funktionierende europäische Zusammenarbeit im Strafrecht ist und wie komplex auch nationale Umsetzungen sein können. Wir werden diesem Gesetzespaket jedenfalls zustimmen, weil es Europa stärker vernetzt, weil Justizverfahren so transparenter werden und weil es letzten Endes das Vertrauen in die Institutionen stärkt.
Um aber auch einen zeitgemäßen, einen niederschwelligen, vor allem aber auch einen kostenfreien Zugang zu Strafregisterauszügen zu ermöglichen – zu digitalen Strafregisterauszügen, denn jetzt gibt es ja diese QR-Codes –, bringen wir einen Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „digitale Strafregisterauszüge endlich gratis machen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, wonach die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung künftig insbesondere in den Fällen kostenlos sein soll, in denen weder Verwaltungs- noch Portokosten entstehen.“
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
19.17
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/153.1
digitale Strafregisterauszüge endlich gratis machen! (104/UEA)
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.