RN/154

19.17

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zunächst einmal auf die Regierungsvorlage eingehen – nur ganz kurz, es ist viel darüber gesagt worden und Sie alle sind im Bilde, worum es geht. 

Die Regierungsvorlage dient der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen und stärkt die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Unter anderem werden auch die Bestimmungen zur praktischen Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft präzisiert. Das Verfahren soll klarer, besser handhabbarer gestaltet werden. Es werden auch die rechtlichen Grundlagen zum Austausch mit dem Vereinigten Königreich angepasst, um das Partnerschaftsabkommen wirksam umzusetzen. 

Fazit: Diese Regierungsvorlage bringt unser nationales Recht auf den aktuellen Stand unionsrechtlicher Vorgaben, schafft praktikable Verfahren und erhöht die rechtliche Verlässlichkeit grenzüberschreitender Strafsachen. 

Da möchte ich einhaken. Ich danke Herrn Abgeordneten Grüner sehr, dass er mir Gelegenheit gibt – wir haben jetzt von den Europäischen Staatsanwaltschaften geredet –, auch auf den gestrigen Ministerratsvortrag zurückzukommen, mit dem die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft – wir werden uns über den Namen noch Gedanken machen; wir müssen uns auch darauf einigen – jetzt tatsächlich vonstattengehen soll – da bin ich mir ganz sicher.

Es geht, wie Sie alle wissen, darum, dass wir möglichst den politischen Einfluss auf Strafverfahren in der Sache hintanhalten, um mehr Rechtssicherheit hineinzubringen und vor allem das Vertrauen der Bevölkerung in einen ordnungsgemäßen Strafvollzug zu erhöhen, sicherzustellen und zu gewährleisten. 

Es ist angesprochen worden und ich bin ausdrücklich darum ersucht worden, da einen breiten Diskussionsprozess aufzusetzen und in diesen einzugehen, und diese Einladung möchte ich hiermit auch an Sie alle aussprechen: Es geht um eine der größten Reformen in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten. Es wird eine umfassende und auch tiefgreifende Verfassungsänderung brauchen. Wir wollen dann natürlich auch die einfachgesetzlichen Bestimmungen anpassen, aber es geht eben auch um eine Verfassungsänderung, es geht um den Umbau der Strukturen in der Justiz. 

Ich möchte Sie wirklich alle einladen, an diesem Diskussionsprozess teilzunehmen. Ich werde Sie aktiv einladen, und wir werden Formate finden, um einen regen Austausch pflegen zu können, und das gilt bitte für alle Abgeordneten des Hauses und für alle Fraktionen, das möchte ich hier ausdrücklich betonen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Ich erinnere mich noch – und viele von Ihnen auch –, wie wir vor mehr als zehn Jahren, vor fast 15 Jahren die Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett auf neue Beine gestellt und eine neue Struktur geschaffen haben. Auch das war eine tiefgreifende Änderung, ein Umbau der Strukturen, und da war damals ein einstimmiger Beschluss aller Fraktionen möglich. An das würde ich gerne anknüpfen. Daher ergeht die Einladung auch ganz ausdrücklich an die Freiheitliche Partei, obwohl schon gesagt worden ist, dass Sie dem Projekt nicht zustimmen wollen. Ich möchte aber an alle Fraktionen appellieren und einen möglichst breiten Konsens erwirken. Damit würde ich gerne schließen – Ich bedanke mich, vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

19.21

Präsidentin Doris Bures: Danke. 

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. 

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.