RN/162

19.41

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Justizministerin! Frau Frauenministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute setzen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen digitale sexuelle Belästigung. Das unerwünschte Versenden von Dickpics, also Bildern männlicher Genitalien, wird unter Strafe gestellt. 

Es ist wichtig, dass diese Form der Belästigung nicht länger bagatellisiert wird. Daher wird es auch einer EU-Richtlinie entsprechend heute schon umgesetzt. Und das ist wichtig, denn Umfragen bestätigen, was viele Mädchen und Frauen leider täglich erleben müssen. Rund 60 Prozent der jungen Frauen in Österreich berichten, dass sie online bereits sexuell belästigt wurden, vielfach durch das ungefragte Zuschicken expliziter Bilder. Und das sind keine harmlosen Späße oder unglückliche Missverständnisse; es ist eine bewusste Grenzüberschreitung, eine Form sexueller Gewalt, und sie verdient eine klare Antwort im Strafrecht. Und, Herr Abgeordneter Tschank, es ist nicht einfach Männlichkeit. Es ist sexuelle Gewalt, und ich finde es gut, dass es heute eine klare Antwort darauf gibt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) Es ist nämlich ein Zeichen für Schutz, für Respekt und für die Integrität im digitalen Raum.

Ich würde mir auch ein weiteres starkes Zeichen wünschen, um Mädchen und Frauen zu schützen und ihre Integrität zu respektieren. Und die Frauenministerin hat das ja letztens auch gefordert: Es geht um das Konsensprinzip. Es ist höchste Zeit, dass wir in Österreich endlich das Prinzip Nur Ja heißt Ja, also klaren Konsens, im Sexualstrafrecht verankern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es kann nämlich nicht sein, dass vor einem Richter sexuelle Gewalt nicht als Vergewaltigung verurteilt wird, nur weil das Gericht nicht feststellen konnte, ob sich die Betroffene wirklich aktiv zur Wehr gesetzt hat oder ob die Betroffene wirklich Nein gesagt hat. Immer wieder wird nämlich genau das in einem Strafverfahren von Strafverteidigern vorgebracht, um dem Mandanten eine Verurteilung wegen Vergewaltigung zu ersparen. Es ist höchste Zeit, dass wir das ändern. Es ist höchste Zeit, dass sexuelle Handlungen nur einvernehmlich vonstattengehen dürfen, nur dann, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen. Alles andere, meine Damen und Herren, ist eine Vergewaltigung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Frankreich hat sein Strafrecht auch angepasst. Wann? – Nach diesem furchtbaren Fall Pelicot; weil man es nicht mehr ausgehalten hat, dass sich manche der Beschuldigten damit verteidigt haben, die Frau hätte nie ausdrücklich Nein gesagt und sie hätten nicht gemerkt, dass sie in bewusstlosem Zustand war.

Ein modernes Sexualstrafrecht muss der Realität gerecht werden und die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität aller Menschen konsequent schützen, so wie es zahlreiche andere europäische Länder tun: Spanien, Schweden, Frankreich und seit Neuestem auch Norwegen. Ich glaube, dass es auch an der Zeit ist, dass Österreich sich diesem Standard anschließt. Angesichts der Tatsache, dass jede dritte Frau im Erwachsenenalter sexuelle Gewalt erlebt, ist es höchste Zeit für ein klares Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt und für eine Gesellschaft, in der Konsens an erster Stelle steht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, wird aufgefordert, die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes ‚Nur Ja heißt ja‘ im Sexualstrafrecht vorzubereiten und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bis Ende 2025 zuzuleiten.“


Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.46

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/162.1

„Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht einführen (105/UEA)

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.