RN/163

19.46

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diese Gesetzesvorlage soll etwas unter Strafe stellen, was im analogen Raum bereits unter Strafe steht, nämlich sexuelle Belästigung in einer sehr gravierenden Form. Ich möchte hier ganz ausdrücklich sagen: Es geht dabei nicht – das wurde auch vorhin schon gesagt – um einen Scherz unter Jugendlichen, sondern es geht um ein Phänomen, das mittlerweile endemisch verbreitet ist. Es gibt bereits Untersuchungen dazu.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur sagen: Als ich das Vorhaben zum ersten Mal vorgestellt habe und anschließend in der Stadt unterwegs war, kamen mehrere Frauen auf mich zu und teilten mir mit, dass sie es großartig finden, dass hier endlich etwas unternommen wird. Eine Frau erzählte mir, sie habe mit zwölf Jahren zum ersten Mal so etwas erlebt.

Wir können diese Frauen – und es betrifft wahrscheinlich zu 99,99 Prozent Frauen – nicht im Stich lassen, nicht alleine lassen. Es ist da eine sehr deutliche und entschlossene Antwort des Staates notwendig, nämlich zu sagen: Wir stehen hier hinter euch, hinter den Opfern, hinter den Betroffenen, und es hat jetzt eine Konsequenz, wie wir sie im analogen Raum schon kennen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)

Die strafrechtliche Konsequenz ist ganz und gar nicht überzogen. Im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts hätten wir eine Bezirksverwaltungsbehörde, die da vielleicht eine Geldstrafe verhängt. Aber es geht hier um einen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung vor allem von jungen Frauen. Daher ist das Strafrecht der richtige Rahmen für dieses Gesetz.

Was die Jugend betrifft – wir kennen die Diskussion bereits vom Sexting –: Da wurde auch gesagt, dass das übergebührlich junge Leute in das Strafrecht hineinzieht. Man kann dazu nur sagen, wir haben nun die Möglichkeit, unsere jungen Männer aufzuklären und ihnen zu sagen: Das, was du als lustig und als einen Scherz empfindest, ist jetzt einfach verboten. Ich denke, es ist zumutbar, dass sich die jungen Herren entsprechend informieren und dieses Verhalten unterlassen. Damit wäre viel geholfen, denn es handelt sich eben nicht um einen Scherz.

Ich möchte hier auch die Freiheitliche Partei, die ja meinte, man müsse die Jugend in diesem Zusammenhang schützen, ausdrücklich auffordern, Informationskampagnen in Ihren Organisationen durchzuführen. Sie haben Zugang zu vielen jungen Männern über Ihre Burschenschaftsvereine. Es wäre wirklich wichtig, dass ausreichend über dieses Gesetz informiert wird. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen. – Heiterkeit des Abg. Schiefer [FPÖ].)

Es gilt natürlich für alle Erwachsenen, dass wir junge Leute anleiten. Aber gerade Sie haben eben über diese Organisationen einen sehr guten Zugang zu einer Gruppe, die auch informiert werden sollte. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.)

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen – Frau Abgeordnete Yildirim hat es schon gesagt –, es gibt sehr wohl die Möglichkeit der Diversion. Es ist nicht so, dass jeder junge Mann, der möglicherweise glaubt, er macht einen Spaß, jetzt wirklich verurteilt wird. Vielleicht ist aber ein Gespräch beim Staatsanwalt, bei der Staatsanwältin auch ganz hilfreich, wenn trotz aller Information und Aufklärung diese Übergriffe stattfinden.

Es geht wirklich auch darum, die jungen Frauen zu ermächtigen, zu empowern. Sie können unter Schulkollegen, Schulkolleginnen jetzt sagen: Pass auf! Das, was du da machst, ist strafbar, und wenn du jetzt nicht aufhörst, dann zeige ich dich an! – Natürlich könnte die junge Frau auch sofort anzeigen, aber sie hat nun ein ganz starkes Mittel in der Hand, diesem jungen Mann zu sagen, dass das ein gewaltsamer Übergriff war. Das hilft und unterstützt auch die jungen Frauen in unserem Land. – Hiermit möchte ich schließen. Ich bedanke mich. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen.)

19.51

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner.