RN/170

20.05

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Im Kern geht es jetzt um ein Thema, das wir alle hier herinnen gleich sehen, und zwar um Kinderschutz, auch wenn er dann aus politischer Perspektive in Nuancen manchmal unterschiedlich kommentiert wird. Es ist aber wichtig und richtig, dass wir jetzt über Kinderschutz reden, denn worum geht es? – Wir machen Schluss mit Kinderehen. 

Familien mit Kindern sind die Säule unserer Gesellschaft. Und ich glaube, jedes Kind, jeder Jugendliche hat es verdient, im Mittelpunkt unserer Politik zu stehen. Und es ist eine ganz, ganz wichtige Aufgabe von uns in der Politik, dass wir hier die Rechte von jungen Menschen und insbesondere die Rechte von jungen Frauen stärken. 

Für uns alle hier herinnen ist klar, eine Ehe wird in Österreich aufgrund von Freiwilligkeit, Mündigkeit, Unabhängigkeit und Gleichberechtigung geschlossen – und eben nicht aufgrund von Abhängigkeiten. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Das heißt, dass in Zukunft, nämlich ab 1. August, nur mehr jene heiraten dürfen, die volljährig sind, also 18 Jahre alt sind. Und das gilt dann selbstverständlich auch für eingetragene Partnerschaften. 

Abzugrenzen von diesen Kinderehen, aber in Facetten spielt es mit herein, das haben wir gerade gehört, sind die Zwangsehen, und auch diese gibt es immer noch. Zwangsehen sind zwar ein eigener Straftatbestand und werden es auch immer sein, aber wie wir gehört haben, sind sie nicht immer leicht nachzuweisen. Und wir wissen, je jünger Menschen sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ehe eben nicht freiwillig eingegangen wird. Und das sagen nicht nur wir hier herinnen, sondern das sagt auch die Unicef.

Das Widersetzen gegen solche Zwänge fällt jungen Menschen klarerweise oft sehr, sehr schwer. Da braucht es viel Mut, viel Kraft, diese Emanzipation einzugehen, sich loszulösen von der Familie oder vom eigenen Kulturkreis, und die wenigsten Kinder wollen wahrscheinlich den Bruch mit der eigenen Familie eingehen. Darum modernisieren wir heute auch das Eherecht. Wir geben nämlich auch der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Ehen für nichtig zu erklären, wenn die Ehevoraussetzungen, die Ehefähigkeit, sprich das vollendete 18. Lebensjahr, nicht vorliegt.

Es geht noch um einen weiteren Punkt, der „Die Tagespresse“ auf den Plan gerufen hat – ich habe auch nicht gewusst, dass du, lieber Kollege Stefan, dich vielleicht auch bei der „Tagespresse“ bewirbst, denn man sollte sich bevor man Fragen in den Raum stellt überlegen, ob die Fragen es wirklich wert sind, dass sie einer Antwort bedürfen.

Es geht darum, dass wir Ehen bis zum vierten Grad der Seitenlinie verbieten – das ist auch aus medizinischen Gründen, aber auch der Gleichheit geschuldet, ganz richtig so. Das heißt, dass in Zukunft der Onkel seine Nichte nicht mehr heiraten darf oder der Cousin seine Cousine oder eben umgekehrt. 

Das heißt, wir von der Volkspartei halten das, was wir vor der Wahl versprochen haben: mit der Modernisierung des Eherechts, mit dem Verbot der Kinderehen. Aber da uns das Thema, vor allem der Zwangsehen, auch so wichtig ist, ist es wichtig, dass wir da konsequent am Ball bleiben. – Und darum danke, Frau Bundesministerin, dass es diesbezüglich auch eine Arbeitsgruppe gibt, die sich weiter Gedanken dazu machen wird, denn gerade betreffend Fälle mit internationalem Bezug müssen wir weiterarbeiten.

Ich darf es vielleicht kurz erklären: In Österreich gilt das Eherecht des Herkunftslandes. Das heißt, Ehen sollen anerkannt werden, wenn die Ehepartner mindestens 14 Jahre alt sind. Was heißt das? – Das bedeutet, dass junge Mädchen, die in Österreich leben – also auf Beamtendeutsch: die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, aber vielleicht eine andere Staatsbürgerschaft haben –, ins Ausland verflogen werden, dort per Schariarecht verheiratet werden und dass dann in Österreich diese Ehen anerkannt werden können, wenn sie wieder hier sind. Und es gilt natürlich auch, dem einen Riegel vorzuschieben. Wir wollen nicht, dass hier Schariarecht über die Hintertür in Österreich Einzug hält. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sagen Ja zu mehr Kinderschutz. Wir sagen Nein zu Ehen unter Druck. Und das ist gut so – darum auch ein Danke für die Einstimmigkeit des Beschlusses. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

20.09

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Stephanie Krisper zu Wort. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.