RN/172

20.11

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute steht ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen zur Abstimmung: die gesetzliche Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre und ein ausdrückliches Verbot der Ehe zwischen Cousins und Cousinen. Beide Maßnahmen dienen dem Schutz des individuellen Rechts auf freie Partnerwahl und selbstbestimmtes Leben. 

Es ist kein Geheimnis, dass junge Menschen, insbesondere Mädchen, unter Druck geraten können, eine Ehe einzugehen. In Einzelfällen geschieht dies sogar gegen ihren ausdrücklichen Willen, und genau da muss der Staat eine klare Grenze ziehen. Eine Ehe ist ein rechtlich und persönlich weitreichender Schritt, und dieser darf nur volljährigen, mündigen Personen offenstehen. Die Festlegung des Mindestalters auf 18 Jahre ist deshalb nicht nur richtig, sondern auch im internationalen Vergleich längst Standard. Wir begrüßen also, dass der Vorschlag für die Anhebung des Ehealters hier aufgegriffen und auch beschlossen wird.

Etwas schade finde ich, dass das Gesetz nicht schon im vergangenen Sommer beschlossen wurde, zumal es damals schon fertig und auch fertig koordiniert war, aber ich freue mich, dass wir das jetzt im Parlament beschließen können, und das Ganze hoffentlich auch gemeinsam und einstimmig.

Wenn wir aber schon über das Ehegesetz reden, dann müssen wir auch über einen offenen Punkt reden und diesen offenen Punkt auch reparieren: Seit 2019 stehen in Österreich sowohl Ehen als auch die eingetragene Partnerschaft allen Geschlechtern offen. Was bis heute fehlt, ist aber eine klare gesetzliche Regelung, ob ein Wechsel zwischen diesen beiden Formen möglich ist, also ob etwa ein Paar in eingetragener Partnerschaft problemlos zur Ehe übertreten kann, ohne sich vorher scheiden lassen zu müssen.

Im Innenministerium gibt es zwar Handlungsanweisungen, die eine verfassungskonforme Auslegung erlauben, doch diese Praxis ist rechtlich unsicher und auch in der Fachliteratur stark umstritten, und es besteht tatsächlich das Risiko, dass irgendein Gericht künftig solche Ehen wegen Verstoßes gegen den § 8 des Ehegesetzes für nichtig erklärt. Die Betroffenen und auch ihre Kinder leben in diesem Fall in rechtlicher Unsicherheit. 

Dieser Antrag fordert daher eine einfache, aber wichtige gesetzliche Klarstellung, dass der Umstieg zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eindeutig und rechtssicher möglich ist, ohne dass vorher die bestehende Partnerschaft aufgelöst werden muss.

Die NEOS haben in der vergangenen Legislaturperiode sogar so einen Antrag bereits eingebracht. Die Sozialdemokraten waren dafür, und ich sehe auch wirklich keinen Grund, warum wir nicht für Rechtssicherheit sorgen sollten, und es spricht meines Erachtens wirklich nichts dagegen, dass wir alle das heute beschließen. (Beifall bei den Grünen.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage zu unterbreiten, die die rechtssichere Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften und umgekehrt ermöglicht.“


Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.) 

20.15

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/172.1

Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen! (106/UEA)

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Bitte, Frau Bundesministerin Anna Sporrer, Sie gelangen nun zu Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.