RN/173

20.15

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die hier vorliegenden vorgeschlagenen Änderungen im Eherecht dienen hauptsächlich dem Schutz von Minderjährigen und der Stärkung des Kindeswohls. Die Ehefähigkeit soll ab nun ausnahmslos an der Volljährigkeit anknüpfen, und wir geben damit ein einheitliches Mindestalter für die Eheschließung und die Begründung von eingetragenen Partnerschaften vor.

Wir haben es schon gehört, es geht hier auch um die Erfüllung von internationalen Verpflichtungen, wie den Unicef-Dokumenten, die eine Eheschließung mit einem unter 18-jährigen Partner verbieten. So etwas hat in einem modernen Rechtsstaat nicht Platz. Wir machen das vor allem auch deswegen, weil wir wollen, dass sich die jungen Menschen, vor allem die jungen Frauen, in diesem Zeitraum zwischen 16 und 18 Jahren ihrer Ausbildung – ihrer Berufsausbildung, ihrer Schulausbildung – widmen, dass sie sich in diesem Alter darauf konzentrieren, wie sie in ein eigenständiges Leben, in ein selbstbestimmtes Leben finden können und später dann auch einmal eine eigenständige Berufslaufbahn einschlagen können, denn wir wissen alle, gerade für junge Frauen ist es besonders wichtig, auf eigenen Beinen stehen zu können. Das ist auch eine sehr wichtige Maßnahme gegen Gewalt und dann spätere sonstige Abhängigkeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper [NEOS].)

Wenn hier jetzt unterstellt wird, dass es da um bestimmte Gruppen in unserer Gesellschaft geht, die aus anderen Kulturen kommen, dann möchte ich schon auch daran erinnern – und Sie wissen das auch alle –, dass es auch unter der heimischen Bevölkerung den einen oder anderen Fall gibt, vor allem vielleicht im ländlichen Raum, bei dem, gerade weil eine verfrühte Schwangerschaft eingetreten ist, schnell zu einer Ehe gedrängt wird, damit wieder alles in Ordnung ist. 

Auch da sage ich aber: Diese jungen Frauen sollen natürlich ihre Kinder bekommen, aber sie sollen sich nicht sofort in eine verpflichtende Ehe, in eine Ehe mit all ihren Verpflichtungen einlassen. Sie können zu einem Zeitpunkt, wo Beziehungen sehr oft nicht gefestigt sind, sicher noch nicht abschätzen, wie diese Beziehung weitergeht, und es ist nach dem 18. Geburtstag der jungen Mutter dann immer noch Zeit genug, um zu heiraten. Sie kann in dieser Zeit dann auch sehen, ob sich der junge Vater auch bewährt. Daher ist es schon auch wichtig, dass wir uns das auch für diese Fälle überlegen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Klagsbefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft wieder eingeführt wird, um da auch von Staatsseite eingreifen zu können. Die Behörden bekommen daher dieses wichtige Instrument zurück, um unzulässige Ehen und Partnerschaften gerichtlich aufheben zu lassen. 

Ich bin daher sehr froh, dass wir heute diesen wichtigen Reformschritt vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zur wirksamen Bekämpfung von Zwangsehen und zur Stärkung des Kindeswohls treffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

20.18

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler zu Wort gemeldet. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.