RN/173

20.15

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die vorliegenden vorgeschlagenen Änderungen im Eherecht dienen hauptsächlich dem Schutz von Minderjährigen und der Stärkung des Kindeswohls. Die Ehefähigkeit soll ab nun ausnahmslos an die Volljährigkeit anknüpfen, und wir geben damit ein einheitliches Mindestalter für die Eheschließung und die Begründung von eingetragenen Partnerschaften vor.

Wir haben es schon gehört: Es geht hier zudem um die Erfüllung von internationalen Verpflichtungen, wie den Unicef-Dokumenten, die Eheschließungen von unter 18-Jährigen verbieten. So etwas hat in einem modernen Rechtsstaat nicht Platz. Wir machen das vor allem auch deswegen, weil wir wollen, dass sich die jungen Menschen, vor allem die jungen Frauen, in diesem Zeitraum zwischen 16 und 18 Jahren ihrer Ausbildung – ihrer Berufsausbildung, ihrer Schulausbildung – widmen und dass sie sich in diesem Alter darauf konzentrieren, wie sie in ein eigenständiges Leben, in ein selbstbestimmtes Leben finden können und später dann auch einmal eine eigenständige Berufslaufbahn einschlagen können, denn wir wissen alle, gerade für junge Frauen ist es besonders wichtig, auf eigenen Beinen stehen zu können. Das ist auch eine sehr wichtige Maßnahme gegen Gewalt und spätere Abhängigkeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper [NEOS].)

Wenn hier jetzt unterstellt wird, dass es da um bestimmte Gruppen in unserer Gesellschaft geht, die anderen Kulturen angehören, dann möchte ich schon daran erinnern, dass es auch innerhalb der heimischen Bevölkerung den einen oder anderen Fall gibt, beispielsweise im ländlichen Raum, bei dem, gerade weil eine verfrühte Schwangerschaft eingetreten ist, schnell zu einer Ehe gedrängt wird, damit wieder alles in Ordnung ist. 

Auch da sage ich aber: Diese jungen Frauen sollen natürlich ihre Kinder bekommen, aber sie müssen sich nicht sofort auf eine verpflichtende Ehe, auf eine Ehe mit all ihren Verpflichtungen einlassen. Sie können zu einem Zeitpunkt, wo Beziehungen sehr oft nicht gefestigt sind, noch nicht abschätzen, wie diese Beziehung weitergeht. Es ist nach dem 18. Geburtstag der jungen Mutter dann immer noch Zeit genug, um zu heiraten. Sie kann in dieser Zeit dann auch sehen, ob sich der junge Vater auch bewährt. Daher ist es wichtig, dass wir das auch für diese Fälle bedenken.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Klagsbefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft wiedereingeführt wird, um da auch von Staatsseite eingreifen zu können. Die Behörden bekommen daher dieses wichtige Instrument zurück, um unzulässige Ehen und Partnerschaften gerichtlich aufheben zu lassen. 

Ich bin daher sehr froh, dass wir heute diesen wichtigen Reformschritt vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zur wirksamen Bekämpfung von Zwangsehen und zur Stärkung des Kindeswohls setzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

20.18

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler zu Wort gemeldet. – Bitte.