RN/21

11.34

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Danke für das Wort. – Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Frau Außenministerin! Wir beide sind vielleicht nicht immer in allem, was wir sagen und in unseren Ansichten einer Meinung, aber ich habe jetzt der Rede, den Ausführungen von Kollegin Fürst sehr genau zugehört und dann ist mir eingeschossen: In einer FPÖ-ÖVP-Regierung wäre sie möglicherweise Außenministerin geworden. Ich sage Ihnen, Frau Außenministerin: Ich bin sehr froh, dass es anders gekommen ist und dass wir mit Ihnen eine klar proeuropäische Außenministerin haben, die auch den Multilateralismus hochhält. (Beifall bei Grünen, ÖVP und NEOS.) 

Das tun auch wir Grüne, deshalb unterstützen wir auch diese Kandidatur Österreichs um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, weil sie ja tatsächlich auch mit dem Anspruch verbunden ist und den Anspruch formuliert, sich unermüdlich für den Schutz von Menschenrechten für alle einzusetzen und auch die Rechtsstaatlichkeit auf allen Ebenen zu stärken. 

Wir sagen aber auch: Eine solche Kandidatur muss natürlich glaubwürdig sein. Es reicht nicht, wenn man Werbebroschüren druckt, besonders dann nicht, wenn gleichzeitig jene Mittel gekürzt werden, mit denen die Ziele, die in dieser Sicherheitsratskandidatur formuliert werden, erst umgesetzt werden können. Frau Ministerin, das ist ein krasser Widerspruch – wir haben das auch im Ausschuss schon diskutiert, – ein krasser Widerspruch, wenn Sie die Entwicklungszusammenarbeit und auch die Mittel der ADA kürzen, sich das aber gleichzeitig in dieser Kandidatur auf die Fahnen heften. Das passt nicht zusammen. 

Es ist auch ein Widerspruch, wenn die Bundesregierung über Menschenrechte spricht, aber im eigenen außenpolitischen Handeln nicht immer und nicht immer konsequent auf deren Einhaltung pocht. Das aktuelle Beispiel, das ich Ihnen dafür geben möchte, ist Serbien. Wir wissen – wir haben das schon oft diskutiert im Hohen Haus –, dass seit Ende 2024 dort Hunderttausende Menschen auf die Straße gehen. Es sind vor allem junge Leute, Studierende, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, die sehr engagiert gegen die Aushöhlung von Demokratie, gegen die Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit, gegen Repression, gegen Korruption protestieren – und das tun sie friedlich. Das Regime unter Vučić antwortet aber nicht friedlich, sondern mit Polizeigewalt, mit willkürlichen Festnahmen. Massive Verletzungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind in den vergangenen Wochen gezählt worden, eine NGO berichtet über 180 Straßenblockaden im ganzen Land, die zum Teil mit Gewalt aufgelöst worden sind. 

Diese außenpolitischen Entwicklungen sind erschütternd, sie sind auch ein außenpolitischer Prüfstein – sowohl für die Europäische Union als auch für Österreich. Serbien ist ja nicht irgendein Land – das sagen Sie, Frau Ministerin, ja auch immer –, Serbien ist ein EU-Beitrittskandidat, und Österreich hat – auch das betonen Sie immer – in der Region eine besondere Rolle, sowohl historisch, kulturell, als auch wirtschaftlich. Wir finden, deshalb darf unsere Reaktion als Österreich nicht zögerlich sein. 

Ich bringe deshalb den Entschließungsantrag der Abgeordneten Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung der Demokratiebewegung in Serbien und klare Haltung der österreichischen Bundesregierung zu den jüngsten Entwicklungen“ ein, den ich auch kurz in seinen Grundzügen erläutern möchte: 

Wir fordern hier, Frau Ministerin, Sie und die Bundesregierung insgesamt dazu auf, sich öffentlich klar und unmissverständlich für die Achtung der demokratischen Grundrechte in Serbien einzusetzen. Polizeigewalt und Repressionen durch das Regime müssen klar benannt und verurteilt werden. Und die serbische Regierung muss zu einem echten Dialog mit der Zivilgesellschaft bewegt werden, das Ziel müssen faire und faire Neuwahlen sein. (Beifall bei den Grünen.)

Klar ist auch: In den EU-Beitrittsverhandlungen soll und muss Österreich konsequent auf die Rechtsstaatlichkeit, auf die Menschenrechte hinweisen und darauf pochen, dass sie eingehalten werden. 

Wieso ist das wichtig? – Ich darf Ihnen die Kopenhagener Kriterien der Europäischen Union in Erinnerung rufen: Sie verlangen demokratische Institutionen, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, und Serbien erfüllt als EU-Beitrittskandidat diese Kriterien im Moment de facto nicht. Trotzdem wird sowohl auf EU-Ebene als auch von österreichischer Seite nicht genügend Druck gemacht, das steht unserer Meinung nach in einem klaren Widerspruch zum erklärten Ziel der österreichischen Außenpolitik, auch die Demokratisierungsprozesse am Westbalkan zu fördern, und – und da sind wir jetzt wieder bei der VN-Sicherheitskandidatur – das steht auch im Widerspruch ein Stück weit zu dieser Kandidatur, sich glaubwürdig für Menschenrechte und für Rechtsstaatlichkeit einzusetzen. 

Deshalb sagen wir: Es braucht eine entschlossene Linie in der EU und bilateral, auch im Umgang mit der serbischen Regierung, und gleichzeitig – und das ist uns besonders wichtig – müssen wir auch die Zivilgesellschaft unterstützen, weil sie dort wirklich unglaublichen Repressionen ausgesetzt ist. Studierende, Universitäten, unabhängige Medien, NGOs und auch Gewerkschaften – das sind die, die unter schweren Bedingungen für Demokratie, für Transparenz und für Grundrechte kämpfen, sie brauchen unsere Unterstützung. 


Wenn wir Ernst machen mit Menschenrechten, mit Demokratie, mit der europäischen Perspektive, dann dürfen wir jetzt nicht schweigen. Wer im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mitreden will, muss auch in der eigenen Außenpolitik konsequent – konsequent! – Haltung zeigen. (Beifall bei den Grünen.) 

11.40

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/21.1

Unterstützung der Demokratiebewegung in Serbien und klare Haltung der österreichischen Bundesregierung zu den jüngsten Entwicklungen (111/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der von der Frau Abgeordneten verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, wurde auch elektronisch verteilt und steht somit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Meinl-Reisinger. – Bitte, Frau Bundesministerin. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.