RN/25
11.45
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Zurück zur UN-Sicherheitsratskandidatur: Es wurde von Kollegen Kassegger gefragt: Was ist der Nutzen? Und vielleicht ist es für uns alle gut, noch einmal auf diesen Nutzen zu blicken.
Das eine ist natürlich: Wenn wir erfolgreich sind, dann können wir für die Anliegen Österreichs mitgestalten, und wir haben trotz aller Diversität in diesem Haus da einen ganz starken Konsens. Da geht es um die Menschenrechte, um die Förderung von Diplomatie, um das Verbot von Massenvernichtungswaffen, um die Eindämmung von Krisen, die zu illegaler Migration führen, und so weiter und so fort.
Aber selbst wenn es nur die Kandidatur wäre und wir nicht erfolgreich wären, dann gäbe es einen Nutzen, nämlich positive Nebeneffekte dieser Kandidatur. Das ist eine Art Werbung für Österreich als vertrauenswürdiger Partner in der Welt. Es ist gut, immer wieder genannt zu werden.
Es ist auch Werbung für Österreich als Wirtschaftsstandort. Wir sind ein stark exportorientiertes Land. Es ist wichtig, dass wir zeigen, dass wir ein stabiler Wirtschaftspartner sind. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Schroll [SPÖ].)
Österreich ist ein Sitzland für die Vereinten Nationen und für andere internationale Institutionen. Das hat auch einen Effekt auf die jungen Menschen in unserem Land, auf die Art und Weise, wie Bildung bei uns funktioniert. Man stelle sich vor: Die UNO hat ihre Hauptzentralen in New York, in Genf, in Nairobi und in Wien. Wir haben an Hunderten von Friedens- und Beobachtermissionen teilgenommen. All das ist Teil der Identitätsbildung der jungen Menschen auch in Österreich.
Ich glaube, dass es bei dem Antrag, den wir heute besprechen, ganz wichtig ist, dass wir in die Kandidatur auch die Rolle des Parlaments miteinbeziehen. Wir haben schon gehört, die parlamentarische Diplomatie wird immer wichtiger. Es gibt zahlreiche internationale Parlamente, in denen unsere Abgeordneten mitwirken. Das ist bei der OSZE in der Parlamentarischen Versammlung, bei der NATO, im Europarat. Überall soll die Rolle unseres Parlaments für die Kandidatur sichtbarer werden. Das ist der Antrag.
Ich glaube aber auch, dass wir die Freundschaftsgruppen, unsere bilateralen Freundschaftsgruppen, da richtig einspannen können und müssen.
In diesem Sinn unterstütze ich aus ganzem Herzen diesen Antrag heute (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS sowie des Abg. Schroll [SPÖ]), denn der Multilateralismus ist nicht optional. Er ist nicht optional für irgendjemanden, und schon gar nicht für ein kleines oder mittelgroßes Land wie Österreich.
Wenn wir über Österreich als Sitzstaat von internationalen Organisationen sprechen, dann darf ich ein Datum in der nahen Zukunft nicht auslassen: und zwar ist der 1. August 1975 das Gründungsdatum der damaligen KSZE – Helsinki-Schlussakte –, aus der 1995 die OSZE hervorgegangen ist.
1. August, 50 Jahre: Damals war sie eine Brücke im Kalten Krieg und Unterstützung der Dissidenten, heute ist sie eine Organisation mit 57 Teilnehmerstaaten mit permanentem Sitz in Wien, wichtig für die Friedenssicherung und die Sicherheit in Europa.
Und einer dieser teilnehmenden Staaten der OSZE ist Georgien. Und ich muss jetzt noch – ja, nicht mehr im Rest meiner Redezeit – ganz kurz überziehen, um einen Antrag zum Thema Georgien einzubringen.
Der georgische Traum ist zu einem demokratischen Albtraum geworden. Wir sehen Einschränkungen der Medien und der Meinungsfreiheit. Wir sehen willkürliche, politisch motivierte Verhaftungen und in den letzten Wochen da noch einmal einen starken Anstieg, und wir sehen eine Abwendung von Europa.
Und wir haben einen Antrag dazu zusammengestellt – ich möchte ganz besonders meinem Kollegen Veit Dengler danken, der da die Initiative ergriffen hat –, mit dem wir die Bundesregierung bitten, das aufzugreifen.
Ich glaube, ich muss den Text vorlesen. Ich versuche, es ganz schnell zu machen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Veit Valentin Dengler, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Georgiens demokratischen Albtraums“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich bilateral und auf europäischer Ebene für die sofortige und bedingungslose Freilassung von politischen Gefangenen in Georgien einzusetzen. Da Georgien ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist, sollen österreichische EZA-Mittel auch im Sinne der im EZA-Dreijahresprogramm angeführten Priorität ‚demokratische Regierungsführung und resiliente Gesellschaften‘, eingesetzt werden.“
Die Menschenrechte sind ein Kernanliegen Österreichs, der OSZE, der Vereinten Nationen. Ich hoffe auf breite Zustimmung für diesen Antrag. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Schroll [SPÖ].)
11.49
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/25.1
Georgiens demokratischen Albtraums (112/UEA)
Präsident Peter Haubner: Der von Kollegin Kugler verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pia Maria Wieninger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.