RN/121

13. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend Klärung politischer Einflussnahme von ÖVP-Regierungsmitgliedern (ÖVP-­Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss) (1/US / 188 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Der gegenständliche Bericht wird gemäß § 33 Abs. 7 der Geschäftsordnung in Verhandlung genommen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Nemeth. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/122

17.30

Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Ich nehme zur Kenntnis: Die Heiterkeit hat sich wieder gelegt. Ich persönlich vergönne Ihnen, dass Sie einmal etwas zum Lachen haben, denn wenn Sie auf Wahlergebnisse oder Umfragen schauen, dann haben Sie definitiv nur etwas zum Weinen. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei Grünen, NEOS und ÖVP: Oh! – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.)

Wie auch immer – zu einem ernsteren Thema: Wie Sie wissen, haben wir ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht. Untersucht werden soll ein vermeintlicher ÖVP-Machtmissbrauch, wobei das Verlangen in zwei wesentliche Blöcke unterteilt ist, nämlich zum einen in eine Untersuchung von Coronamaßnahmen und zum anderen in eine Untersuchung der Umstände rund um den Tod von Christian Pilnacek. 

Vorgestern Nacht hat der Geschäftsordnungsausschuss getagt und zu unserem großen Bedauern mit den Stimmen der Ampelregierung einen Beschluss gefasst, wonach unser Verlangen unzulässig sein soll. Das bedeutet, dass wir hier und jetzt nicht über unser Verlangen sprechen, sondern über diesen Beschluss, der unser Verlangen für unzulässig erklärt hat. Dieser Beschluss der Ampelregierung überzeugt weder in politischer noch in rechtlicher Hinsicht, und das aus mehreren Gründen. 

Sie schreiben in Ihrem Antrag, in Ihrem Beschluss, in unserem Verlangen sei kein inhaltlicher, personeller oder zeitlicher Zusammenhang gegeben. – Das ist falsch, zumal bereits aus dem Betreff unseres Verlangens all das zu erkennen ist. Da wie dort geht es um die Frage, ob eine unzulässige Einflussnahme durch die ÖVP stattgefunden hat. Das ist in Wirklichkeit ein sich selbst erklärender Vorgang. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Zusammenhänge sind daher sowohl inhaltlich, personell und in zeitlicher Hinsicht gegeben. Eines dieser Kriterien alleine zu erfüllen, hätte genügt. 

Zweitens: Sie schreiben, unser Verlangen sei nicht ausreichend begründet und stelle lediglich eine pauschale Behauptung mutmaßlicher Missstände dar. – Das ist erstens im konkreten Fall falsch, und grundsätzlich verhält es sich bei jedem rechtlichen Verfahren so, dass ein rechtliches Verfahren immer in drei Unterverfahren geteilt ist: in ein Einleitungsverfahren, in ein Ermittlungsverfahren und in ein Erledigungsverfahren. Und Sie sagen, dieses Einleitungsverfahren sei falsch, weil das Ermittlungsverfahren noch zu keinen Ergebnissen geführt hätte. Das ist aus rechtlicher Sicht schlichtweg hanebüchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie schreiben drittens, unser Verlangen würde keine Untersuchungsziele nennen. – Ich darf Sie auf Artikel 53 unserer Bundesverfassung verweisen, wonach das Ziel eines jeden Untersuchungsausschusses die Abklärung der politischen Verantwortlichkeit ist – nachzulesen in der Publikation der Parlamentsdirektion zum Untersuchungsausschuss. (Beifall bei der FPÖ.)

Viertens: Sie schreiben, unser Verlangen sei uferlos. – Erstens ist unser Verlangen auf neun Seiten außerordentlich kompakt und präzise formuliert, und zweitens umfasst es einen ganz präzisen Zeitraum, nämlich Jänner 2020 bis Mai 2025. Von Uferlosigkeit kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie schreiben, unser Verlangen sei unzulässig, weil es zwischen diesem konkreten Zeitraum und den Untersuchungsgegenständen, nämlich Corona und Pilnacek, keinen erkennbaren Zusammenhang gäbe. – Ich vermute, dass der Unbedarfteste in diesem Land weiß, wann Corona war und wann Christian Pilnacek leider verstorben ist. (Ruf bei der ÖVP: Das ist kausal?) Es war definitiv in dem Zeitraum, den wir da benennen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Tolles Argument, oder? – Abg. Steiner [FPÖ] – in Richtung ÖVP –: Ist dir das ein bisschen zu intelligent?)

Sie schreiben sechstens, es sei nicht in Ordnung, das Verhalten von ÖVP-Politikern untersuchen zu wollen, zumal wir auch das Verhalten von mit der ÖVP verbundenen Personen untersuchen wollen. Das sei nicht statthaft, das sei unzulässig. – Ich verweise darauf, dass die ÖVP in der letzten Gesetzgebungsperiode ein Verlangen mit der Aktenzahl 8/US eingebracht hat, in dem sich genau diese Formulierung wiederfindet, damals allerdings in Hinblick auf meinen Klub und auf die SPÖ. Damals war das in Ordnung, damals hat das der Geschäftsordnungsausschuss für zulässig befunden. Heute soll das Gleiche unzulässig sein. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Unfassbar! – Ruf bei der FPÖ: Hört, hört!)

Ich komme jetzt zum letzten Punkt – nicht weil es nicht noch weitere gäbe, sondern weil die Blockredezeit eine längere Ausführung hierzu verunmöglicht –: Sie schreiben, das Verlangen sei unzulässig, weil wir die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften kontrollieren wollen. Konkret geht es da um die Staatsanwaltschaft Krems und um die WKStA. Sie haben in Ihrem Verlangen in der letzten Gesetzgebungsperiode selbst formuliert: „Ebenfalls vom Untersuchungsgegenstand erfasst ist“ staatsanwaltschaftliches „Handeln“. – Also in der letzten Gesetzgebungsperiode, als es gegen die SPÖ und gegen die FPÖ gegangen ist, war das in Ordnung. Wenn es in dieser Gesetzgebungsperiode gegen die ÖVP gehen soll, ist es nicht in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit anderen Worten: Die ÖVP wirft uns etwas vor, was sie selbst getan hat. Sie sagt, unser Verlangen sei falsch, weil wir zwei Themen verbinden, die nichts miteinander zu tun hätten. Dabei übersehen Sie, dass der Geschäftsordnungsausschuss eben in der letzten Gesetzgebungsperiode die Einsetzung des sogenannten Rot-blauer-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses für gänzlich zulässig befunden hat, obgleich damals zwei Dinge verbunden wurden, die definitiv nichts miteinander zu tun haben, nämlich die SPÖ und die FPÖ. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Herr [SPÖ]: Das ist richtig, ja!) Wir waren niemals in einer Koalition, es sei denn, Sie schauen zurück in die Achtzigerjahre und es ist Ihnen um Fred Sinowatz und Norbert Steger gegangen. (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Ich behaupte: Es ist Ihnen um etwas ganz anderes gegangen. Es ist Ihnen darum gegangen, Herbert Kickl etwas zu Fleiß zu machen. Wenn man dem Gottseibeiuns der ÖVP schaden kann, dann ist auf einmal alles erlaubt, dann ist Zulässiges unzulässig und umgekehrt. (Abg. Lausch [FPÖ]: So sind sie!) Mit anderen Worten: Es scheint in diesem Haus zwei Verfahrensordnungen zu geben, eine für die ÖVP, eine für alle anderen, und das alleine rechtfertigt unser Verlangen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Doppelstandards!)

17.38 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Hanger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der FPÖ: Lass es lieber, es bringt jetzt nichts mehr! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Achtung, Satire!)

RN/123

17.39

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren das Verlangen der FPÖ zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Es ist mir wichtig, zu Beginn gerade auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer zu betonen, dass parlamentarische Kontrolle sehr wichtig ist. Wir haben in unserer Bundesverfassung als Grundprinzip die Gewaltenteilung. Die Macht in einem Staat darf natürlich niemals ausschließlich bei einer Institution sein, und gegenseitige Kontrollrechte sind dann naturgemäß sehr wichtig – parlamentarische Anfragen, Dringliche Anfragen und natürlich auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse –, aber es braucht für diese Instrumente natürlich einen Rechtsrahmen. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Ihr habts immer recht!)

Diesen Rechtsrahmen muss man ganz einfach respektieren, ernst nehmen – und wenn es Uneinigkeiten gibt, gibt es Gott sei Dank den Verfassungsgerichtshof, der das einer entsprechenden Klärung zuführen wird.

Unsere Bestreitung stützt sich im Wesentlichen auf Art. 53 Abs. 2, in dem ganz klar normiert ist: Untersuchungsgegenstand „ist ein bestimmter abgeschlossener Vorgang [...] der Vollziehung des Bundes“. Kollege Nemeth hat es gerade irgendwie probiert: Was hat die Causa Pilnacek mit den Coronamaßnahmen zu tun? (Abg. Hafenecker [FPÖ]: ... das Innenministerium ...! – Rufe bei der FPÖ: Die ÖVP!) Da muss man schon eine sehr spektakuläre Brücke bauen – aber streiten wir nicht darüber, das lassen wir den Verfassungsgerichtshof entsprechend klären. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].)

Es ist ja auch so, dass Kollege Hafenecker das schon ein paar Mal medial kundgetan hat: Na ja, es waren ja in der Vergangenheit auch von der ÖVP gemeinsam mit einem Koalitionspartner eingesetzte Untersuchungsausschüsse sehr breit in der Formulierung. (Abg. Krainer [SPÖ]: Gemeinsam eingesetzt wurden sie nicht! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Hafenecker, ich gebe dir sogar recht. Wir hätten uns im alten Untersuchungsausschuss, den wir eingesetzt haben, tatsächlich ausschließlich auf den FPÖ-Machtmissbrauch konzentrieren sollen, weil es da unglaublich viel zu tun gegeben hat! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das is ja genau das, was ich durchaus attestiere. Die Grundidee dahinter, wieso wir dieses Verlangen bestreiten, ist (Abg. Steiner [FPÖ]: Der Hanger war zu schwach, der Hanger war zu schwach, der Hanger war zu schwach!): weil es dringend notwendig ist. Die Grundlage für parlamentarische Untersuchungsausschüsse ist nun einmal der Untersuchungsgegenstand; es macht unter mehrerlei Blickwinkeln Sinn, diesen klar zu definieren. (Zwischenruf der Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ].) Es ist ganz entscheidend für die Akten liefernden Stellen, genau zu wissen, was Untersuchungsgegenstand ist. Es ist für Ladungslisten ganz entscheidend. Vielleicht haben wir sogar das gemeinsame Interesse, dieses wichtige parlamentarische Kontrollinstrument endlich auf eine andere Ebene zu heben – weg von dieser parteipolitischen Inszenierung – und wirklich gemeinsam zu überlegen: Wie kann man denn Systeme weiterentwickeln? Das ist auch das, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend will ich noch zwei inhaltliche Aspekte einbringen: Ja, parlamentarische Kontrolle ist wichtig. Ja, sie ist ein Minderheitsrecht, ein Viertel der Abgeordneten kann ein Verlangen einbringen. Wir ersuchen nur darum, einen ordentlichen Untersuchungsgegenstand zu formulieren. Wir haben ja auch schon gesagt: Machen Sie ganz einfach aus einem Untersuchungsgegenstand zwei und machen Sie sie dann hintereinander!, aber dieser Vorschlag wurde leider nicht aufgenommen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Sie fordern ja zwei Untersuchungsausschüsse gegen sich selbst!)

Inhaltlich möchte ich schon, insbesondere zur Causa Pilnacek, festhalten: Es gibt ja das neue Dream-Team der politischen Aufklärung in Österreich. Herr Hafenecker ist eine Person davon. Ich lade alle ein, die Einstellungsbegründung der Oberstaatsanwaltschaft betreffend das Ermittlungsverfahren gegen die leitenden Beamten zu lesen. Dazu zirkulieren ja die wildesten Verschwörungstheorien. Es lief über viele Monate ein sehr umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die leitenden Beamten, die da das Ermittlungsverfahren geführt haben – und diese Ermittlungen sind längst eingestellt. Da gibt es ein 45-seitiges Dokument, das ist im Internet abrufbar, und alle, die sich seriös damit auseinandersetzen wollen, sollen ganz einfach dieses Dokument lesen. Da lösen sich dann diese Verschwörungstheorien tatsächlich in Luft auf.

Was die Coronamaßnahmen betrifft: Auch dieses Thema werden wir natürlich, wenn es der Wunsch der Freiheitlichen Partei ist, entsprechend parlamentarisch aufarbeiten, aber gestatten Sie uns schon auch, weil ich gerade Frau Belakowitsch-Jenewein anschaue (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]): Wir werden Sie natürlich auch mit Ihren Aussagen konfrontieren. Sie können sich erinnern, wie Sie gesagt haben, dass in den Krankenhäusern, auf den Intensivstationen nicht die Coronakranken liegen, sondern die Geimpften, die Impfschäden haben. Sie werden uns dann sicher die wissenschaftliche Evidenz auf den Tisch legen, mit der Sie das entsprechend beweisen können! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: ... Herzinfarkt ...! – Zwischenruf der Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ].)

Summa summarum: Parlamentarische Kontrolle ist wichtig, wir fordern einmal mehr ordentliche Untersuchungsgegenstände ein. Es muss ein abgeschlossener Vorgang in der Vollziehung des Bundes sein. Auf unseren Vorschlag, Ihren zurückzuziehen und neu einzubringen, sind Sie nicht eingegangen, aber warten wir die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ab – und dann werden wir die weiteren Schritte setzen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

17.44

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle Ihre Redezeit ebenfalls auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/124

17.44

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren ja heute die Bestreitung des Einsetzungsverlangens der FPÖ – und dieses Einsetzungsverlangen der FPÖ weist ohne Zweifel mehrere handwerkliche Mängel auf. Es enthält Formfehler, die einer genauen Prüfung bedürfen. Wir haben das genau geprüft, und bemerkenswert ist, dass im Bestreitungsantrag der Regierungsparteien genau diese Formalfehler eben nicht zu finden sind.

Inhaltlich kann man schon feststellen: Der Zusammenhang zwischen den beantragten Beweisthemen ist teils konstruiert, teilweise schwer nachvollziehbar. Das alleine, meine sehr geehrten Damen und Herren, reicht aber nicht aus, um das Verlangen pauschal für unzulässig zu erklären, denn – und das möchte ich im Namen unserer Fraktion auch ganz klar betonen – das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist verfassungsrechtlich geschützt. Es ist ein hohes demokratisches Gut, und wenn Zweifel bestehen – diese Zweifel bestehen ohne Zweifel (Heiterkeit der Abg. Herr [SPÖ]) –, stehen wir letzten Endes trotzdem auf der Seite der Aufklärung. (Beifall bei den Grünen.)

Wir hätten uns auch vom Gegenteil überzeugen lassen, aber den Regierungsparteien ist es nicht gelungen, wirklich überzeugend darzulegen, dass da eine eindeutige Rechtswidrigkeit vorliegt, die das Verlangen tatsächlich vollumfänglich unzulässig machen würde. Wir Grüne nehmen dieses Spannungsfeld sehr, sehr ernst. Einerseits gibt es rechtliche und formale Bedenken, andererseits gibt es aber auch die Pflicht zu Transparenz und Aufklärung. Das ist eine Abwägungsfrage, und wir haben die Abwägung getroffen.

Zu Ihnen, Herr Hanger: Ich finde es schon sehr, sehr amüsant, dass gerade Sie herkommen und allen anderen Kolleg:innen unterbreiten, wir sollten das System Untersuchungsausschuss noch einmal neu denken, damit das Ganze seriöser ist. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].) Ich sage Ihnen ernsthaft: Mir rollt es auch die Zehennägel auf, wenn ich Verschwörungstheorien der FPÖ höre, aber Ihre Sensorik, was Aufklärung und Kontrolle anbelangt, war in den letzten Jahren auch nicht sehr überzeugend. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Zarits [ÖVP].) 

Ich möchte Sie erinnern: Sie haben in einem Untersuchungsausschuss hundertmal vor dem Verfassungsgerichtshof verloren, und wenn es nach Ihnen gegangen ist, hat die ÖVP überhaupt nie irgendetwas getan, sich nie etwas zuschulden kommen lassen – und die Theorie hat im allerletzten Untersuchungsausschuss null Komma Josef überzeugt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer [SPÖ]: 97! – Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]. – Ruf bei den Grünen: 97, null!)

Wir bestreiten das Einsatzverlangen auch deshalb nicht, weil unserer Meinung nach gerade die Umstände rund um den Tod des früheren Justizsektionschefs beziehungsweise vielmehr die Ermittlungen zu den Todesumständen sehr wohl Fragen aufwerfen, da sehen wir sehr wohl offene Fragen. Diesen Fragen sollte man nicht ausweichen, wir sollten sie parlamentarisch klären, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb werden wir diesem Untersuchungsausschuss nicht im Weg stehen; denn wo Zweifel bestehen, gehört nicht weggeschaut, sondern hingeschaut. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.47

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter. (Abg. Stögmüller [Grüne]: 97, null!)

RN/125

17.47

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die sozialdemokratische Fraktion prinzipiell Freund von Untersuchungsausschüssen ist und dass sie sie als sehr wesentliches (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]) parlamentarisches Kontrollinstrument sieht (Ruf bei den Grünen: Sieht!), ist, glaube ich, allgemein bekannt. Daran ändert sich nichts.

Wenn wir hier über diesen verlangten Untersuchungsgegenstand sprechen, dann muss man sich auch kurz die Historie ansehen: Vor der Wahl haben ja die Freiheitlichen versprochen, dass sie ganz sicher, wenn sie mehr als ein Viertel haben, nach der Wahl einen Untersuchungsausschuss zu den Covid-Maßnahmen einsetzen werden. Das ist auch ihr gutes Recht. Dann kam Peter Pilz mit seinem Pilnacek-Buch, in dem viele offene Fragen sind. Dann war die Diskussion innerhalb des freiheitlichen Parlamentsklubs offenbar: Was machen wir für einen Untersuchungsausschuss: Pilnacek oder Covid? Sie haben sich offenbar nicht geeinigt und haben dann versucht, beide unter ein Dach zu bekommen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Innenministerium! – Abg. Ranzmaier [FPÖ]: Na, das hat die ÖVP gemacht!) – Ja, dazu komme ich noch.

Wir haben im Koalitionsabkommen – das ist ja allgemein bekannt – auch klar reingeschrieben, wenn eine Fraktion begründete Zweifel hat, dass dann alle Fraktionen auch bereit sind, einen Untersuchungsgegenstand zu bestreiten. Dass es begründete Zweifel gibt, sehen vier Fraktionen so – nicht nur eine, sondern vier, in Wahrheit vielleicht sogar fünf, heimlicherweise. Die Freiheitlichen sagen das aber zumindest nicht offen. Ich will mich aber jetzt gar nicht dahinter verstecken, sondern ehrlich gesagt wäre ich ja nicht konsistent, wenn ich das jetzt nicht bestreiten würde. Kollege Nemeth hat vollkommen zu Recht den Namensvetterausschuss – nämlich den Rot-blauer-Machtmissbrauch-Ausschuss – erwähnt, bei dem nämlich wir beide der Meinung waren, dass der nicht verfassungsgemäß ist. Wir sind sogar gemeinsam vor den VfGH gegangen, um den zu bestreiten.

Ja, viele Teile dieses Ausschusses, den die ÖVP damals eingesetzt hat, finden sich jetzt als Konstrukt wieder, nicht nur, aber Teile davon. 

Wenn ich das damals bestritten habe, wieso soll ich es jetzt nicht auch bestreiten? (Abg. Nemeth [FPÖ]: Und was ist rausgekommen?) – Was rausgekommen ist? Das ist relativ leicht: Der VfGH (Abg. Kassegger [FPÖ]: Ersparen wir uns den Weg! Das wäre effizient!) – ich kann nur sagen –, der VfGH hat gesagt, wir – also die Freiheitlichen und wir, ich weiß nicht, ob die NEOS damals dabei waren – dürfen nicht vor den VfGH ziehen. Unsere Spielwiese ist der Geschäftsordnungsausschuss, dort agieren wir jetzt auch. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].) Wissen wir, wie der VfGH entscheiden wird? – Nein, das wissen wir alle nicht. Niemand weiß das hier in diesem Saal. Die einen glauben, er wird so sagen, die anderen glauben, er wird so sagen. Ich glaube, dass, genauso wie ich geglaubt habe, dass der damalige von der ÖVP eingesetzte Ausschuss verfassungswidrig ist beziehungsweise halt die Grenzen des Untersuchungsrechts verletzt, das hier auch der Fall ist. Wissen tue ich es auch nicht, der VfGH wird das entscheiden. 

Egal was rauskommt, das gilt dann für uns alle. Es ist auch okay, wenn er entscheidet, das passt – es geht beides. Dann bedeutet das natürlich auch für die Zukunft, dass Untersuchungsausschüsse – gegen die ursprüngliche Intention, wie ich meine – sehr breit sein können. Wenn er sagt, das geht nicht, dann können Sie ehrlich gesagt noch immer untersuchen, denn dann gibt es halt zwei Untersuchungsausschüsse hintereinander. Ihr entscheidet euch dann, was zuerst kommt, das ist ja auch okay. 

Man hätte es ja auch pragmatisch lösen können: dass Sie das jetzt zurückziehen und neu einbringen, wir ein Schnellverfahren machen und heute bereits einem der beiden grünes Licht geben. Das wäre auch gegangen, aber jetzt haben wir uns irgendwie gemeinsam entschieden, dass wir diese Frage einmal den VfGH klären lassen. Ich finde, das ist auch okay so. 

Ich gehe davon aus, dass dann entweder dieser verlangte Ausschuss kommt oder es zwei hintereinander gibt. Das liegt dann aber an den Freiheitlichen, welche das genau sind. Wenn die dann eingebracht sind, werden wir den Untersuchungsgegenstand ordentlich abarbeiten, wie wir das bei jedem Untersuchungsausschuss machen, und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Jetzt lassen wir einmal den VfGH entscheiden. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.52

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Heiß. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/126

17.52

Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Also wer Österreich für ein Musterland der Rechtsstaatlichkeit hält, der träumt mit offenen Augen und hat offenbar den Fall Pilnacek verschlafen. Es geht um die Führungsriege im Innenministerium und um die ÖVP, die sich da in den Hinterzimmern absprechen, und nicht um die ehrlichen Polizisten, die täglich auf der Straße ihren Dienst versehen. Das möchte ich hier betonen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Innenminister Karner hat uns in seiner letzten Rede am 9. Juli vorgeworfen, wir würden die Polizisten nicht schätzen beziehungsweise ihre Arbeit nicht schätzen. – Das ist eine Unterstellung und schlichtweg nicht wahr. Ich als Polizeibeamtin weiß besser, welche Arbeit meine Kollegen leisten und wie gut sie arbeiten. 

Aber hier geht es um mehr, hier geht es um andere Dinge. Wusste Christian Pilnacek zu viel? Warum sind plötzlich alle so nervös geworden? Warum hat Ex-Kanzler Kurz voreilig die Diagnose Suizid verbreitet, bevor die Obduktion überhaupt begonnen hat? Es gab etliche ungeklärte Verletzungen, kein Wasser in der Lunge, einen lächerlich niedrigen Wasserstand der Donau, also beim Altarm der Donau. Trotzdem wird die Erklärung Suizid wie eine kaputte Schallplatte auf und ab gespielt.

Die Notärztin musste damals dafür kämpfen, dass überhaupt obduziert wurde, während hohe Kriminalbeamte hektisch nach Datenträgern gesucht haben, anstatt die Todesursache zu klären. Das Handy? – Das ist vernichtet worden. Der USB-Stick, Pilnaceks Lebensversicherung? – Wie vom Erdboden verschluckt. PC? Smartwatch? – Laut der IT im BMI keine relevanten Ergebnisse. Die Obduktion? – Ein Rätsel ohne Antworten. Ich versichere Ihnen als Polizeibeamtin: Ich kenne die übliche Vorgangsweise. (Abg. Hanger [ÖVP]: Lesen Sie die Einstellungsbegründung!)

Was ist mit der ÖVP? Da geht es nicht um Verschwörungstheorien, das sind Fakten. Ich kann aus der Praxis sprechen. Was ist mit der ÖVP? – Die sichert ihre Macht im Innenministerium wie eine Festung. Corona war ein staatlicher Freibrief für Willkür. Dieser Untersuchungsausschuss ist kein Luxus, das ist ein Muss. Die Bevölkerung möchte eine Antwort haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie ein reines Gewissen haben, brauchen Sie keine Ausreden. Dann können Sie dem U-Ausschuss ruhigen Gewissens zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.55

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/127

17.55

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eine saubere Politik, eine Politik, die im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher ist und nicht von anderen Interessen geleitet wird, das ist die ureigenste Forderung von NEOS. (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch [FPÖ).) Uns geht es nicht darum, Vorwürfe in den Raum zu stellen, Thesen in den Raum zu stellen, Verschwörungstheorien einmal in den Raum zu hauen, um dann zu schauen, was hängen bleibt. Uns geht es darum, echte Aufklärungsarbeit zu machen. Genau dafür wird es diesen Untersuchungsausschuss auch geben. Auch als Regierungspartner stehen wir hier für volle Aufklärung und Kontrolle.

Wir sind und bleiben Kontrollkraft. Das ist auch der Anspruch, den die Verfassung an das Parlament mit vielen Kontrollrechten stellt. Eines davon, das wohl schärfste Recht des Parlaments, das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dieses Recht nutzt die FPÖ nun völlig legitimerweise mit einem Untersuchungsgegenstand, der tatsächlich sehr breit formuliert ist, der von der Causa Pilnacek bis hin zur Covid-Politik und den Covid-Maßnahmen auf der anderen Seite geht. 

Da gibt es berechtigte Fragen. Wir haben zwei verschiedene Fragen in den Raum gestellt, die zwischendurch nicht ausreichend differenziert werden: auf der einen Seite die Frage der Zweckdienlichkeit – wie bekomme ich am besten Aufklärung, wie strukturiere ich einen Untersuchungsausschuss? –, auf der anderen Seite die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Betreffend die Frage der Zweckdienlichkeit hege ich Zweifel, das muss ich ehrlich sagen. Würde man zweckdienlich an einer Kontrolle, an einer echten Aufklärung interessiert sein, dann würden sich wohl zwei separate Untersuchungsausschüsse, die nacheinander diese Gegenstände behandeln, besser eignen. Aber das ist eben das Recht der Minderheit, das ist Ihr Recht, wie Sie diesen Untersuchungsausschuss einsetzen. (Ruf bei der FPÖ: Wir sind nicht die Minderheit! Ihr seid die Minderheit!)

Die Frage ist auf der anderen Seite: Was gibt die Verfassung her? Die Bundesverfassung bestimmt als potenziellen Untersuchungsgegenstand jedes abgeschlossene Verhalten der Verwaltung, der Organe des öffentlichen Rechts. Da gibt es eine Ausnahme, und das sind die Gerichte. Auf genau diese Ausnahme spielt der Antrag an. Die Staatsanwaltschaft, die ist umfasst, das ist auch völlig klar. Das ist auch entgegen Ihrem Vorbringen nicht bestritten, aber die Frage ist einfach: Ist es zu breit? Was ist die inhaltliche Klammer, in der ein Untersuchungsgegenstand sein muss? – Nach den Rechtsprechungen, die wir haben, nach dem Gesetzestext, kann diese Klammer eben inhaltlich, zeitlich oder personell sein. Es ist aber einfach unklar, ob das so gedeckt ist. Dazu sagen wir ganz ehrlich: Wir wissen es nicht, wir wissen nicht, wie der VfGH entscheiden wird, aber es ist gut, Klarheit zu bekommen. Es ist gut, von vornherein zu wissen, was verfassungsrechtlich erlaubt und was gedeckt ist. Genau deshalb gehen wir auch zum VfGH.

Eines steht aber außer Zweifel für uns: dass wir in diesem Untersuchungsausschuss nur an einem interessiert sind, nämlich an voller Aufklärung, voller Kontrolle in Anbetracht des bestehenden Untersuchungsgegenstandes, weil klar ist: In Österreich darf Politik nur im Interesse der Österreicher:innen stattfinden und in keinem anderen Interesse. Dafür stehen wir NEOS seit eh und je. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.59

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.